Druckversion
Freitag, 13.02.2026, 23:13 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/hintergruende/h/vg-berlin-urteil-vg-6-k-103-16-berlin-ferienwohnung-verbot-zweckentfremdung-verfassungsgemaess
Fenster schließen
Artikel drucken
19601

VG bestätigt Zweckentfremdungsverbot: Keine Feri­en­woh­nungen für Berlin-Tou­risten

von Dominik Schüller

08.06.2016

Berlin

© Katja Xenikis - Fotolia.com

Weil nicht genug Wohnraum für die Einwohner vorhanden sei, hat der Berliner Senat die Vermietung von Wohnungen an Touristen verboten. Zu Recht, befand das VG am Mittwoch. Von Dominik Schüller.

Anzeige

Der Berliner Immobilienmarkt ist derzeit – wie auch in anderen Großstädten – ein heißes Pflaster. Zur Bekämpfung der Wohnraumknappheit hat das Land Berlin bereits 2013 das Zweckentfremdungsverbot-Gesetz (ZwVbG) erlassen. Mit diesem sollte die Nutzung von Wohnungen zu anderen als Wohnzwecken – insbesondere die Vermietung an Touristen – eingedämmt werden. Ein gewerblicher Vermieter von Ferienwohnungen hatte vor dem Verwaltungsgericht (VG) gegen das Gesetz und die damit verbundene Verordnung geklagt. Das heutige Urteil (Az.: VG 6 K 103.16) gibt dem Berliner Senat Recht – eine Verlängerung in der Berufung ist jedoch wahrscheinlich.

Das ZwVbG hat in § 1 Abs. 2 dem Berliner Senat die Entscheidung darüber überlassen, ob und in welchen Stadtgebieten die Voraussetzungen für das Zweckentfremdungsverbot von Wohnraum gegeben sind. Hiervon hat dieser umfassend Gebrauch gemacht und bereits 2014 in der Zweckentfremdungsverbot-Verordnung (ZwVbVO) beschlossen, dass die Versorgung der Bevölkerung mit ausreichendem Wohnraum zu angemessenen Bedingungen in ganz Berlin besonders gefährdet ist. Aufgrund der 2-jährigen Übergangsfrist für bereits bestehende Ferienwohnungen, ist für die meisten Anbieter das Verbot erst seit dem 1. Mai 2016 Realität geworden. Seither ist es in Berlin kaum möglich, Wohnungen an Feriengäste z.B. über Portale wie Airbnb oder wimdu auf dem Markt anzubieten.

Kläger vermietet gewerblich Ferienwohnungen

Ein gewerblicher Anbieter von Ferienwohnungen hatte vom zuständigen Bezirksamt ein Genehmigung darüber verlangt, dass er eine Zweckentfremdungsgenehmigung nicht benötige. Dieses sogenannte "Negativattest" wurde ihm dort jedoch verweigert. Hiergegen erhob der Mann erfolglos Klage vor dem Verwaltungsgericht Berlin.

Der Kläger, der auch Eigentümer der Wohnungen ist,  argumentierte im Wesentlichen damit, dass der Senat mit der ZwVbVO den gesetzlich gesteckten Rahmen überschritten habe und das ZwVbG einen ungerechtfertigten Eingriff in seine Berufs- und Eigentumsfreiheit (Art. 12 und 14 Grundgesetz) darstelle. Zudem sei die Ungleichbehandlung von Ferienwohnungsanbietern und anderen Vermietern nicht gerechtfertigt.

VG: Ungleichbehandlung ist gerechtfertigt

Dem wiederspricht das Verwaltungsgericht auf ganzer Linie. Auch die Wohnungen des Klägers seien vom Zweckentfremdungsverbot erfasst. Denn der Berliner Senat habe wirksam eine Mangellage auf dem Berliner Wohnungsmarkt festgestellt. Die vom Kläger begehrte Vermietung von Wohnraum an Touristen stelle eine gesetzlich verbotene Zweckentfremdung dar. Einen unverhältnismäßigen Eingriff in die Berufsfreiheit der gewerblichen Ferienwohnungsvermieter erkennt das Gericht nicht. Die Vermietung an Feriengäste sei in Berlin grundsätzlich weiterhin möglich – lediglich nicht mehr in Wohnungen. Dies sei erforderlich, um die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Wohnraum sicherzustellen.

Auch einen rechtswidrigen Eingriff in die Eigentumsfreiheit haben die Verwaltungsrichter nicht erkennen können. Aus diesem Grundrecht folge nämlich nicht, dass Wohnraum grenzenlos gewinnmaximierend genutzt werden dürfe. Das Eigentum werde nicht in Frage gestellt, sondern lediglich die Art seiner Verwendung begrenzt. Durch die 2-jährige Übergangsfrist sei zudem eine ausreichende Vorbereitungszeit auf die neue Gesetzeslage gewährleistet gewesen. Zudem könne in Ausnahmefällen sogar eine Genehmigung erteilt werden. Die Ungleichbehandlung der Vermietung von Wohnraum an Touristen gegenüber der Vermietung an Gewerbemieter sei gerechtfertigt. Denn die Vermietung an Feriengäste erfolge regelmäßig kurzfristig, wohingegen Gewerbemietverhältnisse auf Dauer angelegt seien. Daher sei eine andere Bewertung von bestehenden Mietverhältnissen gerechtfertigt.

Wohnraumknappheit wird nicht geprüft

Das Verwaltungsgericht geht in seiner Entscheidung auf alle wesentlichen Argumente der Gegner der Zweckentfremdung ein. Grundrechtsverstöße verneint es dabei durchweg. Anders als das Oberverwaltungsgericht Berlin (Urt. v. 13.06.2002, Az.: 5 B 22.01) hat das Gericht allerdings nicht geprüft, ob eine Wohnraumknappheit auch tatsächlich besteht. Die OVG-Richter waren seinerzeit zu dem Ergebnis gekommen, dass dies seit September 2000 nicht (mehr) der Fall sei.

Es ist damit zu rechnen, dass der Prozess auch die nächste Instanz beschäftigen wird. Bis dahin gilt das ZwVbG im gesamten Berliner Stadtgebiet. Inzwischen sollen auch die Bezirksämter personell aufgestockt haben und gegen Gesetzesverstöße in diesem Bereich konsequenter vorgehen. Zudem ist es inzwischen sogar möglich, diese online ohne viel Aufwand der zuständigen Behörde zu melden. In das politische Umfeld vor der in diesem Jahr anstehenden Wahl passt die Entscheidung in jedem Fall. Vermieter von Ferienwohnungen haben es in Berlin weiter schwer.

Der Autor Dominik Schüller ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht in der Immobilienrechtskanzlei SAWAL Rechtsanwälte & Notar in Berlin und twittert zu immobilienrechtlichen Fragen unter https://twitter.com/ra_schueller.

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

Dominik Schüller, VG bestätigt Zweckentfremdungsverbot: . In: Legal Tribune Online, 08.06.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/19601 (abgerufen am: 19.02.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Verwaltungsrecht
    • Eigentum
    • Grundrechte
    • Mietwohnung
    • Städtebau
    • Wohneigentum
  • Gerichte
    • Verwaltungsgericht Berlin
Außenansicht des Landgerichts Oldenburg 16.02.2026
Richter

Amtsrichterin unter Paranoia-Verdacht:

BVerfG stoppt Zwangs­un­ter­su­chung einer Rich­terin – vor­erst

Wegen auffälligen Verhaltens einer Amtsrichterin ordnete der LG-Präsident deren ärztliche Untersuchung an. Die Richterin legte Verfassungsbeschwerde ein. Bis hierüber entschieden ist, darf die Untersuchung nicht stattfinden, so das BVerfG.

Artikel lesen
Ein Mann schläft auf einem Sofa. 12.02.2026
Eigenbedarfskündigung

LG Bochum zu Grundsatzdebatte:

Darf eine eGbR wegen Eigen­be­darfs kün­digen?

Darf sich eine eingetragene GbR nach dem MoPeG noch auf den Eigenbedarf ihrer Gesellschafter berufen? Das LG Bochum bejaht dies – und stellt sich gegen viele Stimmen in der Literatur. Der BGH muss nun entscheiden.

Artikel lesen
Vermieter übergibt Mieter den Schlüssel 09.02.2026
Mietrechtsreform

Möblierung, Index-Limit, Schonfrist-Rettung:

Jus­tiz­mi­nis­te­rium plant große Reform im Miet­recht

Möblierte Wohnungen, Kurzzeitmieten und Indexverträge gelten als Schlupflöcher, um die Mietpreisbremse zu umgehen. Ein Gesetzentwurf soll sie schließen – mit Obergrenzen, neuen Auskunftspflichten und erweitertem Kündigungsschutz.

Artikel lesen
Daniel Günther sitzt lächelnd auf einem Stuhl, während er das Interview bei Lanz verfolgt. 05.02.2026
Medien

Gericht lehnt Nius-Antrag wegen kritischer Aussagen ab:

Daniel Gün­ther war bei Lanz kein Minis­ter­prä­si­dent

Nius hat keinen Unterlassungsanspruch gegen das Land Schleswig-Holstein wegen Aussagen von Ministerpräsident Günther in der in der ZDF-Sendung “Markus Lanz”. Günther habe als Parteipolitiker und nicht als Ministerpräsident diskutiert, so das VG.

Artikel lesen
Gebäude vor blauem Himmel 04.02.2026
Mietwohnung

BGH-Leitsatz zum Eigenbedarf:

Münchner Fami­lien-GbR darf erst in zehn Jahren kün­digen

Eine Münchner Familie teilte ein Wohnhaus in Wohnungseigentumseinheiten auf und übertrug diese auf eine Familien-GbR. Trotz Eigenbedarfs der Tochter greift eine zehnjährige Kündigungssperre, so der BGH in einer grundsätzlichen Entscheidung.

Artikel lesen
Humaira Waseem steht nach der Urteilsverkündung im Gebäude des Bundesgerichtshofs und spricht mit einer Frau. 29.01.2026
Diskriminierung

BGH zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz:

Auch Makler haften für Dis­kri­mi­nie­rung bei der Woh­nungs­suche

Keine Termine für Frau Waseem, aber sofort Besichtigungszusagen für Frau Schneider, Frau Schmidt und Frau Spieß: Der BGH stellt klar, dass auch Makler nach dem AGG haften, wenn Wohnungsbewerber wegen ihrer Herkunft benachteiligt werden.

Artikel lesen
lto karriere logo

LTO Karriere - Deutschlands reichweitenstärkstes Karriere-Portal für Jurist:innen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • One-Klick Bewerbung: Dein Klick zum neuen Job, einfach und schnell.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Wir haben die Top-Jobs für Jurist:innen

Jetzt registrieren
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von Oppenhoff
Som­mer­u­ni 2026

Oppenhoff , Köln

Logo von Görg
Prak­ti­kan­ten­pro­gramm GÖRG law ta­l­ents

Görg , Köln

Logo von Bundeskartellamt
Voll­ju­ris­tin bzw. Voll­ju­rist (w/m/d) für ver­schie­de­ne...

Bundeskartellamt , Bonn

Logo von BLD Bach Langheid Dallmayr Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB
Prak­ti­kan­ten

BLD Bach Langheid Dallmayr Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB , Mün­chen und 1 wei­te­re

Logo von REDEKER SELLNER DAHS
Rechts­an­wäl­tin/Rechts­an­walt (m/w/d) Um­welt- und Pla­nungs­recht

REDEKER SELLNER DAHS , Ber­lin

Logo von REDEKER SELLNER DAHS
Re­fe­ren­da­rin­nen/Re­fe­ren­da­re

REDEKER SELLNER DAHS , Mün­chen

Logo von SBB Sonderabfallgesellschaft Brandenburg/Berlin mbH
Ju­rist (m/w/d) - Um­welt­recht / Kreis­lauf­wirt­schafts­recht /...

SBB Sonderabfallgesellschaft Brandenburg/Berlin mbH , Pots­dam

Logo von Oberlandesgericht Celle
Rich­ter/-in (w/m/d) bzw. Staats­an­walt / -an­wäl­tin (w/m/d) im Be­zirk des...

Oberlandesgericht Celle , Han­no­ver

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Datenschutz mit KI – schneller reagieren, sauber dokumentieren, sicher entscheiden

26.02.2026

Online-Seminar! § 15 FAO - Unternehmensnachfolge aus steuerrechtlicher Sicht

26.02.2026

Logo von GvW Graf von Westphalen
Rechtsprechungs­report: Geldwäsche-Compliance

26.02.2026

Logo von GvW Graf von Westphalen
Rechtsprechungs­report: Vertriebs­recht

26.02.2026

8. Expertenforum Automotive Recht (EAR)

26.02.2026, Neckarsulm

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH