Druckversion
Freitag, 17.04.2026, 12:34 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/hintergruende/h/versammlungsgesetz-sachsen-anti-nazi-klausel-im-visier-der-verfassungshueter
Fenster schließen
Artikel drucken
1346

Versammlungsgesetz Sachsen : Anti-Nazi-Klausel im Visier der Verfassungshüter

Klaus Weber

02.09.2010

Versammlungsgesetz

© Sven Grundmann - fotolia.de

Die Oppositionsparteinen im Sächsischen Landtag (Linke, SPD und B 90/Die Grünen) haben beim Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen einen Normenkontrollantrag gestellt. Bestimmte Teile des Sächsischen Versammlungsgesetzes werden als verfassungswidrig gerügt.

Anzeige

Der Landtag des Freistaates Sachsen hatte Anfang des Jahres mit der Mehrheit der CDU/FDP-Koalition ein Landes-Versammlungsgesetz beschlossen. Es löste das Bundes-Versammlungsgesetz ab.

Grundlage für landeseigene Versammlungsgesetze ist die sogenannte Föderalismusreform aus dem Jahre 2006. Danach bekamen die Länder durch Grundgesetzänderung unter anderem die Befugnis, eigene Versammlungsgesetze zu erlassen. Von dieser Möglichkeit haben bisher die Länder Bayern, Sachsen und Sachsen-Anhalt Gebrauch gemacht.

Während Bayern und Sachsen-Anhalt eigene Versammlungsgesetze erlassen haben, hat der Freistaat Sachsen das bisherige Bundes-Versammlungsgesetz im Wesentlichen übernommen. Nur im Zusammenhang mit Versammlungsverboten nach § 15 sind zusätzliche sachsenspezifische Regelungen getroffen worden.

Versammlungsverbot, wenn Gewaltherrschaft verharmlost wird

So besteht jetzt die Möglichkeit des Verbots von Versammlungen, welche die "national-sozialistische" oder die "kommunistische Gewaltherrschaft" verharmlosen bzw. die Opfer dieser Gewaltherrschaften oder Kriege in ihrer Würde verletzen.

Das Gesetz ermöglicht außerdem Versammlungsverbote für bestimmte Örtlichkeiten, zum Beispiel das Völkerschlachtdenkmal in Leipzig oder die Frauenkirche mit Umgebung in Dresden.

Ziel von §15 des Sächsischen Versammlungsgesetzes (SächsVersG) ist es in erster Linie, Neonazi-Aufmärsche und gewalttätige Auseinandersetzungen zwischen Rechts- und Linksextremen am Jahrestag der Zerstörung Dresdens zu verhindern.

Dagegen richtet sich im Wesentlichen der Normenkontrollantrag der Oppositionsfraktionen im Sächsischen Landtages. Gerügt wird ein Verstoß gegen die Versammlungsfreiheit nach Art. 8 Grundgesetz (GG) sowie die Meinungsäußerungsfreiheit nach Art. 5 GG.

Bei § 15 SächsVersG handele es sich um gegen bestimmte Meinungsinhalte gerichtetes Sonderrecht.

Der Schutz bestimmter Gedenkorte sei nicht abschließend. Deshalb könnten die Versammlungsbehörden zur Einschränkung des Versammlungsrechts weitere Orte benennen. Eine derartige Festlegung dürfe aber nicht durch die Behörden getroffen werden.

Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs

Der Sächsische Verfassungsgerichtshof entscheidet über diesen sogenannten abstrakte Normenkontrollantrag nach Art. 81 Abs. 1 Nr. 2 der Sächsischen Verfassung.

Das weitere Verfahren richtet sich nach § 23 des Gesetzes über den Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen. Kommt der Verfassungsgerichtshof zu der Überzeugung, dass Landesrecht, konkret hier Teile des Landes-Versammlungsgesetzes, mit der Landesverfassung unvereinbar sind, so werden die zur Prüfung gestellten Bestimmungen für nichtig erklärt. Die Erfolgsaussichten des Antrags sind offen.

Aber zumindest bezüglich der Problematik des Verbots von Versammlungen, welche die nationalsozialistische oder kommunistische Gewaltherrschaft verharmlosen oder die Würde der Opfer verletzen, sind die verfassungsrechtlichen Bedenken nachvollziehbar. Mehrere Sachverständige haben sich in der Anhörung vor Erlass des Versammlungsgesetzes in dieser Beziehung bereits geäußert.

Der Autor Regierungsdirektor Klaus Weber ist Verfasser zahlreicher Abhandlungen zum Versammlungsrecht. Im Mai 2010 hat er das Werk "Sächsisches Versammlungsrecht" veröffentlicht (Handbuch mit Kommentar).

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

Klaus Weber, Versammlungsgesetz Sachsen : . In: Legal Tribune Online, 02.09.2010 , https://www.lto.de/persistent/a_id/1346 (abgerufen am: 20.04.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Öffentliches Recht
    • Verwaltungsrecht
    • Demonstrationen
    • Versammlungen
Michael O’Flaherty im Gebäude des Europarats 15.04.2026
Menschenrechte

Menschenrechtskommissar legt Memorandum vor:

Euro­parat sorgt sich um Mei­nungs­f­rei­heit in Deut­sch­land

Der Menschenrechtskommissar des Europarats warnt davor, legitime Israel-Kritik in Deutschland zunehmend als Antisemitismus zu beurteilen und Menschen deswegen in ihren Rechten zu verletzen. Die Bundesregierung weist die Vorwürfe zurück. 

Artikel lesen
Zahlreiche Teilnehmer einer Demonstration des Christopher-Street-Day in Dresden. Eine Person hält ein Schild "CSD statt AfD" mit Regenbogenfarben hoch. 31.03.2026
Versammlungen

CSD soll Versammlungseigenschaft verlieren:

Zu viel Party für Politik? Sachsen und Dresden streiten über CSD

Sachsens Landesdirektion versucht seit Jahren, Teilen des CSD die Versammlungseigenschaft zu entziehen. Nun will sie Dresden per Weisung dazu zwingen. Was daran problematisch sein könnte und wie die Dresdener Politik reagiert.

Artikel lesen
Männer und Frauen sitzen am 13.02.2026 gemeinsam unter einem Pavillon, der auf der Straße vor der geschlossenen "Imam-Ali-Moschee" in Frankfurt aufgestellt ist. 18.02.2026
Versammlungen

Hessischer VGH bestätigt VG Frankfurt:

Pro­teste vor gesch­los­sener Moschee sind Ver­samm­lungen

Die Stadt Frankfurt wollte Proteste vor der geschlossenen Imam-Ali-Moschee unterbinden. Es seien keine Versammlungen, sondern "gottesdienstähnliche Veranstaltungen". Nach dem VG stellt der VGH klar: Sie unterfallen dem Versammlungsgesetz.

Artikel lesen
Protests im Iran Januar 2026 14.01.2026
Menschenrechte

Anhaltende Menschenrechtsverletzungen des Iran:

Völ­ker­recht zwi­schen Anspruch und Wir­k­lich­keit

Die Lage im Iran verlangt eine klare Reaktion der Staaten. Ein Völkerrecht, das schweren Menschenrechtsverletzungen keine wirksamen Konsequenzen folgen lässt, verliert seinen normativen Kern, schreibt Eva Ghazari-Arndt.

Artikel lesen
Teilnehmer der Großdemo "United 4 Gaza" im Oktober 2025 in Berlin 17.12.2025
Antisemitismus

Weg zum BGH eröffnet:

LG Berlin hält "From the River to the Sea" erneut für strafbar

Die propalästinensische Parole ist ein Hamas-Kennzeichen und deshalb strafbar, urteilte die Staatsschutzkammer des LG Berlin I. Damit bestätigte die Kammer ihre Linie. Das Urteil ebnet nun den direkten Weg zum BGH. Gibt es bald Klarheit?

Artikel lesen
Robert Habeck im nächtlichen Nebenl, er verlässt gerade ein Boot 15.12.2025
Politiker

Strafbefehle gegen sechs Beschuldigte:

Pro­test gegen Robert Habeck am Fähr­an­leger nun doch strafbar

Der Protest gegen Ex-Wirtschaftsminister Robert Habeck am Fähranleger Schlüttsiel von 2024 war doch strafbar. Das Amtsgericht sieht Nötigung und Landfriedensbruch. Zunächst war die Staatsanwaltschaft zu einem anderen Ergebnis gekommen.

Artikel lesen
lto karriere logo

LTO Karriere - Deutschlands reichweitenstärkstes Karriere-Portal für Jurist:innen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • Easy Apply: Die einfache und schnelle Bewerbung zu Deinem neuen Job.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Wir haben die Top-Jobs für Jurist:innen

Jetzt registrieren
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von Noerr
Wis­sen­schaft­li­che/r Mit­ar­bei­ter/in Com­mer­cial (w/m/d)

Noerr, Ham­burg und 5 wei­te­re

Logo von Taylor Wessing
Re­fe­ren­dar (w/m/d)

Taylor Wessing, Frank­furt am Main

Logo von Noerr
(Se­nior) As­so­cia­te Da­ta, Tech & Te­le­coms (w/m/d)

Noerr, Ber­lin

Logo von Noerr
(Se­nior) As­so­cia­te Cor­po­ra­te (w/m/d)

Noerr, Düs­sel­dorf

Logo von Taylor Wessing
Re­fe­ren­dar (w/m/d)

Taylor Wessing, Mün­chen

Logo von Noerr
Se­nior As­so­cia­te Em­p­loy­ment & Pen­si­ons (w/m/d)

Noerr, Frank­furt am Main

Logo von Noerr
(Se­nior) As­so­cia­te Re­gu­lato­ry (w/m/d)

Noerr, Düs­sel­dorf

Logo von Noerr
(Se­nior) As­so­cia­te Cor­po­ra­te (w/m/d)

Noerr, Ber­lin

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Realteilung und Spaltung von mittelständischen Personengesellschaften

27.04.2026

Logo von POELLATH
Vom Hörsaal über das Referendariat in die Kanzlei: Wie der Übergang gelingt

30.04.2026, München

RVG: Anrechnung 2 - Vertiefung

27.04.2026

UpDate: Fristverlängerungsanträge – Berufungsbegründung – aktuelle Rechtsprechung des BGH

27.04.2026

Gesellschaftsrecht für Anfänger/Quereinsteiger (eintägig, 27.04.2026)

27.04.2026

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH