4/6 Zeugin Jehovas durfte keine Bluttransfusion bekommen
Als Zeugin Jehovas lehnt die aus Ecuador stammende, aber in Spanien lebende Rosa Pindo Mulla Bluttransfusionen grundsätzlich ab. Das ist auch in ihrer Patientenverfügung so festgehalten – selbst, wenn sie in Lebensgefahr ist. Dennoch bekam Pindo Mulla bei einer Notoperation in einem spanischen Krankenhaus eine Bluttransfusion.
Das verletzt ihr Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens aus Art. 8 EMRK, das im Lichte der Religionsfreiheit aus Art. 9 EMRK auszulegen sei, so der EGMR in der Grundsatzentscheidung. Der Straßburger Gerichtshof verurteilte Spanien zur Zahlung von Schadensersatz in Höhe von 26.000 Euro.
Die Richterinnen und Richter betonten die Bedeutung des Rechts auf Selbstbestimmung als eines der grundlegenden Patientenrechte. Eine einwilligungsfähige, erwachsene Patientin könne frei entscheiden, ob sie eine medizinische Behandlung – einschließlich einer Bluttransfusion – akzeptiere. Die zuständigen Stellen hätten den Willen der Patientin nicht ausreichend berücksichtigt.
Sollte man kennen: . In: Legal Tribune Online, 02.01.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/56245 (abgerufen am: 08.02.2025 )
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