Druckversion
Samstag, 11.07.2026, 08:02 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/hintergruende/h/vgh-mannheim-normenkontrollantrag-9-S-2056-16-professoren-universitaet-konstanz-open-access-wissenschaft-urheberrecht
Fenster schließen
Artikel drucken
24747

VGH Mannheim verhandelt über Open Access: Müssen Wis­sen­schaftler ihre Ergeb­nisse frei zugäng­lich machen?

von Hanjo Hamann und Fabienne Graf

27.09.2017

Wissenschaftliche Texte im Internet

© Ingo Bartussek - stock.adobe.com

Der VGH Mannheim hat verhandelt, ob Universitäten ihre Professoren zwingen dürfen, veröffentlichte Erkenntnisse frei verfügbar zu machen. Die lang erwartete Abwägung zwischen Urheber- und Wissenschaftsrecht steht aus, der Fall geht wohl zum BVerfG.

Anzeige

Die Entscheidung war mit Spannung erwartet worden und sollte Signalwirkung für Baden-Württemberg und mittelfristig den ganzen deutschsprachigen Raum haben. Nun muss wohl das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) entscheiden.

Im Oktober 2013 hatte § 38 des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) einen neuen vierten Absatz bekommen, der vor allem für Universitätsangehörige ein unabdingbares Recht begründete, ihre Zeitschriftenbeiträge nach einem Jahr anderweitig frei zu verwenden – das sogenannte "Zweitveröffentlichungsrecht". Begrifflich treffender wäre wohl "Zweitverwertungsrecht" gewesen, denn nach urheberrechtlicher Terminologie erschöpft sich die Veröffentlichung mit der erstmaligen Zugänglichmachung. Das hob der Vorsitzende des 9. Senats am Verwaltungsgerichtshof (VGH) Mannheim in der mündlichen Verhandlung am Dienstag hervor.

Dass sich überhaupt ein Verwaltungsgericht mit dieser zivilrechtlichen Vorschrift befassen musste, lag an einem Kniff des baden-württembergischen Gesetzgebers: Er hatte die Hochschulen des Landes ermächtigt, das neue Recht des Urhebers im Dienstrecht verpflichtend zu machen. So schreibt § 44 Abs. 6 des Landeshochschulgesetzes (LHG) seit April 2014 vor, dass die baden-württembergischen Hochschulen "die Angehörigen ihres wissenschaftlichen Personals durch Satzung verpflichten" sollen, "das Recht auf nichtkommerzielle Zweitveröffentlichung … für wissenschaftliche Beiträge wahrzunehmen, die im Rahmen der Dienstaufgaben entstanden" sind. In Konstanz war man dieser Aufforderung Ende 2015 mit einer "Satzung zur Ausübung des wissenschaftlichen Zweitveröffentlichungsrechts" nachgekommen, andere stehen in den Startlöchern.

Open Access als Pflicht der Wissenschaftler?

Die Universität Konstanz gilt damit "als Aktivposten in Sachen Open Access", d.h. der internationalen Bewegung für "den unbeschränkten und kostenlosen Zugang zu wissenschaftlicher Information". Sie genießt mittlerweile die Unterstützung des Bildungsministeriums und aller großen Forschungseinrichtungen, und macht auch in der deutschen Rechtswissenschaft Fortschritte: Etwa zwei Dutzend juristische Open-Access-Zeitschriften erscheinen schon im deutschsprachigen Raum, und über "Open Access in den Rechtswissenschaften" wird auf eigenen Konferenzen diskutiert.

Neu war indes der Schritt, den freien Zugang zu wissenschaftlichen Erkenntnissen nicht länger ins Belieben einzelner Wissenschaftler zu stellen, sondern dienstrechtlich vorzuschreiben. In zwei der 13 Fachbereiche der Universität Konstanz regte sich daraufhin Widerstand. Die Juristenfakultät bezeichnete die einmütig als "übergriffig" angesehene Regelung in einem offenen Brief vom Februar 2016 als "diskreditiertes Zwangsinstrument" und mit Art. 5 Abs. 3, Art. 14 Grundgesetz (GG) unvereinbare "Zwangsvergemeinschaftung". Der daraufhin von 17 Professoren der Literatur- und Rechtswissenschaften gegen ihre eigene Universität gestellte Normenkontrollantrag (Aktenzeichen 9 S 2056/16) erregte große mediale Aufmerksamkeit und mündete nach umfänglichen Schriftsätzen schließlich in den von der Presse verfolgten Verhandlungstermin am vergangenen Dienstag.

Am Ende alles nur eine Kompetenzfrage?

Die mit großem Furor vorbereitete Debatte über Forschungsfreiheit und die Ethik einer liberalen Wissensgesellschaft wurde vom 9. Senat am VGH Mannheim unaufgeregt und souverän auf eine rein formelle Frage zusammengekürzt, die binnen einer Stunde abgehandelt war.

Der Vorsitzende erläuterte die vorläufige Ansicht des Senats: Die Satzung sei allenfalls dann un-wirksam, wenn ihre Ermächtigungsgrundlage gegen Verfassungsrecht verstoße. !Mittelbar entscheidungserheblich" sei folglich die Verfassungsmäßigkeit von § 44 Abs. 6 LHG, und zwar hier wiederum allein die formelle. Auf den materiellen Vortrag der renommierten Prozessbevollmächtigten beider Seiten – Prof. Klaus Gärditz für die Konstanzer Professoren, Prof. Alexander Peukert für die Universität – komme es also gar nicht an.

Entscheidend sei letztlich, ob dem Land eine Gesetzgebungskompetenz für § 44 Abs. 6 LHG zustehe. Soweit damit Urheberrecht geschaffen werde, stehe einer Landesgesetzgebung die ausschließli-che Bundeskompetenz nach Artikeln 71 und 73 Abs. 1 Nr. 9 GG entgegen. Und das Gericht äußerte dazu sogleich seine Meinung.

Anzeige
Seite 1/2
  • Seite 1:

    Open Access als Pflicht der Wissenschaftler?

  • Seite 2:

    Warum der Senat dem BVerfG vorlegen will

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

VGH Mannheim verhandelt über Open Access: . In: Legal Tribune Online, 27.09.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/24747 (abgerufen am: 11.07.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Urheber- und Medienrecht
    • Geistiges Eigentum
    • Universitäten und Hochschulen
    • Urheber
    • Wissenschaft
    • Wissenschaftsfreiheit
  • Gerichte
    • Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg
Susanne Beck 10.07.2026
Most Wanted

Köpfe:

LTO Most Wanted mit Susanne Beck

"Vor einigen Jahren habe ich eher die Chancen gesehen, derzeit sehe ich immer mehr Gefahren", sagt Susanne Beck mit Blick auf KI. Die Diskussion um eine Herabsetzung des Strafmündigkeitsalters hält die Professorin für kontraproduktiv.

Artikel lesen
Deutsche Ausgabe des "Anne Frank Tagebuchs" in einem Bücherregal der Stadtbibliothek in Pirna 09.07.2026
Urheber

EuGH sieht Geoblocking als wirksame Schutzmaßnahme:

Anne-Frank-Tage­buch darf im Internet stehen

Die Werke von Anne Frank sind in den Niederlanden noch urheberrechtlich geschützt, in anderen Staaten sind sie gemeinfrei. Dort dürfen sie ins Internet gestellt werden – wenn der Zugang etwa mittels Geoblocking beschränkt wird, so der EuGH.

Artikel lesen
Thomas Brussig, 2015 08.07.2026
Urheber

OLG Hamburg reduziert Nachvergütung deutlich:

Doch keine fünf Mil­lionen Euro für Thomas Brussig

Das Lindenberg-Musical "Hinterm Horizont" bescherte dem Veranstalter über 100 Millionen Euro Umsatz. Mitautor Thomas Brussig bekommt daher eine Nachvergütung, aber längst nicht so viel, wie die Vorinstanz ihm zugesprochen hatte, so das OLG.

Artikel lesen
USM-Haller Showroom 02.07.2026
Urheber

BGH kassiert USM-Haller-Urteil:

Doch "Kunst genug" fürs Urhe­ber­recht?

Das OLG Düsseldorf sah im USM-Haller-System vor allem Technik und Funktion. Der BGH hält das für zu streng: Auch Möbel können als angewandte Kunst urheberrechtlich geschützt sein. Der Streit geht in die nächste Runde.

Artikel lesen
Kim Dotcom 2013 in einem Interview 01.07.2026
Prominente

Kampf gegen Auslieferung in die USA:

Kim Dotcom ver­liert auch in zweiter Instanz

Der einstige Internetstar Kim Dotcom will eine Auslieferung aus seiner Wahlheimat Neuseeland an die USA verhindern. Vor dem Berufungsgericht kassierte er nun aber eine weitere Niederlage. Der Deutsche hat jetzt nur noch eine Möglichkeit.

Artikel lesen
Die per Video zugeschalteten Tom (Leinwand, r) und Bill Kaulitz (Leinwand, l) freuen sich bei der Verleihung des Deutschen Fernsehpreises 2025 mit dem Team über die Auszeichnung in der Kategorie "Beste Unterhaltung Reality" für "Kaulitz & Kaulitz Staffel 22.06.2026
Fernsehen

OLG Köln bestätigt:

Co-Regis­­seur von "Kau­­litz & Kau­­litz" muss genannt werden

Ein Co-Regisseur hat einen Anspruch auf Anerkennung seiner Miturheberschaft am Werk, entschied das OLG Köln in Bezug auf die Netflix-Serie "Kaulitz & Kaulitz". Die vom Deutschen Fernsehpreis vorgebrachten Einwände überzeugten nicht.

Artikel lesen
lto karriere logo

LTO Karriere - Deutschlands reichweitenstärkstes Karriere-Portal für Jurist:innen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • Easy Apply: Die einfache und schnelle Bewerbung zu Deinem neuen Job.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Wir haben die Top-Jobs für Jurist:innen

Jetzt registrieren
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von Hogan Lovells Cadwalader International LLP
Rechts­an­wäl­tin/Rechts­an­walt (w/m/d) In­ter­na­tio­nal Ar­bi­t­ra­ti­on

Hogan Lovells Cadwalader International LLP, Ham­burg und 4 wei­te­re

Logo von Hogan Lovells Cadwalader International LLP
Rechts­an­wäl­tin/Rechts­an­walt (w/m/d) In­ter­na­tio­nal Fi­nan­ce in...

Hogan Lovells Cadwalader International LLP, Ham­burg und 1 wei­te­re

Logo von Flick Gocke Schaumburg
Rechts­an­walt (m/w/d) Ar­beits­recht

Flick Gocke Schaumburg, Bonn und 2 wei­te­re

Logo von Hogan Lovells Cadwalader International LLP
Se­nior Rechts­an­wäl­tin/Rechts­an­walt (w/m/d) Real Es­ta­te Schwer­punkt pri­va­tes...

Hogan Lovells Cadwalader International LLP, Mün­chen

Logo von Hogan Lovells Cadwalader International LLP
Rechts­an­wäl­tin/Rechts­an­walt (w/m/d) En­er­gy & In­fra­struc­tu­re

Hogan Lovells Cadwalader International LLP, Ber­lin

Logo von Baker McKenzie Rechtsanwaltsgesellschaft mbH von Rechtsanwälten und Steuerberatern
Ju­nior As­so­cia­tes (m/w/d) | Ar­beits­recht | Mün­chen

Baker McKenzie Rechtsanwaltsgesellschaft mbH von Rechtsanwälten und Steuerberatern, Mün­chen

Logo von Hogan Lovells Cadwalader International LLP
Se­nior Rechts­an­wäl­tin/Rechts­an­walt (w/m/d) Cor­po­ra­te/M&A im En­er­gy &...

Hogan Lovells Cadwalader International LLP, Ber­lin

Logo von Hogan Lovells Cadwalader International LLP
Re­fe­ren­da­rin/Re­fe­ren­dar (w/m/d) Pro­dukt­haf­tung, Pro­dukt­si­cher­heit und...

Hogan Lovells Cadwalader International LLP, Mün­chen und 1 wei­te­re

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Fortbildung Versicherungsrecht im Selbststudium/ online

24.07.2026

Green Claims: Umweltaussagen rechtssicher gestalten

28.07.2026

Logo von Hengeler Mueller
Chancen@Hengeler Stipendium 2026

01.10.2026

Online Info Session Jurastudium (Staatsexamen)

05.08.2026

Logo von RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG
Mitarbeiter-Webinar Vertiefung der Bearbeitung der Insolvenztabelle [GOI]

05.08.2026

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH