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Ungeklärte Zuständigkeiten zwischen BMJ und BMUV: Justiz- und Umwelt­mi­nis­te­rium streiten ums V

von Hasso Suliak

19.01.2022

Schild mit der aktuellen Bezeichnung des BMJV

Muss sein "V" für Verbraucherschutz gehen lassen: Das Bundesministerium ist jetzt "nur" noch für Justiz zuständig (c) picture alliance / dpa | Markus Heine

Eigentlich liegt seit dieser Wahlperiode die Zuständigkeit für den Verbraucherschutz nicht mehr im BMJ, sondern im BMUV. Doch bei der Übertragung hapert es offenbar. Fachlich wie personell: Eine Staatssekretärin ist bis heute nicht im Amt.

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Der Organisationserlass von Bundeskanzler Olaf Scholz vom 8. Dezember 2021, der die Zuschnitte der Ministerien in der neuen Ampel-Regierung regelt, spricht eigentlich ein klare Sprache: "Dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) werden (…) aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz die Zuständigkeiten für den Verbraucherschutz, die Verbraucherpolitik, insbesondere auch im Kontext der Digitalisierung, sowie die Verbraucherrechtsdurchsetzung übertragen."  

Mit anderen Worten: Die Reise des gerade erst 2014 im Bundesministerium der Justiz (BMJ) angekommenen V (Verbraucherschutz) geht weiter. Es wandert in das von der Grünen Steffi Lemke geleitete Umweltministerium. Aus BMU wird BMUV. 2014 musste sich das V bereits aus dem damaligen Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) in Richtung BMJ verabschieden. Die Idee dahinter erläuterte der Berliner Tagesspiegel seinerzeit wie folgt: "Der Schutz der Verbraucher vor dubiosen Internetgeschäften oder Bauernfängern ist im Justizministerium besser aufgehoben als in einem Haus, in dem auch über Milchquoten, dicke Kinder oder die zweite Säule der Agrarförderung gebrütet wird."

Nun also geht die Reise des V weiter, doch auf seinem Trip kommt es nicht richtig voran. Denn bei der Übertragung vom BMJ auf das BMU knirscht es gewaltig. Aus Kreisen der beteiligten Ministerien ist zu hören, dass es bereits seit Dezember Streit um Zuständigkeiten und Zuschnitte der einzelnen, der Verbraucherpolitik zugeordneten Referate und Unterabteilungen gibt. Während es bis vor kurzem noch hieß, im BMJ würden die Jurist:innen froh sein, wenn der ungeliebte Verbraucherschutz aus dem Ministerium wieder verschwindet, scheint es nun so, als ob sich das BMJ unter FDP-Minister Marco Buschmann an bestimmte Kompetenzen für den Verbraucherschutz klammert und das V – jedenfalls so ganz – nicht gehen lassen will.  

Bisher nur vorläufige Organisationspläne  

Beleg dafür sind auch die aktuellen Organisationspläne der Ministerien. Während in den meisten Ministerien diese längst final sind, weist der vorläufige Orga-Plan des BMUV (Stand 17.1.22) zwar eine Abteilung V für den Verbraucherschutz aus, allerdings finden sich dort keinerlei Namen oder Bezeichnungen der einzelnen Referate.  

Ganz anders dagegen im BMJ: Dort ist die Abteilung V ("Verbraucherpolitik, Digitale Gesellschaft, Verbraucherrechtsdurchsetzung") offenbar weiterhin voll arbeitsfähig – als hätte es den Organisationserlass des Bundeskanzlers nie gegeben. Auch wenn sich bei einigen Unterabteilungen und Referaten ausdrücklich der Hinweis findet, dass deren Aufgaben "im Auftrag und nach Weisung des BMUV wahrgenommen werden", reibt man sich die Augen: Qua BMJ-Organisationsplan befinden sich Kerngebiete des Verbraucherschutzes, wie etwa die Verbraucherrechtsdurchsetzung oder die Verbraucherpolitik in der Informationsgesellschaft, federführend weiterhin im Justizressort in der Berliner Mohrenstraße. Gegen den ausdrücklichen Wortlaut des Organisationserlasses von Olaf Scholz.  

Auf Nachfrage von LTO, in welchen Ministerien die Presseanfragen zu den betreffenden Themen nun beantwortet werden, bekommt man aus den Ministerien unterschiedliche Antworten: "Presseanfragen zu Aufgaben, die ausweislich des aktuellen Organigramms im Auftrag und nach Weisung des Bundesministeriums der Justiz wahrgenommen werden, werden derzeit von der Pressestelle des BMJ beantwortet", sagt eine Sprecherin des BMJ. Aus dem BMUV heißt es dagegen: "Presseanfragen (…) schicken Sie bitte derzeit sowohl an die BMJV-, als auch an die BMUV-Pressestelle. Wir prüfen dann, wer federführend für die Beantwortung zuständig ist."

Dass die beiden Ministerien noch um ihre genauen Zuständigkeiten ringen, bestätigen beide Häuser auf Anfrage: Laut BMJ basiert das aktuelle Organigramm lediglich auf einer "Interimsvereinbarung" des BMJ und BMUV. Die Vereinbarung beinhalte nur vorläufige Regelungen und soll die Handlungsfähigkeit der betroffenen Organisationseinheiten sowie die von ihnen zu beachtenden Prozesse sicherstellen, ohne dabei den für den Zuständigkeitsübergang zu regelnden Bereichen der noch abzuschließenden Verwaltungsvereinbarung vorzugreifen. "Das BMJ setzt sich intensiv und konstruktiv für eine schnelle Umsetzung der Organisationsverfügung des Bundeskanzlers ein", sagt eine Ministeriumssprecherin. Auf der Website des BMUV ist zu lesen: "Die Verbraucherschutz-Inhalte werden derzeit zusammengeführt und alsbald auf die Internetseiten des BMUV übertragen." Ein Ministeriumssprecher bestätigt auch hier: "Die Einzelheiten dazu werden derzeit von den Ressorts miteinander verhandelt."

Verbraucherschutz-Staatssekretärin noch nicht im Amt  

Fraglich ist, ob "alsbald" auch mit der Klärung der nötigen Personalfragen zu rechnen ist. Das BMJ musste eine von drei bisherigen Staatssekretärs-Posten abtreten, doch die im BMUV eigentlich für den Verbraucherschutz vorgesehene neue Staatssekretärin Dr. Christiane Rohleder, die zuletzt Staatssekretärin in Rheinland-Pfalz war, ist bis heute noch nicht im Amt. Ihr Status auf der Website des BMUV lautet "Designiert". Es dürfte der einzige Staatssekretärsposten der Bundesregierung sein, der noch nicht offiziell besetzt ist. Wann die als fachlich äußerst kompetent geltende 52-jährige Juristin nun zur Staatssekretärin ernannt wird, ist offen. Der nächstmögliche Termin wäre auf der Kabinettsklausur der Bundesregierung am kommenden Freitag.

Dass sich das Zuständigkeitsgerangel zwischen BMJ und BMUV bei bestimmten Querschnitts-Gesetzesvorhaben in dieser Wahlperiode so oder so fortsetzen wird, davon ist auszugehen: Wer z.B  wird künftig für das immer wieder – auch im Kontext mit Telegram – heiß diskutierte Netzwerkdurchsuchungsgesetz oder die Umsetzung des Gesetzes über digitale Dienste (Digital Services Act), das sich mit gesellschaftlichen Aspekten wie Hassrede und gefälschten Produkten im Netz befasst, federführend zuständig sein?  

Fest steht, dass das BMJ seit der Gründung der Bundesrepublik die zentrale Stelle innerhalb der Bundesregierung ist, die Gesetz- und Verordnungsentwürfe aus allen Ressorts in rechtlicher und förmlicher Hinsicht überprüft und die Bundesministerien bei der Vorbereitung ihrer Rechtsetzungsvorhaben berät. 1949 versprach der damalige FDP-Justizminister Dr. Thomas Dehler: "Diese Maßnahme soll in keiner Weise die fachliche Zuständigkeit der betreffenden Ressorts beeinträchtigen, sondern die rechtliche Unangreifbarkeit und zugleich auch die rechtsförmliche Einheitlichkeit der Bundesgesetzgebung gewährleisten".

Ob sich auch Marco Buschmann im Verhältnis zum BMUV an dieses Versprechen hält und das V gehen lässt, bleibt abzuwarten. 

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Ungeklärte Zuständigkeiten zwischen BMJ und BMUV: . In: Legal Tribune Online, 19.01.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/47257 (abgerufen am: 22.01.2026 )

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