Vorschlag der Bundesregierung: Gregor Thü­sing soll EuGH-Gene­ral­an­walt werden

von Dr. Christian Rath

25.09.2026

Seit vier Wahlperioden ist Juliane Kokott Generalanwältin am Europäischen Gerichtshof. Bei der nächsten Wahl soll sie durch den Arbeitsrechtsprofessor Gregor Thüsing ersetzt werden. Christian Rath hat die Details.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg, der das EU-Recht auslegt, besteht aus 27 Richter:innen und elf Generalanwält:innen. Für den Posten des Generalanwalts gibt es an deutschen Gerichten kein Pendant. Er ist unparteiisch und bereitet die Urteile des Gerichtshofs durch ein Gutachten vor.

Das Amt des Generalanwalts hat seinen Reiz: Es verbindet juristischen Einfluss mit wissenschaftlicher Freiheit. Meist folgt der EuGH den Schlussanträgen seiner Generalanwälte, wenn er ein Urteil fällt. Doch je wichtiger das Verfahren, umso häufiger weichen die Richter:innen auch ab.

Bisher viermal Juliane Kokott

Seit 2003 ist Juliane Kokott Generalanwältin am EuGH. Zuvor war sie Rechtsprofessorin. Sie wurde von der damaligen rot-grünen Koalition nominiert und galt als moderne Konservative. Die damalige Oppositionsführerin Angela Merkel hatte 2003 den CDU-Abgeordneten Peter Altmaier als Gegenkandidaten präsentiert. Altmaier machte anderweitig Karriere und wurde unter anderem Bundeswirtschaftsminister.

Ob die parteilose Kokott dem rot-grünen oder dem schwarzen Lager zuzurechnen ist, war seitdem immer wieder umstritten. Ihrer Karriere hat es nicht geschadet: Sie wurde von der Bundesregierung noch drei weitere Male nominiert. Eine Amtszeit dauert bei den Generalanwälten sechs Jahre. In dieser Zeit verfasste Kokott über 700 Schlussanträge. 

Die inzwischen 69-jährige Kokott hätte gerne noch um eine weitere Amtszeit verlängert. Es gibt für das Amt der Generalanwältin auch keine Altersgrenzen. Doch im Bundeskanzleramt entschied man sich für einen Wechsel. Das Vorschlagsrecht für die Position liegt bei der CDU/CSU.

Thüsing statt Ladenburger

Zunächst wollte das Kanzleramt Clemens Ladenburger vorschlagen. Er ist stellvertretender Generaldirektor im Juristischen Dienst der EU‑Kommission. Ladenburger kennt den EuGH sehr gut, er hat schon unzählige Male in Luxemburg für die Kommission plädiert.

Doch nun schlägt die Bundesregierung völlig überraschend den Bonner Rechtsprofessor Gregor Thüsing vor. Er hat an der dortigen Universität seit 2004 einen Lehrstuhl für Arbeitsrecht und das Recht der sozialen Sicherheit. Thüsing ist einer der bekanntesten Arbeitsrechtler Deutschlands, da er häufig in den Medien präsent ist, auch in der LTO. Dass er zumindest eine Nähe zur CDU/CSU hat, sieht man schon daran, dass er mit Stipendien der Konrad-Adenauer-Stiftung studierte und promovierte.

Die Nominierung Thüsings ergibt sich aus einem Schreiben von Justizministerin Stefanie Hubig an die Mitglieder des Richterwahlausschusses, das LTO vorliegt. Am 15. Oktober, bei der nächsten Sitzung des Ausschusses, dem alle 16 Landesjustizminister und 16 vom Bundestag gewählte Mitglieder angehören, soll die Entscheidung für Thüsing bestätigt werden.

Dass die CDU/CSU nun Thüsing statt Ladenburger vorschlägt, überrascht, denn Thüsing ist kein spezialisierter EU-Rechtler. Er hat zwar im europäisch geprägten Arbeitsrecht Bezüge zum EU-Recht (LTO berichtete), aber eben vor allem im Arbeitsrecht.

Möglicherweise wollte die Union aber gerade keinen Brüsseler EU-Rechtsspezialisten nominieren, um die kritische Kontrolle der EU zu verstärken. Denkbar ist auch, dass Ladenburger, der als Merkelianer gilt, den derzeit maßgeblichen Personen in der CDU nicht konservativ genug ist. Es soll sogar CDU-Kreise geben, die Ladenburger seine christlich-deeskalierende Reaktion vorwerfen, nachdem seine Tochter Maria Ladenburger 2015 in Freiburg von einem afghanischen Flüchtling ermordet worden war. Aber das sind nur Gerüchte.

Auch Mehrheit im EU-Ministerrat nötig

Laut § 1 Richterwahlgesetz kann die Bundesregierung einen deutschen Kandidaten für das Amt des Generalanwalts nur "im Einvernehmen" mit dem Richterwahlausschuss benennen; Thüsing braucht also eine Mehrheit im Ausschuss.

Wenn er diese Mehrheit erhält, wird er von einem internationalen Ausschuss gemäß Art. 255 Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf seine Eignung überprüft. Es geht dabei insbesondere um die fachliche Qualifikation sowie Sprachkenntnisse, vor allem in Französisch, der inoffiziellen Arbeitssprache des Gerichtshofs. Justizministerin Hubig weist in ihrem Schreiben ausdrücklich darauf hin, "dass bereits häufiger von den Mitgliedstaaten benannte Kandidatinnen und Kandidaten die mündliche Anhörung vor dem Ausschuss nicht bestanden hatten und eine negative Stellungnahme erhielten, was die Rücknahme des Vorschlags durch den Mitgliedstaat zur Folge hatte."

Wenn Thüsing auch diese Prüfung übersteht, wird er im EU-Ministerrat gewählt. Die Amtszeit beträgt sechs Jahre. Eine Wiederwahl ist unbegrenzt möglich.

Zitiervorschlag

Vorschlag der Bundesregierung: . In: Legal Tribune Online, 25.09.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/60985 (abgerufen am: 09.10.2026 )

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