Druckversion
Sonntag, 18.01.2026, 11:26 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/hintergruende/h/wahlrechts-reform-verabschiedet-neuem-gesetz-droht-neuauflage-in-karlsruhe
Fenster schließen
Artikel drucken
4438

Wahlrechts-Reform verabschiedet: Neuem Gesetz droht Neuauflage in Karlsruhe

Dr. Sebastian Roßner

30.09.2011

Wahlen

© MaxWo - Fotolia.com

Am 29. September hat der Bundestag ein neues Wahlrecht gebilligt – vier Monate später als vom BVerfG angeordnet und erstmals in der Geschichte im Zwist zwischen Bundesregierung und Opposition. Das Überleben des Gesetzes hängt nun vor allem davon ab, für wie real die Verfassungsrichter die Gefahr des "negativen Stimmgewichts" halten werden. Von Sebastian Roßner.

Anzeige

Nach der Abstimmung im Parlament zum neuen Bundeswahlgesetz (BWG), in der die Gesetzesvorschläge von SPD und Grünen erwartungsgemäß keine Mehrheit fanden, kündigten Vertreter der Oppositionsfraktionen bereits an , gegen die beschlossene Wahlrechtsreform vor dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) zu klagen.

Auslöser der Auseinandersetzungen ist ein Spruch aus Karlsruhe: Am 3. Juli 2008 hatten die Verfassungsrichter das BWG in wesentlichen Teilen für verfassungswidrig erklärt und dem Gesetzgeber aufgegeben, bis zum 30. Juni 2011 eine Neuregelung zu treffen (Az. 2 BvC 1/07, 2 BvC 7/07). Stein des verfassungsrechtlichen Anstoßes war dabei das so genannte negative Stimmgewicht. Damit wird eine Paradoxie des Wahlrechts bezeichnet, die bewirkt, dass ein Zuwachs an Zweitstimmen zu einem Verlust an Mandaten oder ein Verlust an Zweitstimmen zu einem Gewinn an Mandaten führt. Das Gericht bewertete dies als einen Verstoß gegen die Grundsätze der Gleichheit und der Unmittelbarkeit der Wahl.

Verbundene Landeslisten sind im neuen Recht Geschichte

Zum Effekt des negativen Stimmgewichts konnte nach dem alten Wahlrecht bei der Verteilung der gewonnenen Mandate auf die verbundenen Landeslisten kommen, falls Überhangmandate mit im Spiel waren. Diese treten auf, wenn einer Partei nach dem Verhältnis der Zweitstimmen weniger Mandate zustehen, als sie über die Erststimmen an Direktmandaten gewonnen hat.

Nach den frisch beschlossenen Änderungen des BWG soll das Problem des negativen Stimmgewichts dadurch gelöst werden, dass man zunächst die Bundestagsmandate auf die Bundesländer verteilt, und zwar nach dem Verhältnis der in jedem Land abgegebenen Stimmen (Oberverteilung). Eine im Ländervergleich hohe Wahlbeteiligung in einem Land erhöht also dessen Sitzkontingent auf Kosten eines anderen Landes. Diese Sitzkontingente werden dann innerhalb der jeweiligen Länder auf die Parteien verteilt (Unterverteilung).

Es gibt nach neuem Recht also keine verbundenen Landeslisten mehr. Reststimmen, die innerhalb eines Landes nicht zu einem vollen Mandat ausreichen, werden aber in einem zweiten Verrechnungsverfahren auf Bundesebene zusammengeführt und können so zu weiteren Mandaten für die betreffende Partei führen. Auch nach dem neuen Recht verbleiben einer Partei die gewonnenen Überhangmandate, ohne dass die anderen Parteien Ausgleichsmandate erhalten, die eine Sitzverteilung nach den Anteilen der gewonnenen Zweitstimmen wiederherstellen würde.

Kein Verlass aus bestimmtes Wahlverhalten

Nach Ansicht der Opposition entspricht das neue Gesetz den Anforderungen des Verfassungsgerichts nicht, da immer noch ein negatives Stimmgewicht auftreten könne. Dies trifft zu, wie die Begründung des Regierungsentwurfs auch freimütig zugibt (Bundestagsdrucksache 17/6290 S. 8 f.).

Allerdings behauptet die Gesetzesbegründung zugleich, es müsse ein ganz unwahrscheinliches Stimmverhalten der Wähler vorliegen, damit nach dem neuen Recht der Effekt des negativen Stimmgewichts eintritt. Der Gesetzgeber sei deshalb nicht verpflichtet, diese Konstellation berücksichtigen.

Dazu ist anzumerken, dass Aussagen über die Wahrscheinlichkeit eines bestimmten Wahlverhaltens generell problematisch sind. Hinzu kommt, dass die Neuregelung mit der neuen Oberverteilung der Mandate unter den Ländern sogar eine weitere Möglichkeit für die Entstehung negativen Stimmgewichts geschaffen hat: Wird etwa in Hessen eine Stimme für die SPD abgegeben, die dafür sorgt, dass vom Sitzkontingent in Sachsen ein Mandat nach Hessen verschoben wird, so kann der Fall eintreten, dass das verschobene Mandat der sächsischen SPD verlorengeht und in Hessen an eine andere Partei fällt.

Vorschläge der Parteien auch von Machtchancen motiviert

Nun haben weder die Regierung noch die Opposition ein Interesse daran, das negative Stimmgewicht beizubehalten. Eine Rolle spielt aber das Motiv der Machtchancen bei zukünftigen Bundestagswahlen: So verteidigen die Unionsparteien die Einrichtung der nicht ausgeglichenen Überhangmandate auch deshalb mit Nachdruck, weil sie sich davon Profit bei der Sitzverteilung im Bundestag versprechen können. Die Möglichkeit, dass der Effekt des negativen Stimmgewichts auftaucht, nehmen sie dabei notgedrungen in Kauf.

Die Opposition dagegen will die Überhangmandate entweder wegfallen lassen (Grüne) oder ausgleichen (SPD, Linke), um die Mandatsverteilung im Bundestag proportional zu den Zweitstimmen zu gestalten. Weil bei Wahlen der Schaden des politischen Gegners der eigene Nutzen ist, darf man deshalb auch hier annehmen, dass die mutmaßliche Verbesserung eigener Machtchancen auf Kosten der Union von der Opposition zumindest mit Wohlwollen zur Kenntnis genommen wird.

Die Linke zielte mit ihrem Gesetzentwurf auf eine deutlich umfangreichere Reform des Wahlgesetzes als die anderen Parteien. Sie schlug eine Ausweitung der Wahlberechtigung auf seit längerem legal in Deutschland lebende Ausländer, eine Herabsetzung des Wahlalters auf 16 Jahre und die Abschaffung der Fünf-Prozent-Sperklausel vor, wodurch auch kleinere Parteien zukünftig im Bundestag vertreten wären. Diese Änderungen hätten zu einer Verschiebung der politischen Kräfteverhältnisse geführt, die im Einzelnen zwar schwer vorherzusehen ist, von der sich die Linke aber eine gewisse Verbesserung ihrer Aussichten hätte versprechen durfte.

Einen weiteren Vorschlag der Linken hätten sich dagegen alle Parteien ganz altruistisch an ihre Fahnen heften können: Die Einführung eines wirksamen Rechtsschutzverfahrens für solche Parteien, die von der Bundeswahlkommission nicht zur Bundestagswahl zugelassen worden sind. Hier gibt es einen echten Missstand, denn das geltende Verfahren ist notorisch erfolglos. Eine nicht zugelassene Partei muss nämlich in einem ersten Schritt ein Wahlprüfungsverfahren nach Art. 41 GG beim Bundestag durchführen, bevor sie Wahlprüfungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht einlegen kann. Da dies erst nach den Wahlen zulässig ist, kommt eine Entscheidung aus Karlsruhe stets um Jahre zu spät. Zudem gibt das Gericht einer Beschwerde nur statt, wenn der Wahlfehler die Zusammensetzung des Bundestages beeinflusst. Dies kann eine Partei, die nicht zu den Wahlen antreten konnte, naturgemäß kaum nachweisen.

Nur breiter politischer Konsens sichert Akzeptanz von Wahlgesetzen

Bei dem bereits angekündigten Gang nach Karlsruhe gegen das neue Gesetz kann die Opposition zunächst das Fortbestehen des negativen Stimmgewichts rügen. Dieser Angriff ist erfolgversprechend, denn immerhin hat das BVerfG aus diesem Grunde vor drei Jahren bereits das alte BWG in Teilen für verfassungswidrig erklärt. Allerdings hat das Gericht seinerzeit auch angedeutet, dass ein nur in seltenen Ausnahmefällen auftretender Effekt bei der verfassungsrechtlichen Bewertung des Wahlrechts vernachlässigt werden kann. Hierin liegt für die Regierungsfraktionen eine gewisse Chance, ihr Gesetz zu verteidigen. Es wird also entscheidend darauf ankommen, für wie wahrscheinlich die Karlsruher Richter das Auftreten des negativen Stimmgewichts nach dem neuen BWG halten werden.

Weiterhin kann die Opposition vortragen, dass die – angesichts der bisherigen Wahlergebnisse sehr wahrscheinliche – Entstehung von nicht ausgeglichenen Überhangmandaten die Wahlrechtsgleichheit aus Art. 38 Abs. 1 Grundgesetz verletzt. Zwar hat Karlsruhe die Überhangmandate 1997 für verfassungsgemäß erklärt (Urt. v. 10.04.1997, Az. 2 BvF 1/95), die Entscheidung war damals allerdings innerhalb des Verfassungsgerichts umstritten und erging mit vier zu vier Stimmen. Wie die Mehrheitsverhältnisse bei der heutigen Zusammensetzung des Senats ausfielen, lässt sich schwer abschätzen.

Wie auch immer Karlsruhe entscheiden wird, das neue Wahlrecht hat kein langes Leben zu erwarten, da es von einem wesentlichen Teil der politischen Kräfte nicht mit getragen wird. Hierin, und nicht in der Leichtfertigkeit, mit der der Bundestag eine vom BVerfG generös bemessene Frist zur Neuregelung verstreichen ließ, liegt das eigentliche Problem: Das Wahlrecht ist die zentrale Spielregel des demokratischen Wettbewerbs. Deshalb sollte ein Wahlgesetz nach seiner Verabschiedung des politischen Streits enthoben sein und sich auf einen breiten politischen Konsens stützen können, der seine Kontinuität und Akzeptanz sichert.

Der Autor Dr. Sebastian Roßner ist wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Rechtstheorie und Rechtssoziologie an der Heinreich-Heine-Universität Düsseldorf.

 

Mehr auf LTO.de:

Reform des Wahlrechts: Bundestag versäumt seine Hausaufgaben

Neues Wahlrecht in NRW: Zwei Stimmen für einen Landtag

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

Sebastian Roßner, Wahlrechts-Reform verabschiedet: . In: Legal Tribune Online, 30.09.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/4438 (abgerufen am: 18.01.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Öffentliches Recht
    • Staatsrecht und Staatsorganisationsrecht
    • Bundestag
    • Politik
    • Wahlen
Foto eines grauen Wolfes 14.01.2026
Jagd

Änderung des Bundesjagdgesetzes:

Bun­des­re­gie­rung will den Wolf zum Abschuss frei­geben

Über 4.000 Wolfsrisse im Jahr 2024: Jetzt sieht ein Gesetzentwurf von Bundesagrarminister Alois Rainer (CSU) vor, den Schutzstatus des Wolfs deutlich zu lockern und die Jagd auf das Tier zu ermöglichen. Naturschützer protestieren.

Artikel lesen
Marine Le Pen 13.01.2026
Ausland

Nach Entzug des passiven Wahlrechts:

Le Pen kämpft vor Gericht um Chance auf Prä­si­dent­schaft

Dieser Prozess könnte den Ausgang der französischen Präsidentschaftswahl 2027 beeinflussen. Es geht um EU-Gelder und mögliche Scheinbeschäftigung – und für Marine Le Pen um ihre politische Zukunft.

Artikel lesen
Ein Helikopter der US-Küstenwache fliegt über dem Öltanker "Sophia", als die US-Einheiten an Bord des Schiffes gehen, um es aufzubringen, 07.01.2026. 10.01.2026
USA

Terrorismus durch Tanker?:

Trumps hybride Bei­nahe-Kriegs­füh­rung gegen Vene­zuela

Auf Maduros Entführung folgt keine zweite Angriffswelle, dafür festgesetzte Öltanker. Die Begründung für das Vorgehen auf der See zeigt: Es ist fest verankert in Trumps hybrider Beinahe-Kriegsführung, in der US-Recht Völkerrecht schlägt.

Artikel lesen
Alexander Dobrindt, CSU-Landesgruppenchef, Friedrich Merz, Bundesvorsitzender der CDU und CDU-Kanzlerkandidat, Markus Söder (CSU), Parteivorsitzender und Ministerpräsident von Bayern, und Dorothee Ba_r (CSU) sitzen während der Winterklausur der CSU-Landes 05.01.2026
Kinder

CSU will "Verantwortungsverfahren" für kriminelle Kinder:

Absen­kung des Straf­mün­dig­keitsal­ters durch die Hin­tertür?

Wie umgehen mit Kindern, die Straftaten begehen? Die CSU schlägt jetzt ein neuartiges gerichtliches Verfahren für strafunmündige Kinder unter 14 vor. Auch Zwölfjährigen droht dann das Gefängnis. Experten sehen den Vorschlag kritisch.

Artikel lesen
Flüchtlinge kommen in der hessischen Erstaufnahmeeinrichtung in Gießen an. 05.01.2026
Asyl

Migrationsbilanz 2025:

Deut­lich weniger Asy­l­an­träge, mehr Abschie­bungen

2025 stellten deutlich weniger Menschen in Deutschland einen Asylantrag – minus 51 Prozent gegenüber 2024. Gleichzeitig stieg die Zahl der Abschiebungen um rund 20 Prozent.

Artikel lesen
Bundeswehrsoldaten am Bahnsteig 30.12.2025
Politik

Steuern, Soziales, Bundeswehr:

Was sich 2026 ändert

Rente, Mindestlohn, Grundsicherung – im neuen Jahr treten einige Reformen in Kraft, die die Einkommen vieler Bürger betreffen. Wo ist mehr Geld drin und wo muss man tiefer in die Tasche greifen? Eine Übersicht.

Artikel lesen
lto karriere logo

LTO Karriere - Deutschlands reichweitenstärkstes Karriere-Portal für Jurist:innen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • One-Klick Bewerbung: Dein Klick zum neuen Job, einfach und schnell.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Wir haben die Top-Jobs für Jurist:innen

Jetzt registrieren
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von FPS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH & Co. KG
Rechts­an­walt (m/w/d) Öf­f­ent­li­ches Recht

FPS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH & Co. KG , Frank­furt am Main

Logo von Hessisches Ministerium der Justiz und für den Rechtsstaat
Voll­ju­ris­ten (m/w/d) – Ih­re Zu­kunft in der hes­si­schen Jus­tiz

Hessisches Ministerium der Justiz und für den Rechtsstaat , Wies­ba­den

Logo von Hengeler Mueller
Re­fe­ren­da­re in Mün­chen (m/w/d)

Hengeler Mueller , Mün­chen

Logo von Hengeler Mueller
Re­fe­ren­da­re in Ber­lin (m/w/d)

Hengeler Mueller , Ber­lin

Logo von FPS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH & Co. KG
Prak­ti­kan­ten­pro­gramm FPS in Practi­ce, Herbst 2026

FPS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH & Co. KG , Frank­furt am Main

Logo von AntweilerLiebschwagerNieberding PartG mbB
zwei Rechts­an­wäl­tin­nen / Rechts­an­wäl­te Öf­f­ent­li­ches Wirt­schafts­recht /...

AntweilerLiebschwagerNieberding PartG mbB , Düs­sel­dorf

Logo von Hengeler Mueller
Wis­sen­schaft­li­che Mit­ar­bei­ter (m/w/d) in Mün­chen

Hengeler Mueller , Mün­chen

Logo von Duale Hochschule Baden-Württemberg Karlsruhe
Ju­rist*in (m/w/d) im Prü­fung­s­amt

Duale Hochschule Baden-Württemberg Karlsruhe , Karls­ru­he

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Logo von GvW Graf von Westphalen
Rechtsprechungs­report: M&A

26.01.2026

Logo von GvW Graf von Westphalen
Rechtsprechungs­report: Kapitalanlage­haftung

27.01.2026

Logo von GvW Graf von Westphalen
Rechtsprechungs­report: Produkthaftung und -sicherheit

28.01.2026

Logo von GvW Graf von Westphalen
Rechtsprechungs­report: Manager- und Berufshaftung

28.01.2026

Karriere-Powerworkshops: Souverän sichtbar statt zurückhaltend!

27.01.2026

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH