Druckversion
Samstag, 18.04.2026, 08:19 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/hintergruende/h/wahlprogramme-entgeltgleichheit-gehalt-ungleichbehandlung-mann-frau
Fenster schließen
Artikel drucken
9327

Wahlprogramme – Teil 4: Gleiches Geld für gleiche Arbeit

von Claudia Kornmeier

10.08.2013

Wahlprogramme zur Entgeltgleichheit von Mann und Frau

© Parteien / Syda Productions - Fotolia.com

Frauen verdienen weniger als Männer – über diese Ausgangslage sind sich die Parteien einig. Nicht jedoch darüber, was dagegen getan werden kann. Der konkreteste Vorschlag kommt von der SPD: Die Betriebe sollen die Gehälter regelmäßig selbst überprüfen. Zu viel Bürokratie, die am Ende nichts bringt, meint ein Arbeitsrechtler von der Uni München. Mehr Kitaplätze wären sinnvoller.

Anzeige

In Deutschland verdienen Frauen im Schnitt 22 Prozent weniger als Männer. Daran hat sich seit 1995 nichts geändert. Die Zahl liegt weit über der europäischen Durchschnittsdifferenz von 16 Prozent. Schlimmer ist es nur in Österreich, Tschechien und Estland. Allerdings gibt die 22 die unbereinigte Lohnlücke wieder, bei vergleichbarer Tätigkeit und Qualifikation liegt der Unterschied nur bei etwa sieben Prozent. Die Zahlen stammen vom Statistischen Bundesamt, politisch sind sie weitgehend unumstritten.

Die Parteien streiten sich eher darüber, was sie dagegen tun sollten. Die SPD will mit einem Entgeltgleichheitsgesetz die Betriebe verpflichten, Lohndiskriminierung von Frauen aufzudecken und zu beenden. Bei Untätigkeit sollen die Unternehmen sanktioniert werden. Auch die Grünen setzen sich für ein Entgeltgleichheitsgesetz ein.

Die Union unterstützt laut ihrem Wahlprogramm die Durchsetzung des Anspruchs von Frauen auf gleiche Bezahlung für gleiche Arbeit. Sie will prüfen, ob gesetzliche Transparenzpflichten eingeführt werden sollten, um die Entgeltgleichheit mit Männern zu erreichen. Die Linke fordert ein Gleichstellungsgesetz, das Unternehmen verpflichtet, Gleichstellungsmaßnahmen einzuführen, wenn Frauen oder Männer in Bezahlung, Aufstieg und Verantwortung benachteiligt werden. Der FDP scheinen all diese Überlegungen so dubios zu sein, dass sie sich gar nicht erst zur Entgeltgleichheit äußert.

Arbeitnehmer tragen Beweislast für Diskriminierung

Rechtlich können sich Frauen schon heute wehren, wenn sie weniger verdienen als ihre männlichen Kollegen und meinen, dass es dafür keine sachlichen Gründe gibt. Gemäß Art. 3 Abs. 2 Grundgesetz (GG) sind Männer und Frauen gleichberechtigt. Der Staat ist verpflichtet, diese Gleichberechtigung zu fördern.

Das gilt auch für das Arbeitsentgelt, wie § 2 Abs. 1 Nr. 2 des Allgemeinen Gleichheitsgesetzes feststellt. Die EU sieht das genauso. Gemäß Art. 157 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU hat jeder Mitgliedstaat sicherzustellen, dass Männer und Frauen für eine gleichwertige Arbeit ein gleiches Entgelt bekommen.

Aber wer verklagt schon gerne seinen Arbeitgeber, solange das Arbeitsverhältnis noch andauert und möglichst fortgeführt werden soll? Außerdem trägt die Arbeitnehmerin die Darlegungs- und Beweislast für die Diskriminierung.

Experte: "Helfen würden eher mehr Kitaplätze"

Im Februar diskutierte der Familienausschuss des Bundestags mit Experten einen entsprechenden Gesetzentwurf der SPD für ein Entgeltgleichheitsgesetz. Es soll Arbeitgeber mit mehr als 15 Beschäftigten verpflichten, regelmäßig die Entgeltgleichheit in ihrem Betrieb nach einem zertifizierten Verfahren zu überprüfen und ungleiche Bezahlungen gegebenenfalls zu beseitigen. Kommen sie dieser Pflicht nicht nach, kann ein Bußgeld verhängt werden – bis zu 500.000 Euro. Tarifverträge soll die Antidiskriminierungsstelle des Bundes auf Entgeltgleichheit überprüfen, wenn es dafür einen Anlass gibt.

Der Münchner Juraprofessor Martin Franzen war als Sachverständiger bei der Anhörung im Bundestag dabei. Er glaubt nicht, dass ein Entgeltgleichheitsgesetz etwas an der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen ändern wird.

"Dass Frauen offen wegen ihres Geschlechts weniger Geld bekommen, das gibt es heute nicht mehr wirklich." Diskriminierungen seien eher mittelbar. "Wenn die Höhe des Lohns etwa an die Körperkraft anknüpft, dann wäre das ein neutrales Kriterium, das aber faktisch Frauen benachteiligt." Aber auch solche Kriterien seien in der heutigen Dienstleistungsgesellschaft eigentlich überwunden.

Die Ursachen für die Lohnlücke sieht der Arbeitsrechtler eher in anderen Bereichen. Frauen arbeiteten häufiger in Branchen, in denen weniger gezahlt wird. Außerdem belegten die Zahlen des Statistischen Bundesamts, dass die Lohnlücke erst bei Arbeitnehmern ab 30 Jahren auftauche. "Und was ist dafür wohl der Grund? Natürlich die Familiengründung." Solche Umstände hätten aber mit einer Ungleichbehandlung im Rechtssinn nichts zu tun. Deshalb könnten sie auch nicht mit rechtlichen Instrumenten beseitigt werden, meint Franzen. "Helfen würden da eher mehr Kitaplätze."

Seite 1/2
  • Seite 1:

    SPD will Unternehmen zu regelmäßigen Überprüfungen verpflichten

  • Seite 2:

    Verfassungskonform, aber bürokratisch

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

Claudia Kornmeier, Wahlprogramme – Teil 4: . In: Legal Tribune Online, 10.08.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/9327 (abgerufen am: 19.04.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Arbeitsrecht
    • Bundestagswahl
    • Individual-Arbeitsrecht
    • Parteien
Logo des AfD Landesverbands Niedersachsen hängt an einer Wand im Saal 01.04.2026
AfD

Verdacht der Untreue und Verstöße gegen das Parteiengesetz:

Ermitt­lungen gegen AfD Nie­der­sachsen werden aus­ge­weitet

Gegen mehrere AfD-Mitglieder laufen neue Ermittlungsverfahren. Es soll um Spardosen bei Parteievents gehen und um Bundestags- und Landtagsabgeordnete. Die Partei tritt den Vorwürfen entgegen.

Artikel lesen
Das Bild zeigt Podcast-Inhalte zur Jura-Karriere, Themen wie Arbeitsrecht, Promotion und Bewerbungstipps von Dr. Anja Dachner. 30.03.2026
Irgendwas mit Recht

Jura-Karriere-Podcast:

Die Beson­der­heiten des Arbeits­rechts

Eigentlich wollte Anja Dachner Musikerin werden, doch das Jurastudium gefiel ihr zu gut. Heute ist sie Partnerin bei Kliemt und spricht bei Irgendwas mit Recht über das Arbeitsrecht und die Vereinbarkeit von juristischer Karriere und Familie.

Artikel lesen
Mann in einem Auto 25.03.2026
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

BAG zur Klausel im Arbeitsvertrag:

Muss ein frei­ge­s­tellter Mit­ar­beiter seinen Fir­men­wagen abgeben?

Wenn ein Unternehmen kündigt, kann es taktisch klug sein, den Arbeitnehmer bezahlt freizustellen, bis das Arbeitsverhältnis endet. Ein Arbeitnehmer hätte für diese Zeit aber noch gern seinen Firmenwagen behalten und klagte bis vors BAG.

