Druckversion
Samstag, 14.03.2026, 08:10 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/hintergruende/h/urlaubsanspruch-juengere-arbeitnehmer-oeffentlicher-dienst-ungleichbehandlung
Fenster schließen
Artikel drucken
5839

Urlaubsanspruch für jüngere Arbeitnehmer: BAG verlängert die schönste Zeit des Jahres

von Dr. Jan Tibor Lelley, LL.M.

22.03.2012

Palmenstrand

© Dmitry Pichugin - Fotolia.com

Von unzulässigen Fragen in Bewerbungsgesprächen, diskriminierenden Beförderungsentscheidungen über die potenzielle Benachteiligung bei Sozialauswahl und Abfindungsansprüchen: Die Antidiskriminierung spielt seit Jahren im Arbeitsrecht eine große Rolle. Jetzt ist das Urlaubsrecht dran. Jüngere Arbeitnehmer können sich freuen, erklärt Jan Tibor Lelley.

Anzeige

Für viele ist es die schönste Zeit des Jahres. Der Urlaub, ob allein oder mit Familie oder Freunden, das Ausspannen und die Seele baumeln lassen an nahen und fernen Zielen im In- und Ausland.

Arbeitsrechtlich spiegelt sich dieser soziale Befund wider in der Tatsache, dass neben der einseitigen Beendigung von Arbeitsverhältnissen durch Kündigung wohl kein anderer Bereich von Arbeitsverhältnissen so umstritten ist wie das Urlaubsrecht.

Ein eigener Senat, der 9. des Bundesarbeitsgerichts (BAG), trägt den Spitznamen 'Urlaubssenat'. Er befasst sich mit den Rechtsfragen rund um den Urlaubsanspruch im Arbeitsverhältnis.

Begehrter Urlaubsanspruch

Und Urlaub ist geldwert. Das wusste auch schon Wilhelm Busch. Von ihm ist der Aphorismus überliefert: Froh schlägt das Herz im Reisekittel,vorausgesetzt, man hat die Mittel.

Das kommt auch in der gesetzlichen Regelung zur Urlaubsabgeltung  zum Ausdruck. Begehrliche Blicke der Arbeitnehmer richten sich daher, ob zu Recht oder zu Unrecht, nicht nur auf das Entgelt der Kollegen. Auch der Urlaubsanspruch wird von denen, die weniger haben als andere, zuweilen als ungerecht empfunden. Teilweise ergeben sich solche vermeintlichen oder tatsächlichen Ungerechtigkeiten aber nicht nur aus Arbeitsverträgen.

Auch Tarifverträge können hier mit zweierlei Maß messen. Dort erhält dann ein Arbeitnehmer mit steigendem Lebensalter einen immer höheren kalenderjährlichen Urlaubsanspruch (zum Beispiel 30 Urlaubstage bis zum vollendeten 20. Lebensjahr und hoch bis zu 36 Urlaubstagen nach dem vollendeten 30. Lebensjahr).

Nicht mehr Erholung für Ü-30 bis Ü-40

Das BAG hält aber eine solche altersabhängige Staffelung der Urlaubsdauer für unzulässige Altersdiskriminierung. Mit Urteil vom Dienstag (20.03.2012, Az. 9 AZR 529/10) entschieden die höchsten Arbeitsrichter, dass die altersabhängige Staffelung der Urlaubsdauer eine unzulässige Diskriminierung wegen des Alters ist (§ 7 Abs. 1 2 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz i.V.m. § 1 AGG).

Die Ungleichbehandlung kann nach Ansicht der Erfurter Richter auch nicht gerechtfertigt werden. Das Landesarbeitsgericht (LAG) Berlin-Brandenburg als Vorinstanz hatte in seinem Urteil vom 24. März 2010 (Az. 20 Sa 2058/09) noch u.a. § 10 Satz 3 Nr. 2 AGG als legitimen Rechtfertigungsgrund für die unterschiedliche Behandlung wegen des Alters ausreichen lassen. Die Vorschrift erlaubt die unterschiedliche Behandlung wegen des Alters wegen eines objektiv und angemessenen legitimen Ziels.

Der 9. Senat des BAG sieht das jetzt genau umgekehrt. Die tarifliche Regelung benachteiligt nicht nur Beschäftigte, die das 40. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und stellt damit eine unmittelbare Diskriminierung wegen des Alters dar. Der Urlaubssenat erkennt die Staffelung der freien Zeit auch nicht deshalb als legitimes Ziel an, weil ältere Menschen eventuell erholungsbedürftiger sein könnten. Hier liest man sehr apodiktisch in der Pressemitteilung, ein solches gesteigertes Erholungsbedürfnis für Menschen ab dem 30. bzw. 40. Lebensjahr "ließe sich auch kaum begründen".

Rückwirkende Ansprüche können teuer werden für den Öffentlichen Dienst

Die rechtswidrige Diskriminierung will das BAG durch eine Anpassung "nach oben" beseitigen. Die Erfurter Richter erhöhen den Urlaubsanspruch im Kalenderjahr auf 30 Arbeitstage. Eine solche Anpassung nach oben ist zwar bei rechtswidriger Ungleichbehandlung im Arbeitsrecht so ungewöhnlich nicht und zum Beispiel schon seit langem bei Verstößen gegen den Arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz anerkannt.

Bei der Vermehrung von Urlaubsansprüchen allerdings kann sie fatale Folgen haben. Denn der Senat lässt offen, ob es hier sogar auch zu rückwirkenden Ansprüchen kommen könnte. Für die Rückwirkung spricht der Zeitpunkt der Entscheidung. Mit seinem Urteil vom Dienstag  entschied das BAG nämlich über Urlaubsansprüche der klagenden Arbeitnehmerin für die Jahre 2008 und 2009.

Kommt es zur Rückwirkung, könnte es ungemütlich werden für die öffentlichen Arbeitgeber. Denn im öffentlichen Dienst arbeiten nicht nur ca. 2,7 Millionen Menschen. Nach Gewerkschaftsangaben sind von diesen Beschäftigten auch ca. 850.000 unter 40 Jahren alt. Diese große Anzahl von Personen könnte sich dann auch auf eine rückwirkende Erhöhung ihres Urlaubsanspruchs auf 30 Arbeitstage in jedem Kalenderjahr berufen. Private Arbeitgeber betrifft das nicht mehr in dem Maße. Denn in letzter Zeit hat man dort vorausschauend Tarifverträge schon entsprechend geändert und diskriminierende Regelungen beseitigt.

Ausweg Verfallklauseln und die neuen Tarifverträge

Ganz neu ist die Problematik allerdings nicht. Schon im Jahr 2011 hatte das LAG Düsseldorf (LAG Düsseldorf, Urt. v. 18.01.2011, Az,. 8 Sa 1274/10) eine altersabhängige Urlaubsstaffelung im Manteltarifvertrag des Nordrhein-Westfälischen Einzelhandels als unwirksam angesehen. Und zwar mit der gleichen Folge, nämlich der Anpassung der Urlaubsansprüche nach oben.

Arbeitgeber können sich zur Verteidigung auf tarifvertragliche Verfallklauseln berufen. Danach verfallen Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis zum Beispiel in einer sechsmonatigen Frist nach Fälligkeit.

Auch Urlaubsansprüche können durch tarifvertragliche Verfallklauseln erlöschen (so zum Beispiel der Europäische Gerichtshof mit Urt. v. 22.11.2011, Az. C-214/10; BAG, Urt. v. 09.08.2011, Az. 9 AZR 365/10). Parallel dazu sollte aber bei anstehenden Tarifverhandlungen auf jeden Fall eine Anpassung der Altersstaffelung bei Urlaub an die neue Rechtsprechung auf der Tagesordnung stehen.

Dr. Jan Tibor Lelley, LL.M. Fachanwalt für Arbeitsrecht und Partner bei Buse Heberer Fromm Rechtsanwälte Steuerberater PartG.

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

Jan Tibor Lelley, Urlaubsanspruch für jüngere Arbeitnehmer: . In: Legal Tribune Online, 22.03.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/5839 (abgerufen am: 16.03.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Arbeitsrecht
    • Diskriminierung
    • Öffentlicher Dienst
    • Urlaub
  • Gerichte
    • Bundesarbeitsgericht (BAG)
Logo der Caritas 13.03.2026
Kirche

EuGH entscheidet zu Grundsatzfrage:

Darf die Kirche wegen Aus­tritts kün­digen?

Die Caritas kündigte einer Mitarbeiterin in der Schwangerschaftsberatung nach deren Kirchenaustritt. Auf die Vorlage des BAG wird am Dienstag der EuGH in der Sache entscheiden. Es geht um Kernfragen des kirchlichen Arbeitsrechts.

Artikel lesen
Eine weibliche Führungskraft am Tisch mit Mitarbeitenden 07.03.2026
Diskriminierung

Zum Weltfrauentag: Automatisierte Diskriminierung von Frauen:

Wenn die KI nur "And­reas" und "Michael" kennt

KI wird mit historischen Daten trainiert und reproduziert so Diskriminierungen – Chefs sind dann meistens männlich und Frauen verdienen schlechter. Besonders in Bewerbungsprozessen und bei Kreditwürdigkeitsprüfungen ist das ein Problem.

Artikel lesen
Eine junge Frau im Portrait, schwarzer Hintergrund 25.02.2026
Jurastudium

Umfrage zur Gleichberechtigung im Rechtsbereich:

Jede dritte Jura­stu­dentin erlebt Sexismus an der Uni

Es studieren mehr Frauen als Männer Jura, aber gleichberechtigt fühlen sich die meisten Frauen nicht. Rund 37 Prozent erlebten zudem Sexismus im universitären Umfeld. Einige Männer aber auch, wie eine aktuelle Umfrage von Jurafuchs zeigt.

Artikel lesen
Schild mit dem Schleswig-Holsteinischen Wappen und der Aufschrift "NOTAR" an der weißen Außenwand einer Anwaltskanzlei mit Notariat. 14.02.2026
Notare

BMJV legt Gesetzentwurf vor und setzt BVerfG-Urteil um:

"Anwalts­no­ta­riat wird fit für die Zukunft"

Die Bundesregierung nimmt ein Urteil des BVerfG zur Altersgrenze von Anwaltsnotaren zum Anlass, um den Beruf insgesamt attraktiver auszugestalten. Erreicht werden soll damit eine flächendeckende notarielle Versorgung im Land.

Artikel lesen
Frau mit Kopftuch am Flughafen 29.01.2026
Kopftuch

BAG zum Kopftuch:

Ent­schä­d­i­gung für Bewer­berin auf Flug­hafen-Job wegen Dis­kri­mi­nie­rung

Eine Frau mit Kopftuch bewarb sich auf eine Stelle bei der Passagier- und Gepäckkontrolle an einem Flughafen. In diesem Bereich gibt es keine Neutralitätspflicht, so das BAG nun. Die Absage, die die Frau kassiert hat, sei diskriminierend.

Artikel lesen
Zwei Frauen im Gespräch. 21.01.2026
Rechtsberatung

Was heißt und wie geht "Awareness"?:

Rechts­be­ra­tung, bei der sich alle wohl­fühlen

Zur Rechtsberatung geht man häufig in Krisensituationen. In vielen Fällen kommen Traumata, Diskriminierungen und Ängste dazu, die die Beratung aufleben lässt. Wie man sensibel damit umgeht, erklären Cristina Gilfrich und Konstantina Raptis.

Artikel lesen
lto karriere logo

LTO Karriere - Deutschlands reichweitenstärkstes Karriere-Portal für Jurist:innen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • One-Klick Bewerbung: Dein Klick zum neuen Job, einfach und schnell.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Wir haben die Top-Jobs für Jurist:innen

Jetzt registrieren
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von FPS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH & Co. KG
Stu­den­ti­sche Aus­hil­fe (m/w/d)

FPS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH & Co. KG , Ham­burg

Logo von Latham & Watkins LLP
Ju­nior As­so­cia­te im Be­reich Ar­beits­recht in Mün­chen (m/w/d)

Latham & Watkins LLP , Mün­chen

Logo von Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten
ei­ne*n ju­ris­ti­sche*n Mit­ar­bei­ter*in (m/w/d) als Sach­be­ar­bei­te­rin /...

Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten , Bran­den­burg an der Ha­vel

Logo von FPS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH & Co. KG
Re­fe­ren­da­re (m/w/d) für al­le Rechts­be­rei­che

FPS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH & Co. KG , Ham­burg

Logo von Osborne Clarke GmbH & Co. KG
Com­p­li­an­ce Ma­na­ger (w/m/d)

Osborne Clarke GmbH & Co. KG , Ham­burg

Logo von Universität Heidelberg
Re­fe­rent*in Per­so­nal­recht – Voll­ju­rist*in (w/m/d)

Universität Heidelberg , Hei­del­berg

Logo von Gleiss Lutz
Re­fe­ren­dar­sta­ti­on Stutt­gart

Gleiss Lutz , Stutt­gart

Logo von FPS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH & Co. KG
Re­fe­ren­da­re (m/w/d) für al­le Rechts­be­rei­che

FPS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH & Co. KG , Ber­lin

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Logo von Noerr
Workshop "Grüner Wasserstoff im Praxiseinsatz"

15.04.2026, Dresden

KI und KI-Verordnung aus arbeitsrechtlicher Sicht

24.03.2026

§ 15 FAO - Aktuelles kollektives Arbeitsrecht - einschließlich prozessualer Fragestellungen

23.03.2026, Hamburg

Aktuelles zur Erbschaft-/Schenkungsteuer und Bewertung

23.03.2026

Strafverteidigung für „Anfänger*innen“

23.03.2026

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH