Das Überwachungsprogramm der NSA: Every breath you take

von Dr. Thomas Weimann und Daniel Nagel

10.06.2013

US-amerikanische Geheimdienste gingen bei Facebook, Google und Skype Daten sammeln. Das machte der britische Guardian vergangene Woche publik. In den USA beruhigte die Politik die Bürger damit, dass es nur um Daten von Ausländern gehe. Für deutsche Nutzer alles andere als erleichternd. Das deutsche Datenschutzrecht wird ihnen allerdings nicht viel helfen, meinen Daniel Nagel und Thomas Weimann.

1983 veröffentlichte The Police den Song "Every breath you take". Genau dreißig Jahre später ist das, was Sting damals sang, Realität und wird in einem Ausmaß praktiziert, welches sich wohl selbst George Orwell nicht erträumt hätte.

Ab Donnerstagnacht war im britischen Guardian nachzulesen, wie die 1952 von Präsident Truman ins Leben gerufene National Security Agency (NSA) – eine dem US-Verteidigungsministerium untergeordnete hochspezialisierte und zwischenzeitlich zur größte Überwachungseinrichtung der Welt gewachsene Einheit – die unter Ägide von Präsident Bush erweiterte Überwachungsgesetzgebung vollumfänglich ausschöpft. Publik gemacht hatte die Informationen die 29-jährige Edward Snowden, ein ehemaliger technischer Assistent der NSA.

Überwachung aufgrund des Patriot Act

Aus der dem Guardian vorliegenden internen Präsentation der NSA geht hervor, dass diese seit 2007 auf der Grundlage des United States Code die größten Internetserviceprovider, darunter Microsoft, Yahoo, Facebook, Apple, Google und Skype, im Rahmen des sogenannten "PRISM"-Programmes überwacht. Dies mag noch nicht sonderlich verwundern, ist doch die USA dafür bekannt, dass die nationale Sicherheit bei der Abwägung zwischen Privatheit und staatlicher Überwachung häufig den Ausschlag für letztere gab.

Der 2001 von Bush in der Folge der Anschläge auf das World Trade Center unterschriebene und vielfach kritisierte Patriot Act ergänzte unter anderem Titel 18 des United States Code in Bezug auf die Überwachung von elektronischer Kommunikation; darin sind seither sehr weite Befugnisse der Sicherheitsbehörden zur Überwachung des elektronischen Datenverkehrs enthalten, soweit sich daraus der Verdacht einer Straftat "ergeben oder erhärten" könnte. Aus Gründen der Terrorbekämpfung sollten ausdrücklich auch außerhalb der USA ansässige Verdächtige und US-Bürger überwacht werden können, die zu verdächtigen Personen im Ausland Kontakt halten.

Keine Chance gegenüber nationalen Sicherheitsinteressen

Besonders bemerkenswert ist das Ausmaß der bekannt gewordenen Überwachung. In der Präsentation wird ausdrücklich darauf Bezug genommen, dass nicht nur einzelne Verkehrsdaten, sondern vollumfänglich alle Inhalte überwacht werden. Das erschüttert selbst Miturheber des Patriot Act: So distanzierte sich Jim Sensenbrenner, der Vorsitzende des Justizausschusses in der Ära Bush war, von der Vorgehensweise der NSA und erklärte, dass dies über die Intention und über die Rechtsgrundlage des Patriot Act hinausgehe.

Schon aufgrund der  betroffenen Provider ist davon auszugehen, dass nicht nur der US-amerikanische, sondern auch ein Großteil des europäischen Datenverkehrs im Speicher der NSA gelandet ist. Die datenschutzrechtlichen Bedenken sind daher groß, Rechtsmittel dagegen jedoch schwierig. Die USA ist ein Land, in dem trotz einer vergleichsweise starken Aufsichtsbehörde der kodifizierte Datenschutz in den Kinderschuhen steckt. Die derzeitigen Regelungen sind Stückwerk, lassen viele Bereiche ungeregelt und haben historisch gesehen stärker die Art der Daten, als die dahinterstehenden Personen im Auge.

Zwar hat das Weiße Haus letztes Jahr einen ersten Vorschlag gemacht, wie die Daten einzelner Bürger stärker geschützt werden können, die NSA bleibt aber vor allem eine US-Sicherheitsbehörde mit dem hehren Ziel der Terrorbekämpfung. Schutz vor Überwachung wird daher im US-Datenschutzrecht kaum zu etablieren sein oder zumindest immer hinter nationalen Sicherheitserwägungen zurücktreten müssen.

Zitiervorschlag

Das Überwachungsprogramm der NSA: . In: Legal Tribune Online, 10.06.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/8889 (abgerufen am: 05.12.2024 )

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