Wahlausschuss für Verfassungsrichter:innen: Emp­feh­lungen von zwei­fel­haftem Wert

von Dr. Christian Rath

08.07.2025

Alle drei Kandidat:innen haben das Plazet des Wahlausschusses im Bundestag erhalten: Der BAG-Richter Günter Spinner sowie die Rechtsprofessorinnen Frauke Brosius-Gersdorf und Ann-Katrin Kaufhold. Doch wird am Freitag auch gewählt?

Nun geht eine der - vorsichtig gesagt - interessantesten Verfassungsrichterwahlen auf die vermeintliche Zielgerade. Für die am Freitag geplante Wahl im Bundestag wurde jetzt eine wichtige Hürde genommen. Alle drei Kandidat:innen erhielten im Wahlausschuss des Bundestags eine Zwei-Drittel-Mehrheit. Das erfuhr LTO am Montagabend. Die Sitzung dauert von 20 Uhr bis kurz vor 23 Uhr.

Bis 2015 wurden die acht vom Bundestag zu wählenden BVerfG-Richter:innen ausschließlich im 12-köpfigen Wahlausschuss gewählt. Seitdem ist das Verfahren im Wahlausschuss nur noch ein Vorverfahren. Gem. § 6 BVerfGG werden dort nur noch "Wahlvorschläge" für das Plenum bestimmt. Wer mindestens acht von 12 Stimmen hat, kann im Plenum zur Wahl gestellt werden. 

Wohl erstmals haben sich im Wahlausschuss Kandidat:innen persönlich präsentiert. Nacheinander sollten sich die drei Jurist:innen vorstellen und Fragen beantworten. Am Ende stand jeweils die Abstimmung. 

Die persönliche Vorstellung im Ausschuss wäre nicht unbedingt notwendig gewesen. Schließlich hatten sich die drei Kandidat:innen bereits bei den Rechtspolitiker:innen von Union, SPD, Grünen und Linken vorgestellt. Um aber der AfD kein Gefühl des Ausgegrenztseins zu geben, gab es nun noch die Extra-Runde im Wahlausschuss. 

Kryptische Wahlvorschläge 

Am Ende der Sitzung hatte der Wahlausschuss alle drei Kandidat:innen zu "Wahlvorschlägen" erklärt, also mit einem positivem Votum ausgestattet. Die Voten sind aber im doppelten Sinne nur bedingt aufschlussreich. 

So ist bisher nicht bekannt, wie viele Stimmen die einzelnen Kandidat:innen erhielten, und es soll wohl auch nicht bekannt werden. Die Sitzungen sind nicht-öffentlich, die Mitglieder dürfen nicht darüber reden, § 6 Abs 4 BVerfGG. 

Außerdem ist der Wahlausschuss nicht völlig spiegel-bildlich zum Plenum zusammengesetzt. CDU/CSU (5 Sitze), SPD (2) und Grüne (1) haben im Wahlausschuss eine Zwei-Drittel-Mehrheit, nicht aber im Plenum. Ein Votum des Wahlausschusses ist also nicht einmal ein Indiz dafür, dass die Zwei-Drittel-Mehrheit im Plenum auch steht.

Erst recht sagt das Votum des Wahlausschusses nichts darüber aus, ob die Mehrheit mit Stimmen der Linken oder der AfD zustande kam. Hier können nur die öffentlichen Äußerungen von Politiker:innen Anhaltspunkte geben. 

Die AfD hat vor der Sitzung des Wahlausschusses erklärt, sie werde wohl Günter Spinner mitwählen, aber nicht die beiden Rechtsprofessorinnen. 

Die Linke kündigte das Gegenteil an. Man unterstütze die beiden SPD-Vorschläge, werde aber BAG-Richter Spinner nicht wählen, weil die CDU/CSU im Vorfeld des Wahlausschusses jedes Gespräch verweigerte. 

Hinzu kommt noch die Unsicherheit, ob auch alle CDU-Mitglieder des Wahlausschusses für die beiden SPD-Kandidat:innen gestimmt haben. Im Vorfeld gab es einige Kritik, insbesondere an Frauke Brosius-Gersdorf und ihrer liberalen verfassungsrechtlichen Position zu Schwangerschaftsabbrüchen. 

Wie geht es nun weiter? Hier sind grob skizziert vier Szenarien denkbar.

Szenario 1 - Die Wahl wird abgesagt

Wenn die Linke nicht für Günter Spinner stimmt, weil die CDU/CSU jedes Gespräch verweigert, kann eine Zwei-Drittel-Mehrheit für Spinner nur mit den Stimmen der AfD zustande kommen. Spinner wäre dann der erste Verfassungsrichter, der nur dank der Unterstützung der AfD ins Amt kam. Das mag man unproblematisch finden und mit Blick auf die Akzeptanz des Verfassungsgerichts vielleicht sogar für wünschenswert. Allerdings widerspricht eine so offensichtliche Zusammenarbeit mit der AfD der bisherigen Haltung der Koalition. 

Für die CDU/CSU wäre eine solche Zusammenarbeit besonders peinlich. Schließlich erfolgt sie nur, um nicht mit der Linken zusammenarbeiten zu müssen. Auch für die SPD ist die Zusammenarbeit heikel. Zwar geht es nicht um ihre Kandidatinnen. Aber die SPD würde eben doch akzeptieren, dass die Koalition fehlende Stimmen lieber von der AfD erhält als von der Linken. 

CDU/CSU und Linke könnten daher zum Schluss kommen, dass sie dieses Signal lieber nicht geben wollen. Mit ihrer Mehrheit im Bundestag könnten Sie dafür sorgen, dass die Wahl von Günter Spinner am Freitag wieder von der Tagesordnung gestrichen wird. Und weil die CDU/CSU natürlich nicht akzeptieren würde, dass nur ihr Kandidat nicht gewählt wird, würden dann auch die Wahlgänge für Frauke Brosius-Gersdorf und Ann-Katrin Kaufhold abgesetzt.

Damit wäre zwar Zeit gewonnen, aber wofür? Eine wirkliche Lösung wäre Szenario 1 nicht. 

Szenario 2 - Der Bundesrat soll's richten 

Zumindest für die Wahl von Günter Spinner gebe es einen alternativen Weg. Denn Ende 2024 haben Bundestag und Bundesrat das Grundgesetz und das BVerfGG geändert, um einen Ersatzwahlmechanismus einzurichten. So sollte verhindert werden, dass AfD (und BSW) die anderen Parteien mit einer möglichen Sperrminorität erpressen können. Wenn drei Monate nachdem das Bundesverfassungsgericht einen Wahlvorschlag gemacht hat, eine Richterposition immer noch frei ist, kann nun das jeweils andere Wahlorgan die Wahl an sich ziehen. 

Für die seit November fällige Nachfolge des Verfassungsrichters Josef Christ hat das Bundesverfassungsgericht Mitte Mai eigene Vorschläge gemacht. Wenn am Freitag also die Wahl von Günther Spinner nicht gelingt oder abgesagt wird, könnte ab Mitte Juli der Bundesrat die Wahl übernehmen. 

Der Bundestag hätte dabei aber nicht sein Wahlrecht verwirkt, wie immer wieder zu lesen ist. Und der Bundesrat wäre nicht verpflichtet, einzugreifen. Vielmehr könnte der Bundestag weiterhin, z.B. im Herbst, selbst einen Nachfolger für Josef Christ wählen. 

Gegen das Modell spricht, dass es Erpressungen durch verfassungsfeindliche Parteien verhindern sollte und nicht dem Ausbügeln von Unions-Animositäten gegenüber der (nicht-extremistischen) Linken dient.

Außerdem hat die CDU/CSU im Bundesrat natürlich keine eigene Zwei-Drittel-Mehrheit und wäre auch dort auf die Kooperation von SPD und Grünen angewiesen. Diese könnten jedoch ein Interesse daran haben, dass die Union endlich über ihren Schatten springt und mit der Linken redet. 

Spätestens bei der nächsten Grundgesetzänderung braucht man dann doch die Stimmen von Linken (oder AfD) und kann dann nicht mehr in den Bundesrat flüchten. 

Szenario 3 - Doch noch verhandeln

Bis Freitag sind noch vier Tage. Warum sollte man die Wahl der drei Verfassungsrichter:innen vorschnell absagen? Oft finden sich in der Politik doch noch Lösungen in letzter Minute. 

Eigentlich verlangt die Linke ja wirklich nicht viel. Weder will sie sofort ein eigenes Vorschlagsrecht für die Verfassungsrichterwahl noch eine Garantie, dass ihre Kandidat:innen für die Geheimdienstkontrolle gewählt werden. Das hat die Linke als Wunsch zwar angedeutet, ihre harte Bedingung ist aber nur, dass die CDU/CSU mit der Linken ein ernsthaftes Gespräch führt. 

Allerdings hat sich die CDU/CSU so in der Vorstellung verrannt, dass ein solches Gespräch bereits eine koalitionsähnliche Form der Zusammenarbeit (und damit einen Bruch ihres Unvereinbarkeitsbeschlusses) darstellt, dass ein Rückzieher in dieser Woche kaum noch vorstellbar ist. 

Aber es könnte ja auch kreative Formen der Verhandlung geben. Statt direkt, könnte indirekt verhandelt werden, mit der SPD als Boten etwa, die Nachrichten von der CDU/CSU zu den Linken bringt und wieder zurück.

Natürlich klingt das nach Kindergarten, aber so macht man das auch in anderen diplomatisch verfahrenen Situationen. Mit den Taliban in Afghanistan sprach man bisher auch nicht direkt, sondern unter Vermittlung von Katar. 

Das könnte ein alberner, aber gangbarer Weg aus der Sackgasse sein.

Szenario 4 - Einfach Durchziehen

Warum abbrechen, wenn man auch weiter machen kann? Die Wahl am Freitag ist ja geheim. Letztlich weiß niemand sicher, ob die Zwei-Drittel-Mehrheit für Günter Spinner mit den Stimmen der AfD oder der Linken zustandekam. 

Und hilfsweise kann man immer noch betonen, dass Spinner ja ganz oben auf der Vorschlagsliste des Bundesverfassungsgerichts stand. So gesehen ist Spinner eigentlich kein Vorschlag der CDU/CSU mehr, sondern ein Vorschlag aus Karlsruhe. Wer wird da noch fragen, wer sich an dessen Umsetzung beteiligt hat. 

Dieses Manöver würde zwar vor allem der Union nützen. Aber die SPD muss der Union ja nun auch etwas dankbar sein, dass diese trotz interner Kritik weiterhin bereit ist, die Kandidatin Frauke Brosius-Gersdorf mitzuwählen (auch wenn sie laut einer Agenturmeldung nicht mehr Vizepräsidentin werden soll).

Prognose: So wird es wohl am ehesten kommen. 

Zitiervorschlag

Wahlausschuss für Verfassungsrichter:innen: . In: Legal Tribune Online, 08.07.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/57602 (abgerufen am: 07.12.2025 )

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