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Unions-Fraktionsgemeinschaft vor dem Aus?: Wenn CDU und CSU sich trennen

von Hasso Suliak

02.07.2018

Deutschland-Flagge vor dem Reichstag

© Bernd Leitner - stock.adobe.com

Was passiert, wenn die die Fraktionsgemeinschaft aus CDU und CSU zerbricht? Das GG sieht Szenarien für den Fall der Fälle vor – inklusive baldiger Neuwahlen. Doch auch eine neue GroKo unter Beteiligung der Grünen könnte sich formieren.

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Deutschland befindet sich in einer veritablen Regierungskrise. Ursache ist der Streit innerhalb der Union über den richtigen Kurs in der Asylpolitik. Es droht das Auseinanderbrechen der Fraktionsgemeinschaft zwischen CDU und CSU. Offen ist deshalb zum Beispiel, ob am Donnerstag wie geplant im Bundestag der Haushalt mit neuen Programmen wie etwa dem Baukindergeld beschlossen werden kann.

CDU und CSU bilden seit 1949 im Deutschen Bundestag eine Fraktionsgemeinschaft. § 10 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages (GO-BT) lässt die Bildung von Fraktionsgemeinschaften für Parteien zu, die auf Grund gleichgerichteter politischer Ziele in keinem Land miteinander im Wettbewerb stehen. Schriftlich fixiert wird diese "Ehe" regelmäßig zu Beginn der Wahlperiode von beiden Parteivorsitzenden. Grundsätzliche politische Entscheidungen sind danach im Einvernehmen zu treffen.  

Entscheidungen im Einvernehmen also – doch beim Aufreger-Thema Asyl- und Flüchtlingspolitik erscheinen diese geradezu utopisch. Der Koalitionspartner SPD schließt deshalb auch Neuwahlen nicht mehr aus und sieht sich - trotz bescheidener Umfragewerte – für diese gut gerüstet: "Man muss sich immer auf alles vorbereiten", sagte der stellvertretende SPD-Vorsitzende Ralf Stegner am Montag der dpa auf eine entsprechende Frage.

Sollte der Streit in der Union nicht beigelegt werden und Innenminister Seehofer zurücktreten, könnte dies jedenfalls auch das Ende der Fraktionsgemeinschaft von CDU und CSU bedeuten. Folgende Szenarien wären dann möglich.

Die Minderheitsregierung

Kommt es zum Bruch, müsste sich die Bundeskanzlerin im Bundestag anderweitig eine Mehrheit beschaffen. Denn: "Die Bundesregierung würde faktisch zur Minderheitsregierung", sagt Joachim Wieland, Professor für Öffentliches Recht an der Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer, gegenüber LTO. Laut Wieland ändere sich damit an der Position der Regierung jedoch zunächst einmal nichts.

Allerdings, so der Hochschullehrer, würde sich vermutlich für die anstehende Verabschiedung des Haushalts keine Mehrheit mehr finden, sodass die Exekutive auf der Grundlage von Art. 111 Grundgesetz (GG) mit einem Nothaushalt arbeiten müsste, der ihr im Wesentlichen nur die Erfüllung ihrer bereits eingegangenen rechtlichen Verpflichtungen erlaubt.

Weil Minderheitsregierungen naturgemäß über keine eigene parlamentarische Mehrheit im Parlament verfügen, müsste sich Kanzlerin Merkel für ihre Regierungspolitik bei jeder im Parlament zur Abstimmung stehenden Gesetzesinitiative zusätzliche Zustimmung unter den übrigen Fraktionen suchen.

Zuletzt diskutiert wurde eine Minderheitsregierung nach den gescheiterten Jamaika-Verhandlungen. Nach den schlechten Erfahrungen mit instabilen parlamentarischen Mehrheitsverhältnissen in der Weimarer Republik genießen Regierungsweisen, die nicht von einer stabilen Parlamentsmehrheit unterstützt werden, in Deutschland allerdings ein eher schlechtes Ansehen. In der Bundesrepublik kamen Minderheitsregierungen, wie sie zum Beispiel in Skandinavien, Spanien oder Kanada häufig praktiziert werden, bisher sehr selten vor. Weder im Bund noch auf Länderebene konnten sie sich als alternatives Regierungsmodell zur parlamentarischen Mehrheitsregierung etablieren.

Neue Koalition oder vorgezogene Neuwahlen

Sollte die Ehe von CDU und CSU geschieden werden, könnten sich CDU und SPD als zweite Möglichkeit eine andere Fraktion ins Boot holen. "Die Kanzlerin könnte versuchen, entweder mit den Grünen oder der FDP und der SPD eine neue Koalition zu bilden", erläutert Wieland. Nach entsprechenden Äußerungen aus Reihen der FDP gilt eine Koalition unter Beteiligung der Grünen aber als die realistischere Variante: Der Grünen-Bundesvorsitzende Robert Habeck hat bei einem Scheitern der Großen Koalition einen Eintritt seiner Partei in eine neue Koalition jedenfalls nicht ausgeschlossen. "Wir sind immer bereit, Verantwortung zu übernehmen, wenn es sich lohnt", sagte er am Montag dem ZDF. Die Unterstützung einer von Merkel geführten Minderheitsregierung sei für die Grünen indes "kein attraktives Angebot".  

Im Raum stehen allerdings auch vorgezogene Neuwahlen: Angela Merkel könnte nach Art. 68 GG die Vertrauensfrage stellen, um den Weg zu Neuwahlen zu ebnen, die letztlich der Bundespräsident anberaumen müsste. Mit der Vertrauensfrage verfügt die Bundeskanzlerin über ein Instrument, das zu zweierlei Zwecken eingesetzt werden kann: zur Stabilisierung ihrer Macht oder zur Initiierung von Neuwahlen. Sie könnte durch Antrag überprüfen lassen, ob sie noch die Zustimmung der Mehrheit der Bundestagsabgeordneten hat. Erreicht sie dabei nicht die erforderliche Zustimmung, kann der Bundespräsident auf Vorschlag des Bundeskanzlers innerhalb von 21 Tagen den Bundestag auflösen. Eine Neuwahl müsste dann innerhalb von 60 Tagen stattfinden.

Konstruktives Misstrauensvotum unwahrscheinlich

In der Geschichte des Deutschen Bundestages gab es bisher fünf Vertrauensfragen nach Artikel 68 GG. Mit dem erklärten Willen, Neuwahlen zum Bundestag herbeizuführen, stellte zuletzt Bundeskanzler Schröder am 1. Juli 2005 die Vertrauensfrage. Sie mündete in die anschließende Auflösung des Bundestages.

Allerdings: Das Recht zur Auflösung des Parlaments erlischt, sobald der Bundestag mit der Mehrheit seiner Mitglieder einen anderen Bundeskanzler wählt. Die Abgeordneten könnten also eine Neuwahl nach einer gescheiterten Vertrauensfrage noch abwenden, wenn sie einen Alternativkanzler wählten.

Ein solcher alternativer Kandidat zu Merkel müsste auch bei einer anderen Variante parat stehen, die verfassungsrechtlich in Betracht kommt: Die Bundeskanzlerin könnte im Wege eines konstruktiven Misstrauensvotums abgelöst werden. Laut GO-BT müssten dazu allerdings ein Viertel der Mitglieder des Bundestags – also mindestens 178 - den Antrag unterzeichnen.

Indes: Es erscheint wenig wahrscheinlich, dass sich die 46 Abgeordneten der CSU mit denen von FDP (80) und AfD (92) auf ein solches Szenario einigen. Auch Staatsrechtler Wieland winkt ab: "Ein konstruktives Misstrauensvotum [...] wäre nur theoretisch denkbar, weil nicht vorstellbar ist, auf welchen Kanzler man sich einigen sollte."

Mit Material von dpa

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Hasso Suliak, Unions-Fraktionsgemeinschaft vor dem Aus?: . In: Legal Tribune Online, 02.07.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/29491 (abgerufen am: 13.01.2026 )

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