Artikel lesen
Logo der Caritas 17.03.2026
Kirche

EuGH-Urteil zu Grundsatzfrage:

Kirche darf nicht allein wegen Aus­tritts kün­digen

Die Caritas darf einer Frau nicht allein wegen ihres Austritts aus der katholischen Kirche kündigen. Es verstößt gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz, wenn gleichzeitig evangelische Mitarbeiterinnen beschäftigt werden. 

Artikel lesen
Die Richterbank im Saal des LAG. 12.03.2026
AGG

LAG Rheinland-Pfalz ist anderer Meinung als ArbG:

10.000 Euro für Anwalt aus Mün­chen in AGG-Ver­fahren

Ein Arbeitsrechtler aus München hat ein AGG-Verfahren in der Berufungsinstanz gewonnen. Das LAG in Mainz erkannte eine Diskriminierung und sah nicht genug Anhaltspunkte für Rechtsmissbrauch. Auch eine DSGVO-Entschädigung bekommt er.

Artikel lesen
Dr. Ulrich Vosgerau beim OVG NRW in Münster 10.03.2026
AfD

AfD-nahe Stiftung scheitert vorm OVG NRW:

Der Bund muss für das Jahr 2021 keine För­der­gelder nach­zahlen

Parteinahe Stiftungen werden mit viel Geld vom Bund gefördert. Die AfD-nahe Desiderius-Erasmus-Stiftung hatte 2021 keine Förderung erhalten und zog vor das Oberverwaltungsgericht NRW. Das aber entschied nun: Der Bund muss nicht nachzahlen.

Artikel lesen
lto karriere logo

LTO Karriere - Deutschlands reichweitenstärkstes Karriere-Portal für Jurist:innen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • Easy Apply: Die einfache und schnelle Bewerbung zu Deinem neuen Job.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Wir haben die Top-Jobs für Jurist:innen

Jetzt registrieren
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von DLA Piper UK LLP
Wis­sen­schaft­li­cher Mit­ar­bei­ter (m/w/x) Mün­chen

DLA Piper UK LLP, Mün­chen

Logo von Taylor Wessing
Re­fe­ren­dar (w/m/d)

Taylor Wessing, Ham­burg

Logo von Flick Gocke Schaumburg
Steu­er­be­ra­ter (m/w/d) In­ter­na­tio­na­le Be­steue­rung /...

Flick Gocke Schaumburg, Bonn und 3 wei­te­re

Logo von Freshfields
As­so­cia­te (m/w/x) - Phar­ma, Li­fe Sci­en­ces, Med­Tech

Freshfields, Düs­sel­dorf und 1 wei­te­re

Logo von Taylor Wessing
Re­fe­ren­dar (w/m/d)

Taylor Wessing, Frank­furt am Main

Logo von Taylor Wessing
Re­fe­ren­dar (w/m/d)

Taylor Wessing, Ber­lin

Logo von Hengeler Mueller
Rechts­an­wäl­te (m/w/d) im Be­reich ­E­n­er­gie­recht / Er­neu­er­ba­re En­er­gi­en /...

Hengeler Mueller, Düs­sel­dorf

Logo von Freshfields
As­so­cia­te (m/w/x) – in al­len Pra­xis­grup­pen mit Pro­gram­mier­er­fah­rung

Freshfields, Frank­furt am Main

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Logo von Hengeler Mueller
Workshop: Beyond the obvious – Wahrnehmung verstehen, Perspektiven erweitern

12.05.2026, Frankfurt am Main

Realteilung und Spaltung von mittelständischen Personengesellschaften

27.04.2026

Logo von POELLATH
Vom Hörsaal über das Referendariat in die Kanzlei: Wie der Übergang gelingt

30.04.2026, München

RVG: Anrechnung 2 - Vertiefung

27.04.2026

UpDate: Fristverlängerungsanträge – Berufungsbegründung – aktuelle Rechtsprechung des BGH

27.04.2026

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH