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Sollte man kennen: 5 wich­tige BVerfG-Ent­schei­dungen 2020

von Dr. Markus Sehl

22.12.2020

Der Zweite Senat beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe

picture alliance / dpa | Uli Deck

Sterbehilfe, BND-Auslandsüberwachung, EZB-Urteil: Nur einige der wichtigen Entscheidungen des BVerfG aus dem Jahr 2020, das auch für das Karlsruher Gericht ein Jahr der Veränderungen war.

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Laut dem chinesischen Horoskop begann im Januar 2020 das Jahr der Metallratte. Nach dem eher friedvollen Schweinejahr 2019 sollte 2020 vor allem für Neuanfang und Veränderung stehen. Und auch für das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat das Jahr einschneidende Veränderungen gebracht.

Zum einen verließ nicht nur Gerichtspräsident Prof. Dr. Andreas Voßkuhle das Gericht, sondern auch die Amtszeit von BVR Prof. Dr. Johannes Masing endete. Der hatte zuletzt als Berichterstatter mit den Entscheidungen zum Recht auf Vergessenwerden noch das Verhältnis des Karlsruher Gerichts zum Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg grundlegend neu mitbestimmt. 

Nach einer langwierigen und in der Außenwirkung nicht besonders glücklichen Nachfolger:innensuche wurde – durchaus überraschend – Prof. Dr. Ines Härtel als neue Richterin für das wichtige Dezernat Masings bestimmt, das über viele Zukunftsfragen des Verfassungsrechts im digitalen Raum wie Meinungsfreiheit, Persönlichkeitsrechte und Datenschutz zu entscheiden haben wird. An die Spitze des Gerichts rückte als neuer Präsident der frühere CDU-Politiker und Rechtsanwalt Prof. Dr. Stephan Harbarth.

Natürlich hat auch die Coronapandemie das Gericht gezwungen, seine Arbeit neu zu organisieren: Mehr Home-Office für die Richterinnen und Richter, ein Zwei-Schichtsystem. Es galt, die Arbeitsfähigkeit von Deutschlands höchstem Gericht aufrecht zu erhalten. Denn auch im Jahr 2020 gab es zahlreiche wegweisende Entscheidungen aus Karlsruhe. 

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  • Seite 1:

    5 wichtige BVerfG-Entscheidungen 2020

  • Seite 2:

    Selbstbestimmung bis in den Tod

  • Seite 3:

    EZB und EuGH über die Karlsruher Schmerzgrenze hinaus 

  • Seite 4:

    Ein Grundrecht gegen Überwachung gilt auch im Ausland 

  • Seite 5:

    Was Politiker noch sagen dürfen müssen

  • Seite 6:

    Bestandsdatenauskunft und eine verfassungsrechtliche Stunt-Einlage

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Zitiervorschlag

Sollte man kennen: . In: Legal Tribune Online, 22.12.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/43814 (abgerufen am: 14.04.2026 )

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