5/6 Abschiebung nach Griechenland verstößt gegen EMRK
Wegen der Abschiebung eines syrischen Flüchtlings nach Griechenland hat der EGMR Deutschland verurteilt.
Der Syrer war 2018 über Griechenland nach Deutschland eingereist. Obwohl er hier Asyl beantragen wollte, wurde er noch am Tag seiner Ankunft aufgrund des Dublin-Abkommens wieder nach Griechenland abgeschoben. Dort wurde er für über zwei Monate inhaftiert.
Damit habe Deutschland gegen das Verbot der unmenschlichen Behandlung aus Art. 3 EMRK verstoßen, entschied der EGMR. Die deutschen Behörden hätten sicherstellen müssen, dass ein Flüchtling nach seiner Abschiebung ein angemessenes Asylverfahren erhalte und keiner Misshandlung ausgesetzt sei.
Sollte man kennen: . In: Legal Tribune Online, 02.01.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/56245 (abgerufen am: 08.02.2025 )
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