Druckversion
Mittwoch, 14.10.2026, 06:22 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/hintergruende/h/unternehmensinterne-untersuchungen-die-schwierige-entscheidung-zwischen-kuendigung-und-knast
Fenster schließen
Artikel drucken
3209

Unternehmensinterne Untersuchungen: Die schwierige Entscheidung zwischen Kündigung und Knast

von Dr. Klaus U. Eyber

06.05.2011

Compliance

© Lichtmeister - Fotolia.com

Die Staatsanwaltschaft darf protokollierte Aussagen beschlagnahmen, die Mitarbeiter bei unternehmensinternen Untersuchungen gegenüber Anwälten der HSH Nordbank gemacht haben. Der Beschluss des LG Hamburg sorgte für Empörung. Dabei gibt er nur die bestehende Rechtslage wieder, so Klaus U. Eyber: Wer schweigt, kann fliegen. Wer spricht, kann strafrechtlich belangt werden.

Anzeige

Das Instrument der "internen Untersuchung" von Unregelmäßigkeiten ist etablierter Organisations-Bestandteil von Unternehmen, die Compliance ernst nehmen. Dabei beauftragt das Unternehmen Dritte, in der Regel Rechtsanwälte oder Wirtschaftsprüfer, mit der Aufklärung von möglichen unternehmensbezogenen Straftaten.

Ein zentrales Instrument dieser Untersuchungen ist die Befragung der Mitarbeiter. Die Aufzeichnungen über diese Gespräche gingen bisher nicht in Reinschrift direkt zur Staatsanwaltschaft. Sofern sich ein Unternehmen zur Selbstanzeige entschloss oder bereits ermittelt wurde, wurde den Ermittlungsbehörden allenfalls ein zusammenfassender Untersuchungsbericht der beauftragten Kanzlei ausgehändigt. Das Landgericht Hamburg aber hat nun die Beschlagnahme aller Protokolle zugelassen (LG Hamburg, Beschl. v. 15.10.2010, Az. 608 Qs 18/10).

Es hat dabei allerdings weder die Rechtsprechung noch die Rechtslage geändert. Das Gericht hat lediglich in einem prominenten Umfeld für das geltende Recht sensibilisiert. Das allerdings mit erheblichen psychologischen Folgen.

Nur im Strafrecht muss man sich nicht selbst belasten

Zwischen dem Angestellten und einem durch den Arbeitgeber beauftragten Anwalt oder Wirtschaftsprüfer besteht kein geschütztes "mandatsähnliches" Vertrauensverhältnis. Private Vertraulichkeitsvereinbarungen sind beim Zugriff staatsanwaltlicher Ermittlungen ohne Belang. Das bedeutet, die Beschlagnahme war zulässig.

Das Problem ist nun, dass dieses Beschlagnahmerisiko nichts daran ändert, dass der Mitarbeiter zur Aussage gegenüber dem Arbeitgeber verpflichtet ist. Anders als das Strafrecht kennen das Zivilrecht und ihm folgend das Arbeitsrecht den Grundsatz nicht, dass niemand zu einer Aussage gezwungen werden kann, wenn er sich dadurch dem Risiko strafrechtlicher Ermittlungen aussetzt. Im Klartext: Diesen Grundsatz gibt es trotz seiner Ausprägungen in den Zeugnis- und Aussageverweigerungsrechten verschiedener Verfahrensgesetze gar nicht.

Das erscheint auf den ersten Blick überraschend, weil die Annahme nahe läge, dass man den Eingriff Privater "erst recht" zurückweisen könnte, wenn selbst der Staat keine Eingriffsmöglichkeit hat. Gleichwohl ist die Rechtsprechung, die dem Arbeitgeber so weitgehende Rechte zubilligt, ebenso einfach wie überzeugend.

Eine richtige Rechtsprechung und ihre enormen Konsequenzen

Der Auskunftsverpflichtete hat sich in eine Sonderrechtsbeziehung wie beispielsweise ein Arbeitsverhältnis begeben. Daraus können sich weitergehende Auskunftspflichten ergeben, als er sie gegenüber der Allgemeinheit hat. Außerdem würden in den entscheidenden Fällen sämtliche Auskunftsansprüche leerlaufen, wenn sich der Auskunftsverpflichtete dadurch entziehen könnte, dass er sich selbst nicht belasten will.

Die Folgen der Hamburger Entscheidung und die damit einhergehende Sensibilisierung für die Rechtslage liegen auf der Hand. Jeder Interviewpartner, ob Beschuldigter oder lediglich Mitwisser, wird sich genau überlegen, ob und was er aussagt.

Vor allem weisungsgebundene, untergebene Arbeitnehmer, die unter Umständen nur der Beihilfe zu einer Straftat verdächtigt werden, dürfte solche Rechtsprechung davon abhalten, Auskünfte zu geben. Die Mitarbeiter, deren Auskünfte oft wichtigste Grundlage der Arbeit der Ermittler ist, werden eher schweigen.

Anzeige

Auswege aus dem Dilemma

Die geltende Rechtslage zwingt seriöse Ermittler zunächst einmal dazu, den Mitarbeitern reinen Wein einzuschenken, sie also darauf hinzuweisen, dass ihre Aussage eventuell bei der Staatsanwaltschaft landen kann. Der Arbeitgeber kann im Vorfeld auf ordentliche oder außerordentliche Kündigungen oder auf Schadensersatzansprüche verzichten. Vor der Staatsanwaltschaft kann er nicht schützen. Das gilt erst recht, wenn diese schon aus eigenem Antrieb tätig geworden ist.

Umgekehrt muss dem Mitarbeiter klar sein, dass er im Fall einer offensichtlich defizitären Kooperation seinen Job riskiert. Auch wenn er nicht in Verdacht steht, selbst an Straftaten beteiligt gewesen zu sein, kann eine Kündigung gerechtfertigt sein, wenn er gegen seine Auskunftspflicht verstößt, sofern nach den Umständen davon auszugehen ist, dass er von strafbaren Handlungen anderer Kollegen weiß. Das ist und bleibt sein Dilemma.

Der Arbeitgeber kann sich nun entschließen, jedem der befragten Mitarbeiter auf eigene Kosten einen Anwalt zur Seite zu stellen. Da ein Verteidiger in einem Strafverfahren aber nur einen Beschuldigten vertreten darf, kann das zu einer uferlosen Kostenbelastung führen. Außerdem beseitigt es die Bredouille des Mitarbeiters nicht, sich entweder selbst zu belasten oder den Verlust seines Arbeitsplatzes zu riskieren.

Geht für das Unternehmen der Schutz des Mitarbeiters vor, weil man anders gar nicht an die entscheidenden Informationen herankommt, wäre der letzte Ausweg die Beauftragung von Anwälten, die ihren Sitz nicht in Deutschland und idealerweise nicht einmal in der EU haben, weil dort keine Zugriffsmöglichkeit der deutschen Staatsanwaltschaft besteht bzw. deren Möglichkeiten stark eingeschränkt sind. Dabei müsste vereinbart werden, dass allein das Arbeitsergebnis oder allenfalls ein Bericht vorgelegt wird, der Beauftragte die gesamte Dokumentation aber behält und nicht zur Herausgabe an den Auftraggeber verpflichtet ist.

Der Autor Dr. Klaus U. Eyber ist Rechtsanwalt und Partner bei Kaye Scholer in Frankfurt am Main. Sein Schwerpunkt liegt in der Prävention und Bearbeitung von Korruptionsfällen.

 

Mehr auf LTO.de:

Bestellung von Datenschutzbeauftragten: Risiken einer oft unbekannten Pflicht

Unternehmensjuristen und Compliance: Unklares Haftungsrisiko und hohe Verantwortung

"Sicher handeln bei Korruptionsverdacht" von Edgar Joussen: Elf Bausteine der Compliance

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

Klaus U. Eyber, Unternehmensinterne Untersuchungen: . In: Legal Tribune Online, 06.05.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/3209 (abgerufen am: 14.10.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Arbeitsrecht
    • Strafrecht
    • Compliance
    • Berufsgeheimnis
    • Individual-Arbeitsrecht
    • Straftaten
Richterin Isabel Hildebrandt, Vorsitzende Richterin am Landgericht, im Gerichtssaal 14.10.2026
Christina Block

Block-Prozess: Tag 82:

Zeit-Durch­su­chungs­be­schluss im Fokus – Ist die Kammer zu weit gegangen?

Der Zeit-Podcast hat die Kammer aufgeweckt, diese könnte aber mit ihrem Durchsuchungsbeschluss gegen die Zeit rechtlich zu weit gegangen sein und zwar gleich aus mehreren Gründen. Im Saal geht es um Hensels neue Ehefrau, die nicht kommt. 

Artikel lesen
Fassade des Helmut-Schmdt-Hauses in Hamburg, dem Gebäude der Zeit-Redaktion 12.10.2026
Christina Block

LG lässt im Block-Prozess Podcast-Aufnahmen sicherstellen:

Gericht erlässt Durch­su­chungs­be­schluss gegen Zeit-Redak­tion

Mit Durchsuchungsbeschlüssen für Redaktion und Wohnung einer Journalistin erreicht das LG Hamburg schließlich Material eines Zeit-Podcast sicherzustellen. Geht das verfassungsrechtlich? Der Verlag sieht einen Angriff auf die Pressefreiheit. 

Artikel lesen
Bahn-Mitarbeiter und Bundespolizisten gedenken des bei nach einem Angriff verstorbenen Zugbegleiters aus Rheinland-Pfalz, 04.02.2026. 09.10.2026
Straftaten

Gesetzentwurf zum strafrechtlichen Schutz des Gemeinwesens:

Sind manche Berufe wich­tiger als andere?

Die Bundesregierung plant eine erneute Verschärfung des Strafrechts. Nicht zum ersten Mal sollen bestimmte Berufsgruppen dabei besonders geschützt werden. Ist diese Sonderbehandlung richtig? Christian Rühs hat Zweifel.

Artikel lesen
Eine Reihe Autos in einer Tiefgarage 09.10.2026
Waffen

BGH zum Waffenstrafrecht:

Schlag­ring auch in Hand­schuh­fach straf­bares "Führen" einer Waffe

Ein Schlagring im Handschuhfach, das Auto in einer Tiefgarage abgeschlossen und nur für Hausbewohner zugänglich: Und trotzdem wurde ein Mann wegen des “Führens” einer Waffe verurteilt. Zu Recht, meint jetzt der BGH.

Artikel lesen
Stephan Hensel (r), Ex-Mann von C. Block, deutsche Gastronomin und Unternehmerin, sitzt im Prozess wegen mutmaßlicher Kindesentführung im Landgericht neben Philip von der Meden, Verteidiger von Hensel. 06.10.2026
Christina Block

Block-Prozess Tag 80:

"Per­ver­tie­rung des deut­schen Rechts"

Am 80. Prozesstag nimmt der Prozess wieder Fahrt auf. Ex-Mann Hensel will nicht aussagen, obwohl er zuvor im Zeit-Podcast sprach. Kann Hensel trotz des Ehekriegs die Aussage verweigern? Und muss nun die Zeit-Journalistin vor Gericht aussagen?

Artikel lesen
Ansicht des Meeres, auf dem ein Blubbern aus dem Wasser zu sehen ist: In der Tiefe liegt die gesprengte Pipeline 06.10.2026
Terrorismus

Prozess um Sprengung der Nord-Stream-Pipelines:

Gaz­prom-Töchter nicht als Neben­kläger zuge­lassen

Das Hanseatische Oberlandesgericht hat die Nebenklage der Nord-Stream-Betreiberinnen abgewiesen und klar gemacht, dass der Strafprozess nicht dazu gemacht ist, wirtschaftliche Interessen zu verfolgen oder politische Aufarbeitung zu leisten.

Artikel lesen
lto karriere logo

LTO Karriere - Deutschlands reichweitenstärkstes Karriere-Portal für Jurist:innen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • Easy Apply: Die einfache und schnelle Bewerbung zu Deinem neuen Job.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Wir haben die Top-Jobs für Jurist:innen

Jetzt registrieren
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von Taylor Wessing
As­so­cia­te Ar­beits­recht Schwer­punkt Fremd­per­so­na­l­ein­satz und...

Taylor Wessing, Düs­sel­dorf

Logo von Freshfields
Pay­roll Ma­na­ger (m/w/d)

Freshfields, Frank­furt am Main

Logo von Wolters Kluwer
Me­dia Sa­les Ma­na­ger (m/w/d) für Le­gal Tri­bu­ne On­li­ne - re­mo­te

Wolters Kluwer, Hürth und 6 wei­te­re

Logo von Wolters Kluwer
Mit­ar­bei­ter An­zei­gen­dis­po­si­ti­on & Ver­triebs­un­ter­stüt­zung (m/w/d)

Wolters Kluwer, Hürth

Logo von TowaRA:Arbeitsrecht
Rechts­an­walt (m/w/d) im Ar­beits­recht mit und oh­ne Be­ruf­s­er­fah­rung

TowaRA:Arbeitsrecht, Köln

Logo von SEFE Securing Energy for Europe GmbH
Se­nior Le­gal Coun­sel Fi­nan­ce (m/w/d)

SEFE Securing Energy for Europe GmbH, Ber­lin

Logo von McDermott Will & Schulte
As­so­cia­te (m/w/d) mit Be­ruf­s­er­fah­rung im Ar­beits­recht (Voll­zeit)

McDermott Will & Schulte, Frank­furt am Main

Logo von HEUKING
Rechts­an­wäl­te w/m/d Ar­beits­recht

HEUKING, Ber­lin

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Verteidigungsstrategien bei Untersuchungshaft

26.10.2026

Logo von Deutsches Anwaltsinstitut e.V.
Scheinselbstständigkeit: Update sozialversicherungsrechtliches Beitragsrecht

26.10.2026

Logo von eagle lsp
Rechtskataster neu gedacht: Wie Sie ISO-Audits entspannt bestehen und Fachbereiche entlasten

27.10.2026

Übergang vom Erwerbsleben

27.10.2026

Rückabwicklung Scheinselbständigkeit im rechtswegübergreifenden Mandat

27.10.2026

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH