Druckversion
Donnerstag, 10.09.2026, 22:20 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/hintergruende/h/weihnachtsgeld-arbeitsvertrag-betriebliche-uebung
Fenster schließen
Artikel drucken
10428

Glaube, Liebe, Hoffnung: Der Kampf ums Weihnachtsgeld

von Christian Oberwetter

25.12.2013

Belegschaft feiert Weihnachten

© apops - Fotolia.com

An den Festtagen lässt man es sich gut gehen, jedes Jahr melden die Einzelhändler hohe Umsätze. Das ist vor allem dem Weihnachtsgeld zu verdanken, das meist im November ausbezahlt wird. Und so schaut mancher Beschäftigte dumm, wenn sein Weihnachtsgeld plötzlich reduziert wird oder gar ausfällt. Darf der Arbeitgeber derart  liebgewordenene Privilegien einfach abschaffen, fragt Christian Oberwetter.

Anzeige

Das Weihnachtsgeld ist die bekannteste Jahressonderleistung, die Beschäftigte von ihrem Arbeitgeber erhalten. Ganz friedlich geht es dabei allerdings nicht immer zu: Die Arbeitsgerichte mussten sich immer wieder mit Streitigkeiten rund um die Fest-Vergütung beschäftigen.

Ein gesetzlicher Anspruch auf Weihnachtsgeld existiert nicht. In der Regel ergibt sich ein Anspruch aus dem (Tarif-)Vertrag, einer Betriebsvereinbarung oder betrieblicher Übung. Aber selbst dann, wenn es eine vertragliche Regelung schwarz auf weiß gibt, ist einem das Weihnachtsgeld nicht zwingend sicher.

Stichtagsregelungen

In aller Ruhe Geschenke einkaufen können Arbeitnehmer, in deren Verträgen etwas vom  "13. Monatsgehalt" steht. Denn das heißt, dass das Weihnachtsgeld fester Gehaltsbestandteil ist, den einem der Chef nur in seltenen Fällen nehmen kann.

Ist im Arbeitsvertrag von "Weihnachtsgeld" die Rede, so kann für den Arbeitnehmer Anlass zur Sorge bestehen, vor allem dann, wenn sich im  Vertrag sogenannte Stichtagsklauseln finden. Solche Klauseln regeln, dass der Arbeitnehmer zu einem bestimmten Termin noch beim Arbeitgeber beschäftigt sein muss, um Anspruch auf die Leistung zu haben.

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) musste sich bereits mit einer solchen Stichtagsregelung beschäftigen. Ein Controller hatte zum 30. September 2010 gekündigt. Sein Arbeitgeber verweigerte die Auszahlung des Weihnachtsgeldes mit der Begründung, er hätte nur dann einen Anspruch auf Zahlung, wenn er am 31. Dezember 2010 noch beschäftigt gewesen wäre.

Die höchsten Arbeitsrichter entschieden gegen den Stichtag und für den Arbeitnehmer. Zwar solle mit der Klausel einerseits die Betriebstreue belohnt und der Mitarbeiter über das Jahresende an das Unternehmen gebunden werden. Andererseits gelte die Zahlung auch der im Jahresverlauf erbrachten Leistung, so dass die Stichtagsklausel im konkreten Fall unwirksam war. Dem Arbeitnehmer wurde schließlich ein anteiliges Weihnachtsgeld nach geleisteten Monaten zugesprochen (Urt. v. 13.11.2013, Az. 10 AZR 848/12).

Anspruch aus betrieblicher Übung

Der Chef kann ein vertraglich vereinbartes Weihnachtsgeld auch nicht dadurch ausschließen, dass er es als "freiwillige soziale Leistung" bezeichnet. Eine solche Vertragsklausel sei ein Verstoß gegen das Transparenzgebot und daher unwirksam, so die Erfurter Richter (Urt. v. 20.02.2013, Az. 10 AZR 177/12).

Auch wenn im Vertrag kein Wort zum Weihnachtsgeld verloren wird, können Beschäftigte einen entsprechenden Anspruch aufgrund einer betrieblichen Übung haben. Darunter wird die regelmäßige Wiederholung eines bestimmten Verhaltens des Arbeitgebers verstanden, aus der der Arbeitnehmer schließen kann, ihm solle die Leistung auf Dauer gewährt werden.

Zahlt der Arbeitgeber ohne weiteren Vorbehalt drei Jahre hintereinander Weihnachtsgeld in gleicher Höhe, so kann er es im vierten Jahr nicht einseitig kürzen oder gar ganz ausfallen lassen. Will der Arbeitgeber eine solche rechtliche Bindung verhindern, muss er  im Arbeitsvertrag klar erkennen lassen, dass das Weihnachtsgeld ohne Anerkennung einer Rechtspflicht für die Zukunft geleistet wird (BAG, Urt. v. 21.01.2009, Az. 10 AZR 219/08).

Anzeige
  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

Christian Oberwetter, Glaube, Liebe, Hoffnung: . In: Legal Tribune Online, 25.12.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/10428 (abgerufen am: 10.09.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Arbeitsrecht
    • Individual-Arbeitsrecht
    • Weihnachten
    • Weihnachtsgeld
Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt von außen 10.09.2026
Diskriminierung

BAG zur Benachteiligung vor 17 Jahren:

Anwalt erhält keine 236.000 Euro als ent­gan­genen Gewinn

Wer nach jahrelanger Anstellung wieder arbeitslos wird, ist im allgemeinen Lebensrisiko. Ein Anwalt bekommt daher keinen Schadensersatz mehr für eine Benachteiligung vor 17 Jahren. Er unterliegt damit vor dem BAG gegen die R+V.

Artikel lesen
Jürgen Linnemann (l-r) bespricht sich vor Verhandlungsbeginn in einem Café mit seiner Anwältin Anna Gilsbach, Soraia Da Costa Batista von der Gesellschaft für Freiheitsrechte, und Anwältin Paula Sauerwein. 03.09.2026
Behinderung

ArbG Münster zu Mindestlohn in Werkstätten:

Wel­chen Wert hat die Arbeit von Men­schen mit Behin­de­rung?

Jürgen Linnemann arbeitet in einer Werkstatt für behinderte Menschen. Für 24 Wochenstunden bekommt er 200 Euro monatlich, er möchte aber den Mindestlohn haben. Vor dem Arbeitsgericht Münster klagt er auf Nachzahlung der Differenz.

Artikel lesen
Eine Frau und ein Mann in Anzügen schütteln sich die Hände 31.08.2026
Individual-Arbeitsrecht

Antrag auf Zwischenzeugnis:

Haben wollen reicht nicht

Der Antrag auf ein Zwischenzeugnis kommt selten ohne Anlass. Wann Mitarbeiter ein solches verlangen können, welche Voraussetzungen gelten und worüber am häufigsten gestritten wird, hat Ruben Plambeck aufgeschrieben.

Artikel lesen
AfD-Spitzenkandidat Siegmund bei einer Veranstaltung auf der Bühne, im Hintergrund ein Plakat, das ebenfalls Siegmund zeigt. 29.08.2026
Podcast

Sachsen-Anhalt / KI an Unis / Fall Kavala / Weihnachtsbaum:

AfD vor Wahl­sieg in Sachsen-Anhalt: Justiz auf Linie?

Kann die AfD in Sachsen-Anhalt die Justiz auf ihre Linie bringen? Wie viel KI darf in die juristische Hausarbeit? Die Türkei brüskiert den EGMR – was muss jetzt passieren? Und: der Gärtner mit dem Weihnachtsbaum. LTO-Podcast, Folge 67.

Artikel lesen
Ein Mann umarmt vor dem Strafjustizgebäude Hamburg eine Person in einem Weihnachtsbaumkostüm 24.08.2026
Weihnachten

Unerwünschten Weihnachtsbaum für Kita-Kinder aufgestellt:

Gärtner wegen Haus­frie­dens­bruchs rechts­kräftig ver­ur­teilt

Eine Hamburger Kita hatte sich bewusst gegen einen Weihnachtsbaum entschieden. Ein Gärtner betrat nachts trotzdem das Gelände, stellte einen auf und legte Geschenke darunter. Seine Verurteilung wegen Hausfriedensbruchs ist nun rechtskräftig.

Artikel lesen
Das Gebäude u.a. vom Arbeitsgericht in Düsseldorf. 21.08.2026
AGG

Kein Vermittlungsauftrag, trotzdem keine AGG-Entschädigung:

Arbeits­ge­richt stellt sich gegen das BAG

Arbeitgeber müssen der Arbeitsagentur einen Vermittlungsauftrag erteilen. Sonst ist das laut BAG ein Indiz für eine Diskriminierung. Falsch, so das ArbG Düsseldorf. Es bietet damit auch AGG-Hoppern die Stirn, schreibt Andreas Zöllner.

Artikel lesen
lto karriere logo

LTO Karriere - Deutschlands reichweitenstärkstes Karriere-Portal für Jurist:innen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • Easy Apply: Die einfache und schnelle Bewerbung zu Deinem neuen Job.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Wir haben die Top-Jobs für Jurist:innen

Jetzt registrieren
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von Wolters Kluwer
Le­gal Coun­sel - di­gi­ta­le Pro­duk­te (m/w/d)

Wolters Kluwer, Hürth

Logo von Fieldfisher
Se­nior As­so­cia­te (m/w/d) Com­mer­cial | Ham­burg, Mün­chen, Ber­lin

Fieldfisher, Mün­chen und 2 wei­te­re

Logo von Hogan Lovells Cadwalader International LLP
Rechts­an­wäl­tin/Rechts­an­walt (w/m/d) Steu­er­recht

Hogan Lovells Cadwalader International LLP, Mün­chen

Logo von White & Case
Voll­ju­ris­tin / Voll­ju­rist (Staff At­tor­ney) (m/w/d), Com­mer­cial...

White & Case, Frank­furt am Main

Logo von Latham & Watkins LLP
In­i­tia­tiv­be­wer­bung: Wis­sen­schaft­li­che Mit­ar­beit (m/w/d)

Latham & Watkins LLP, Mün­chen und 3 wei­te­re

Logo von Osborne Clarke GmbH & Co. KG
Re­fe­ren­dar (w/m/d) Ge­werb­li­cher Rechts­schutz (IP)

Osborne Clarke GmbH & Co. KG, Ber­lin

Logo von Flick Gocke Schaumburg
Di­p­lom-Fi­nanz­wirt (m/w/d) Steu­er­straf­recht

Flick Gocke Schaumburg, Bonn und 3 wei­te­re

Logo von Becker Büttner Held
Rechts­an­walt (m/w/d) für All­ge­mei­nes En­er­gie- und En­er­gie­wirt­schafts­recht...

Becker Büttner Held, Köln

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Logo von Deutsches Anwaltsinstitut e.V.
24. Jahresarbeitstagung des Notariats

17.09.2026, Berlin

Die modernisierte rechtsfähige GbR

17.09.2026

1x1 des GNotKG für alle, die Gebührenrecht verstehen wollen

17.09.2026

Erbe trotz Scheidung – Gestaltungsmaßnahmen zum Schutz der Erbschaft vor dem geschiedenen Ehegatten

17.09.2026

Logo von IHK Akademie München und Oberbayern gGmbH
Zertifikatslehrgang zur Schiedsrichter/-in für Wirtschaftsstreitigkeiten

18.09.2026, Feldkirchen-Westerham

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH