Druckversion
Dienstag, 13.01.2026, 14:08 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/hintergruende/h/urteil-eugh-c29112-biometrische-daten-reisepass-fingerabdruck
Fenster schließen
Artikel drucken
9843

EuGH bestätigt biometrische Reisepässe: Vage, unvollständig und technikfern

von Prof. Dr. Gerrit Hornung, LL.M.

18.10.2013

Reisepass und Fingerabdruck

© MAST - Fotolia.com

Fast sechs Jahre hatte ein Bochumer Rechtsanwalt geklagt, um einen Reisepass ohne biometrischen Chip zu erhalten. Nun urteilte Luxemburg: Ein Verstoß gegen europäische Grundrechte ist nicht erkennbar, schließlich seien Finger auch sonst den Blicken anderer ausgesetzt. Mit dem Urteil macht es sich der EuGH zu leicht, findet Gerrit Hornung, und hofft auf das Verfahren um die Vorratsdatenspeicherung.

Anzeige

Die biometrischen Reisepässe waren von Anfang an mit dem Makel internationalen Drucks behaftet. Die USA hatten nach den Anschlägen des 11. September den 25 Partnerstaaten des Visa-Waiver-Abkommens gedroht: Entweder, ihr stellt eure Reisepässe bis zum 26. Oktober 2004 auf biometrische Daten um, oder eure Bürger müssen künftig zur Einreise in die USA wieder Visa beantragen – natürlich biometrische. Die Frist wurde zweimal um ein Jahr verlängert. Während der ersten Verlängerung reagierte der europäische Gesetzgeber, und während der zweiten Verlängerung führte Deutschland den biometrischen Reisepass ein.

Nun ist internationaler Druck nicht gleichbedeutend mit Europarechtswidrigkeit. Wohl aber ist die massenhafte Erhebung biometrischer Daten ein Grundrechtseingriff, der eine genaue Rechtfertigungsprüfung erfordert. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen und der dortige Kläger hatten sich von der Vorlage an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) diese eingehende Prüfung erhofft – leider vergeblich, das Urteil aus Luxemburg bestätigt nur mit sehr allgemeinen Aussagen die Europarechtskonformität der EU-Passverordnung (Urt. v. 17.10.2013, Az. C-291/12).

Schutz vor Fälschungen legitimes Ziel

Nach Ansicht des EuGH ist Art. 1 Abs. 2 der EU-Passverordnung (Nr. 2252/2004/EG) nicht nur kompetenzmäßig zustande gekommen, sondern auch mit europäischen Grundrechten vereinbar. Wie schon der Generalanwalt erkennt das Gericht einen Eingriff in Art. 7 (Privatleben) und Art. 8 (Datenschutz) der Grundrechtecharta, beurteilt diesen aber als gerechtfertigt. Die Verordnung sei eine hinreichende gesetzliche Grundlage und verfolge legitime Ziele: den Schutz vor Passfälschungen und die Verhinderung der betrügerischen Verwendung. Die Speicherung biometrischer Daten mit hohem Sicherheitsstandard erschwere überdies die Fälschung und sei deshalb auch geeignet, diese Ziele zu erreichen.

Die Eignung zur Gefahrenabwehr und Strafverfolgung wird häufig in Frage gestellt, weil biometrische Systeme immer gewisse Fehlerraten aufweisen und prinzipiell nicht unüberwindbar sind. Beides beurteilt der EuGH als unerheblich. Ein negatives Prüfungsergebnis führe lediglich dazu, dass der Betroffene besonders genau kontrolliert werde, um seine Identität endgültig zu klären. Das mag richtig sein, kann aber zu erheblichen Belastungen führen, zu deren Grundrechtsrelevanz man sich Aussagen des Gerichts gewünscht hätte.

Einen wesentlichen Einwand erwähnt der EuGH gar nicht: Ein "negatives Prüfungsergebnis" liegt auch vor, wenn der Chip des Passes nicht auslesbar ist. Dies allein führt nicht dazu, dass dem Inhaber die Einreise verweigert wird – schließlich mag ein technischer Defekt vorliegen. Was aber, wenn es sich nicht um einen technischen Defekt, sondern um eine Manipulation handelt, mit der die biometrische Kontrolle umgangen werden soll? Vielleicht erfolgt dann eine eingehende manuelle Prüfung. Aber soll diese nicht-biometrische Prüfung die Eignung eines biometrischen Passes begründen?*

Biometrische Datenbanken – kein Thema für Luxemburg

Der EuGH verlangt überdies gesetzliche Garantien zum wirksamen Schutz der biometrischen Daten vor falschen und missbräuchlichen Verarbeitungen, hält diese aber für erfüllt, da die Daten nur zur Prüfung der Echtheit des Passes und der Identität des Inhabers verwendet werden dürften. Außerdem beziehe sich die Verordnung nur auf den Pass, nicht aber auf staatliche Register mit biometrischen Daten.

Beides ist zutreffend – zutreffend ist aber auch, dass mehr oder weniger alle EU-Staaten außer Deutschland die Einführung biometrischer Pässe zum Aufbau zentraler biometrischer Datenbanken genutzt haben. Ähnlich wie bei der Vorratsdatenspeicherung beschließt also die EU die Datenerhebung, während die Mitgliedstaaten die Verwendungszwecke ausweiten.

Man wird dem EuGH freilich zugestehen, dass aus grundrechtlicher Sicht biometrische Datenbanken tatsächlich ein erheblich größeres Problem als biometrische Pässe sind – die Lebenserfahrung zeigt, dass derartige Datensammlungen, wenn sie einmal existieren, auch zu anderen Zwecken genutzt werden.

Neue Chance für EuGH im Verfahren um Vorratsdatenspeicherung

Insgesamt muss man der Entscheidung eine deutliche Technikferne konstatieren. Während das Bundesverfassungsgericht inzwischen detailliert Maßnahmen zur Datensicherheit verlangt, verweist der EuGH relativ lapidar auf die Vorgaben der Verordnung. Im Urteil fehlen auch Aussagen zu den besonderen Risiken biometrischer Daten. Diese sind lebenslang an die einzelne Person gebunden, und es gibt Erkenntnisse über biometrische Besonderheiten, aus denen man mit einer gewissen statistischen Wahrscheinlichkeit auf Gesundheitsinformationen schließen kann.*

Vom EuGH kein Wort dazu – stattdessen bringt das Gericht ernsthaft vor, Finger seien "auch normalerweise den Blicken anderer Personen ausgesetzt". Mit solchen Argumenten lässt sich der heutige staatliche Datenhunger nicht adäquat grundrechtlich bewerten.

Nachdem das Gericht 2010 bereits einmal einen Rechtsakt der Union wegen Verstoßes gegen Art. 7 und Art. 8 der Grundrechtecharta aufgehoben hatte (Urt. v. 09.11.2010, Az. C 92/09 und C 93/09), geht die Prüfung dieses Mal zu Ungunsten der Grundrechtsträger aus. In der damaligen Entscheidung ging es freilich um Wirtschaftsdaten zu Agrarsubventionen, die gegenüber Informationsinteressen der Öffentlichkeit geschützt wurden.

Es bleibt zu hoffen, dass die Luxemburger Richter auch bereit sind, weit sensiblere Persönlichkeitsdaten gegen Informationsinteressen staatlicher Behörden zu schützen. Im Verfahren um die Vorratsdatenspeicherung werden sie dazu die Gelegenheit haben.

Der Autor Prof. Dr. Gerrit Hornung, LL.M. ist Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, IT-Recht und Rechtsinformatik der Universität Passau. Er hat über biometrische Identitätspapiere promoviert und einen Kommentar zum Pass- und Personalausweisrecht verfasst.

*Anm. d. Red. v. 19.10.2013: Der Text ist an diesen Stellen leicht verändert worden, da die ursprünglich veröffentlichte Version nicht der finalen Version des Autors entsprach.

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

Gerrit Hornung, EuGH bestätigt biometrische Reisepässe: . In: Legal Tribune Online, 18.10.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/9843 (abgerufen am: 13.01.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Datenschutz
    • Europa- und Völkerrecht
    • Biometrischer Reisepass
    • Datenschutz
    • Vorratsdatenspeicherung
Bettina Limperg, Präsidentin des Bundesgerichtshofs, spricht im Badischen Staatstheater beim Festakt im Rahmen der Feierlichkeiten "75 Jahre Bundesgerichtshof und Bundesanwaltschaft". 01.01.2026
Gerichte

Sollte man kennen:

Neun wich­tige BGH-Ent­schei­dungen aus 2025

Vom "Hausdrama-Fall" über Beschaffenheitsvereinbarungen beim Gebrauchtwagenkauf bis zur erzwungenen Smartphone-Entsperrung: Der BGH hat auch 2025 wichtige Entscheidungen gefällt, von denen man gehört haben sollte.

Artikel lesen
Präsident des EuGH Prof. Dr. Koen Lenaerts bei einer Rede am 15.09.2023 27.12.2025
EuGH

Sollte man kennen:

Sieben wich­tige EuGH-Ent­schei­dungen 2025

Upload-Filter-Diskussion reaktiviert, Mitgliedstaaten an die Menschenwürde von Asylbewerbern erinnert und Streit mit Polen eskaliert: Das Jahr 2025 war auch am EuGH spannend und thematisch breit gefächert. Ein Best-of.

Artikel lesen
Das Bild zeigt einen Computerbildschirm mit verschiedenen Ordnern und Verbindungen, passend zum Thema der Datenspeicherung. 21.12.2025
Vorratsdatenspeicherung

LTO liegt BMJV-Gesetzentwurf vor:

So soll die Vor­rats­da­ten­spei­che­rung kommen

Wichtige Daten von Internetnutzern sollen anlasslos drei Monate lang gespeichert werden, die Polizei soll sie bei Straftatverdacht abrufen können. Behörden sollen auch die Speicherung von Kommunikationsdaten anordnen können, so der Entwurf. 

Artikel lesen
Dokument zur Einbürgerung 18.12.2025
Einbürgerung

BVerwG konkretisiert Stufenmodell:

Erst der Pass, dann der Rest

Wer eingebürgert werden will, muss seine Identität klären. Das BVerwG entwickelt sein Stufenmodell weiter und stellt klar: Grundsätzlich ist dafür ein Pass erforderlich. Alle andere Dokumente kommen nur nachrangig in Betracht.

Artikel lesen
Schild mit dem Schriftzug "Bundesgerichtshof" am Gerichtsgebäude. 18.12.2025
Schufa

Revision vorm BGH erfolgreich, Ausgang der Berufung noch offen:

Schufa muss erle­digte Zah­lungs­stör­ungen nicht sofort löschen

Die Schufa darf Einträge zu Zahlungsausfällen grundsätzlich auch dann noch speichern, wenn sich die betreffende Zahlungsstörung erledigt hat, weil die Forderung beglichen wurde. Das entschied der BGH. Der Rechtsstreit geht nun aber weiter.

Artikel lesen
Logo, Schriftzug Europäischer Gerichtshof 18.12.2025
Datenschutz

EuGH verneint Provider-Privileg für Verarbeitung personenbezogener Daten:

Online-Markt­plätze sollen Uploads fil­tern

Verantwortliche haften für Inhalte, die gegen das Datenschutzrecht verstoßen – auch ohne Kenntnis. Diese EuGH-Entscheidung erhöht den Druck zu präventiven Kontrollen und könnte das Internet spürbar verändern, schreibt Maximilian Wagner.

Artikel lesen
lto karriere logo

LTO Karriere - Deutschlands reichweitenstärkstes Karriere-Portal für Jurist:innen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • One-Klick Bewerbung: Dein Klick zum neuen Job, einfach und schnell.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Wir haben die Top-Jobs für Jurist:innen

Jetzt registrieren
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von Evangelischer Verbund Augusta Ruhr
Voll­ju­rist / Syn­di­kus­rechts­an­walt (m/w/d) als Lei­tung Recht und Com­p­li­an­ce...

Evangelischer Verbund Augusta Ruhr , Her­ne

Logo von RechtDialog Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Rechts­an­wäl­te (m/w/d) als An­ge­s­tell­te oder in frei­er Mit­ar­beit

RechtDialog Rechtsanwaltsgesellschaft mbH , 100% Re­mo­te

Logo von Oberlandesgericht Celle
Rich­ter/-in (w/m/d) bzw. Staats­an­walt / -an­wäl­tin (w/m/d) im Be­zirk des...

Oberlandesgericht Celle

Logo von Oberlandesgericht Celle
Rich­ter/-in (w/m/d) bzw. Staats­an­walt / -an­wäl­tin (w/m/d) im Be­zirk des...

Oberlandesgericht Celle , Han­no­ver

Logo von BfDI - Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Voll­ju­ris­tin­nen und Voll­ju­ris­ten (m/w/d)

BfDI - Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit , Ber­lin

Logo von Hessisches Ministerium der Justiz und für den Rechtsstaat
Voll­ju­ris­ten (m/w/d) – Ih­re Zu­kunft in der hes­si­schen Jus­tiz

Hessisches Ministerium der Justiz und für den Rechtsstaat , Wies­ba­den

Logo von BfDI - Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Voll­ju­ris­tin­nen und Voll­ju­ris­ten (m/w/d)

BfDI - Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit , Bonn

Logo von Latham & Watkins LLP
Wis­sen­schaft­li­che Mit­ar­beit im Be­reich IP/IT in Frank­furt (m/w/d)

Latham & Watkins LLP , Frank­furt am Main

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Infoanlass (online) «Berufsbegleitendes Doktoratsstudium der Rechtswissenschaften»

20.01.2026

Update Umwandlungen

22.01.2026

Online-Seminar! § 15 FAO - GmbH - Geschäftsführende im Arbeitsrecht

21.01.2026

Logo von GvW Graf von Westphalen
ESG-konforme Mietverträge

22.01.2026

Logo von Deloitte Legal Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Deloitte "Legal Update" Webcast #1/2026 Geschäftsleiterhaftung beim Einsatz Künstlicher Intelligenz

21.01.2026

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH