Bei der Debatte um den Einsatz von KI für Juristen geht es bisher insbesondere um Zeitersparnis. Das ist aber nur eine Dimension, und auf lange Sicht die langweiligste. Was auch Pferdemist damit zu tun hat, weiß Nico Kuhlmann.
"Anwälte sparen durch KI mehrere Stunden Arbeitszeit pro Woche." So oder so ähnlich liest man es oft in Zeitungsartikeln. Solche Aussagen sind leider ein wenig irreführend, da die Zeitersparnis unter anderem sehr vom Rechtsgebiet abhängen wird und sich darum nicht verallgemeinern lässt. Zudem legen solche Aussagen ein begrenztes Verständnis der zugrundeliegenden Thematik nahe. Die Automatisierung, die zur Zeitersparnis führt, ist nämlich nur eine von drei relevanten Dimensionen des Wandels – und langfristig wahrscheinlich die langweiligste.
Neben der Automatisierung, also der maschinellen Durchführung von vorher händisch ausgeführten Arbeitsschritten (Automation), sollte man die Innovation im Blick haben. Gemeint ist in diesem Zusammenhang das erstmalige Ausführen neuer Arbeitsschritte, die vor der technologischen Weiterentwicklung nicht oder kaum möglich waren. Die dritte Dimension ist der Wegfall des Problems, das man eigentlich versucht zu lösen (Elimination).
Einer der Vordenker der weltweiten Legal-Tech-Szene, der britische Jurist Richard Susskind, hat in seinem aktuellen Buch "How To Think About AI – A Guide for the Perplexed" (Wie man über KI denkt – Ein Leitfaden für Verwirrte) diesem Dreiklang aus "Automation, Innovation and Eliminaton" ein eigenes Kapitel gewidmet.
Die erste Dimension: Automatisierung
Der aktuelle Fokus der Diskussion liegt oft auf der Automatisierung durch KI. Die Frage ist also, was von dem, was wir Juristen den ganzen Tag lang machen, kann die Maschine ganz oder zumindest teilweise übernehmen.
Je mehr der notwendigen Arbeitsschritte zur Erzeugung des finalen Arbeitsprodukts automatisiert werden können, umso schneller geht das Ganze und desto mehr Zeit wird gespart.
Ein Beispiel aus dem Wettbewerbsrecht: Ein Mandant teilt mit, dass ein Wettbewerber mit einer unlauteren Werbeaussage am Markt auftrete, und bittet um die Erstellung und Versendung einer entsprechenden Abmahnung.
Nach der Prüfung der Sach- und Rechtslage muss der Anwalt die Abmahnung entwerfen. Das kann man handschriftlich machen (sehr unüblich), per Diktat auf eine vom Sekretariat abzutippende analoge Kassette sprechen (früher verbreitet; mittlerweile weniger) oder man tippt als Anwalt selbst beziehungsweise kopiert sich händisch Textbausteine zusammen (aktuell wohl der Regelfall).
Bereits vor KI gab es Versuche, diesen Prozess der Dokumentenerstellung zu automatisieren. Dies erfolgte über festgelegte Textbausteine, die mit bestimmten Regeln verbunden waren. Der Nutzer musste sich nur durch einen Fragenkatalog klicken und im Hintergrund wurde der Entwurf aus den Textbausteinen erstellt. Das hat für einige Dokumente grundsätzlich gut funktioniert, aber man musste in die Vorbereitung investieren. Durch den Einsatz von KI lässt sich die Dokumentenerstellung noch einmal anders aufsetzen. Aber im Ergebnis erstellen wir das, was wir auch schon vorher produziert haben, nur eben (teil-)automatisiert und dadurch in der Regel schneller.
Die zweite Dimension: Innovation
Eine ganz andere Frage ist, was wir Juristen Innovatives durch KI machen können, was wir vorher nicht gemacht haben. Sei es, weil es technisch nicht möglich war, oder weil die manuelle Durchführung mit hohen Kosten verbunden gewesen wäre.
Um bei unserem Beispiel zu bleiben: Man kann sich mittlerweile mit vertretbaren Mitteln einen Web-Crawler bauen, der bei den Konkurrenten der eigenen Mandanten im Internet gezielt nach Inhalten sucht, die gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) verstoßen, diese auflistet und vorläufig bewertet. Diese Liste kann man als Anwalt sichten und die relevanten Treffer mit dem Mandanten besprechen.
Das ist ein Arbeitsschritt, der in der Regel vorher nicht angeboten wurde, und einen neuen Mehrwert für den Mandanten schafft. Eine Innovation eben.
Abhängig vom Rechtsgebiet lassen sich eine Vielzahl weiterer Ansätze diskutieren, die in diesem Sinn innovativ sind, die aber im Ergebnis eben dazu führen, dass man nicht schlicht Zeit spart, sondern unterm Strich vielleicht sogar mehr Zeit aufwendet als früher. Aber dadurch steigt eben auch die Gesamtqualität der Rechtsdienstleistung. Und für viele Mandanten geht es nicht einfach darum, möglichst schnell zu sein. Sondern die Mandanten wollen – zumindest im Wirtschaftsrecht – oft die beste Rechtsberatung, die man für Geld kaufen kann, und stehen darum solchen innovativen Ansätzen sehr offen gegenüber – auch wenn man damit keine Zeit spart.
Der Grund, dass wir nur vereinzelt wirklich innovative Ansätze im Rechtsmarkt sehen, liegt dabei zurzeit weniger an der verfügbaren Technologie, sondern eher an der ausbaufähigen Kreativität und Vorstellungskraft der beteiligten Akteure.
Die dritte Dimension: Wegfall des Problems
Die dritte Perspektive fragt danach, was eigentlich passieren müsste, damit das ganze Problem wegfällt, das man durch seine Tätigkeit versucht zu lösen.
Wir bleiben bei unserem UWG-Beispiel: Es ist denkbar, dass KI-Angebote ihren Weg tiefer in den Berufsalltag finden und irgendwann etwa direkt an die interne Unternehmenskommunikation gekoppelt sind. Wenn dann ein engagierter Marketing-Mitarbeitender eine Idee für eine Werbekampagne in einer E-Mail pitcht, könnte sich automatisch der KI-Assistent melden und die beteiligten Personen darauf hinweisen, dass die vorgeschlagene Aussage wohl gegen das Wettbewerbsrecht verstößt. Und da KI-Assistenten immer versuchen, hilfreich zu sein, schlagen die im Zweifel direkt zwei Alternativen vor, die eine ähnliche Grundaussage haben, aber innerhalb des rechtlich Vertretbaren liegen.
Wenn das passieren sollte, dann gibt es vielleicht viel weniger UWG-Verstöße. Wenn es aber keine Verstöße mehr gibt, dann ist es egal, ob man die Erstellung der Abmahnungen automatisiert oder innovative Ansätze konzipiert hat. So gesehen würde man dann Zeit sparen, weil man eben gar nichts mehr machen muss.
Das mag jetzt theoretisch und für manche vielleicht sogar abwegig klingen. Aber es ist in der Rechtswissenschaft nichts Neues, dass Probleme wegfallen. Bisher lag dies nur eben daran, dass der Gesetzgeber Regeln aufgehoben oder die Rechtsprechung umstrittene Probleme abschließend geklärt hat. In beiden Fällen sinkt der Beratungsbedarf im Anschluss deutlich ab. Der Unterschied ist jetzt nur, dass mit der KI ein weiterer Grund aufgetaucht ist, über den bisher relevante Probleme in der Praxis verschwinden könnten.
Das Beispiel, das Richard Susskind in seinem Buch verwendet hat, ist kein juristisches, aber ein sehr anschauliches: die große Pferdemistkrise aus den 1890er Jahren. Pferde und Kutschen dominierten damals den Transport in New York. Die Pferde erzeugten unvorstellbare Mengen an Pferdemist. Die Entscheidungsträger wussten nicht, wie sie dieses Problem lösen sollten. Kurze Zeit später setzte sich das Automobil durch und in den frühen Jahren des 20. Jahrhunderts wurden Pferde nicht mehr benötigt, um Menschen und Waren zu befördern. Die neue zugrunde liegende Technologie, der Verbrennungsmotor, führte zu einer vollständigen Beseitigung des Mistproblems.
Alles ist in Bewegung
Wer sich also fragt, wie sich die eigene Arbeit durch die digitale Transformation und aktuell insbesondere durch KI verändern könnte, sollte sich alle drei Fragen stellen:
- Was kann von der eigenen Arbeit jetzt oder bald automatisiert werden?
- Welche innovativen Arbeitsschritte kann man anbieten, die vorher nicht möglich waren?
- Was müsste passieren, damit das Problem, um das man sich kümmert, ganz oder teilweise wegfällt?
Alle drei Dimensionen greifen ineinander und haben Auswirkungen aufeinander. Wer demgegenüber die digitale Transformation und den Einsatz von KI nur auf Automatisierung reduziert, verschließt die Augen vor den strategisch wirklich spannenden Themen.
Nico Kuhlmann ist Rechtsanwalt bei Hogan Lovells International LLP in Hamburg. Er beschäftigt sich mit Geistigem Eigentum, digitalen Geschäftsmodellen und dem Einsatz von Legal Tech und KI im Kanzleialltag und in Rechtsabteilungen. Auf LinkedIn und YouTube teilt er regelmäßig Einblicke in die digitale Transformation des Rechts.
Drei Dimensionen des Wandels durch KI: . In: Legal Tribune Online, 18.05.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/59988 (abgerufen am: 09.06.2026 )
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