Sollte man kennen: Sieben wich­tige BVerwG-Ent­schei­dungen aus 2022

von Hasso Suliak

29.12.2022

Corona-Impfpflicht für Soldaten rechtens

Für Soldat:innen ist eine Corona-Impfung seit November 2021 verpflichtend. Zwei Offiziere weigern sich jedoch und gingen gegen die sogenannte Duldungspflicht vor. Im Juli 2022 scheiterten sie vor dem BVerwG. Dieses entschied: Die Impfpflicht für Soldat:innen gegen das Coronavirus ist rechtens (Beschl. v. 07.07.2022, Az. 1WB 2.22, 1 WB 5.22).

Nach einer Allgemeinen Regelung des Bundesverteidigungsministeriums vom 24. November 2021 war die Schutzimpfung gegen das Coronavirus in die Liste der für alle aktiven Soldat:innen verbindlichen Basisimpfungen aufgenommen worden. Zwei Luftwaffenoffiziere wollten das nicht akzeptieren. Die Impfung mit der von der Bundeswehr verwendeten mRNA-Impfstoffe sei rechtswidrig, meinten sie. Die Risiken stünden außer Verhältnis zum Nutzen.

Das BVerwG sah das jedoch anders: Der Gesetzgeber habe die Reichweite des Eingriffs in die körperliche Unversehrtheit der Soldat:innen hinreichend klar bestimmt und auf das Zumutbare beschränkt. Insbesondere durfte er laut Gericht auch die Wahl des Impfstoffs dem Dienstherrn überlassen, um eine flexible und schnelle Entscheidungsfindung beim Auftreten neuer Krankheitserreger oder beim Bekanntwerden neuer Nebenwirkungen zu ermöglichen.

Außerdem habe zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Duldungspflicht die damals vorherrschende Delta-Variante eine erhebliche Gefährlichkeit aufgewiesen, so das BVerwG. Das Leipziger Gericht bezog sich dabei auch auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, das in seiner Entscheidung zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht von einer erheblichen Reduzierung der Infektionsgefahr durch die Impfung ausgegangen war.

Zu einer gänzlich anderen Auffassung als das BVerwG kam Ende September der Vorsitzende Richter der 5. Kammer des Truppendienstgerichts Süd (Erfurt) Pfeiffer (AZ S 5 BLc 11/22). Als Einzelrichter des unter anderem für Beschwerden gegen Disziplinarmaßnahmen zuständigen Wehrdienstgerichts erster Instanz (Art. 96 Abs. 4 GG) setzte er die Vollstreckung einer gegen einen Mannschaftssoldaten verhängten Disziplinarbuße vorläufig aus, die dieser wegen Verweigerung des Befehls seiner Kompaniechefin, die COVID-19-Impfung zu dulden, verhängt bekommen hatte

Zitiervorschlag

Sollte man kennen: Sieben wichtige BVerwG-Entscheidungen aus 2022 . In: Legal Tribune Online, 29.12.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/50593/ (abgerufen am: 25.04.2024 )

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