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Präsident Donald Trump und die US-Verfassung: Wie wahr­schein­lich ist eine dritte Amts­zeit?

Gastbeitrag von Dr. Christian Frick

13.02.2025

Donald Trump bei der Vereidigung zum 47. Präsidenten der USA.

Donald Trump ist der 45. und der 47. Präsident der USA. Eine dritte Amtszeit sieht die Verfassung eigentlich nicht vor. Foto: picture alliance / ASSOCIATED PRESS | Kevin Lamarque

Donald Trump ist zum zweiten Mal Präsident der USA – und damit auch zum letzten Mal, denn bekanntlich ist keine dritte Amtszeit möglich. Christian Frick analysiert, wie es durch eine andere Auslegung der Verfassung doch dazu kommen könnte.

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Mit der Inauguration als 47. Präsident der Vereinigten Staaten trat Donald John Trump am 20.01.2025 in Washington D.C um 12:00 Uhr Ortszeit seine zweite und damit nach geltendem US-Verfassungsrecht letzte Amtszeit an. Infolge der ersten Präsidentschaft von 2017-2021 ist eine erneute Präsidentschaft Trumps ausgeschlossen. Eine Gewissheit, auf die viele Politiker und Berichterstatter in Angesicht von Trumps ersten Amtshandlungen gerne verweisen. Ist diese Sicherheit aber mit Blick auf Trumps "America-First"-Politik, seinem Handlungsdrang in den ersten Tagen nach Übernahme der Amtsgeschäfte und dem Konzept zum Staatsumbau ("Project 2025") wirklich garantiert?

Nach Lektüre des 22. Zusatzartikels der US-Verfassung scheint die Rechtslage bezüglich einer dritten Amtsperiode von Trump eindeutig: Niemand darf mehr als zweimal in das Amt des Präsidenten gewählt werden. Nach seinen Wahlsiegen von 2016 und 2024 dürfte Trump wegen dieser verfassungsrechtlichen Beschränkung im Jahr 2028 folglich nicht erneut für die US-Präsidentschaft kandidieren. Die Ergänzung der US-Verfassung wurde infolge der dritten Präsidentschaft von Franklin D. Roosevelt (1941-1945) mit einem großen politischen Konsens beschlossen.

Natürlich besteht die Möglichkeit, eine dritte Amtszeit Trumps im Wege einer Verfassungsänderung zu ermöglichen. Allerdings sind die Voraussetzungen für eine entsprechende Änderung des Verfassungstextes sehr hoch. Ein nach Maßgabe des Art. 5 der US-Verfassung eingebrachter Änderungsvorschlag bedarf einer Zweidrittelmehrheit in beiden Kammern des Kongresses, also im Repräsentantenhaus und im Senat. Im Anschluss muss die Verfassungsänderung zusätzlich noch durch drei Viertel der 50 Bundestaaten ratifiziert werden. 

Für eine Verfassungsänderung, die einem US-Präsidenten mehr als zwei Amtszeiten einräumen würde, gibt es aber derzeit weder die erforderlichen politischen Mehrheiten noch wäre ein Inkrafttreten einer Neuregelung vor dem Ablauf von Trumps Präsidentschaft am 20.01.2029 realistisch.

Nicht legal und trotzdem nicht ausgeschlossen

Die rechtliche und tatsächliche Gewissheit ist jedoch nach den Erfahrungen mit Trump seit dessen scheinbar aussichtsloser Kandidatur im Jahr 2015 kritisch zu hinterfragen. Er hat seine demokratische Abwahl im Jahr 2020, gegen die er juristisch vorging und unterlag, bis heute nicht akzeptiert. Vielmehr stellt sich die Frage: Warum sollte Trump nicht versuchen, sich ein weiteres Mal zum US-Präsidenten wählen zu lassen. Er selbst hat dies schon mehrfach in seiner eigentümlichen Art und Weise angedeutet. Er geht hierbei nach einem mittlerweile bekannten Muster vor: Ein Tabu ansprechen, diese Aussagen dann relativieren (lassen), Zweifel verbreiten, damit Grenzen austesten und so mittel- bis langfristig machtbeschneidende Einschränkungen, Normen und Institutionen aushöhlen bzw. überwinden. 

In der heute fast vollständig auf Trump zugeschnittenen Partei der Republikaner gibt es zudem willfährige Helfer (z.B. der Abgeordnete Andy Ogles), die "dem von Gott Auserwählten" eine dritte Amtszeit ermöglichen wollen. Nur so hätte Trump ausreichend Zeit, "um die USA vor dem Verfall zu retten und wieder zu Größe zu verhelfen". 

Außerdem könnte der eigentlich klare Wortlaut des 22. Zusatzartikels anders ausgelegt und neu interpretiert werden. Möglich wäre es, die Beschränkung lediglich auf zwei aufeinander folgende Amtszeiten zu beziehen, wie dies bei Franklin D. Roosevelt der Fall gewesen war. Dessen lange Amtszeit ohne Unterbrechung war schließlich die Ursache für die Verfassungsergänzung. Mag diese historisch und telelogische zweifelhafte Auslegung entgegen dem klaren Wortlaut zunächst abenteuerlich anmuten, ist deren Auswirkung dennoch nicht zu unterschätzen. Allein eine so lancierte und wiederholende Erzählung, ähnlich wie die der "gestohlenen Wahl" von 2020 (die natürlich nicht für eine Wiederwahl mitgezählt werden dürfte), könnte Trump bestärken, erneut zur Wahl anzutreten. 

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Nicht naiv in die Zukunft blicken

Die Erzählung könnte bei Trump und seinen Anhängern verfangen, obwohl er damit wissentlich geltendes Verfassungsrecht bricht, könnte er wieder auf dem Wahlzettel landen. Dann könnten die Gerichte am Zug sein, letztinstanzlich der ihm wohlgesonnene Supreme Court. Nicht ausgeschlossen ist, dass diese erst nach einer etwaigen Wiederwahl Trumps entscheidet. Dann wären, so wie schon oft in Trumps (politischer) Karriere, zunächst Fakten geschaffen, indem er zum dritten Mal in das Präsidentenamt eingeführt würde.“

Doch selbst eine Entscheidung des höchsten US-Gerichts gegen Trump bedeutet nicht automatisch, dass dieser vom Präsidentenamt ablassen wird. Es erscheint fraglich, ob es den geschwächten demokratischen US-Institutionen gelingt, ein Ausscheiden des dann amtierenden US-Präsidenten zwangsweise durchzusetzen. Ein wiedergewählter Präsident Trump wird sicherlich nicht freiwillig von der Macht lassen.

Die hier betrachtete Konstellation kalkuliert natürlich mit einigen unbekannte Variablen. Dies gilt etwa für die Reaktionen der gemäßigten Republikaner, interne Machtkämpfe im engsten Umfeld oder Gesundheitszustand von Trump. Vor allem müsste der jetzige US-Präsident überhaupt erst einmal die Wahl im Jahr 2028 im Alter von dann 82 Jahren gewinnen. Mag es noch sehr unrealistisch und fernliegend sein, sollte man sich in und auch außerhalb der USA dennoch, zumindest gedanklich, auf das Szenario einer dritten Amtszeit von Donald Trump vorbereiten, um angemessen reagieren zu können. Unterschätzen sollte man Trumps Appetit und die Willenskraft zum Erhalt seiner Macht jedenfalls nicht (noch einmal).

Regierungsdirektor Dr. iur. Christian Frick ist Beamter im Geschäftsbereich des BMVg und zudem Reservist (Dienstgrad Oberstleutnant d.R., Heimatschutzkompanie Oberrhein). Er verfasst regelmäßig Beiträge zu rechtswissenschaftlichen und sicherheitspolitischen Themen. Dieser Beitrag gibt ausschließlich die persönliche Meinung des Autors wieder.

* 28.02.25: Artikel angepasst im Hinblick auf Alter von Trump im Jahre 2028 sowie auf die Möglichkeit, dass Supreme Court schon vor Wahl Trumps aktiv werden könnte.

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Präsident Donald Trump und die US-Verfassung: . In: Legal Tribune Online, 13.02.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/56588 (abgerufen am: 22.07.2026 )

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