Per Erlass will Donald Trump das sogenannte birthright citizenship beschneiden. Dass Gerichte das Dekret bundesweit für unanwendbar erklärten, hält der Supreme Court für eine Kompetenzüberschreitung. Eine Einordnung.
US-Präsident Donald Trump hat im Streit um das Geburtsrecht in den USA (birthright citizenship) einen Sieg vor dem Supreme Court erzielt. Die Bedeutung der Entscheidung reicht weit über den Einzelfall hinaus, Trump selbst sprach von einem "monumentalen Sieg". Tatsächlich hat das Oberste Gericht der USA damit die Prüfungs- und Entscheidungsbefugnisse unterer Bundesgerichte erheblich beschnitten.
Der Supreme Court entschied mit sechs zu drei Stimmen, die Anordnungen von Bundesrichtern teilweise auszusetzen, die ein Dekret (executive order) Trumps vorläufig in den gesamten USA gestoppt hatten. Solche landesweiten Stopps überschritten wahrscheinlich die Befugnisse der unteren Instanzen, hieß es zur Begründung.
Geklagt hatten unter anderem 22 Bundesstaaten. In den anderen 28 Bundesstaaten könnte das Dekret der New York Times zufolge in 30 Tagen in Kraft treten. Die Richter ließen mit Blick auf die Klagen von Bundesstaaten laut Politico allerdings auch eine Möglichkeit für landesweit geltende Verfügungen offen, falls nur dies die klagenden Staaten entlasten könnte.
Im Fokus der Entscheidung des Supreme Court stand damit die Frage, wie weit Bundesgerichte die Arbeit der Exekutive beschränken dürfen, und nicht die Verfassungsmäßigkeit der Trump-Order, das birthright citizenship zu ändern.
Das birthright citizenship
In den USA gilt nach dem 14. Verfassungszusatz das Geburtsortsprinzip: Alle Menschen, die auf US-Boden geboren werden und der amerikanischen Gerichtsbarkeit unterstehen, sind automatisch Staatsbürger – unabhängig vom Aufenthaltsstatus ihrer Eltern.
Trump stellt dieses Prinzip infrage. Unmittelbar nach seiner Rückkehr ins Weiße Haus hatte er ein Dekret unterzeichnet, das bestimmten Neugeborenen die Staatsbürgerschaft verweigern soll. Betroffen davon sind Kinder, deren Mütter bei der Geburt keinen dauerhaften Aufenthaltsstatus hatten oder sich nur vorübergehend legal in den USA aufhielten, zum Beispiel Touristinnen oder Studentinnen. Voraussetzung ist auch, dass der Vater weder US-Bürger ist noch eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis hat.
US-Verfassungsrechtler halten Trumps Erlass überwiegend für verfassungswidrig. Nachdem unter anderem mehrere Bundesstaaten und Bürgerrechtsorganisationen dagegen geklagt hatten, setzten einige Bundesgerichte die Order per einstweiliger Verfügung landesweit außer Kraft. Es handelte sich dabei um vorläufige Anordnungen, die verhindern sollen, dass ein möglicherweise verfassungswidriges Dekret in Kraft tritt, während die Klagen noch laufen. Ein endgültiges Urteil ersetzen sie nicht.
Gerichte dürfen Anordnungen treffen
Die Regierung argumentierte daraufhin, dass solche vorläufigen Anordnungen mit landesweiten Auswirkungen die Fähigkeit der Exekutive einschränkten, ihre Aufgaben zu erfüllen. Sie forderte, dass solche Stopps durch Bundesgerichte nur für direkt beteiligte Kläger gelten und nicht landesweit. Dem folgte die Mehrheit der Richterinnen und Richter am Supreme Court nun grundsätzlich. Das Gericht wies die unteren Instanzen an, ihre Anordnungen zügig an die Entscheidung des Obersten Gerichts anzupassen. Wie genau sie das tun werden, ist noch unklar.
Schon in der Vergangenheit gab es immer wieder Streit über weitreichende Eingriffe unterer Gerichte – auch unter Trumps demokratischem Amtsvorgänger Joe Biden. Die Befugnis der Bundesgerichte, eine Partei eines Rechtsstreits - auch die Regierung - per einstweiliger Anordnung (injunction) zu einem bestimmten Handeln oder Unterlassen zu verpflichten, sei anerkannt, sagt US-Verfassungsrechtler Russell Miller gegenüber LTO. "Diese allgemeine Befugnis ist gesetzlich nicht ausdrücklich festgehalten, sondern sie wird daraus abgeleitet, dass die Verfassung den Bundesgerichten die rechtsprechende Gewalt, 'the judicial power', überträgt."
Streitig sei aber, ob derartige injunctions auch Wirkung über den Einzelfall hinaus entfalten dürfen. Dies habe der Supreme Court nun verneint. "Der Supreme Court hat entschieden, dass die gerichtliche Anordnungsbefugnis nicht auf jede landesweite Wiederholung oder Umsetzung eines präsidialen Erlasses erstreckt werden darf, sondern sich nur auf den spezifischen Fall und die beteiligten Parteien bezieht", so Miller.
Auch in Deutschland keine Erga-omnes-Wirkung
Verfechter der Möglichkeit, Dekrete sogar landesweit zu stoppen (nationwide injunctions), mahnen an, dass ohne diese Option selbst offensichtlich verfassungswidrige Maßnahmen zumindest vorübergehend umgesetzt werden könnten. So ist es im Grundsatz in Deutschland. Hält ein Verwaltungsgericht im Rahmen eines Klageverfahrens eine Rechtsverordnung oder einen ministeriellen Erlass für rechtswidrig, gilt dieses Votum formal nur gegenüber den Beteiligten im konkreten Fall (inter partes). Außerhalb eines speziellen Normkontrollverfahrens kann das Gericht derartige Rechtsakte nicht mit Wirkung für alle (erga omnes) für rechtswidrig und unwirksam erklären.
Relevant wird dies etwa in der Debatte um die umstrittenen Zurückweisungen Asylsuchender an deutschen Grenzen. Diese Praxis hatte das Verwaltungsgericht Berlin Anfang Juni für rechtswidrig erklärt. Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) hatte im Nachgang erklärt, an der Praxis festhalten zu wollen, und in diesem Zusammenhang auf den Einzelfallcharakter der Entscheidungen hingewiesen. Das ist zwar formal korrekt, entbehrt aber nicht von der Pflicht, geltendes Recht einzuhalten, das von Experten überwiegend so ausgelegt wird wie von den Berliner Richtern.
In den USA warnen Befürworter der nationwide injunctions zudem vor einem rechtlichen Flickenteppich, in dem je nach Bundesstaat unterschiedliche Regeln gelten könnten. Auch dies ist in Deutschland ein Risiko. Im Fall der Zurückweisungen würde es etwa eintreten, wenn das Verwaltungsgericht München die Praxis in einem anderen Verfahren für zulässig hielte.
Soweit es um die Verfassungsmäßigkeit von Gesetzen geht, sind deutsche Gerichte von vornherein nur dazu befugt, die Verfassungsmäßigkeit zu prüfen, nicht aber dazu, einen Verfassungsverstoß festzustellen. Hält ein Gericht ein Gesetz für unvereinbar mit dem Grundgesetz, muss es das Verfahren nach Art. 100 Grundgesetz aussetzen und die Frage dem Bundesverfassungsgericht vorlegen. Das sei in den USA grundlegend anders, betont Miller. "Jedes Bundes- oder Landesgericht, gleich welcher Instanz, hat die Befugnis, über Verfassungsverstöße zu entscheiden." Die vom Supreme Court entschiedene Frage beziehe sich ausschließlich auf die Reichweite einstweiliger Anordnungen.
Weitreichende Folgen
Die Entscheidung des Supreme Courts könnte deshalb weitreichende Folgen über den aktuellen Fall hinaus haben. Denn Trump macht von seinen exekutiven Möglichkeiten umfangreich Gebrauch und wird häufiger von Richtern gestoppt. Der Republikaner betonte im Weißen Haus, dass die Regierung nun viel vorantreiben könne, das zuvor zu Unrecht von Richtern blockiert worden sei. Auch Justizministerin Pam Bondi wertet den Beschluss als gutes Zeichen für die Regierung. Richter hätten Trumps Politik – von Zöllen über das Militär bis hin zu Einwanderung – blockiert.
Die Rechtsexpertin der Yale Law School, Judith Resnik, sieht die Möglichkeiten der Bundesgerichte, das Weiße Haus zu kontrollieren, durch die Entscheidung künftig drastisch eingeschränkt, berichtet die New York Times.
Der Supreme Court ist während Trumps erster Amtszeit durch mehrere Nachbesetzungen politisch nach rechts gerückt. Von den insgesamt neun Richterinnen und Richtern gelten sechs als konservativ und nur drei als liberal.
mk/LTO-Redaktion
mit Material der dpa
Mächtige Dekrete: . In: Legal Tribune Online, 30.06.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/57539 (abgerufen am: 09.12.2025 )
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