Druckversion
Freitag, 6.03.2026, 22:05 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/hintergruende/h/urheberrecht-bmjv-referentenentwurf-leistungsschutzrecht-presseverlage-uploadfilter
Fenster schließen
Artikel drucken
43102

Neuer BMJV-Entwurf zum Urheberrecht: Upload­filter scharf geschaltet

von Annelie Kaufmann

14.10.2020

Paragraf und Tastatur

nmann77 - stock.adobe.com

Das BMJV hat einen umfassenden Referentenentwurf für eine Urheberrechtsreform vorgelegt. Besonders umstritten: Während ein früherer Entwurf nur eingeschränkte Uploadfilter vorsah, geht der aktuelle nun viel weiter.

Anzeige

Nach zwei "Diskussionsentwürfen" hat das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) nun einen umfassenden Referentenentwurf für eine Urheberrechtsreform vorgelegt und Länder und Verbände um Stellungnahmen gebeten.

Hintergrund der Reform: Bis zum Juni 2021 muss Deutschland zwei EU-Richtlinien umsetzen – die EU-Richtlinie vom 17. April 2019 "Digital Single Market", kurz DSM-Richtlinie, und die EU-Richtlinie 2019/789 vom 17. April 2019, die sogenannte Online-SatCab-Richtlinie. Was sich kryptisch anhört, ist eine der größten Urheberrechtsreformen der vergangenen Jahrzehnte – und heftig umstritten.

Es geht um Reizwörter wie das Leistungsschutzrecht für Verlage und um Uploadfilter, mit denen die sozialen Netzwerke Inhalte prüfen müssen, die Nutzer hochladen - um sie dann womöglich zu blockieren. Das sorgt nicht nur im Netz für Aufregung, es gab auch europaweit Demonstrationen, mehr als hunderttausend Menschen gingen allein in Deutschland auf die Straße.

Das BMJV hatte bereits Anfang dieses Jahres einen Diskussionsentwurf vorgelegt, in dem es speziell um die Neuregelung des Leistungsschutzrechts für Presseverleger ging. Im Juni folgte ein zweiter Diskussionsentwurf, der die übrigen Punkte aufgriff und insbesondere die umstrittenen Uploadfilter enthielt. Der aktuelle Referentenentwurf führt nun beide Diskussionsentwürfe zusammen – enthält aber an entscheidenden Punkten Änderungen.

"Snipppet-Ausnahme" ohne konkrete Grenzen

Zum einen ging das BMJV auf einen Wunsch von Kanzleramt und CDU-geführtem Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) ein und änderte die Ausnahmeregelung beim Leistungsschutzrecht für Presseverleger. Es geht dabei um Textauszüge von Presseartikeln – sogenannte Snippets –, die Google und andere kommerzielle Suchmaschinen in der Trefferliste anzeigen, ohne dass Nutzer dafür auf den Link klicken müssen. Und vor allem um die Frage: Wie lang dürfen solche Snippets sein, ohne dass eine Lizenz eingeholt werden muss?

Die DSM-Richtlinie sieht auf deutsche Initiative hin grundsätzlich ein Leistungsschutzrecht für Presseverleger vor.  Der Diskussionsentwurf sah zunächst vor, dass insbesondere die Überschrift, ein kleinformatiges Vorschaubild und eine Ton- oder Bildfolge von bis zu drei Sekunden ohne Lizenz genutzt werden darf. Die Union hielt das jedoch für einen Nachteil für die Verleger.

Der Referentenentwurf übernimmt nun wörtlich die Formulierung in der DSM-Richtlinie:  Demnach ist "die Nutzung einzelner Wörter oder sehr kurzer Auszüge aus einer Presseveröffentlichung" zulässig – ohne genauer zu bestimmen, was das heißen soll. Streit zwischen Suchmaschinen und Verlegern ist damit vorprogrammiert.

Außerdem sieht der Referentenentwurf eine automatische Verlegerbeteiligung vor, Verleger können auf entsprechende gesetzliche Vergütungsansprüche nicht mehr im Voraus verzichten. Bisher sind Vorstöße für ein Leistungsschutzrecht nicht erfolgreich gewesen – auch weil einige Medien bewusst auf ihr Geld verzichtet haben, um bei Google nicht ausgelistet zu werden.

"Pre-Check"- Verfahren

Bei der Umsetzung der übrigen Punkte hatte Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) stets betont, sie strebe einen fairen Ausgleich zwischen Kreativen, Rechteverwertern und Nutzern an. In der Netzcommunity stieß jedoch schon der Diskussionsentwurf auf Kritik, weil er Uploadfilter grundsätzlich zuließ. Nun wurden diese Regelungen verschärft.

Das BMJV schlägt ein eigenes Urheberrechts-Diensteanbieter-Gesetz (UrhDaG) vor, um die DSM-Richtlinie umzusetzen. Demnach sollen Upload-Plattformen künftig für alle Inhalte, die sie zugänglich machen, grundsätzlich urheberrechtlich verantwortlich sein. Das BMJV hatte sich dabei auch dafür entschieden, Uploadfilter zuzulassen, allerdings in einer ziemlich eingeschränkten Form. Plattformen sollten den Nutzern die Möglichkeit geben, sich beim Upload auf eine der gesetzlich geregelten erlaubten Nutzungen zu berufen (Pre-flagging). So gekennzeichnete Inhalte sollen nicht blockiert werden ("Online by default"). Ausgenommen davon waren nur offenkundig rechtswidrige Uploads, etwa vollständige urheberrechtlich geschützte Filme.

Nun soll vor das Flagging-Verfahren ein "Pre-Check"-Verfahren geschaltet werden: Der Diensteanbieter muss den Nutzer informieren, falls ein Sperrverlangen des Rechteinhabers vorliegt – und zwar sofort. In einem Schreiben des BMJV an die Länder und Verbände heißt es dazu: "Nur bei einem Sperrverlangen muss der Nutzer sich noch mit der Frage auseinandersetzen, ob der Upload auch gesetzlich erlaubt sein könnte, etwa im Rahmen einer Parodie oder eines Zitats."

Uploadfilter in Echtzeit

Damit werden die Plattformen verpflichtet, Uploads in Echtzeit zu prüfen, kritisiert etwa Julia Reda von der Gesellschaft für Freiheitsrechte. Auf Twitter schreibt sie: "Liegt zum Zeitpunkt des Uploads noch kein Sperrverlangen vor, können Nutzer:innen NICHTS tun, um ihren legalen Upload vor zukünftigen Sperrungen zu schützen." Wenn jedoch später ein Sperrverlangen eingehe, müsse die Plattform den Inhalt automatisch löschen.

Während der Diskussionsentwurf vorsah, dass Nutzer Inhalte schon beim Upload als legal flaggen konnten (und Urheberrechtsinhaber dann ggf. dagegen vorgehen müssten), gilt nun also der umgekehrte Fall: Nutzer werden informiert, wenn der Uploadfilter Inhalte gesperrt hat - und können erst danach reagieren. Reda schreibt weiter: "Die einzige Hoffnung bleibt, dass sich das @BMJV_Bund hier einfach von Google hat bequatschen lassen und sich nicht bewusst ist, was dieser Vorschlag für Schaden anrichtet." Dafür spreche, dass es in dem Schreiben an die Länder und Verbände heißt, das "Pre-Check"-Verfahren sei lediglich eine Option.

Das BMJV gab auf Anfrage von LTO bis zur Veröffentlichung keine Stellungnahme dazu ab.

Update um 16:15: Auf Anfrage von LTO teilte das BMJV mit: Ziel der Änderung sei es, "Nutzerinnen und Nutzer in einer Vielzahl von Fällen von der nicht immer einfachen Bewertung urheberrechtlicher Fragen zu entlasten". In der Praxis werde "in vielen Fällen bereits entweder eine Lizenz oder ein Sperrverlangen zum Zeitpunkt des Uploads hinterlegt sein, so dass sich die von Frau Reda aufgeworfenen Fragen nicht stellen". Besteht eine Lizenz, kann der Upload erfolgen, besteht ein Sperrverlangen, kann der Nutzer seinen Upload flaggen. Die Plattformen sind nach dem UrhDaG verpflichtet, sich um Lizenzen zu bemühen. Zudem blieben Bagatellnutzungen erlaubt, betont das BMJV. So dürfen etwa Bilder mit bis zu 250 KB genutzt werden. Das hatte bereits der Diskussionsentwurf vorgesehen.

Weiter teilte das BMJV mit: "Etwaige Auswirkungen der Neuregelung auf die hier aufgeworfene Fallkonstellation eines nachträglichen Sperrverlangens werden wir genau prüfen." Gemeint ist damit der Fall, den Reda besonders scharf kritisiert: Inhalte können zwar zunächst hochgeladen werden, ein späteres Sperrverlangen würde aber zu einer automatischen Prüfung führen - ohne dass der Nutzer die Möglichkeit hatte, vorab seinen Beitrag als legal zu markieren. 

Regierung unter Zeitdruck

Klar ist jedenfalls, dass die Regierung unter Zeitdruck steht, wenn sie die Umsetzungsfrist einhalten will. Länder und Verbände haben deshalb auch nur bis zum 6. November Zeit, ihre Stellungnahmen einzureichen.

Innerhalb der Bundesregierung ist der Entwurf noch nicht abgestimmt. Die Bundesregierung werde sich "parallel" zur Länder- und Verbändebeteiligung abstimmen und einen Regierungsentwurf erarbeiten, "der noch im Herbst 2020 beschlossen werden soll", heißt es seitens des BMJV.

Angesichts dessen scheint es fraglich, ob der Regierungsentwurf überhaupt noch entsprechende Stellungnahmen berücksichtigen wird. Änderungen sind aber auch im parlamentarischen Verfahren noch möglich. Sicher ist, dass dieser Entwurf auf viel scharfe Kritik stoßen wird.

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

Neuer BMJV-Entwurf zum Urheberrecht: . In: Legal Tribune Online, 14.10.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/43102 (abgerufen am: 11.03.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Urheber- und Medienrecht
    • Internet
    • Internetsperren
    • Leistungsschutzrecht
    • Lizenzen
    • Urheber
    • Verlage
Ein Mitarbeiter platziert im Haus der Geschichte den Schabowski-Zettel. 23.02.2026
Auskunftsrecht

Ein Zettel, viele Fragen:

Streit um den Scha­bowski-Zettel geht vors Bun­des­ver­wal­tungs­ge­richt

25.000 Euro kostete das Stück Zeitgeschichte zur Maueröffnung. Doch wer verkaufte den legendären Schabowski-Zettel? Das Haus der Geschichte will das nicht preisgeben. Der Rechtsstreit geht nun vor das Bundesverwaltungsgericht.

Artikel lesen
Handybildschirm mit verschiedenen Social-Media-Apps, darunter Tiktok, Instagram und Facebook 16.02.2026
Nachrichten

SPD und CDU debattieren über Jugendschutz:

Wie lässt sich die Social-Media-Nut­zung beschränken?

Nachdem die SPD einen entsprechenden Vorstoß gemacht hat, debattiert am Wochenende auch die CDU über mögliche Social-Media-Beschränkungen. Wie lässt sich so etwas sinnvoll regeln? Der Blick geht nach Australien.

Artikel lesen
Eine Computermaus vor einem zensierten Computerbildschirm 13.02.2026
Pornografie

VG Neustadt zu Porno-Verbot:

Sperren gegen Porno-Platt­formen rechts­widrig

Sperrverfügungen gegen Pornoplattformen aufgehoben: Das VG Neustadt verweist auf EU-Recht. Dieses sei gegenüber nationalen Regeln zum Jugendschutz vorrangig anwendbar. Zudem greife das Herkunftslandprinzip.

Artikel lesen
Das Filmteam bei der Weltpremiere der neuen Serie "A Knight of the Seven Kingdoms" aus dem "Game of Thrones"-Universum zum Zoo Palast. 27.01.2026
Urheber

Verfahren wegen Urheberrechtsverletzungen in den USA:

Durfte ChatGPT eine Fort­set­zung von "Game of Thrones" sch­reiben?

Eine neunte Staffel "Game of Thrones" gibt es leider (noch) nicht. In den USA hat ChatGPT eine Fortsetzung geschrieben – ein US-Gericht verhandelt darüber wegen Urheberrechtsverletzung. Was das deutsche Recht dazu sagt, weiß Jan Nordemann.

Artikel lesen
Daniel Günther in der Sendung Markus Lanz 15.01.2026
Zensur

Daniel Günthers "Ja" bei Markus Lanz:

Algo­rithmen regu­lieren statt Mei­nungen bestrafen

Ein klares "Ja" von Daniel Günther bei Markus Lanz löste eine Mediendebatte aus, um die es dem CDU-Politiker ging: Meinung ja, Falschbehauptungen nein. Die Instrumente für Regulierung sind mit dem DSA schon da, meint Carl Christian Müller.

Artikel lesen
Journalistin steht vor Computerbildschirmen und arbeitet. 09.01.2026
Urheber

Klage vor dem LG Berlin II:

Lizenz­ver­gabe für Pres­se­spiegel auf dem Prüf­stand

Möchte man einen Artikel in einem Pressespiegel abbilden, braucht man entweder eine Lizenz oder eine gesetzliche Bestimmung, die das erlaubt. Ein Onlinemagazin findet, dass das in der Praxis nicht richtig funktioniert – und klagt.

Artikel lesen
lto karriere logo

LTO Karriere - Deutschlands reichweitenstärkstes Karriere-Portal für Jurist:innen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • One-Klick Bewerbung: Dein Klick zum neuen Job, einfach und schnell.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Wir haben die Top-Jobs für Jurist:innen

Jetzt registrieren
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von Wolters Kluwer
Ju­rist als Pro­dukt­ma­na­ger Print & On­li­ne (m/w/d)

Wolters Kluwer , Hürth

Logo von BLD Bach Langheid Dallmayr Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB
Prak­ti­kan­ten

BLD Bach Langheid Dallmayr Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB , Mün­chen und 1 wei­te­re

Logo von BLD Bach Langheid Dallmayr Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB
Prak­ti­kan­ten

BLD Bach Langheid Dallmayr Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB , Köln

Logo von Gleiss Lutz
Wis­sen­schaft­li­che Mit­ar­beit (m/w/d) IP/Tech

Gleiss Lutz , Stutt­gart

Logo von Mueller.legal
Wis­sen­schaft­li­che:r Mit­ar­bei­ter:in (m/w/d) Me­di­en­recht

Mueller.legal , Ber­lin

Logo von Oppenhoff
Som­mer­u­ni 2026

Oppenhoff , Köln

Logo von FPS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH & Co. KG
Re­fe­ren­da­re (m/w/d) für al­le Rechts­be­rei­che

FPS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH & Co. KG , Ber­lin

Logo von Hessisches Ministerium der Justiz und für den Rechtsstaat
Voll­ju­ris­ten (m/w/d) – Ih­re Zu­kunft in der hes­si­schen Jus­tiz

Hessisches Ministerium der Justiz und für den Rechtsstaat , Wies­ba­den

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Podiumsdiskussion: „Soll Künstliche Intelligenz zur Verbrechensbekämpfung eingesetzt werden?“

18.03.2026, Kiel

Die Bedeutung des Sachverständigengutachtens im Mietprozess

18.03.2026

Update Unterhaltsrecht Stand: März 2026

18.03.2026

Notariatsorganisation in Praxis– generationsübergreifende Wissensvermittlung für nachhaltigen Erfolg

18.03.2026

„Klassische“ Problemfelder des gesellschaftsrechtlichen Notariats im Handelsregisterverfahren

18.03.2026

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH