Druckversion
Freitag, 12.12.2025, 00:29 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/hintergruende/h/vgh-bayern-20CE20755-versammlungsfreiheit-auflagen-totalverbot-corona-verordnung-bverfg-eilrechtsschutz
Fenster schließen
Artikel drucken
41313

BayVGH erlaubt Mini-Demo: Mit Auflagen zurück in die Ver­samm­lungs­f­rei­heit?

von Dr. Markus Sehl

15.04.2020

Isar bei München

© Andy Ilmberger - stock.adobe.com

Auf Decken und mit zwei Meter Sicherheitsabstand: So kam eine legale Demo für Versammlungsfreiheit am Gründonnerstag in München zustande. Statt Totalverbot sprachen sich die VGH-Richter für Auflagen aus. Auch das BVerfG entschied in dem Fall.

Anzeige

Es ist eine sehr kleine Demonstration, die sich am Donnerstagnachmittag am Münchner Isarufer versammelt hat. Die Teilnehmer sitzen jeweils auf einer Decke. Dazwischen haben sie Seile gespannt, um anzuzeigen, dass sie den Sicherheitsabstand von rund zwei Metern einhalten. Bestes Frühsommerwetter, Sonnenbrillen, kein Mundschutz. Am Rand der Gruppe stehen ein paar Polizisten. Die Stimmung scheint entspannt, wie ein Foto zeigt, das LTO vorliegt. Dass die kleine Gruppe unter dem Motto "Versammlungsfreiheit auch während der Corona-Krise schützen" am Gründonnerstag in der Sonne legal demonstrieren konnte, verdankt sie einer Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (BayVGH, Beschl. v. 9.4.2020, Az. 20 CE 20.755).

Die Richter des 20. Senats hatten am Donnerstagnachmittag die Versammlungsbehörde verpflichtet, noch einmal neu über eine Ausnahmegenehmigung nach § 1 Abs. 1 S. 3 Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (BayIfSMV) für die Versammlung zu entscheiden. Und zwar unter Berücksichtigung der Rechtsauffassung des VGH.* Die Behörde erteilte schließlich grünes Licht für die Mini-Demo. Grundsätzlich sind Versammlungen in Bayern nach der Verordnung nämlich untersagt. Zuvor hatten die Versammlungsbehörde und auch das Verwaltungsgericht (VG) München am Donnerstagmorgen eine Ausnahmegenehmigung für die Versammlung abgelehnt. 

VGH: Demo gegen Freiheitsbeschränkungen wegen Corona nur jetzt sinnvoll

In dem vierseitigen Beschluss, der LTO vorliegt, kritisieren die VGH-Richter vor allem, dass die Entscheidung des VG München "ausschließlich auf das Verhalten Dritter und auf infektionsschutzrechtliche Gefahren abstellt", nicht aber auf das Verhalten der Versammlungsteilnehmer selbst. Außerdem spreche für die Versammlungsfreiheit nach Art. 8 Abs. 1 Grundgesetz (GG), dass der Antragssteller "die erstrebte Versammlung mit der beabsichtigten Meinungsäußerung in sinnvoller Weise nur während der Geltungsdauer der BayIfSMV durchführen kann." Beantragt worden war von vornherein eine statische Versammlung für maximal zehn Personen. Die Richter gaben der Versammlungsbehörde für ihre Ermessensentscheidung mit auf den Weg zu prüfen, ob Infektionsgefahren nicht auch durch Abstandsregelungen, Umzäunungen sowie Polizeibegleitung begegnet werden könne: Auflagen im Einzelfall statt im Zweifel ein Totalverbot.

Am Tag der Versammlung kam es außerdem zu einer spannenden Rechtsschutzüberschneidung. Denn am Abend hatte auch das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) entschieden und im Rahmen einer Folgenabwägung den Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt. Das Interesse des Versammlungsanmelders müsse angesichts der drohenden Gesundheitsrisiken zurücktreten, so die Karlsruher Verfassungsrichter.

Zu dieser Überschneidung kam es, weil der BayVGH erst angedeutet haben soll, dass er nicht mehr rechtzeitig am Donnerstag entscheiden werde - es dann aber doch noch am Nachmittag getan hatte. Während sich die Gruppe bei ihrer Versammlung am Abend nach rund zwei Stunden schon wieder auflösen wollte, kam die Nachricht aus Karlsruhe damit zu spät.

Der Antragssteller hatte als Grund für eine Eilentscheidung des BVerfG vorgetragen, nach aller Voraussicht sei vom VGH am Tag der Versammlung nicht mehr rechtzeitig eine Entscheidung zu erlangen. Daraufhin entschieden sich die Karlsruher Richter, selbst eine Folgenabwägung vorzunehmen.

Demo-Anmelder: "Der Rechtstaat funktioniert auch in der Krise wie ein Uhrwerk"

"Sollte es, was die Antragsgegnerin des Ausgangsverfahrens und das Verwaltungsgericht als konkret möglich angesehen haben, bei Durchführung der Versammlung an dem geplanten Versammlungsort am Isarufer zur Ansammlung einer Vielzahl von Menschen – spontanen Versammlungsteilnehmern, Schaulustigen oder Gegendemonstranten – auf engem Raum kommen, bestünde die konkrete Gefahr einer weiteren und nicht nachvollziehbaren Ausbreitung des Virus, die insbesondere zum Schutz einer Überlastung medizinischer Behandlungskapazitäten vermieden werden soll", heißt es in dem Karlsruher Beschluss zu der Sache.

Laut BVerfG wurde der Kammer auch "erst mit mehrstündiger Verzögerung" und erst eine Stunde vor Versammlungsbeginn die VG-Entscheidung aus München vorgelegt. Dazu führten die Verfassungsrichter aus, dass "in der Kürze der Zeit eine eingehendere Prüfung der Vertretbarkeit der behördlichen und verwaltungsgerichtlichen Gefahrenprognose nicht möglich ist."

Der Anmelder der Demonstration, ein Münchner Rechtsanwalt für Wirtschaftsrecht, zeigte sich im Gespräch mit LTO beeindruckt vor allem von der Geschwindigkeit der Entscheidungen: "Der Rechtstaat funktioniert auch in der Krise wie ein Uhrwerk, es ist faszinierend, zu welchen Zeiten Behörden noch arbeiten und wie schnell sie die Entscheidung dann auch zu meinen Gunsten umgesetzt haben", so der Anwalt. "Alle waren sehr sachorientiert, die Stimmung in allen Telefonaten war immer gut." Und weiter: "Die Exekutive hat sehr genau die Entscheidung der Judikative befolgt."

Ein Wermutstropfen allerdings bleibt: "Ohne Kampf wird in Bayern derzeit keine Versammlung unter freiem Himmel genehmigt, obwohl § 1 Abs. 1 Satz 3 BayIfSMV das ausdrücklich vorsieht", sagte der Anwalt. "Das stimmt mich zweifelnd."

Münster: "Die erste Versammlung mit Vermummungsgebot"

Es ist nicht die einzige Entscheidung, die in Deutschland Versammlungen ausnahmsweise auch in der Coronazeit wieder erlaubt. Am 6. April billigte etwa das VG Münster eine Anti-Atom-Demonstration. Auch hier galt: Ausnahme mit Sicherheitsauflagen statt Totalverbot. Die Auflagen für die Demonstration sehen u. a. vor, dass höchstens 15 Menschen teilnehmen können, die zusätzlich mindestens anderthalb Meter Sicherheitsabstand voneinander einzuhalten haben und zur Verringerung des Ansteckungsrisikos Gesichtsmasken tragen müssen. "Das ist wahrscheinlich die erste Versammlung mit Vermummungsgebot", sagte der Anmelder gegenüber der Süddeutschen Zeitung. 

Auch das Verwaltungsgericht Schwerin hat am 11. April unter Auflagen zwei Demonstrationen gestattet, die der Oberbürgermeister der Stadt zuvor unter Hinweis auf die Corona-Verfügungen untersagt hatte.

 

Anm. d. Red. Inhalt der VGH-Entscheidung am 16.04.2020, 11:39 Uhr präzisiert. 

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

BayVGH erlaubt Mini-Demo: . In: Legal Tribune Online, 15.04.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/41313 (abgerufen am: 12.12.2025 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Verwaltungsrecht
    • Staatsrecht und Staatsorganisationsrecht
    • Coronavirus
    • Gesundheit
    • Versammlungen
  • Gerichte
    • Bayerischer Verwaltungsgerichtshof
    • Bundesverfassungsgericht (BVerfG)
Plakat zum Schulstreik 04.12.2025
Schulen

Proteste gegen den Wehrdienst:

Dürfen Schüler streiken?

Am Freitag stimmt der Bundestag über die Neuregelung des Wehrdienstes ab. Für denselben Tage haben junge Menschen zu einem bundesweiten Aktionstag und Demonstrationen aufgerufen. Doch Schulstreik kollidiert mit dem Bildungsauftrag.

Artikel lesen
Mehrere hundert Menschen demonstrieren in der Innenstadt von Gießen gegen die bevorstehende AfD-Veranstaltung am Wochenende, 28.11.2025 28.11.2025
Demonstrationen

Gründungstreffen der AfD-Jugendorganisation:

Gießen darf Gegen­de­mon­s­tranten auf die andere Fluss­seite schi­cken

Anlässlich der Neugründung der AfD-Jugendorganisation werden in Gießen am Wochenende 50.000 Gegendemonstranten erwartet. Die Stadt Gießen hat die Proteste in einen anderen Stadtteil verlegt. Zu Recht, wie nun der Hessische VGH befand.

Artikel lesen
Nach der Auflösung des Palästina-Kongresses am 12.04.2024 spricht ein Polizeibeamter in dem Veranstaltungsraum einen Teilnehmer an. 26.11.2025
Versammlungen

VG Berlin sieht Ermessensfehler:

Auflö­sung des "Paläs­tina-Kon­gresses" war rechts­widrig

So problematisch die einzelnen Redner auf dem "Palästina-Kongress 2024" auch waren: Die Polizei hätte die dreitägige Versammlung nicht auflösen und verbieten dürfen, so das VG Berlin. Nicht nur die Berliner Polizei handelte rechtswidrig.

Artikel lesen
Teilnehmer einer Pro-Palästina-Demo am Samstag in Düsseldorf 24.11.2025
Versammlungen

OVG NRW zu "Yalla, Intifada" und "From the River":

Welche Paläs­tina-Parolen ver­boten werden können – und welche nicht

Israels Existenzrecht in Frage zu stellen, ist nicht per se strafbar, stellte das OVG NRW klar. Zur umstrittenen Strafbarkeit von "From the River to the Sea" positionierte sich das Gericht nicht, zu "Yalla, yalla, Intifada" hingegen schon.

Artikel lesen
Ein Zahnarztstuhl in ekelhaftem Rosa 17.11.2025
Schadensersatz

Patient haftet nicht für beschädigten Zahnarztstuhl:

"Übliche Bewe­gungen im Rahmen des Sich-bequem-Machens"

Zahnarzt verklagt Patienten: Weil der so groß und ungeschickt sei, habe er den Behandlungsstuhl zerstört. Das AG München sieht aber kein Verschulden. Ein Zahnarztstuhl müsse aushalten, dass es sich auch große Menschen auf ihm bequem machen.

Artikel lesen
Demonstranten bei Sitzblockade 15.11.2025
Podcast

OpenAI verliert gegen Gema / Sitzblockaden / Voyeuristische Fotos:

"Mich wun­dert, dass Du die Ver­ur­tei­lung von Demon­s­tranten recht­fer­tigst"

Wie weit reicht die Versammlungsfreiheit, wenn andere Versammlungen gestört werden? Können Urheber bald an OpenAI mitverdienen? Und warum sind voyeuristische Fotos nicht strafbar? Dies und mehr in Folge 46 des LTO-Podcasts Die Rechtslage.

Artikel lesen
lto karriere logo

LTO Karriere - Deutschlands reichweitenstärkstes Karriere-Portal für Jurist:innen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • One-Klick Bewerbung: Dein Klick zum neuen Job, einfach und schnell.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Wir haben die Top-Jobs für Jurist:innen

Jetzt registrieren
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von Bundesamt für Justiz
Lei­te­rin bzw. Lei­ter (m/w/d) für die Ab­tei­lung VIII (Ver­brau­cher­schutz;...

Bundesamt für Justiz , Bonn

Logo von Oberlandesgericht Celle
Rich­ter/-in (w/m/d) bzw. Staats­an­walt / -an­wäl­tin (w/m/d) im Be­zirk des...

Oberlandesgericht Celle , Han­no­ver

Logo von Oberlandesgericht Celle
Rich­ter/-in (w/m/d) bzw. Staats­an­walt / -an­wäl­tin (w/m/d) im Be­zirk des...

Oberlandesgericht Celle , Ver­den (Al­ler)

Logo von Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
(Wirt­schafts-)Ju­ris­tin / Ju­ris­ten mit dem Schwer­punkt Bau (w/m/d)

Bundesanstalt für Immobilienaufgaben , Bonn

Logo von Oberlandesgericht Celle
Rich­ter/-in (w/m/d) bzw. Staats­an­walt / -an­wäl­tin (w/m/d) im Be­zirk des...

Oberlandesgericht Celle

Logo von Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Voll­ju­rist*in­nen (w/m/d)

Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung , Ber­lin

Logo von Oberlandesgericht Celle
Rich­ter/-in (w/m/d) bzw. Staats­an­walt / -an­wäl­tin (w/m/d) im Be­zirk des...

Oberlandesgericht Celle , Hil­des­heim

Logo von Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
(Wirt­schafts-)Ju­ris­tin / Ju­ris­ten mit dem Schwer­punkt Bau (w/m/d)

Bundesanstalt für Immobilienaufgaben , Chemnitz

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Aktuelle Rechtsprechung des BAG und des Gerichtshofs der EU 2025: Kündigungen, AGB, Diskriminierung

19.12.2025

Aktuelle Rechtsprechung des BAG und des Gerichtshofs der EU 2025: Alles rund ums Entgelt

19.12.2025

Aktuelle Rechtsprechung des BAG und des Gerichtshofs der EU 2025: Urlaub, Befristung, kollektiv ArbR

19.12.2025

Logo von Hagen Law School in der iuria GmbH
Fachanwaltslehrgang Erbrecht im Fernstudium/ online

19.12.2025

Logo von Sullivan & Cromwell LLP
Designing Careers – S&C Women’s Event in München

29.01.2026, München

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH