Druckversion
Donnerstag, 11.12.2025, 18:20 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/hintergruende/h/vorschlag-neues-bundeswahlgesetz-nach-dem-urteil-des-bundesverfassungsgerichtes
Fenster schließen
Artikel drucken
6943

Neues Bundeswahlgesetz nach dem Karlsruher Urteil: Die absolute Mehrheit und die Auslese der Besten

von Prof. Dr. Eberhard Lopau, Gerrit Lopau

28.08.2012

Liegender Stuhl eines Abgeordneten im Bundestag

Michael Gottschalk/dapd

Am Dienstag beginnen die Verhandlungen der Fraktionen über ein neues Wahlrecht, nachdem das BVerfG das geltende für in Teilen nichtig erklärt hat. Die Zeit bis zur Bundestagswahl drängt, die Politik taktiert. Eberhard und Gerrit Lopau schlagen sichere Mandate für Direktwahlkandidaten nur noch bei absoluter Mehrheit vor. Und bei der Zweitstimmenwahl soll künftig der Beste gewinnen.

Anzeige

Angesichts der Erfahrungen mit der Dauer von Gesetzgebungsverfahren erscheint die Zeit bis zur Bundestagswahl im Herbst 2013 schon etwas knapp, möglichst noch im November sollen die Fraktionsverhandlungen abgeschlossen werden. Eine grundlegende Wahlrechtsreform auf der Basis sorgfältiger Analysen der Wahlsysteme des In- und Auslands ist damit ausgeschlossen. Es kann jetzt nur darum gehen, für die Bundestagswahl 2013 ein Wahlgesetz zu verabschieden, das den vom Bundesverfassungsgericht (BVerfG) gesetzten Maßstäben gerecht wird, ohne die Perspektive für eine grundlegendere verfassungspolitische Reformdiskussion zu versperren.

Die Reaktionen der Politiker auf die Karlsruher Entscheidungen stimmen wenig hoffnungsvoll und werden insofern den Erwartungen gerecht. Ihre Vorschläge, dem Urteil Rechnung zu tragen, orientieren sich inhaltlich an den Konsequenzen, die sich als Vor- oder Nachteil für ihre jeweilige Partei ergeben. Die Opposition ist guter Dinge, nach ihrem Erfolg in Karlsruhe zügig eine Einigung zu erzielen, da die Regierungsparteien sich weitere Blamagen nicht leisten können. Horst Seehofer (CSU) hat zum Unmut der Kollegen der Schwesterpartei CDU angekündigt, er habe kein Problem damit, künftig alle Überhangmandate auszugleichen.

Auch wenn die Verhandlungen unter dieser Prämisse zügig abgeschlossen werden könnten, verbietet es sich wegen des erheblichen Zeitdrucks, die auch in der Bundesrepublik in fast regelmäßigen zeitlichen Intervallen aufkommenden Grundsatzdiskussionen über das Für und Wider der unterschiedlichen Wahlsysteme, vor allem des Mehrheitswahlrechts einerseits und des Verhältniswahlrechts andererseits, jetzt neu aufzuwerfen, wobei unvergessen ist, dass solche Diskussionen früher oft als Drohkulisse gegen kleinere Koalitionspartner errichtet wurden.

Das in der Bundesrepublik geltende Mischsystem sollte also im Zusammenhang mit dem vom BVerfG erzwungenen Wahlrechtsreformgesetz nicht in Frage gestellt werden. Vielmehr kann auf seiner Grundlage mit nur wenigen und nicht kapitalen Änderungen schnell eine verfassungskonforme Lösung schnell erreicht werden.

Das Ziel: Begrenzung der Überhangmandate ohne aufgeblähtes Parlament

Karlsruhe hat hauptsächlich eine Begrenzung der Zahl der so genannten Überhangmandate vorgegeben, die entstehen, wenn eine Partei in einem Bundesland mehr Direktmandate erhält, als ihr nach den Zweitstimmen an Sitzen zustehen. Man mag diese Einschränkung des BVerfG für problematisch halten, da die Verfassungen anderer europäischer Staaten es gestatten, der in den Wahlen erfolgreichsten Partei einen Bonus von 10 Prozent der Parlamentssitze zu gewähren. Aber das höchste deutsche Gericht hat gesprochen und das neue Wahlrecht muss die Grundstrukturen des geltenden Mischsystems wahren.

Dabei muss das Parlament nicht aufgebläht werden, wie es die Anhänger von Ausgleichsmandaten befürworten. Vor allem die SPD will, wie nach den Wahlgesetzen für die Landtagswahlen teilweise schon üblich, eine Sitzverteilung nach dem Zweitstimmenergebnis dadurch erreichen, dass die Überhangmandate einer Partei durch Ausgleichsmandate der anderen Parteien gewissermaßen neutralisiert werden.

Zum Teil wird vorgeschlagen, zur Begrenzung der Gesamtzahl der Abgeordneten die Normalsitzzahl des Parlaments um 50 Mandate verringern, so dass es etwa nach dem Ergebnis der Bundestagswahl 2009 mit 24 Überhangmandaten und 24 Ausgleichsmandaten bei einer Gesamtabgeordnetenzahl von unter 600 bliebe.

Seite 1/2
  • Seite 1:

    Das Ziel: Weniger Überhangmandate - schnell, effizient, unkompliziert

  • Seite 2:

    Der Weg: Nur die absolute Mehrheit sichert ein Mandat

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

Neues Bundeswahlgesetz nach dem Karlsruher Urteil: . In: Legal Tribune Online, 28.08.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/6943 (abgerufen am: 11.12.2025 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Staatsrecht und Staatsorganisationsrecht
    • Bundestagswahl
    • Wahlen
Zwei Frauen in Anzügen steigen eine Treppe hinauf, möglicherweise zu einer Sitzung des Wahl­ausschusses. 05.12.2025
Bundestagswahl

BWS und die 4,98 Prozent:

Wahl­aus­schuss gegen Neu­aus­zäh­lung der Bun­des­tags­wahl

Das Bündnis Sahra Wagenknecht zweifelt am amtlichen Endergebnis vom Februar und will neu auszählen lassen. Der Wahlprüfungsausschuss hat eine erste Entscheidung getroffen. Wagenknecht übt Kritik.

Artikel lesen
Mehrere Menschen schauen sich Auftritte von Landespolitikern in sozialen Netzwerken auf ihren Mobiltelefonen an 10.10.2025
Wahlen

EU-Regeln zu kompliziert:

Keine poli­ti­sche Wer­bung mehr auf Ins­ta­gram & Co.

Wer zu Wahlkampfzeiten auf Instagram & Co. unterwegs ist, kommt an politischer Werbung kaum vorbei. Doch das wird zukünftig wohl anders sein: Meta kündigte an, keine Parteienwerbung mehr anzuzeigen. Grund dafür sind neue EU-Regeln.

Artikel lesen
Ann-Katrin Kaufhold nach ihrer Wahl im Bundesrat. 26.09.2025
BVerfG

Einstimmige Wahl im Bundesrat:

Kauf­hold ist neue BVerfG-Vize­prä­si­dentin

Auf einmal geht es ganz schnell: Am Donnerstag hat der Bundestag die Rechtsprofessorin Ann-Katrin Kaufhold zur Bundesverfassungsrichterin gewählt, nur einen Tag später bestimmte der Bundesrat sie zur Vizepräsidentin des Gerichts. 

Artikel lesen
Kay Gottschalk (AfD, M), Bundestagsabgeordneter, sitzt mit Anwalt Michael Zischka (r) und Richter Burkhard Niebisch (hinten l) im Gerichtssaal des Landgerichts. 26.09.2025
AfD

LG Berlin II bestätigt Räumung bis Ende 2026:

AfD muss aus Bun­des­ge­schäfts­s­telle aus­ziehen

Mit einer Wahlparty hatte die AfD ihre Vermieterin so verärgert, dass diese ihr fristlos kündigte. Das LG Berlin II hat nun entschieden: Die fristlose Kündigung ist unwirksam, die Geschäftsstelle räumen muss die Partei aber trotzdem.

Artikel lesen
Bundestag 25.09.2025
Wahlrecht

Hubig, Dobrindt und Faeser sind dabei:

Kom­mis­sion zur Reform des Wahl­rechts kann los­legen

Gerade mal für eine Wahl wurde das von der Ampel-Koalition geänderte Bundestagswahlrecht angewandt. Nun soll es wieder reformiert werden. Die dazu vorgesehene Kommission gibt es jetzt schon mal.

Artikel lesen
Joachim Paul vor einem AfD-Banner 17.09.2025
Politiker

Oberbürgermeisterwahl in Ludwigshafen:

AfD-Kan­didat Paul unter­liegt vor den Ver­fas­sungs­ge­richten

Er will Oberbürgermeister in Ludwigshafen werden, doch nun steht fest: Er wird endgültig nicht zur Wahl zugelassen. Das steht fest, nachdem AfD-Mann Joachim Paul auch vor den Verfassungsgerichten gescheitert ist.

Artikel lesen
lto karriere logo

LTO Karriere - Deutschlands reichweitenstärkstes Karriere-Portal für Jurist:innen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • One-Klick Bewerbung: Dein Klick zum neuen Job, einfach und schnell.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Wir haben die Top-Jobs für Jurist:innen

Jetzt registrieren
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von Gleiss Lutz
Wis­sen­schaft­li­che Mit­ar­beit (m/w/d) M&A

Gleiss Lutz , Ham­burg

Logo von Wolters Kluwer
Le­gal En­gineer (Li­b­ra - Le­gal AI As­si­s­tant) (m/f/d)

Wolters Kluwer , Ber­lin

Logo von LAFP NRW (Polizei)
Füh­rungs­kraft (m/w/d) in der Lauf­bahn­grup­pe 2.2

LAFP NRW (Polizei) , Düs­sel­dorf

Logo von Gleiss Lutz
Wis­sen­schaft­li­che Mit­ar­beit (m/w/d) Ar­beits­recht

Gleiss Lutz , Ham­burg

Logo von Oberlandesgericht Celle
Rich­ter/-in (w/m/d) bzw. Staats­an­walt / -an­wäl­tin (w/m/d) im Be­zirk des...

Oberlandesgericht Celle

Logo von Oberlandesgericht Celle
Rich­ter/-in (w/m/d) bzw. Staats­an­walt / -an­wäl­tin (w/m/d) im Be­zirk des...

Oberlandesgericht Celle , Hil­des­heim

Logo von Oberlandesgericht Celle
Rich­ter/-in (w/m/d) bzw. Staats­an­walt / -an­wäl­tin (w/m/d) im Be­zirk des...

Oberlandesgericht Celle , Ver­den (Al­ler)

Logo von Oberlandesgericht Celle
Rich­ter/-in (w/m/d) bzw. Staats­an­walt / -an­wäl­tin (w/m/d) im Be­zirk des...

Oberlandesgericht Celle

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Aktuelle Rechtsprechung des II. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs zum gesamten Recht der Personen

18.12.2025

Logo von Fieldfisher
NIS 2 in Germany: Immediate Obligations and Interaction with Other Cybersecurity Laws

18.12.2025

§ 15 FAO - Jahresrückblick Wettbewerbs- und IT-Recht - in Kooperation mit der DAVIT

18.12.2025, Hamburg

Aktuelle Rechtsprechung des BAG und des Gerichtshofs der EU 2025: Kündigungen, AGB, Diskriminierung

19.12.2025

Aktuelle Rechtsprechung des BAG und des Gerichtshofs der EU 2025: Alles rund ums Entgelt

19.12.2025

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH