Druckversion
Montag, 15.06.2026, 16:55 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/hintergruende/h/tuerkei-investitionsschutz-unternehmen-regulatorisches-umfeld-politik
Fenster schließen
Artikel drucken
23699

Investitionsschutz in der Türkei: "Das Recht schützt die Unter­nehmen –auch gegen Prä­si­dial­de­k­rete"

Interview von Pia Lorenz

28.07.2017

Schatten eines Geschäftsmanns in der Türkei

 © Jonathan Stutz - stock.adobe.com

Die deutsche Wirtschaft ist beunruhigt, die Türkei scheint nicht länger ein zuverlässiger Partner zu sein. Dabei können die Unternehmen sich wehren - selbst wenn das regulatorische Umfeld sich ändern würde, beruhigt Patricia Nacimiento.

Anzeige

LTO: Die Türkei hat die Liste mit knapp 700 Unternehmen, die sie der Terrorismusfinanzierung bezichtigt hatte, zwischenzeitlich zurückgezogen. Aber spätestens jetzt ist nach der Politik auch die deutsche Wirtschaft beunruhigt. Halten Sie das nur für atmosphärische Störungen – oder gibt es dafür handfeste rechtliche Gründe?

Nacimiento: Unabhängig davon, wie umfangreich die Liste wirklich ist, die ja bislang nur in Auszügen öffentlich gemacht wurde – sollte das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) tatsächlich in der angekündigten Überprüfung zur Aussetzung der Bundesgarantien gelangen, können sich die "atmosphärischen Störungen" durchaus zu einem Gewitter zusammenbrauen. Diese sind nämlich gerade für mittelständische Exporteure und Investoren von unschätzbarem Wert. 

LTO: Was konkret fürchten deutsche Unternehmer, die sich in der Türkei engagieren oder dort investieren wollen?

Dr. Patricia Nacimiento

Nacimiento: In der aktuellen Situation kann man in der Türkei nicht sicher sein, dass das regulatorische Umfeld konstant bleibt – Änderungen sind jederzeit mittels Präsidialdekret möglich. Ebenso könnte die Türkei die Einreisebestimmungen für ausländische Mitarbeiter verschärfen oder das nationale, unabhängige Gerichtssystem auflösen.

Inwieweit diese Sorgen berechtigt sind, kann nur die Zukunft zeigen. Doch allein die Sorge hat bereits unmittelbaren Einfluss auf Investitionsentscheidungen und Handelsbeziehungen, denn das BMWi hat bereits angekündigt, die Ausgabe von Bundesgarantien zu überprüfen und gegebenenfalls ganz einzustellen. Diese Garantien bilden die Basis für viele Investitionen.

"Androhung einer internationalen Schiedsklage reicht oft schon aus"

LTO: Stehen Unternehmen, die investieren wollen, ohne diese Garantien schutzlos da? Inwieweit schützt sie das internationale  Investitionsschutzrecht und bietet ihnen auch Rechtsschutzmöglichkeiten, die außerhalb des Machtbereichs des türkischen Präsidenten liegen? 

Nacimiento: In der Türkei sind Unternehmen auf internationale Investitionsschutzabkommen angewiesen. Die Türkei hat knapp 100 bilaterale Investitionsschutzabkommen, aber gerade im deutsch-türkischen Abkommen fehlt eine Investor-Staat-Schiedsklausel.

Eine solche würde es deutschen Unternehmen ermöglichen, Schiedsverfahren aufgrund einer Verletzung eines der materiellen Investorenrechte anzustrengen. Im Energiesektor immerhin können deutsche Investoren sich auf den Energie-Charta-Vertrag stützen, der umfänglichen Schutz bietet.  Unter Umständen können deutsche Unternehmen ihre Investition über einen anderen EU Mitgliedsstaat strukturieren und so zu einem Schiedsverfahren aus einem anderen bilateralen Investitionsvertrag mit der Türkei gelangen. 

Ein Unternehmen kann aber  geltend machen, dass der Grundsatz des "Fair and Equitable Treatment" verletzt worden sei.  Dieses Gebot der gerechten und billigen Behandlung wird regelmäßig in Investitionsschutzverträgen vereinbart, der Energie Charta Vertrag ist da keine Ausnahme. Unternehmen werden dadurch u.a. vor intransparenten und willkürlichen Maßnahmen des Staates geschützt – also zum Beispiel davor, dass der Staat per Dekret entscheidet, vertragliche Verpflichtungen, die er gegenüber dem Investor zuvor eingegangen war, nicht mehr wahrzunehmen.

LTO: Wie können Unternehmen sich gegen eine Verletzung wehren?

Nacimiento: Wird das Gebot des "Fair and Equitable Treatment" verletzt, ist die wichtigste Möglichkeit für die betroffenen Unternehmen  eine Schiedsklage vor einem internationalen Schiedsgericht,  soweit es dafür eine rechtliche Grundlage gibt. In vielen Fällen reicht alleine die Androhung einer solchen Klage schon aus, um Gespräche und letztendlich einen Kompromiss zu erreichen. 

Daneben kommt der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Betracht, der nicht nur Rechtsschutz für Individuen bietet, sondern auch für Unternehmen.

Leider gilt das nur mit Einschränkungen für die Türkei, weil die Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten als Zulässigkeitsvoraussetzung für eine Klage vor dem EGMR die Ausschöpfung des nationalen Rechtsweges vorsieht. Das hat der EGRM in Bezug auf menschenrechtliche Beschwerden von Türken im Zusammenhang mit den "Säuberungen" nach dem Putschversuch bestätigt. Für viele Unternehmen ist das also keine reale Option.

Anzeige
Seite 1/2
  • Seite 1:

    "Androhung einer internationalen Schiedsklage reicht oft schon aus"

  • Seite 2:

    "Türkisches Vermögen, in das man vollstrecken kann, gibt es wohl auch im Ausland"

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

Pia Lorenz, Investitionsschutz in der Türkei: . In: Legal Tribune Online, 28.07.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/23699 (abgerufen am: 15.06.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Wirtschaftsrecht
    • Ausland
    • Politik
    • Schiedsgerichtsbarkeit
    • Türkei
    • Unternehmen
    • Wirtschaft
Google AI-Overview 11.06.2026
Google

LG München I zu KI-Antworten von Google:

Google muss für KI-Gerüchte gera­de­stehen

Googles KI warnte Nutzer vor einem Münchener Verlag, listete angebliche Merkmale einer Betrugsmasche auf und empfahl rechtliche Hilfe. Das LG München I sieht darin eigene Aussagen von Google – und untersagte deren weitere Verbreitung.

Artikel lesen
Gebäude des Kriminalgerichts Moabit, wo u.a. das Landgericht Berlin I sitzt 09.06.2026
Datenschutz

LG Berlin reduziert DSGVO-Geldbuße:

Deut­sche Wohnen haftet für ver­spä­tete Löschung von Mie­ter­daten

14,5 Millionen Euro Bußgeld hatte die Datenschutzbehörde der Deutsche Wohnen aufgebrummt. Nach einem Grundsatzurteil des EuGH landete der Fall wieder beim LG Berlin. Das bestätigte zwar die Haftung, reduzierte die Geldbuße aber deutlich.

Artikel lesen
Das Bild zeigt eine große Menge an Menschen, die mit Regenbogenflaggen fröhlich durch Dresden ziehen, um ihre Vielfalt zu feiern. 04.06.2026
Versammlungen

Sächsisches OVG zu CSD Dresden:

Wann Feiern auch Demon­s­trieren ist

Der CSD Dresden kann nun doch mit Straßenfest stattfinden. Das Sächsische OVG stellt neben der Demo auch das mehrtägige Fest unter den Schutz der Versammlungsfreiheit – anders als zuvor das VG Dresden.

Artikel lesen
Keir Starmer 01.06.2026
Flüchtlinge

Ruanda unterliegt vor Schiedsgericht:

Kein Geld von Großbri­tan­nien nach geplatztem Asyl-Deal

Die britische Regierung hatte den umstrittenen Asyl-Deal mit Ruanda gekündigt. Er war teuer und brachte nichts. Ruanda zog vor das Ständige Schiedsgericht und forderte Schadenersatz. Vergeblich.

Artikel lesen
Zusammenschnitt aus einem Porträt von Bundeskanzler Friedrich Merz und dem LTO-Kommentarautor Max Kolter 29.05.2026
Beleidigung

Beleidigung von Kanzler Merz als "Lackaffe":

Wieder macht der Rechts­staat eine sch­lechte Figur

Staatsanwaltschaft und Amtsgericht Heilbronn halten "Lackaffe" für eine strafbare Politikerbeleidigung. Zwar wurde das Verfahren nun gegen Geldauflage eingestellt, doch liegt die Justiz wie im "Schwachkopf"-Fall daneben. Und nicht nur sie.

Artikel lesen
Ein Mann steht im Gerichtssaal, während im Hintergrund das Wappen Niedersachsens sichtbar ist. 27.05.2026
Justiz

"Justizskandal" in Niedersachsen?:

Unter­su­chungs­aus­schuss zu "Maul­wurf"-Staats­an­walt

Warum konnte ein Staatsanwalt, der Ermittlungen an die Drogenmafia verriet, über Jahre weiterarbeiten? Das soll ein Untersuchungsausschuss klären - und welche Rolle Justizministerin Wahlmann dabei spielte.

Artikel lesen
lto karriere logo

LTO Karriere - Deutschlands reichweitenstärkstes Karriere-Portal für Jurist:innen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • Easy Apply: Die einfache und schnelle Bewerbung zu Deinem neuen Job.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Wir haben die Top-Jobs für Jurist:innen

Jetzt registrieren
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von Aulinger Rechtsanwälte und Notare
Rechts­an­walt (m/w/d) Un­ter­neh­mens­nach­fol­ge / Stif­tungs­recht / Er­b­recht /...

Aulinger Rechtsanwälte und Notare, Bochum

Logo von Görg
Rechts­an­walt im Be­reich Re­struk­tu­rie­rung (m/w/d)

Görg, Ham­burg

Logo von Redeker Sellner Dahs
Rechts­an­wäl­tin/​Rechts­an­walt (m/w/d) Pri­va­tes Bau­recht

Redeker Sellner Dahs, Bonn

Logo von McDermott Will & Schulte
Wis­sen­schaft­li­che Mit­ar­bei­ten­de (m/w/d) im Be­reich Cy­berse­cu­ri­ty, AI &...

McDermott Will & Schulte, Düs­sel­dorf

Logo von CMS
Wis­­sen­­schaf­t­­li­che Mit­ar­beit für den Be­reich Me­di­en- und...

CMS, Köln

Logo von Görg
Rechts­an­walt im Be­reich Ar­beits­recht (m/w/d)

Görg, Ham­burg

Logo von Flick Gocke Schaumburg
As­sis­tenz / Tea­mas­sis­tenz (m/w/d)

Flick Gocke Schaumburg, Mün­chen

Logo von Wolters Kluwer
Ju­rist als Pro­dukt­ma­na­ger im Be­reich Con­tent - In­sol­venz­recht /...

Wolters Kluwer, Hürth

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
§ 15 FAO - Aktuelle Rechtsprechung zum Unterhaltsrecht

22.06.2026, Hamburg

Konfliktmanagement in Familienunternehmen und Nachfolgeprozessen

23.06.2026

Zivilrechtliche Kostenerstattungsansprüche – erkennen und durchsetzen

22.06.2026

Halbjahresrückblick Unterhaltsrecht Stand: Juni 2026

23.06.2026

Selbständiges Beweisverfahren, Urkundenprozess und Kostenvorschussklage

23.06.2026

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH