10 Wahlversprechen und wie umsetzbar sie wirklich sind: Jemand hat die Absicht, eine Mauer zu errichten

21.01.2017

3/10: Aufhebung des Atomabkommens mit dem Iran

Nicht nur nach Ansicht der New York Times gibt es Grund zur Sorge, dass die neue Verwaltung oder der Kongress das Iran-Abkommen sabotieren werden. Donald Trump bezeichnete das Abkommen als ein Desaster, das es abzubauen gelte.

Baker McKenzie, Dr. Julia Pfeil, Senior Associate, Trade Compliance:

Das Abkommen selbst kann Präsident Trump nicht einseitig kündigen.

Die Maßnahmen aber, welche die USA ergriffen haben, um das Abkommen umzusetzen, wurden  ausschließlich von der US-Administration erlassen. Diese Maßnahmen kann der Präsident daher auch alle selbst wieder aufheben bzw. er kann die zuständigen Behörden anweisen, das zu tun.

Mit einer einseitigen Aufhebung dieser Umsetzungsmaßnahmen ohne vorheriges Mediationsverfahren würde er aber nicht gegen einen „gewöhnlichen“ völkerrechtlichen Vertrag, sondern gegen einen verbindlichen Beschluss des UN-Sicherheitsrats verstoßen. Das wäre eine sehr schwerwiegende Verletzung des Völkerrechts mit nicht absehbaren Folgen für die wichtigste Aufgabe des Sicherheitsrats, die Friedenssicherung – denn wer nimmt den Sicherheitsrat dann noch ernst?

Zitiervorschlag

10 Wahlversprechen und wie umsetzbar sie wirklich sind: Jemand hat die Absicht, eine Mauer zu errichten . In: Legal Tribune Online, 21.01.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/21849/ (abgerufen am: 18.04.2024 )

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