VG Schwerin zu "Jamel rockt den Förster": Bier bleibt auf dem Anti-Nazi-Fes­tival erlaubt

von Hasso Suliak

24.07.2025

Kurz vor der Neuauflage des Musik- und Demokratie-Festivals "Jamel rockt den Förster" können die Veranstalter Hoffnung schöpfen: Mutmaßlich schikanöse Auflagen des Landkreises, wie etwa ein Alkoholverbot, sind vom Tisch. Vorerst.

Kann das beliebte Anti-Nazi-Festival "Jamel rockt den Förster" wie geplant am 22. sowie 23. August und wie in den Jahren zuvor stattfinden? Darüber ist ein veritabler Streit zwischen den Veranstaltern, der Gemeinde und dem betreffenden Landkreis ausgebrochen. Seit Wochen beschäftigt dieser auch die Gerichte. Ein Ende des juristischen Streits ist nicht abzusehen.

Das Festival "Jamel rockt den Förster" ist eine der populärsten Musikveranstaltungen in Mecklenburg-Vorpommern gegen Rechtsextremismus. Es wird regelmäßig von der Ministerpräsidentin des Bundeslandes als Schirmherrin (mit-)eröffnet. Auf dem Gelände tummeln sich Ende August rund 3.000 Menschen jeden Alters, die eines eint: Ihre klare Haltung gegen die extreme Rechte und ihr Engagement für die Demokratie in Deutschland.  Deswegen sind auch etliche Initiativen aus der Zivilgesellschaft mit Ständen und Workshops am Start.

Dass auf dem Festival in erster Linie Musik dargeboten wird - darunter immer wieder namhafte Künstler wie die Toten Hosen, Danger Dan, Element of Crime, Herbert Grönemeyer oder die Ärzte - soll jedenfalls nicht im Vordergrund stehen. Deshalb wird das Line-Up bis zum jeweiligen Auftritt regelmäßig geheim gehalten. Schließlich soll es um die Sache gehen, nicht um den Besuch bei einem Auftritt der Lieblingsband.

Jamel als "nationalsozialistisches Musterdorf"

Veranstaltungsort ist seit 2007 der Garten der Ehepaars Birgit und Horst Lohmeyer, die das Festival 2007 ins Leben riefen. Die Lage ihres idyllisch gelegenen Grundstücks im Wismarer Umland ist allerdings besonders: Es ist umgeben von rechtsextremen Nachbarn. Seit 1990 gilt das Dorf Jamel in der Gemeinde Gägelow als Hochburg der rechtsextremen Szene. Von Neonazis ist das Dorf gezielt als "nationalsozialistisches Musterdorf" besiedelt worden.

Das Künstler-Ehepaar Lohmeyer übernahm den Forsthof 2004. In den Folgejahren zogen mehrere Familien aus der rechtsradikalen Szene nach Jamel und begannen, das Dorf nach ihrem völkischen Ideal zu prägen, Andersdenkende zu drangsalieren und zu verfolgen.

Obwohl das Festival in den letzten Jahren – nach anfänglichen Attacken auf Autos der Festivalbesucher - unter Polizeischutz friedlich über die Bühne ging, scheint in diesem Jahr sowohl die Gemeinde als auch der Landkreis Nordwestmecklenburg den Veranstaltern Steine in den Weg zu legen. In der Hoffnung, dass die Familie Lohmeyer entnervt "das Handtuch wirft" und ihr Engagement gegen Rechtsextremismus einstellt?

So wollte die Gemeinde Gägelow, zu der Jamel gehört und in deren Gemeindevertretung auch Rechtsextreme sitzen, erstmals Nutzungsentgelt von den Veranstaltern für die Nutzung gemeindeeigener Flächen erheben. Und nachdem die Veranstaltung jetzt erstmals als Versammlung stattfinden soll, macht der von einem CDU-Landrat geführte Landkreis Nordwestmecklenburg als Versammlungsbehörde die Erlaubnis der Veranstaltung von Auflagen, wie etwa einem Alkoholverbot, abhängig.

VG: "Gefahren durch Alkoholkonsum" auf dem Festival nicht belegt

Gegen dieses Vorgehen, das von vielen als offensichtlich politisch motiviert und schikanös beurteilt wird, wehrte sich die Familie Lohmeyer juristisch. Im Eilverfahren um das Nutzungsentgelt kassierten die Veranstalter vor Gericht vorerst eine Niederlage. Das Verwaltungsgericht (VG) Schwerin und das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Greifswald (Beschl. v.03.7.2025, Az. 1 M 221/25) waren im einstweiligen Anordnungsverfahren der Ansicht, es müsse erst ein entsprechender Nutzungsvertrag geschlossen werden, das ginge auch unter Vorbehalt.

Erfolgreicher für die Veranstalter verlief es dagegen im Eilverfahren gegen den versammlungsrechtlichen Auflagenbescheid des Landkreises. Ein erster Eilantrag in diesem Kontext war noch mangels Rechtsschutzbedürfnis erfolglos geblieben. Am Mittwoch aber gab das VG Schwerin einem Eilantrag betreffend der versammlungsrechtlichen Auflagen für "Jamel rockt den Förster" weitgehend statt (Beschl. v. 23. Juli 2025, Az. 3 B 2357/25 SN). Der Beschluss liegt LTO vor.

Der Landkreis hatte den Veranstaltern nach zuvor geplatzten Kooperationsgesprächen als Bedingung für das Stattfinden der Veranstaltung eine Reihe von Auflagen erteilt, unter anderem, dass Festivalbesucher kein Bier trinken dürften.

Hierzu erklärte das VG am Mittwoch, dass die "inhaltliche Gestaltung des Versammlungsablaufs" grundsätzlich den Versammlungsteilnehmern und der Versammlungsleitung zustehe. Und: Für Gefahren durch den Konsum von Alkohol für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung fehle es bei dem Festival an eindeutigen Referenzfällen oder sonstigen Prognosegrundlagen.

Auch Glasflaschenverbot unverhältnismäßig

Als unverhältnismäßig erachtete das VG außerdem die vom Landkreis erteilte Auflage, wonach den Teilnehmenden das Mitführen von Glasflaschen und sämtlichen Behältern aus Glas durchweg untersagt werden sollte. Hierzu stellte das VG klar: "Für deren laut der Bescheidsbegründung befürchtete Verwendung als Waffe fehlt es an jeglicher tragfähigen Prognosegrundlage."

Das VG Schwerin sieht für Attacken der Festivalbesucher, bei denen sie Glasbehältnisse als Waffe benutzen könnten, keinerlei Anhaltspunkte: "Die politisch vielfach entgegengesetzt zur Versammlung orientierten und auf dieser nicht erwünschten Dorfbewohner und deren Besucher konnten gerade durch die Umzäunung des Versammlungsgeländes und die in nennenswerter Zahl stationär bereitgestellten Polizeikräfte ebenso wie die Versammlungsteilnehmer bisher in dem über ein Jahrzehnt währenden Veranstaltungszyklus erfolgreich von gewaltsamen Konfrontationen abgehalten werden", heißt es im Beschluss. Das sei im Übrigen auch "gerichtsbekannt und offenkundig".

Polizei: "Über Jahre keine besonderen Vorkommnisse"

Auch der Bedingung des Landkreises, die Zahl der Ordner (einer pro 40 Personen) exorbitant zu erhöhen, erteilte das Gericht eine Absage. Zur Begründung verwies es auf eine Aussage der Polizei: Diese habe in einer Stellungnahme vom Juni im Hinblick auf eine Gefahrenabwehr klargestellt, dass "unter Kenntnis der aktuellen Lage und unter Einbeziehung der Verläufe der letzten Jahre auf dem Festivalgelände und für den Ablauf des Festivalgeschehens an sich nicht mit besonderen Vorkommnissen zu rechnen" sei.

Weiter sollte dem Landkreis seitens der Veranstalter schob vorab mitgeteilt werden, welche Bands und Redner auf dem Festival teilnehme. Begründung: Manche Bands, die vielleicht durch ein Datenleck doch vorher bekannt würden, könnten ein erhebliches Mobilisierungspotenzial auslösen. Diese Auflage modifizierte das Gericht jetzt: Die Mitteilung müsse nur gegenüber der Polizei erfolgen. Damit werde der Befürchtung eines "Datenlecks" begegnet. Im Übrigen aber, so das VG, sei die Annahme in dem Bescheid nicht von der Hand zu weisen, "dass einige Bands ein besonderes Mobilisierungspotenzial hätten und es daher für eine verantwortliche polizeiliche Gefahrenbeurteilung der Auflage bedürfe".

Landkreis kündigt Beschwerde beim OVG an

Während sich die Anwälte der Familie Lohmeyer, Dr. Stefanie Schork und Johannes Eisenberg, über die Entscheidung des VG am Mittwoch freuten und mitteilten, dass die Veranstalter jetzt das Festival "wie in den Vorjahren bei hoffentlich gutem Wetter" durchführen würden, ist die Sache juristisch noch nicht durch.

Per Pressemitteilung teilte der Landkreis Nordwestmecklenburg am Donnerstag mit, er werde Beschwerde gegen den Beschluss des VG Schwerin beim OVG in Greifswald einlegen.  Diese werde gerade "mit Nachdruck" vorbereitet.

Zwar ist die Ankündigung, ein Rechtsmittel einzulegen, an sich nicht überraschend, es erstaunt jedoch der Ton, in der die Pressemitteilung des Landkreises verfasst ist. Denn einher geht die Mitteilung mit einer unmissverständlichen Justizschelte durch CDU-Landrat Tino Schormann: "Mit größter an Unglauben grenzender Irritation nimmt der Landkreis Nordwestmecklenburg die Handlungsweise des Verwaltungsgerichts (VG) Schwerin im einstweiligen Rechtsschutzverfahren zur Versammlung 'Jamel rockt den Förster 2025' wahr. " Und weiter: "Ich hätte niemals damit gerechnet, dass wir in unserer Demokratie diese Art der vorschnellen Gerichtsbarkeit erleben", so Schomann.

Aus Sicht des Landrates sind die durch das Gericht aufgehobenen Auflagen gerade in Bezug auf die öffentliche Sicherheit und Ordnung von wesentlicher Bedeutung. "Sie basieren auf Gefahrenprognosen und der langjährigen Erfahrung der Behörden", heißt es in der Mitteilung des Landrates.

"Gerichtliches Vorgehen geeignet, öffentliche Sicherheit und Ordnung zu gefährden"

Empört ist Schomann darüber, dass das VG sich nicht an Fristen gehalten und die aus seiner Sicht fristgerecht eingereichten ergänzenden Verwaltungsakte* der Versammlungsbehörde nicht berücksichtigt habe. "Dass diese Stellungnahme nicht mehr in die gerichtliche Entscheidung eingeflossen ist und der Beschluss scheinbar ohne jegliche Würdigung wesentlicher Argumente und Gefahrenprognosen erging, stößt bei uns auf erhebliches Unverständnis."

Man sei "mehr als irritiert, dass uns das Gericht zunächst eine Frist zur rechtlichen Argumentation einräumt, unsere umfangreiche Antragserwiderung vor Fristablauf eintrifft und dennoch völlig unberücksichtigt bleibt", so der Landrat. Dieses gerichtliche Vorgehen sei geeignet, "die öffentliche Sicherheit und Ordnung während der geplanten Versammlung empfindlich zu beeinträchtigen".

Der Sprecher des VG Schwerin Daniel Deba weist diese Vorwürfe gegenüber LTO zurück*: “Die ergänzenden Verwaltungsvorgänge waren dem erkennenden Einzelrichter nicht angekündigt worden, er hat sie erst nach Abschluss des Verfahrens erhalten.”

CDU-Landrat verlangt Eingreifen von Manuela Schwesig

Offenbar in Unkenntnis, dass die Justiz in Deutschland als unabhängige dritte Gewalt entscheidet, fordert der CDU-Landrat nun auch das Eingreifen der Politik: "Ich fordere von unserer Ministerpräsidentin Manuela Schwesig, die als Schirmherrin von ‘Jamel rockt den Förster’ fungiert, Aufklärung, um das Vertrauen in unser rechtsstaatliches Demokratieprinzip wiederherzustellen."

Gegenüber dem OVG, das in den kommenden Tagen die Beschwerde des Landkreises auf den Tisch bekommt, baut Schomann bereits Drohpotenzial auf: "Der Landkreis erwartet eine Korrektur des aus seiner Sicht rechtsfehlerhaften und verfahrenswidrigen Beschlusses, um den Schutz der Allgemeinheit und die Wahrung der öffentlichen Ordnung zu gewährleisten."

Ob diese Tonlage die Verwaltungsrichter in Greifswald beeindrucken wird?

*Eine inzwischen korrigierte Pressemitteilung des Landkreises Nordwestmecklenburg vom 24.07.2025 finden Sie hier. In einer ersten Mitteillung hatte der Landrat noch behauptet, das Gericht habe seine Antragserwiderung nicht zur Kenntnis genommen. 

*Statement des Gerichtssprechers wurde am Tag des Erscheinen, 16:57 Uhr, ergänzt.

Zitiervorschlag

VG Schwerin zu "Jamel rockt den Förster": . In: Legal Tribune Online, 24.07.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/57749 (abgerufen am: 22.01.2026 )

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