Druckversion
Samstag, 5.09.2026, 08:37 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/hintergruende/h/vg-aachen-zu-heatball-aktion-und-eu-gluehlampenverbot
Fenster schließen
Artikel drucken
6432

VG Aachen zu "Heatball"-Aktion: Kein Mensch heizt mit Glühbirnen

von Dr. jur. Alfred Scheidler

20.06.2012

Heatballs

Screenshot: heatball.de

An sich keine schlechte Idee: Weil sich zwei Ingenieure nicht mit dem EU-Glühlampenverbot abfinden wollten, verkauften sie Glühbirnen als Heizlampen. Ihre auch satirisch gemeinte "Heatball-Aktion" stieß bei der Kölner Bezirksregierung indes auf wenig Verständnis. Auch das VG Aachen zeigte sich humorlos: "Heatballs" seien Glühlampen - und daher verboten. Schade, meint Alfred Scheidler.

Anzeige

Den "Glühlampenausstieg" hatte eine EU-Verordnung eingeleitet. Mit einem Dreistufenplan sollten die Verbraucher an ein endgültiges Verbot der herkömmlichen Glühlampe gewöhnt werden. So sind seit dem 1. September 2009 alle matten und klaren Lampen mit 100 Watt verboten. Im Jahresrhythmus folgten dann das Verbot für die 75-Watt-Glühbirne und das für die 60-Watt-Glühbirne. Die letzte Stufe greift zum 1. September 2012, dann werden auch Lampen mit 40 und 25 Watt aus den Verkaufsregalen verschwinden.

Zwei Ingenieure aus Niederzier in Nordrhein-Westfalen wollten das nicht akzeptieren und fanden eine eigenwillige Form des Protests: Sie wiesen darauf hin, dass die von Glühlampen erzeugte Energie zu 95 Prozent Wärme und nur zu fünf Prozent Licht sei und deklarierten Glühbirnen kurzerhand zu "Heatballs" um. "Heatballs sind technisch der klassischen Glühbirne sehr ähnlich, nur dass sie nicht zur Beleuchtung gedacht sind, sondern zum Heizen", heißt es auf der Homepage der Entwickler. "Die Leuchtwirkung während des Heizvorgangs ist produktionstechnisch bedingt. Sie ist völlig unbedenklich und stellt keinen Reklamationsgrund dar."

VG: Maßgeblich ist der vorhersehbare Gebrauch

Die Bezirksregierung Köln witterte eine Umgehung des EU-Glühlampenverbots und stoppte die Aktion. Dabei stützte sich die Behörde auf das Gesetz über die umweltgerechte Gestaltung energiebetriebener Produkte. Mit einem Eilantrag zum Verwaltungsgericht (VG) Aachen waren die Initiatoren bereits gescheitert (Beschl. v. 26.07.2011, Az. 3 L 43/11). Nun bestätigte das Gericht auch in der Hauptsache das Aus für die "Heatballs" (Urt. v. 19.06.2012, Az. 3 K 181/11).

Nach Auffassung des VG kommt es nicht darauf an, welchen subjektiven Verwendungszweck die Ingenieure ihrem Produkt beimessen. Maßgeblich sei vielmehr der vorhersehbare Gebrauch durch die Käufer. Kein Mensch werde auf die Idee kommen, die Birnen als Heizung zu nutzen. "Die Wärmeabgabe ist beim Betrieb von Glühlampen und Heatballs ein bloßer Nebeneffekt. Nach der Verkehrsauffassung ändert er nichts an der Zweckbestimmung zur Raumbeleuchtung", so das Gericht bereits in seiner Eilentscheidung.

Die Ingenieure versuchten es noch mit einem Appell an die Freiheit der Kunst. Aber auch dieser Ruf blieb ungehört. Das Gericht stellte knapp fest, eine Verletzung des Grundrechts vermöge es nicht zu erkennen.

Es bleibt daher dabei: Mit Inkrafttreten der letzten Stufe des EU-Glühlampenverbots zum 1. September 2012 wird auch die letzte Glühbirne aus dem Verkaufsregal verschwinden, und der Verbraucher wird sich wohl oder übel an die Energiesparlampe gewöhnen müssen. Die beiden Ingenieure haben jedenfalls umgesattelt und bieten auf ihrer Homepage nun so genannte Workballs an: Spezial-Arbeits-Lampen, die laut Verbraucherinfo explizit keine Leuchtmittel laut EU-Recht darstellen und gedacht sind für raue Anwendungen in der Industrie, dem Handwerk oder auf Schiffen.

Der Autor Dr. Alfred Scheidler ist Oberregierungsrat in Neustadt an der Waldnaab und Autor zahlreicher Publikationen zum öffentlichen Recht.

Anzeige
  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

Alfred Scheidler, VG Aachen zu "Heatball"-Aktion: . In: Legal Tribune Online, 20.06.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/6432 (abgerufen am: 05.09.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Verwaltungsrecht
    • Kunst
  • Gerichte
    • Verwaltungsgericht Aachen
Moses Pelham lacht bei einem Auftritt in der Stadtwerke-Arena auf dem Hessentag in Bad Vilbel 2025. 03.09.2026
Kunstfreiheit

BGH entscheidet zum sechsten Mal:

Der (wohl) letzte Bei­trag von "Metall auf Metall" zum Urhe­ber­recht

Seit fast 30 Jahren zieht sich der Prozess "Metall auf Metall". Nun entscheidet der BGH: Sampling kann ein Pastiche und damit zulässig sein. Der Rechtsstreit ist damit immer noch nicht beendet, die Urheberrechtsfragen aber geklärt.

Artikel lesen
Nahaufnahme eines deutschen Personalausweises mit Bundesadler vom Reisepass dahinter 14.08.2026
Kunst

VG zur Fahrradtour mit Kühlschrank:

"Oggie" ist trotzdem kein Künstler

Mit einer Fahrradtour der anderen Art sammelte ein Mann 13.000 Euro Spenden für den guten Zweck. Das macht ihn aber nicht zum Künstler, so das VG Neustadt. Seinen gewünschten Künstlernamen darf "Oggie" nicht auf dem Personalausweis tragen.

Artikel lesen
Blick auf die Promenade an der Spree mit dem Jakob-Kaiser-Haus links und dem Kunstwerk "Grundgesetz 49" 05.08.2026
Kunst

OVG gibt Sicherheitsbehörde Recht:

Kunst­werk weg, Anspruch weg

Entsprechend dem Polizeirecht haben Behörden die Holzstele aus einem Kreativprojekt vernichtet. Die Künstler wollten danach wenigstens die Überreste des ihrer Arbeit haben, doch dafür sah das OVG Berlin-Brandenburg keine Rechtsgrundlage.

Artikel lesen
Hauptbühne des Musikfestivals "Jamel rockt den Förster” 17.07.2026
Versammlungen

Gemeinde und Veranstalter schließen Vergleich:

Zukunft von Anti-Nazi-Fes­tival "Jamel rockt den Förster" gesi­chert

Trotz Gegenwind aus Gemeinde und Landkreis: Die seit Jahren von renommierten Künstlern begleitete Veranstaltung "Rockt den Förster" im mecklenburgischen Jamel kann nicht nur in diesem Jahr, sondern auch in den Folgejahren stattfinden.
 

Artikel lesen
Simon Neil, Sänger und Gitarrist von Biffy Clyro live im Münchener Zenith am 12.02.2026. 15.07.2026
Urheber

Europas größter Musikfachhändler verklagt Fender:

Wem gehört die Form der Stra­to­caster?

Eine "zur Seite geneigte Tänzerin" – das LG Düsseldorf erklärt den Korpus der E-Gitarre Fender Stratocaster zum urheberrechtlich geschützten Werk. Jetzt zwingt ein Musikhändler Fender in ein streitiges Verfahren, erklärt Arno Grohmann.

Artikel lesen
Mural "Identity" des argentinischen Streetart Duos Medianeras, in Wuppertal-Elberfeld, Hofaue 49. 10.07.2026
Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG)

BGH prüft WEG-Beschluss:

Eigen­tümer klagt gegen Street-Art-Bild auf seiner Fas­sade

Eine Hausfassade in Wuppertal sollte Teil eines stadtweiten Kunstprojekts mit großflächigen Street-Art-Bildern werden, doch ein Eigentümer klagte. Der BGH muss nun klären, ob der WEG-Beschluss rechtmäßig ist. Das Urteil fällt im September.

Artikel lesen
lto karriere logo

LTO Karriere - Deutschlands reichweitenstärkstes Karriere-Portal für Jurist:innen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • Easy Apply: Die einfache und schnelle Bewerbung zu Deinem neuen Job.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Wir haben die Top-Jobs für Jurist:innen

Jetzt registrieren
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von Becker Büttner Held
Wis­sen­schaft­li­cher Mit­ar­bei­ter / Re­fe­ren­dar / Dok­to­rand (m/w/d)

Becker Büttner Held, Er­furt

Logo von Gleiss Lutz
Wis­sen­schaft­li­che Mit­ar­beit (m/w/d) Ar­beits­recht

Gleiss Lutz, Ber­lin

Logo von Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen
Rich­ter/Rich­te­rin (m/w/d) in der Ver­wal­tungs­ge­richts­bar­keit des Lan­des...

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Müns­ter

Logo von Stadt Wilhelmshaven
Stadt­rat/Stadträ­tin (m/w/d)

Stadt Wilhelmshaven, Wil­helms­ha­ven

Logo von GvW Graf von Westphalen
Re­fe­ren­da­riat - Kar­tell- und Wett­be­werbs­recht

GvW Graf von Westphalen, Düs­sel­dorf

Logo von Paul-Ehrlich-Institut
Voll­ju­ris­tin / Voll­ju­ris­ten (m/w/d)

Paul-Ehrlich-Institut, Lan­gen

Logo von Redeker Sellner Dahs
Rechts­an­wäl­tin / Rechts­an­walt im Ar­beits­recht (m/w/d) – Stand­ort...

Redeker Sellner Dahs, Bonn

Logo von Noerr
(Se­nior) As­so­cia­te In­tel­lec­tual Pro­per­ty (w/m/d)

Noerr, Mün­chen

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Logo von Hengeler Mueller
Roadshow USA - New York

08.10.2026, New York

Logo von Hengeler Mueller
Roadshow USA - Chicago

10.10.2026, Chicago

Logo von SIDLEY Austin (CE) LLP
Ladies First Event 2026

30.10.2026, München

Vorbehaltene Rechte des Übergebers und deren richtige Besicherung

14.09.2026

UpDate: Fristverlängerungsanträge – Berufungsbegründung – aktuelle Rechtsprechung des BGH

14.09.2026

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH