Druckversion
Freitag, 13.06.2025, 06:45 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/hintergruende/h/ueberwachung-durch-nsa-deutscher-datenschutz-wird-missachtet
Fenster schließen
Artikel drucken
8889

Das Überwachungsprogramm der NSA: Every breath you take

von Dr. Thomas Weimann und Daniel Nagel

10.06.2013

Big Brother is watching you

© Jürgen Fälchle - Fotolia.com

US-amerikanische Geheimdienste gingen bei Facebook, Google und Skype Daten sammeln. Das machte der britische Guardian vergangene Woche publik. In den USA beruhigte die Politik die Bürger damit, dass es nur um Daten von Ausländern gehe. Für deutsche Nutzer alles andere als erleichternd. Das deutsche Datenschutzrecht wird ihnen allerdings nicht viel helfen, meinen Daniel Nagel und Thomas Weimann.

Anzeige

1983 veröffentlichte The Police den Song "Every breath you take". Genau dreißig Jahre später ist das, was Sting damals sang, Realität und wird in einem Ausmaß praktiziert, welches sich wohl selbst George Orwell nicht erträumt hätte.

Ab Donnerstagnacht war im britischen Guardian nachzulesen, wie die 1952 von Präsident Truman ins Leben gerufene National Security Agency (NSA) – eine dem US-Verteidigungsministerium untergeordnete hochspezialisierte und zwischenzeitlich zur größte Überwachungseinrichtung der Welt gewachsene Einheit – die unter Ägide von Präsident Bush erweiterte Überwachungsgesetzgebung vollumfänglich ausschöpft. Publik gemacht hatte die Informationen die 29-jährige Edward Snowden, ein ehemaliger technischer Assistent der NSA.

Überwachung aufgrund des Patriot Act

Aus der dem Guardian vorliegenden internen Präsentation der NSA geht hervor, dass diese seit 2007 auf der Grundlage des United States Code die größten Internetserviceprovider, darunter Microsoft, Yahoo, Facebook, Apple, Google und Skype, im Rahmen des sogenannten "PRISM"-Programmes überwacht. Dies mag noch nicht sonderlich verwundern, ist doch die USA dafür bekannt, dass die nationale Sicherheit bei der Abwägung zwischen Privatheit und staatlicher Überwachung häufig den Ausschlag für letztere gab.

Der 2001 von Bush in der Folge der Anschläge auf das World Trade Center unterschriebene und vielfach kritisierte Patriot Act ergänzte unter anderem Titel 18 des United States Code in Bezug auf die Überwachung von elektronischer Kommunikation; darin sind seither sehr weite Befugnisse der Sicherheitsbehörden zur Überwachung des elektronischen Datenverkehrs enthalten, soweit sich daraus der Verdacht einer Straftat "ergeben oder erhärten" könnte. Aus Gründen der Terrorbekämpfung sollten ausdrücklich auch außerhalb der USA ansässige Verdächtige und US-Bürger überwacht werden können, die zu verdächtigen Personen im Ausland Kontakt halten.

Keine Chance gegenüber nationalen Sicherheitsinteressen

Besonders bemerkenswert ist das Ausmaß der bekannt gewordenen Überwachung. In der Präsentation wird ausdrücklich darauf Bezug genommen, dass nicht nur einzelne Verkehrsdaten, sondern vollumfänglich alle Inhalte überwacht werden. Das erschüttert selbst Miturheber des Patriot Act: So distanzierte sich Jim Sensenbrenner, der Vorsitzende des Justizausschusses in der Ära Bush war, von der Vorgehensweise der NSA und erklärte, dass dies über die Intention und über die Rechtsgrundlage des Patriot Act hinausgehe.

Schon aufgrund der  betroffenen Provider ist davon auszugehen, dass nicht nur der US-amerikanische, sondern auch ein Großteil des europäischen Datenverkehrs im Speicher der NSA gelandet ist. Die datenschutzrechtlichen Bedenken sind daher groß, Rechtsmittel dagegen jedoch schwierig. Die USA ist ein Land, in dem trotz einer vergleichsweise starken Aufsichtsbehörde der kodifizierte Datenschutz in den Kinderschuhen steckt. Die derzeitigen Regelungen sind Stückwerk, lassen viele Bereiche ungeregelt und haben historisch gesehen stärker die Art der Daten, als die dahinterstehenden Personen im Auge.

Zwar hat das Weiße Haus letztes Jahr einen ersten Vorschlag gemacht, wie die Daten einzelner Bürger stärker geschützt werden können, die NSA bleibt aber vor allem eine US-Sicherheitsbehörde mit dem hehren Ziel der Terrorbekämpfung. Schutz vor Überwachung wird daher im US-Datenschutzrecht kaum zu etablieren sein oder zumindest immer hinter nationalen Sicherheitserwägungen zurücktreten müssen.

Seite 1/2
  • Seite 1:

    Datenschutz und nationale Sicherheitsinteressen in den USA

  • Seite 2:

    Deutsches Datenschutzrecht wird Betroffenen nicht helfen können

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

Das Überwachungsprogramm der NSA: . In: Legal Tribune Online, 10.06.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/8889 (abgerufen am: 13.06.2025 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Datenschutz
    • Europa- und Völkerrecht
    • Datenschutz
    • Facebook
    • Google
    • Überwachung
Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt 05.06.2025
Datenschutz

Uni googelt Bewerber vor Kennenlerngespräch:

Mün­chner Anwalt bekommt 1.000 Euro DSGVO-Ent­schä­d­i­gung

Ein Anwalt, der sich bei der Uni Düsseldorf beworben hatte, bekommt von dieser 1.000 Euro DSGVO-Entschädigung, aber nicht mehr, so das BAG. Die Hochschule hatte den Mann gegoogelt, ihn über die gewonnenen Erkenntnisse aber nicht informiert.

Artikel lesen
Ein Smartphone wird in der Hand gehalten, auf dem Display ist Metas KI-Anwendung "Meta AI" zu sehen 23.05.2025
Datenschutz

Kein DSGVO-Verstoß auf Facebook und Instagram:

Meta darf Nut­zer­daten für das KI-Trai­ning ver­wenden

Verbraucherschützer wollten per Eilantrag verhindern, dass Meta die Nutzerdaten ohne Einwilligung zu KI-Trainingszwecken verwendet. Das OLG Köln aber sieht keinen DSGVO-Verstoß. An der Datennutzung bestehe ein berechtigtes Interesse.

Artikel lesen
Die U2 der Berliner Verkehrsbetriebe 15.05.2025
Datenschutz

Cyberangriff auf Dienstleister der Berliner Verkehrsbetriebe:

Bekommen 180.000 Ber­liner U-Bahn-Kunden Scha­dens­er­satz?

Bei einem Hackerangriff haben Unbekannte persönliche Daten von rund 180.000 Kunden der Berliner Verkehrsbetriebe BVG erbeutet. Die Berliner Datenschutzbeauftragte ist alarmiert. Betroffene könnten Anspruch auf Schadensersatz haben.

Artikel lesen
OpenJur-Anwälte Dr. Mina Kianfar und Dr. Lukas Mezger von der Kanzlei Unverzagt 12.05.2025
Datenschutz

LG Hamburg zur Rechsprechungsdatenbank:

OpenJur haftet nicht für Fehler der Ber­liner Justiz

Wegen der Veröffentlichung eines nicht anonymisierten Beschlusses verklagte ein Anwalt OpenJur. Das LG Hamburg wies die Klage ab. Für den Gerichtsfehler hafte OpenJur weder nach DSGVO noch BGB. Der Betrieb dieser Datenbank sei Journalismus.

Artikel lesen
Personalverwaltungssoftware "Workday" 08.05.2025
Datenschutz

BAG zu DSGVO-Verletzung nach Betriebsvereinbarung:

Scha­dens­er­satz nach Kon­troll­ver­lust von Daten über "Workday"

Ein Unternehmen nutzt Echtdaten, um eine neue Software zu testen – und übermittelt dabei deutlich mehr Informationen als vereinbart. Das Bundesarbeitsgericht stellt klar: Betriebsvereinbarungen sind kein Persilschein für Datenschutzverstöße.

Artikel lesen
Eine nachdenkliche Person betrachtet Dokumente, was die Ernsthaftigkeit von DSGVO-Schadenersatzansprüchen verdeutlicht. 05.05.2025
Hintergründe

BAG zu Schadensersatz nach DSGVO:

Sch­lechte Gefühls­lage reicht nicht

Neben Entschädigungsansprüchen nach dem AGG gibt es den Trend, etwa nach (provoziert) erfolglosen Bewerbungen oder Kündigungen Schadensersatz nach der DSGVO zu fordern. Wieder einmal richtet es das BAG.

Artikel lesen
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Wir haben die Top-Jobs für Jurist:innen

Jetzt registrieren
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von Osborne Clarke GmbH & Co. KG
Rechts­an­walt (w/m/d) IT-Recht, E-Com­mer­ce und di­gi­ta­le Re­gu­lie­rung

Osborne Clarke GmbH & Co. KG , Köln

Logo von Personalamt der Freien und Hansestadt Hamburg
Voll­ju­rist:in­nen (m/w/d) - Trainee­pro­gramm für an­ge­hen­de...

Personalamt der Freien und Hansestadt Hamburg , Ham­burg

Logo von White & Case
Rechts­an­wäl­tin / Rechts­an­walt (m/w/d) - IP / IT

White & Case , Ham­burg

Logo von DGRV – Deutscher Genossenschafts- und Raiffeisenverband e. V.
Voll­ju­rist als Re­fe­rent (w/m/d)

DGRV – Deutscher Genossenschafts- und Raiffeisenverband e. V. , Bonn

Logo von RechtDialog Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Rechts­an­wäl­te (m/w/d) als An­ge­s­tell­te oder in frei­er Mit­ar­beit

RechtDialog Rechtsanwaltsgesellschaft mbH , 100% Re­mo­te

Logo von Landtag Brandenburg
Par­la­ments­rä­tin/Par­la­ments­rat (B 2) als Re­fe­rent/in (m/w/d)

Landtag Brandenburg , Pots­dam

Logo von BfDI - Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Voll­ju­ris­tin­nen und Voll­ju­ris­ten (m/w/d)

BfDI - Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit , Bonn

Logo von Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL)
Voll­ju­rist:in als Da­ten­schutz­ma­na­ger:in (w/m/d)

Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) , Müns­ter

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
LinkedIn-Lunch: Die wichtigsten 2025er LinkedIn-Updates für ambitionierte Juristinnen

20.06.2025

Logo von Hagen Law School in der iuria GmbH
Fachanwaltslehrgang Gewerblicher Rechtsschutz im Fernstudium/ online

20.06.2025

Juristinnen netzwerken ... - After Work live in Frankfurt/Main

25.06.2025, Frankfurt am Main

Logo von Noerr
Rheinkirmes Special 2025

17.07.2025, Düsseldorf

ADR als Kostenfaktor – oder Wettbewerbsvorteil? Der ökonomische Blick auf Konfliktlösung

23.06.2025

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH