2/2: Das Ende des Prinzips des gesetzlichen Richters
Rechtsstaatliche Prinzipien gelten auch vor Gericht längst nicht mehr. Gegen 46 weitere Rechtsanwälte wurde am Montag eine Hauptverhandlung fortgesetzt wegen angeblicher Mitgliedschaft in der Union der Gemeinschaft Kurdistans (KCK). Fast alle Angeklagten sind Mitglieder in einem der nun verbotenen Vereine. Die ihnen zur Last gelegten Taten knüpfen nahezu ausschließlich an die anwaltliche Tätigkeit der Angeklagten an. Ihnen drohen bis zu 22 Jahre Haft. Der Deutsche Anwaltverein kritisiert dieses Verfahren, in dem einige Angeklagte bis zu 28 Monate in Untersuchungshaft saßen, seit seinem Beginn.
Seit dem Prozessauftakt Mitte 2012 haben die Richter immer wieder gewechselt. Einst gab es auch in der Türkei das Prinzip des gesetzlichen Richters. Doch nach 3.000 Entlassungen innerhalb der Richterschaft und bei den Staatsanwälten seit dem Putschversuch in diesem Sommer ist dieses nicht mehr zu wahren.
Ebenfalls am Montag hatte sich daher das türkische Verfassungsgericht mit der Frage der "Rechtsstaatlichkeit" wechselnder Richter in einem Verfahren befasst und entschieden, dass mit Blick auf den Beschleunigungsgrundsatz Richter in laufenden Verfahren ersetzt werden können. Im Fall des KCK-Verfahrens war die Neubesetzung wiederum notwendig geworden: Einer der früheren Richter befindet sich auf der Flucht. Ihm wird die Mitgliedschaft in der Gülen-Bewegung vorgeworfen, er wird per Haftbefehl gesucht. Bei der Fortsetzung der Verhandlung war den Richtern des KCK-Verfahrens die auch erst am Montag verkündete Entscheidung des Verfassungsgerichtes indes nicht bekannt.
Weitere Zulassungen sollen entzogen werden
Die verbliebenen Richter diskutierten gleichwohl, inwieweit sie überhaupt die bisher bereits zusammengetragenen Informationen verwerten können – immerhin könnten die Beweise manipuliert sein.
Die Diskussion führte schließlich zu einer Vertagung der Verhandlung bis zum 9. März 2017.
ÖHD und CHD zeichneten ein tiefschwarzes Bild. Es scheint Anzeichen dafür zu geben, dass ca. 3.000 weiteren Anwälten die Zulassung entzogen werden soll. Das Justizministerium sei hierfür bereits an die Kammern herangetreten.
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