Neue Versicherungspflicht: Wie teuer wird der schwarz-rote Schutz vor Kli­ma­schäden?

von Hasso Suliak

28.03.2025

Schutz gegen Hochwasser und andere Klimagefahren: Union und SPD haben sich auf eine Pflichtversicherung gegen Elementarschäden verständigt. Auch wenn Details noch fehlen, fällt die Reaktion von Verbraucherschützern kritisch aus.

Kaum ist die FDP aus dem Bundestag gewählt worden, geht es bei einem Thema voran, dass die Liberalen, insbesondere der damalige Justizminister Marco Buschmann, über Jahre beharrlich blockiert hatten: eine Pflichtversicherung für alle Haus- und Wohnungseigentümer gegen Naturgefahren wie Hochwasser und Überschwemmung.

Über die Einführung einer solchen Versicherungspflicht war nach jeder Flutkatastrophe in den vergangenen Jahren diskutiert worden. Zuletzt hatten vor allem die Länder Druck gemacht und für eine Einführung plädiert, auf Bundesebene stellte sich jedoch das Bundesjustizministerium (BMJ) stur: Eine Versicherungspflicht sei für viele Haushalte "mit drastischen finanziellen Mehrbelastungen verbunden", argumentierte das damals FDP-geführte Haus. 

Koalitionsarbeitsgruppe einigt sich

Nun allerdings könnte es bei dem Thema voran gehen. In der Arbeitsgruppe "Innen und Recht", die Anfang der Woche ihre Ergebnisse abgeliefert hatte, haben sich die schwarz-roten Fachpolitiker auf ein Modell verständigt, dass zu mehr Versicherungsschutz bei Haus- und Wohnungseigentümern in Fällen von Hochwasser und Starkregen führen könnte. "Wir führen ein, dass im Neugeschäft die Wohngebäudeversicherung nur noch mit Elementarschadenabsicherung angeboten wird, und im Bestandsgeschäft sämtliche Wohngebäudeversicherungen zu einem Stichtag um eine Elementarschadenversicherung erweitert werden."

Um eine langfristige Rückversicherbarkeit sicherzustellen, wollen Union und SPD außerdem eine staatliche Rückversicherung für Elementarschäden einführen. Die Versicherungsbedingungen werde man weitgehend regulieren, lautet die Ansage.

Versicherungspflicht nur mit Opt-Out-Lösung?

Allerdings könnte das schwarz-rote Pflichtmodell am Ende doch nicht so streng sein, wie es auf den ersten Blick klingt. Denn prüfen wollen die mutmaßlichen Koalitionäre auch noch, ob ihr Modell mit einer sogenannten Opt-Out-Lösung zu versehen ist. Also mit der Möglichkeit für den Versicherungsnehmer, im Nachhinein auf den zusätzlichen Versicherungsschutz zu verzichten, zum Beispiel aus Kostengründen.

Bislang wird ein Versicherungsschutz gegen schädliche Naturgefahren in der Regel als zusätzlicher Baustein im Rahmen einer Wohngebäude- oder Hausratversicherung angeboten. Versichert sind dann – je nach Vertrag – das Gebäude und/oder das Eigentum. Allerdings lassen sich die Versicherer das auch gut bezahlen: Je näher man etwa an einem potenziellen Hochwassergebiet wohnt, desto teurer wird dieser Baustein für die Versicherungsnehmer. Und tritt der nahegelegene Fluss häufiger als durchschnittlich über die Ufer, dürfen Versicherer den Versicherungsvertragsabschluss sogar ablehnen. Eine reine Wohngebäudeversicherung dabei abzuschließen, reicht nicht, da sie zumeist nur Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel abdeckt.

Dass Versicherer Menschen, deren Haus in einem Hochwasser-Risikogebiet liegt, nun gar keinen Versicherungsschutz anbieten müssen, das soll künftig ausgeschlossen werden. Allerdings fragt sich, wie teuer die Versicherung am Ende für die Eigentümer wird. Klären wird sich dies erst, wenn die Details des Vorhabens feststehen. "Entscheidend wird sein, wie dann die konkrete Umsetzung auf Ebene des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) aussieht, d. h. wie sind die Leistungsvoraussetzungen und der Deckungsumfang – ggf. Selbstbeteiligungen – geregelt?", so Constantin Papaspyratos von der Verbraucherschutzorganisation Bund der Versicherten (BdV) gegenüber LTO.

Wie hoch werden die Prämien?

Erst dann stehe auch fest, auf welche Prämiengestaltung sich die Versicherungsnehmer einstellen müssten. Grundsätzlich, so der BdV-Sprecher, sei es zwar positiv zu bewerten, dass sich die angehenden Koalitionäre bislang auf eine konkrete "Einführung" der Elementarschadendeckung geeinigt hätten. "Dies kann dazu führen, dass sich die Verbesserungsdichte deutlich erhöht." Der BdV kritisiert allerdings, dass Schwarz-Rot mit einem Opt-Out-Modell liebeäugelt. Käme es dazu, wären Wohneigentümer, die sich den Versicherungsschutz nicht leisten können oder möchten, bei Elementarschäden nach wie vor ungeschützt, so die Befürchtung.

Kritisch sieht ein Opt-Out auch der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbV). Auf Nachfrage erklärt ein Sprecher: "Der Vorschlag sorgt in Zeiten zunehmender Klimarisiken für einen angemessenen Versicherungsschutz, ohne eine Versicherungspflicht einzuführen. Ein Opt-out würde diesen Ansatz wieder konterkarieren."

GDV und Versicherungsrechtler begrüßen Konzept

Anders sieht das die Versicherungswirtschaft. "Positiv ist, dass Bewegung in die Debatte kommt. Extremwetterereignisse bergen wachsende Risiken und verursachen zunehmende Kosten", so Jörg Asmussen, Hauptgeschäftsführer des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Ziel müsse es sein, dass Versicherungen gegen Naturgefahren auch künftig bezahlbar bleiben. "Dafür braucht es einen ganzheitlichen Ansatz mit wirksamer Prävention und einer engen Zusammenarbeit zwischen Staat und Versicherern. Der Text der Arbeitsgruppe ist eine gute Basis dafür – insbesondere die Überlegungen zum Opt-out bei einer Pflichtversicherung." Die Details einer Rückversicherungslösung müsste man sich, so Asmussen, im Gesetzgebungsverfahren genau ansehen. "Da scheint vieles offen zu sein."

In der Vergangenheit hatte der GDV die Einführung einer Versicherungspflicht eher kritisch gesehen. Stattdessen müsse auf Prävention gesetzt werden. "Oberste Priorität sollten klimaangepasstes Planen, Bauen und Sanieren haben", so Asmussen vormals. Prävention solle fester Bestandteil der Landesbauordnungen werden. "Sonst können wir uns schon jetzt auf Milliardenschäden bei künftigen Hochwassern gefasst machen", erklärte Asmussen im Mai 2024.

Richtig findet die angedachte Opt-Out-Lösung auch der renommierte Versicherungsrechtler und Berliner Hochschullehrer Prof. Dr. Christian Armbrüster. Da es bei Elementarschäden anders als etwa in der Kfz-Haftpflichtversicherung allein um eine Eigenvorsorge gehe, sei auch im Neugeschäft eine Opt-out-Lösung sachgerecht, so Armbrüster. "Wer sich dann bewusst gegen den Schutz entscheidet, sollte bei staatlichen Hilfen entsprechende Nachteile hinnehmen müssen."

Keine Neubauten mehr in Risikogebieten

Uneingeschränkt begrüßt Armbrüster, dass sich die potenziellen Koalitionspartner auch dafür ausgesprochen hätten, "dass die Neuerrichtung von Gebäuden in bestimmten von Elementarrisiken besonders betroffenen Regionen gesetzlich unterbunden werden soll". Im Ergebnispapier der Arbeitsgruppe heißt es dazu: "Wir prüfen, wie Planungsträger in den Ländern für ihre Verantwortung bei der Bauleitplanung in besonders schadensgefährdeten Gebieten sensibilisiert werden können und konkretisieren die Staatshaftungsregeln der planenden Körperschaften, die neue Baugebiete in bisher unbesiedelten Arealen trotz dieser Risiken ausweisen."

Dass sich Schwarz-Rot beim Thema Elementarschadensversicherung überhaupt einen Prüfauftrag hinsichtlich einer Opt-Out-Lösung verordnet haben, dürfte wohl auf Betreiben der SPD passiert sein. Die Union hatte in ihrem Wahlprogramm eine Versicherungspflicht ohne Wenn und Aber versprochen: "Eine flächendeckende Pflichtversicherung für Elementarschäden ist die richtige finanzielle Schadensvorsorge. Wir werden sie deshalb einführen und so die Lasten im Sinne der Steuerzahler gerecht verteilen."

Aktuell sind in Deutschland lediglich rund 50 Prozent der Gebäude gegen Naturgefahren wie Hochwasser und Überschwemmung versichert. Die Unterschiede sind zwischen den einzelnen Bundesländern gravierend. Während in manchen Bundesländern die Quote sogar unter 50 Prozent liegt, ist die Situation in Baden-Württemberg traditionsbedingt komfortabler: Dort liegt die Abdeckung bei über 90 Prozent. Grund ist, dass es hier bis in die 1990er-Jahre schon einmal eine Pflichtversicherung gab. 

Zitiervorschlag

Neue Versicherungspflicht: . In: Legal Tribune Online, 28.03.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/56901 (abgerufen am: 22.05.2025 )

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