Identitätstäuschung im Juraexamen, verbotenes Gehwegparken, keine Entschädigung für DDR-Dopingopfer oder die Aufhebung des Compact-Verbots im Eilverfahren: Das Bundesverwaltungsgericht hatte 2024 so manchen Aufreger zu bieten:
1/9 (Keine) Identitätstäuschung im juristischen Staatsexamen
Das Prüfungsamt unterstellte einem Examenskandidaten, sein Zwilling habe die Klausuren für ihn geschrieben. Laut einem Schriftgutachten war es jedoch keiner von beiden. Trotzdem hat der Prüfling das Examen nach einer im Februar 2024 veröffentlichten Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) bestanden (Beschl. v. 13.12.2023, Az. 6 B 13.23).
Für den Jurastudenten ging es um seine Zukunft, als er im August 2018 zum Wiederholungsversuch des ersten Staatsexamens antrat. Wegen eines angeblichen Täuschungsversuchs ließ ihn das zuständige Justizprüfungsamt allerdings durchfallen. Der Grund erinnert an Erich Kästners "Doppeltes Lottchen": Das Prüfungsamt unterstellte dem Kandidaten, dass dessen Zwillingsbruder die im Rahmen der Prüfung geforderten sechs Klausuren angefertigt habe. Zum Beweis holte die Behörde ein Schriftgutachten ein. Doch das Gutachten kam zu dem Ergebnis, dass weder der Prüfling noch dessen Zwillingsbruder die Klausuren geschrieben haben können. Vielmehr stammten alle sechs Klausuren laut Sachverständigem aus der Hand eines unbekannten Dritten.
Wie es dazu gekommen sein soll, blieb völlig unklar. Schließlich müssen die Examenskandidaten vor Prüfungsbeginn Ladung und Personalausweis vorlegen. Gab es vielleicht einen Drilling? Wer der Dritte gewesen sein könnte, blieb auch nach über fünf Jahren Rechtsstreit offen.
Der Prüfling konnte am Ende allerdings erleichtert aufatmen. Das BVerwG entschied, dass er die Prüfung bestanden habe. Das Gericht bestätigte damit ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts NRW, wonach das Schriftgutachten kein klarer Beleg für einen Täuschungsversuch gemäß § 22 Juristenausbildungsgesetz (JAG) NRW sei.
Sollte man kennen: . In: Legal Tribune Online, 25.12.2024 , https://www.lto.de/persistent/a_id/56178 (abgerufen am: 12.02.2025 )
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