US-Verfahren über Einreisestopp: Trump gegen Bun­des­ge­richte

Interview von Tanja Podolski und Pia Lorenz

11.02.2017

Das Berufungsgericht hat es einstimmig abgelehnt, den US-Einreisestopp wieder in Kraft zu setzen. Donald Trump twitterte sofort: "Wir sehen uns vor Gericht". Wie es weiter geht und was bisher geschah, erklärt Kirk W. Junker.

LTO: Das Berufungsgericht in San Francisco hat in der Nacht die Entscheidung eines Gerichts in Washington bestätigt, den Einreisestopp für Staatsangehörige aus sieben muslimischen Ländern vorerst außer Kraft zu setzen. Herr Professor Junker, wie begründet sich die Zuständigkeit in Kalifornien?

Junker: Es gibt 13 Bundesberufungsgerichtsbezirke. Jeder Federal Circuit Court (Berufungsgericht) hat einen zentralen Sitz - der des hier betroffenen 9. Circuit ist in San Francisco. Diesem Bezirk gehören 9 Bundesstaaten an, zu diesen zählen sowohl Kalifornien als auch Washington.

(c) Prof. Junker

LTO: Präsident Trump hat unmittelbar nach dem Urteil getwittert, dass man sich vor Gericht sehen werde. Das nächste zuständige Gericht ist nun der Supreme Court. Wie könnte es dort weiter gehen – insbesondere im Hinblick darauf, dass eine Richterstelle am Supreme Court noch nicht besetzt ist?

Junker: Es war absehbar, dass die Entscheidung des Berufungsgerichts in San Francisco nicht das Ende der juristischen Auseinandersetzung sein würde.

Die Aussetzung der einstweiligen Verfügung  kann vor den US Supreme Court gebracht werden. Es liegt im Ermessen des US Supreme Courts, ob er den Fall zur Entscheidung annimmt; verpflichtet ist er dazu nicht. Häufig nimmt er solche Fälle an, in denen verschiedene Gerichte oder Berufungsgerichte unterschiedliche Meinungen vertreten. Der US Supreme Court kann dann mit seinem Urteil eine einheitliche Rechtslage für die gesamte USA schaffen.

Aber in der Hauptsache muss zunächst der District Court entscheiden, dann kann im Rahmen des Hauptsacheverfahrens Berufung eingelegt werden (beim Circuit Court). Erst dann kann auch das Hauptsacheverfahren vor den US Supreme Court gebracht werden.

"Der Supreme Court wird sich nicht an parteipolitischen Erwägungen orientieren"

LTO: Donald Trump hält die Entscheidung aus San Francisco nach eigenem Bekunden für "politisch". Wie politisch wäre eine Entscheidung des Supreme Court, bei dem die Stelle des im Februar verstorbenen Richters Antonin Scalia ja bislang vakant ist?

Junker: Wenn der Supreme Court den Fall übernimmt, wird er wahrscheinlich aufgrund der Sachlage entscheiden und sich nicht an parteipolitischen Erwägungen orientieren. Eine parteipolitische Entscheidung würde das Gericht im Verhältnis vier zu vier spalten, weil ein Sitz noch immer frei ist. Dies würde keine Entscheidung ermöglichen, sodass dann die Entscheidung des neunten Bezirksgerichts die endgültige wäre.

Wie alle US-Gerichte unterliegt auch der US Supreme Court keinem juristischen Zeitlimit, um eine Entscheidung zu treffen. Angesichts der Dringlichkeit der Situation würde er aber wahrscheinlich innerhalb einiger Tage, oder höchstens einiger Wochen eine Entscheidung treffen.

LTO: Die Bundesstaaten haben innerhalb weniger Tage im Eilverfahren die Aussetzung des Erlasses zum Einreisestopp erwirkt. Sind diese Eilverfahren mit denen in Deutschland vergleichbar oder auf welcher Grundlage entscheiden Richter über das Dekret von US-Präsident Donald Trump?

Junker: Ein direkter Vergleich mit dem hiesigen System ist wegen der grundlegenden Unterschiede zwischen dem in den Vereinigten Staaten vorliegenden präsidialen und dem in Deutschland herrschenden parlamentarischen System nicht möglich. Die Frage, ob das Dekret des Präsidenten Donald Trump zum Einreisestopp der amerikanischen Verfassung entspricht, ist eine bundesrechtliche Angelegenheit, denn sie betrifft bundesrechtliche Fragen.

TRO: soll Status Quo sichern, wirkt aber max. 20 Tage

LTO: Wie funktioniert diese Form des einstweiligen Rechtsschutzes in den USA?

Junker: Zunächst muss eine Klage in der Hauptsache eingereicht werden. Dann kann gleichzeitig oder später ein Rechtsmittel des vorläufigen Rechtsschutzes eingelegt werden. Das bundesrechtliche Zivilprozessrecht sieht eine Reihe von Möglichkeiten des vorläufigen Rechtsschutzes vor. Hierzu zählen die preliminary injunction und die sogenannte temporary restraining order (TRO).

Die TRO stellt eine spezielle Form der einstweiligen Verfügung dar, deren Wirkung in der Regel nur zehn bis 20 Tage andauert. Dies ist die unmittelbarste und am schnellsten zu erwirkende Form des vorläufigen Rechtschutzes, die jedoch wie gesagt nur eine vorübergehende Wirkung entfaltet.

Der Zweck einer solchen TRO ist es, den status-quo zu sichern, bevor das Gericht die Zeit findet, auch nur eine Anhörung für eine einstweilige Verfügung abzuhalten. Ein Gericht lässt eine TRO generell zu, wenn vier Voraussetzungen erfüllt sind: Eine Partei muss darlegen, dass sie erstens wahrscheinlich auch Erfolg in der Hauptsache haben wird und zweitens wahrscheinlich einen irreparablen Schaden erleidet, wenn kein vorläufiger Rechtsschutz – in diesem Fall gegen die Präsidentenverfügung – gewährt würde. Darüber hinaus müsste drittens aus Billigkeits- und Gerechtigkeitsgesichtspunkten zugunsten der Klägerpartei zu entscheiden sein und viertens müsste die TRO dem öffentlichen Interesse entsprechen.

Die  preliminary injunction hat strengere Voraussetzungen als ein TRO, entfaltet aber eine längere Wirkung.

Zitiervorschlag

Tanja Podolski und Pia Lorenz, US-Verfahren über Einreisestopp: . In: Legal Tribune Online, 11.02.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/22054 (abgerufen am: 10.12.2024 )

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