Sollte man kennen: 6 wich­tige BVerfG-Ent­schei­dungen 2018

von Dr. Markus Sehl

20.12.2018

2 - Keine Überraschung beim Rundfunkbeitrag

Der Rundfunkbeitrag ist seit Jahren ein immer wieder aufflackerndes Streitthema, an den 17,50 Euro im Monat entzünden sich regelmäßig die Gemüter. Im Juli entschied das Gericht: Der Rundfunkbeitrag ist verfassungsgemäß, die Beitragspflicht ist seiner Auffassung nach keine verkappte Steuer.

Schon das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) war zu dem Ergebnis gekommen, dass der Beitrag keine Steuer sei, da er einem rundfunkspezifischen Finanzierungszweck diene und eben nicht in den staatlichen Haushalt fließe. Der Beitragsschuldner erhalte als Gegenleistung für seinen Beitrag einen "konkreten" Vorteil - nämlich die Möglichkeit, Rundfunk zu empfangen.

Die Karlsruher Verfassungsrichter bestätigen die Entscheidung des BVerwG dem Grunde nach und erklärten nur die gesetzlichen Bestimmungen zur Beitragspflicht für Zweitwohnungen für mit dem Grundgesetz unvereinbar. Dem Gesetzgeber ist eine Frist bis zum 30. Juni 2020 aufgetragen, um diesbezüglich eine Neuregelung zu treffen.

Die Beschwerdeführer und zahlreiche weitere Kritiker hatten argumentiert, dass den Ländern die notwendige Gesetzgebungskompetenz für die Erhebung des Rundfunkbeitrags fehle, da es sich bei diesem um eine Steuer handele.

Zitiervorschlag

Sollte man kennen: 6 wichtige BVerfG-Entscheidungen 2018 . In: Legal Tribune Online, 20.12.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/32853/ (abgerufen am: 27.03.2024 )

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