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Trotz völkerrechtswidriger Gefangennahme: Darf die US-Justiz Maduro den Pro­zess machen?

von Dr. Max Kolter

05.01.2026

Der venezolanische Staatschef Nicolas Maduro wird nach seiner Ankunft in Manhattan von Agenten der US-Drogenbehörde abgeführt, Zielort ist ein Bundesgericht in New York City, 05.01.2026

Nicolas Maduro ist in Manhattan gelandet, wo an einem New Yorker Bundesgericht am Montag seine Anhörung stattfinden wird. picture alliance / abaca | CNP/ABACA

Der Angriff der USA auf Venezuela war ebenso klar völkerrechtswidrig wie die Gefangennahme des Staatschefs Nicolas Maduro. Der wurde direkt in New York angeklagt. Dort wird es wohl zum Prozess kommen – trotz Immunität.

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Am Montag um 12 Uhr Ortszeit (18 Uhr MEZ) soll Nicolás Maduro vor einem New Yorker Bundesgericht erscheinen. Worum es in der Anhörung des von den USA gefangen genommenen venezolanischen Staatschefs gehen wird, ist noch unklar. Bereits seit 2020 liegt in den USA eine Anklage gegen Maduro vor. Diese wurde nun nach seiner Verbringung in die USA aktualisiert. Der Vorwurf lautet unter anderem auf "Drogenterrorismus".

Das US-Militär hatte den 63 Jahre alten Maduro und seine Ehefrau in der Nacht zum Samstag in der venezolanischen Hauptstadt Caracas festgenommen und außer Landes gebracht. Zudem hatte es Militärstützpunkte, Flugplätze, Kommunikationsanlagen und Häfen in Venezuela aus der Luft angegriffen. Nach venezolanischen Angaben wurden dabei über 80 Menschen getötet, darunter auch Zivilisten.

Der Einsatz wird von Völkerrechtlern international mit großer Einhelligkeit als Verstoß gegen das Gewaltverbot aus Art. 2 Nr. 4 der UN-Charta geächtet. Eine tragfähige Rechtfertigung, insbesondere Umstände, die ein Selbstverteidigungsrecht der USA begründen, konnte die Regierung von US-Präsident Donald Trump nicht vorlegen. Die gegen Maduro erhobenen Vorwürfe des Drogenschmuggels lösen jedenfalls kein militärisches Selbstverteidigungsrecht der USA aus. Ob an ihnen überhaupt etwas dran ist, wird zudem bezweifelt. Klären soll dies nun ein US-Bundesgericht in New York. Aber ist die US-Justiz überhaupt zuständig? Und wie wirkt sich der Umstand, dass die Gefangennahme Maduros überwiegend als Entführung gewertet wird, auf das nationale Strafverfahren aus?

Staatsoberhäupter genießen Immunität

Die Frage, ob die US-Justiz Maduro den Prozess machen darf, hat selbst eine völkerrechtliche Dimension. Denn insofern könnte die völkergewohnheitsrechtlich anerkannte Immunität ausländischer Staatsoberhäupter entgegenstehen. Das Staatsoberhaupt eines Landes kann während seiner Amtszeit nicht vor Gerichten eines anderen Landes angeklagt werden. Für Amtshandlungen gilt die Immunität sogar über das Ende der Amtszeit hinaus. Ausnahmen von der Immunität gibt es für Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Verstöße gegen die Anti-Folter- oder die Völkermordkonvention – dies allerdings nur vor internationalen Tribunalen wie dem Internationalen Strafgerichtshof, den die USA nicht anerkennen, sondern derzeit massiv sanktionieren.

Die US-Regierung jedoch erkennt Maduro nicht mehr als legitimes Staatsoberhaupt an, seit dieser im 2024 eine verlorene Wahl seinerseits für ungültig und sich selbst für wiedergewählt erklärt hatte. Auch die Europäische Union hat die Präsidentschaftswahl in Venezuela nicht anerkannt. Doch hebt dies die Immunität auf?

Das ist weniger eindeutig. Der bloße Vorwurf der Wahlfälschung hebt die Immunität nicht auf. Nach einer verbreiteten Auffassung jedoch gehört es zu den Voraussetzungen der Immunität, dass der faktische Inhaber der Regierungsgeschäfte legal ins Amt gekommen ist. Nach Einschätzung des Wiener Völkerrechtsprofessors Holger Hestermeyer dürften sich die USA darauf berufen, dass sie Maduros Regierung wie viele andere Staaten nicht anerkannt haben. Die Konsequenzen daraus seien aber umstritten, so Hestermeyer gegenüber der dpa.

War Maduro Staatsoberhaupt?

Völkerrechtsprofessor Markus Krajewski von der Universität Erlangen-Nürnberg weist darauf hin, dass es nur wenige Referenzfälle gebe, an denen man sich orientieren könne. Im Interview mit dem ZDF sagte er, dass der Fall Maduro anders liege als der klassische Putsch: Maduro sei ursprünglich gewählt worden, er habe dann seine Wiederwahlniederlage nicht anerkannt, die staatlichen Institutionen in Venezuela hätten ihn dann aber zum Präsidenten ausgerufen. Zudem habe er faktisch die Macht ausgeübt. "Typischerweise wäre es so, dass der Staat selbst sagt, er ist nicht mehr unser Präsident, damit erlischt automatisch die Immunität", so Krajewski. Venezuela hingegen würde Maduro wohl weiterhin als Präsidenten ansehen und darum wohl von dessen Immunität ausgehen.

Tatsächlich hat nach Maduros rechtswidriger Festnahme Vizepräsidentin Delcy Rodríguez die Führung der Amtsgeschäfte übernommen. Die Regierung in Caracas ließ aber am Montag derweil verlauten, dass Maduro nach ihrer Auffassung rechtmäßiger Präsident bleibe.

"Aus der Sicht des Völkerrechts war Nicolás Maduro bis zur Festnahme amtierender Präsident des Landes", betont Pierre Thielbörger in diesem Zusammenhang. Gegenüber tagesschau.de sieht der Direktor des Instituts für Friedenssicherungsrecht und Humanitäres Völkerrecht an der Ruhr-Uni Bochum Maduros Immunität daher als Hindernis für die Strafverfolgung in den USA.

Ähnlich sieht dies Simon Gauseweg, Völkerrechtsexperte und akademischer Mitarbeiter am Juristischen Lernzentrum der Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder). "Wer Staatsoberhaupt Venezuelas ist, entscheidet sich in Venezuela, nicht in den USA oder Europa." Zwar sei die Immunitätsfrage eine völkerrechtliche, jedoch überprüfe das Völkerrecht nicht das nationale (Verfassungs-)Recht, sondern nehme dessen Entscheidungen insofern hin. Schließlich stehe hinter der Immunität der Gedanke der nationalen Souveränität. "Um Maduro Immunität zu verweigern, braucht es also deutlich mehr als die Behauptung, man selbst erkenne seine Wahl nicht an", so Gauseweg zu LTO.

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US-Justiz wird Anklage wohl zulassen 

Ob die US-Gerichte sich für die Streitfrage der Immunität interessieren werden, bleibt abzuwarten. Keine Hürde wird aller Voraussicht nach die Illegalität der Gefangennahme sein: Die Gerichte folgten in solchen Fällen der Ker-Frisbie-Doktrin, sagt Marc Weller, Experte für internationales Recht bei der britischen Denkfabrik Chatham House und Professor in Cambridge, gegenüber der dpa. Nach der vom US Supreme Court anerkannten Doktrin spielt es keine Rolle, ob ein Angeklagter infolge einer rechtswidrigen Militärintervention oder einer Entführung vor Gericht gelandet ist, solange er nicht gefoltert wurde.

Dafür, dass das New Yorker Gericht Maduros Fall grundsätzlich zulassen wird, spricht auch der Fall von Manuel Noriega. Der ehemalige Diktator Panamas war 1989 ebenfalls aufgrund von Vorwürfen des Drogenhandels militärisch festgenommen und in die USA verbracht worden, wo er später rechtskräftig verurteilt wurde. In seinem Fall ist der Immunitätseinwand allerdings daran gescheitert, dass er Militärdiktator und kein – ursprünglich mal – gewählter und von nationalen staatlichen Insitutionen anerkennter Präsident. 

Über den Ausgang des Prozesses gegen Maduro ist damit nichts gesagt. Den Vorwurf des "Drogenterrorismus" (narco terrorism) begründet die US-Regierung damit, Maduro habe sein illegal erlangtes Amt dafür genutzt, dass Tausende Tonnen Kokain in die USA transportiert werden konnten. Maduro habe daraus Vorteile für sich gezogen. Er soll sich mit Drogenhändlern verbündet haben. Daneben wird ihm illegaler Waffenbesitz vorgeworfen. Im Wesentlichen sind es die gleichen Vorwürfe, die bereits 2020 gegen Maduro erhoben worden sind. Außer ihm sind nun seine Frau und sein Sohn angeklagt. Zudem richten sich die Vorwürfe unter anderem gegen den aktuellen sowie den früheren Innenminister. 

Mit Material der dpa

Hinweis: Aktualisierte Fassung vom Tag der Veröffentlichung, 18:45 Uhr

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Trotz völkerrechtswidriger Gefangennahme: . In: Legal Tribune Online, 05.01.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/58980 (abgerufen am: 08.10.2026 )

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