Druckversion
Freitag, 9.10.2026, 00:21 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/hintergruende/h/vg-berlin-2k-213-18-cdu-partei-spenden-affaere-werner-mauss-geheimagent-kein-neues-verfahren
Fenster schließen
Artikel drucken
37067

VG Berlin zu verdeckten Parteispenden an CDU: Auch für Gehei­ma­genten gilt das Par­tei­en­ge­setz

von Dr. Markus Sehl

15.08.2019

Geldscheine und dunkler Schatten

© agenturfotografin - stock.adobe.com

Wie verdeckt darf ein Ex-Geheimagent an eine Partei spenden? Die CDU scheiterte nun vor dem VG Berlin mit einer Klage. Strohmann-Spenden könnten zu einer spannenden Berufungsfrage werden – und das Gericht bald schon wieder beschäftigen.

Anzeige

In dem Skandal um verdeckte Parteispenden des Ex-Geheimagenten Werner Mauss an die CDU musste diese vor dem Verwaltungsgericht (VG) Berlin eine juristische Niederlage einstecken. Sie kann nicht ein abgeschlossenes Verwaltungsverfahren wegen illegaler Parteispenden wieder aufgreifen lassen, entschied das VG am Donnerstag (Urt. v. 15.08.2019, Az. VG 2 K 213.18).

Die CDU sah sich damit konfrontiert, dass die für die Kontrolle zuständige Bundestagsverwaltung einzelne Spenden aus den Jahren 2002 bis 2016 einkassiert und sogar in Einzelfällen Strafzahlungen verhängt hatte. Die CDU wollte mit dem Wiederaufgreifen nach § 51 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) klären lassen, ob die Spenden legal waren und dass das ggf. Geld zurückgezahlt werden muss. Insgesamt geht es um eine Summe von 234.500 Euro.  

Mittlerweile ist auch klar, von wem das Geld tatsächlich stammt, nämlich vom Ex-Geheimagenten Mauss. Der war als privater Mitarbeiter bis 1987 mit besonderen Aufgaben der Sicherheitsbehörden betraut worden, dazu sollen das Aufspüren von Terroristen und Aufdecken organisierter Kriminalität gehört haben. Dafür stattete das Bundeskriminalamt (BKA) ihn zu seinem Schutz mit Tarnidentitäten aus, entsprechende Pässe forderte es in einem Verfahren vor dem VG Wiesbaden übrigens erfolglos zurück.

Mauss soll damals nicht nur entsprechende Passdokumente erhalten haben, zusätzlich soll ihm eine Art Tarnfirmenkonstruktion überlassen worden sein. So soll Mauss das ausländische Unternehmen Nolilane, mit Sitz zunächst auf den Niederländischen Antillen, später Panama, genutzt haben, um sich im Rechtsverkehr unerkannt betätigen zu können. Die Firma hält zum Beispiel offiziell sein Wohngrundstück. Als Verbindungsmann des Unternehmens in Deutschland soll ein Rechtsanwalt in Eisenach agiert haben. Die Spenden soll Mauss von seinen Konten abgehoben und über den Anwalt an die CDU zahlen lassen haben.

Bei dem CDU Kreisverband Cochem-Zell und dem Landesverband Rheinland Pfalz gingen in den Jahren 2002 bis 2016 etwa Spenden mit dem Verwendungszweck "Spende Nolilane" oder "Spende Nolilane Wahlkampf 2011" ein, als Spender wurde ein Rechtsanwalt aus Eisenach verbucht.

CDU: Verbotene Auslandsspenden im Nachhinein legitimiert worden

Die Bundestagsverwaltung begründete das Einziehen der Spenden damit, dass sie an den CDU-Kreisverband und den CDU-Landesverband als Spenden eines Rechtsanwalts verbucht worden seien, tatsächlich aber von einem Unternehmen mit Sitz in Panama stammten. Somit habe es sich um verbotene Auslandsspenden gehandelt, ein Verstoß gegen § 25 Abs. 2 Nr. 3 Parteiengesetz (PartG). Im April 2017 hatte deshalb der Präsident des Deutschen Bundestages einen entsprechenden Zahlungsanspruch gegen die CDU in Höhe von 168.000 Euro festgestellt und Spenden in Höhe von 66.500 Euro vereinnahmt. Damit ging das Verwaltungsverfahren zunächst einmal zu Ende.

Schließlich beantragte die CDU im April 2018 bei der Bundestagsverwaltung das Wiederaufgreifen des Verfahrens – und zwar, weil sie unterdessen neue Erkenntnisse zu dem Vorgang um die Mauss-Spenden gewonnen haben will. Denn in Wirklichkeit, so argumentierte die CDU nun, stammten die Spenden nicht von einem ausländischen Unternehmen, sondern vom deutschen Geheimagenten Mauss.

Die auf die Wiederaufnahme des Verfahrens gerichtete Klage der CDU, vertreten durch Prof. Dr. Frank Saliger, Strafrechtsprofessor an der Uni München, hatte nun keinen Erfolg.

VG: Spenden damals nicht feststellbarer Herkunft

Die 2. Kammer des VG unter Vorsitz der Gerichtspräsidentin Erna Viktoria Xalter kam zu dem Schluss, dass es sich bei den Zahlungen zwar nicht (mehr) um verbotene Auslandsspenden gehandelt habe, aber immerhin noch um Spenden nicht feststellbarer Herkunft - und damit ebenfalls um einen Verstoß gegen das Parteiengesetz und seine Regelungen zur Spendenannahme. Mit § 25 Abs. 2 Nr. 6 verbietet das PartG Spenden, deren Spender nicht feststellbar sind bzw. bei denen es sich erkennbar um die Weiterleitung einer Spende eines nicht genannten Dritten handelt, in letzterem Fall also um sogenannte Strohmann-Spenden.

Die Vorsitzende Richterin führte aus, der wahre Spender sei im Zeitpunkt der Annahme der Spenden für die Partei nicht feststellbar gewesen. Näher als bis zu dem Eisenacher Anwalt waren die Aufklärungsbemühungen des Kreisverbandes zu dem wahren Spender offenbar nicht vorgedrungen, das ergab sich am Donnerstag in der mündlichen Verhandlung.
Aus Gründen des verfassungsrechtlichen Transparenzgebots komme es hinsichtlich der Unzulässigkeit der Spenden nicht darauf an, ob die CDU Hinweise hatte, dass die als Spender in Erscheinung tretenden Personen nicht die wahren Spender waren.

Anzeige

Berufung wegen grundsätzlicher Bedeutung der Sache zugelassen

Das VG Berlin ließ wegen grundsätzlicher Bedeutung die Berufung zu. Klägervertreter Saliger sagte, dass man nun abwarten müsse, für welchen Weg sich die Partei entscheiden werde, also ob sie in Berufung zum OVG Berlin-Brandenburg gehe. Die Frage, der das VG besondere Bedeutung zumisst, dreht sich dabei nicht um die Vorgaben des PartG für Geheimagenten. Vielmehr erachtete es das VG als klärungswürdig, welche Anforderungen der § 25 Abs. 2 Nr. 6 PartG an Spendenempfänger stellt, genauer gefragt: Ist das Verbot rein objektiv oder auch subjektiv zu bestimmen? Kommt es also letztlich darauf an, ob die Spende angenommen wurde, obwohl der wahre Spender nicht festgestellt werden konnte – oder aber ist dieser Umstand der Partei nicht vorzuwerfen?

Offen bleibt, ob diese Frage das VG Berlin bald erneut beschäftigen könnte. Die Bundestagsverwaltung hat nämlich auch gegen die AfD Strafzahlungen wegen rechtswidriger Spenden verhängt, wogegen diese vor dem VG Berlin klagt. Die Bundestagsverwaltung argumentiert in jenem Fall, in der es um Unterstützung durch Wahlplakate und andere Werbemittel geht, ebenfalls, dass die wahren Spender zu dem Zeitpunkt der Annahme nicht feststellbar gewesen seien.

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

VG Berlin zu verdeckten Parteispenden an CDU: . In: Legal Tribune Online, 15.08.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/37067 (abgerufen am: 09.10.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Staatsrecht und Staatsorganisationsrecht
    • Parteien
    • Parteienfinanzierung
    • Spenden
  • Gerichte
    • Verwaltungsgericht Berlin
Ines Schwerdtner, Bundesvorsitzende der Partei Die Linke, und Luigi Pantisano, Parteivorsitzender der Partei Die Linke 05.10.2026
Neutralitätsgebot

BVerfG muss über Instagram-Post entscheiden:

Linke gegen Reiche

Die Linke wirft Bundeswirtschaftsministerin Reiche (CDU) wegen eines Instagram-Videos auf der Ministeriumsseite eine Verletzung des Neutralitätsgebots vor. In dem Video behauptet Reiche etwa, die Partei lebe "offen" Antisemitismus.

Artikel lesen
Roman Poseck (CDU), Innenminister von Hessen, spricht am 05.09.2026 beim Festakt zur Verabschiedung des Oberbürgermeisters der Stadt Hanau 02.10.2026
Unterlassung

Streit mit den Linken um "Clan-Aussage":

Poseck lehnt Unter­las­sung­s­er­klärung ab, Schuster löscht

Auf Instagram sprach Hessens Innenminister Poseck u.a. von einem "Clan-Problem der Berliner Linken". Die geforderte Unterlassungserklärung wird der CDU-Mann nicht abgeben, betonte er am Freitag. Anders reagierte Sachsens Innenminister.

Artikel lesen
Spitzenkandidatin der Berliner Linken Elif Eralp mit den Berliner Vorsitzenden Kerstin Wolter und Maximilian Schirmer. 29.09.2026
Die LINKE

Nach Anzeige gegen Dobrindt wegen Antisemitismusäußerung:

Ber­liner Linke geht auch gegen Minis­terin Reiche vor

Die Berliner Linke um Spitzenkandidatin Elif Eralp sieht sich Antisemitismusvorwürfen ausgesetzt. Nach der Anzeige gegen den Bundesinnenminister unternimmt die Partei nun auch rechtliche Schritte gegen zwei weitere CDU-Politikerinnen.

Artikel lesen
Gebäude vom Sächsischen Landtag in Dresden 14.09.2026
Netzneutralität

Richter unterzeichnen offenen Brief für AfD-Verbotsverfahren:

Unter­sch­reiben ist Pri­vat­sache

Viele Staatsanwälte und Richter unterzeichneten einen Aufruf, ein Parteiverbotsverfahren gegen die AfD einzuleiten. So etwas ist Privatsache, antwortet das sächsische Justizministerium auf eine Kleine Anfrage der AfD dazu.

Artikel lesen
Steffen Krach, Spitzenkandidat für die Wahl des Berliner Abgeordnetenhauses, gibt nach Bekanntwerden von Ermittlungen eine Pressekonferenz in der Berliner SPD-Zentrale, dem Kurt-Schumacher-Haus, zu den Vorwürfen. Dabei zeigt Krach den Kontoauszug für die 11.09.2026
Politiker

Ermittlungen gegen den Berliner SPD-Spitzenkandidat Krach:

Staats­an­walt­schaft äußert sich erst­mals

Die Staatsanwaltschaft Hannover wirft Steffen Krach u.a. Vorteilsannahme vor. Während des Vergabeverfahrens für den Verkauf einer Klinik soll ein Bieter 9.900 Euro an die Berliner SPD gespendet haben. Krach weist alle Vorwürfe zurück.

Artikel lesen
Kommentar von Dr. Markus Sehl zum Vorstoß von Hendrik Wüst (CDU) 08.09.2026
AfD

Wüst-Vorstoß zu AfD-Verbot:

Prüfen ist gut, ent­scheiden ist besser

Der NRW-Ministerpräsident will prüfen lassen, ob die AfD so verfassungsfeindlich ist, dass man sie verbieten sollte. Ein bemerkenswerter Vorstoß, der aber kaschiert, dass am Ende Politiker wie Wüst auch entscheiden müssen.

Artikel lesen
lto karriere logo

LTO Karriere - Deutschlands reichweitenstärkstes Karriere-Portal für Jurist:innen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • Easy Apply: Die einfache und schnelle Bewerbung zu Deinem neuen Job.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Wir haben die Top-Jobs für Jurist:innen

Jetzt registrieren
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von Generali Investments Holding S.p.A.
Stu­den­ti­sche Aus­hil­fe (m/w/d) In­vest­ments Le­gal

Generali Investments Holding S.p.A., Köln

Logo von Gleiss Lutz
Re­fe­ren­dar­sta­ti­on

Gleiss Lutz, Ber­lin

Logo von CMS
Se­nior Le­gal En­gineer (m/w/d) AI / De­ve­lop­ment

CMS, Stutt­gart und 7 wei­te­re

Logo von Oberlandesgericht Celle
Rich­ter/-in (w/m/d) bzw. Staats­an­walt / -an­wäl­tin (w/m/d) im Be­zirk des...

Oberlandesgericht Celle, Cel­le und 9 wei­te­re

Logo von Katholisches Büro Nordrhein-Westfalen
Jus­t­i­tiar/in (m/w/d)

Katholisches Büro Nordrhein-Westfalen, Düs­sel­dorf

Logo von RechtDialog Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Rechts­an­wäl­te (m/w/d) als An­ge­s­tell­te oder in frei­er Mit­ar­beit

RechtDialog Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Logo von McDermott Will & Schulte
Tran­sac­ti­on La­wy­er (m/w/d) mit Be­ruf­s­er­fah­rung im Be­reich...

McDermott Will & Schulte, Düs­sel­dorf

Logo von Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen
Ju­ris­ti­sche Re­fe­ren­tin | Ju­ris­ti­scher Re­fe­rent (m/w/d)

Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen, Düs­sel­dorf

Mehr Stellenanzeigen
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH