Während Marc Zuckerberg sie angeblich in Facebook integrieren will, will die Stadt Hamburg die Fahrdienste-App Uber verbieten lassen. Der Vorgang ist symptomatisch für die strukturelle Innovationsskepsis in Deutschland, meint Jannis T. Werner. Dabei ist Recht doch nur geronnene Politik. Politik aber muss für Neues offen sein.
Nach WunderCar hat die Stadt Hamburg in der vergangenen Woche auch versucht, Uber den Betrieb zu verbieten. Das Eilverfahren läuft, die Verbotsverfügung gibt es noch, bloß Maßnahmen zur Vollziehung will die Verkehrsbehörde bis zum Abschluss des Eilverfahrens nicht einleiten.
Selbst wenn das Verwaltungsgericht den Betrieb untersagen sollte: Eine effektive Durchsetzung gegen das US-amerikanische Unternehmen dürfte ungleich schwerer fallen als bei WunderCar - Plattformmodell, Firmensitz im Ausland und nicht zuletzt mehr als eine Milliarde US-Dollar frisches Kapital schaffen eine starke Position. Matriellrechtlich aber ist der Konflikt zwischen dem Geschäftsmodell der Privattaxis und dem geltenden deutschen Personenbeförderungsrecht eklatant. Angenommen also, Privattaxis wie UberPOP sind in Deutschland derzeit illegal. Ende der Diskussion?
Recht ist geronnene Politik
Man sollte nicht vergessen, dass Gesetze vor allem Ausdruck der politischen Entscheidungen der Vergangenheit sind. Recht ist geronnene Politik. Kaum eine Nation aber scheint den Sinn geltender Regularien im Alltag so wenig zu hinterfragen wie wir Deutschen, so wenig Bereitschaft zu haben, im Vertrauen auf die eigene Vernunft Regeln zu brechen.
Das Ausmaß, in dem gerade das hochbürokratische Verwaltungsrecht unsere Gesellschaft durchdringt, findet man außerhalb des deutschen Sprachraums so nicht. Man denke nur an unsere Rote-Ampel-Obsession. Im Rest der Welt stellt der Fußgänger oft und gerne die eigene Bewertung der Verkehrslage über die der Ampel. Wer in Deutschland bei Rot geht, wird damit nicht nur allein sein. Im Zweifel wird er von den brav Wartenden auch noch ein paar erzieherische Worte zu hören bekommen: "Sind Sie farbenblind?" Gemeint ist natürlich: "Sind Sie rechtsblind?"
Mal ganz rechtsblind betrachtet: Sind die von WunderCar und Uber vermittelten Fahrten denn tatsächlich schädlich für unser Gemeinwohl, tatsächlich gefährlich? Ist zur Mitnahme Anderer ein jährlicher TÜV notwendig, wenn doch oft schon die normale zweijährige Überprüfung übertrieben ist? Braucht jemand, der Andere fährt, wirklich ständige gesundheitliche Überprüfungen, als wäre er Pilot?
Und warum werden diese angeblich so essentiellen Dinge dann nicht jedem Autofahrer vorgeschrieben? Schließlich gefährdet man Personen außerhalb des Fahrzeuges doch kaum weniger als Mitfahrer.
In den Vereinigten Staaten: Idee vor Genehmigung
Die derzeitige Debatte wirft diese und weitere Fragen zum Sinn bestehender Gesetze auf. Kaum jemand außer Taxiverbänden hält die Regulierung von Taxis in deutschen Städten für angemessen und zielführend. Privattaxis mögen also gesetzwidrig sein. Aber die einschlägigen Gesetze sind teils veraltet, teils unpassend, teils waren sie immer falsch. Sie sind die unnötige rote Fußgängerampel an einem leeren Boulevard. Dennoch werden sie mit Übereifer durchgesetzt – zumindest in Hamburg.
Das ist in den USA, noch immer Land der Innovation und natürlich Geburtsland der frechen Ideen hinter WunderCar und Uber, anders. Hier ist Unternehmertum in allen Teilen der Gesellschaft verankert. Entgegen gerne gehegten Klischees ist das Amerika, das man vor Ort erlebt, nicht nur das Land von Walmart und McDonalds, von großen Malls und Ketten.
Die Straßen der Städte sind voll von kleinen, in unternehmerischer Initiative Einzelner geführten Geschäften und Diensten. Amerikaner gründen nicht erst seit dem Internet. Sich selbständig machen ist der amerikanischste Job überhaupt. Der Tellerwäscher wird schließlich nicht in Anstellung zum Millionär.
Dabei ist die Frage der Legalität, nach Genehmigungen, Inspektionen und Lizenzen oft eine der letzten, die man sich stellt. Die Gesellschaft respektiert diesen Unternehmergeist mehr als so manches Genehmigungserfordernis. Auf dem rechtlichen Status Quo als solchem beharrt eigentlich nur derjenige, dem er unmittelbar nutzt.
Erfolgsgeschichten: Das Recht folgt
Ein schönes Beispiel aus der Personenbeförderung ist das der Chinatown Buses. Ihre Erfolgsgeschichte begann in den späten 1990er Jahren in New York City, wo ein oft ungenehmigtes, inoffizielles System aus privaten Kleinbussen die öffentlichen Verkehrsmittel ergänzt. Das Familienunternehmen Fung Wah, welches solche Dollar Vans zwischen den verschiedenen Chinatowns der Stadt betrieb, stellte unter seinen Kunden Bedarf an Reisen in die Chinatown des vier Autostunden entfernten Boston fest, den die völlig überteuerten und vernachlässigten Fernzüge der Amtrak und Buslinien der Greyhound Lines nicht stillten. Es wurden kurzerhand Busse angeschafft und einfach losgefahren. Busbahnhöfe? Man hielt am Straßenrand. Genehmigungen, Gesundheitszeugnisse und Inspektionen? Die Fahrer sprachen ja nicht einmal Englisch. Legalität? Höchst zweifelhaft. Der Erfolg aber stellte sich ein, und der Rest ist Geschichte.
Auch der so unsanft geweckte einstige Monopolist Greyhound Lines ist heute auf dem revitalisierten Markt für günstige Busreisen gleich mit mehreren Tochterunternehmen dabei.
Das Reisen ist heute einfach und günstig, auf einem ähnlichen Niveau, wie es seit kurzer Zeit dank der Liberalisierung von Linienbussen auch in Deutschland angekommen ist. Auch in den USA sind die Billigbusse nun legalisiert und reguliert. Aber das Recht hat nicht nur beschränkt und geformt, es ist dem Erfolg gefolgt, hat sich mit ihm entwickelt, und hat ihn nicht zu verhindern gesucht.
2/2: Augenmaß statt roter Ampeln
Überhaupt, das US-amerikanische Recht! Gerne lacht man über absurde und vollkommen veraltete US-Gesetze, welche formal in Kraft sind.
Dabei verbirgt sich hinter dem Verbot des Fluchens ins Michigan oder von außerehelichem Sex in Virginia ein Teil dessen, was Amerika so innovativ macht. Denn – das darf man wohl auch ohne empirische Beweise glauben – in Michigan wird kräftig und unflätig geflucht, und dem außerehelichen Sex aller Geschmacksrichtungen frönen die Einwohner Virginias zweifelsohne in Scharen.
Doch weder die staatlichen Verfolgungsorgane noch die Bevölkerung wollen sich über diese massenweisen Rechtsbrüche so recht empören. Das muss man sich als Deutscher mal vorstellen! Geltendes Recht, Strafrecht gar, und es gereicht den Tätern, den Staatsanwälten und den Bürgern gemeinsam allenfalls als Witz. Das geht, weil gerade die vollziehende Gewalt in den USA auch politisch handelt, mit Raum für Augenmaß.
Perfektion verhindert Innovation: das deutsche Rechtssystem
Es wird nach alledem nicht überraschen, dass die neuen Privattaxis, als sie in Kalifornien mit der hierzulande noch unbekannten Firma Lyft zum ersten Mal richtig Fahrt aufnahmen, kaum legaler waren als Fluchen in Michigan und Sex in Virginia.
Das Personenbeförderungsrecht von Kalifornien war dem deutschen in seinen Grundzügen sogar ziemlich ähnlich. Selbstverständlich reagierten auch dort jene, die vom Status Quo profitierten, mit Versuchen, Lyft auf dem Rechtsweg loszuwerden.
Auch in Kalifornien gab es Drohungen, Pressemitteilungen, Strafen, ein Hin und Her. Doch anders als hierzulande fanden sich kein Wille und kein Weg, Lyft aus dem Verkehr zu ziehen, bevor sich seine Vorteile unter den Bewohnern der Stadt verbreitet hatten. Anders als in Hamburg sah die Stadtverwaltung gemeinsam mit ihren Bürgern, sah schließlich auch die für Personenbeförderung zuständige Behörde des Staats Kalifornien die positiven Effekte dieser Innovation. Statt zu verbieten setzten sich letzten Endes alle an einen Tisch und fanden eine echte Lösung. Kalifornien wurde zum ersten Staat der USA, der Gefahren und Nutzen von Plattformen nach Art von Uber. Lyft und WunderCar ergebnisoffen abwog und sie auf dieser Grundlage vernünftig regulierte.
In Deutschland fehlen die Ineffektivitäten, die Schlupflöcher für Neues, die Flexibilität des Politischen, die dem US-amerikanischen System immanent sind. Das kann man kaum ändern, und das ist in vielerlei Hinsicht ja auch gut so. Im Vergleich steht das deutsche Rechtssystem der Innovation dadurch aber schon strukturell entgegen.
Die kalte Effektivität des deutschen Rechtssystems bändigen
Was also können wir dennoch anders machen, was von den Amerikanern lernen? Dass man auch bei uns ein Verwaltungsverfahren langsamer und weniger konfrontativ gestalten kann, zeigt sich schon daran, dass WunderCar und Uber zwar in mehreren deutschen Städten aktiv sind, man von Verfolgungsmaßnahmen der Behörden aber bislang nur aus Hamburg hört.
Zunächst einmal sollten wir also lernen, uns nicht so zu verhalten, wie die Stadt Hamburg es gerade tut. Auch in unserem gnadenlos effektiven Rechtssystem gibt es schließlich Möglichkeiten, sich nicht gleich mit Eifer auf alles zu stürzen, was materiellrechtlich nicht passt. Man kann sich die Arbeit machen, neue Geschäftsideen zu verstehen und sie politisch zu bewerten, statt sie gleich einem Vollzugsautomaten zu verbieten.
Manchmal geben gar schon bestehende Ausnahmetatbestände und Sondergenehmigungen Gelegenheit, überhaupt erst zu erleben, ob und wie sich eine innovative Idee in der Praxis bewährt. Das Personenbeförderungsrecht kennt übrigens so eine Möglichkeit. Es stellt sie ins Ermessen der örtlichen Behörden: Gemäß § 2 Nr. 7 des Personenbeförderungsgesetzes können "zur praktischen Erprobung neuer Verkehrsarten" Ausnahmen gewährt werden. Der Gesetzgeber wird sich etwas dabei gedacht haben.
Niemand erwartet, dass hierzulande jemals ein Fung Wah entstehen kann. Wenn wir die kalte Effektivität des deutschen Rechtssystems aber gar nicht zu bändigen wissen und weiterhin auch gesellschaftlich jedes freche, querdenkerische Unternehmen gebetsmühlenartig als Bande von steuerhinterzieherischen Rechtsbrechern abstempeln, wenn wir uns auch im Wirtschaftsleben verhalten wie der selbsternannte Volkserzieher an der roten Ampel – dann dürfen wir uns nicht wundern, dass deutsche Marken und Unternehmen nicht mehr den Ton angeben in einer Welt, in der Innovation immer weniger reine Ingenieurskunst und immer mehr gesellschaftlicher Wandel ist.
Der Autor Jannis T. Werner, LL.M. (Harvard) ist in Deutschland und in den USA als Rechtsanwalt zugelassen. Er berät vor allem junge Unternehmen und Startups und begleitete die Startphase des umstrittenen Hamburger Ridesharing-Unternehmens WunderCar als dessen Legal Counsel.
Jannis Werner, Zum versuchten Uber-Verbot: Bändigt die kalte Effektivität des deutschen Rechtssystems . In: Legal Tribune Online, 29.07.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/12716/ (abgerufen am: 24.04.2024 )
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