3/6 Banker Olearius scheitert vor dem EGMR
Auch mit der Aufarbeitung des Cum-Ex-Skandals durfte sich der EGMR beschäftigen. Eine Beschwerde des ehemaligen Warburg-Chefs Christian Olearius, der als eine der bekanntesten Figuren in der Cum-Ex-Affäre gilt, wies der Straßburger Gerichtshof allerdings als unzulässig zurück.
Das Landgericht Bonn hatte zwei britische Aktienhändler im bundesweit ersten Strafprozess zu den Cum-Ex-Geschäften im Jahr 2020 zu Bewährungsstrafen verurteilt. Olearius selbst war in diesem Verfahren gar nicht angeklagt, sah sich aber vorverurteilt. Das sahen die Straßburger Richter anders und nahmen keine Verletzung des Rechts auf ein faires Verfahren an.
Sollte man kennen: . In: Legal Tribune Online, 02.01.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/56245 (abgerufen am: 08.02.2025 )
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