Türkische "Stasi-App" in Deutschland: Erdo­gans wil­lige Denun­zi­anten

von Marion Sendker

04.02.2019

Immer mehr Menschen in Deutschland machen sich Sorge wegen türkischer Strafverfolgung. Grund ist eine App, mit der in Sekundenschnelle Anzeige bei den Behörden in der Türkei erstattet werden kann. Was sagt das deutsche Recht dazu?

"FCK ERN". Soll heißen: "Fuck Erdogan" und steht abgekürzt in großen Buchstaben vor dem Saal der Kölner Ditib-Gemeinde. Jemand muss die Präsidentenbeleidigung gerade erst in den Schnee gestampft haben, der seit dem späten Nachmittag fällt. Es ist Ende Januar und in der Türkei sitzen ein paar Tausend Menschen für genau solche oder ähnliche Äußerungen in Haft. Darunter befinden sich auch ein einige Deutsche.

Wer auch immer für die Buchstaben auf dem Ditib-Grundstück in Köln verantwortlich ist, könnte bei der nächsten Einreise in die Türkei Probleme bekommen. Es droht eine Ermittlung nach türkischem Recht. Ein möglicher Vorwurf lautet gemäß Artikel 299 des türkischen Strafgesetzbuches Präsidentenbeleidigung; in der Türkei strafbar mit bis zu fünf Jahren Gefängnis. Wird die Tat öffentlich begangen, so erhöht sich die Strafe gar noch um ein Sechstel und gilt gemäß türkischen Bestimmungen auch für Taten von Ausländern im Ausland. Im schlimmsten Fall wären das also fast sechs Jahre Knast für einen Streich im Schnee. "Da hilft es auch nichts, dass die Tat auf deutschem Grund und Boden begangen wurde", erklärt die frühere Haftrichterin Erika Nagel. "Ein türkischer Mensch wurde beleidigt, egal in welchem Land das passiert ist."

Andersherum, also würde jemand in der Türkei den deutschen Präsidenten oder die Bundeskanzlerin beleidigen, dann würde der Fall wohl spätestens an der Strafverfolgung scheitern, denn "in Deutschland ist das mehr oder weniger irrelevant, solche Verfahren werden in der Praxis oft eingestellt. Da kümmert sich kein Staatsanwalt drum", weiß die Juristin aus Erfahrung. Nicht so die türkische Justiz. Auch wenn seit dem Putschversuch im Juli 2016 mehrere Tausend Beschäftigte im Justizwesen entlassen und bei weitem nicht so viele wieder eingestellt wurden, werden gewisse Straftaten mit beeindruckender Genauigkeit geahndet.

Ein besonderes Augenmerk liegt auf der Fahndung nach Ehrverletzungsdelikten im Internet. Offiziellen Angaben zufolge gehen die Behörden täglich gegen etwa 50 Verdächtige vor, die ihnen in den sozialen Medien aufgefallen sind oder gemeldet wurden. Insgesamt kamen so im vergangenen Jahr allein fast 20.000 Verfahren zusammen.

Türkische Selbstjustiz ist längst international

Wenn es sein muss, dann ahnden die türkischen Behörden Ehrverletzungsdelikte auch weltweit. Dafür müssen sie auch nicht auf althergebrachte Instrumente wie offizielle Auslieferungsersuchen zurückgreifen, die für so etwas wie eine mutmaßliche Beleidigung ohnehin wohl nicht bewilligt würden. Viel einfacher und effektiver eignet sich zur Strafverfolgung eine App, die es seit zwei Jahren kostenlos in den App-Stores gibt.

Über sie können ganz normale Bürger - egal wo sie sich befinden - mutmaßliche Straftaten in Sekundenschnelle den türkischen Behörden melden. Die Justiz muss dann nur warten, bis die betreffende Person zum nächsten Urlaubsantritt, Familienbesuch oder nur zur Durchreise einen Fuß in die Türkei setzt. Dann dürfen die türkischen Behörden zugreifen. Das sei nicht nur für die mutmaßlichen Täter ein Problem, sagt der Jurist Aras Türkdogan: "Diese App belastet auch die Ermittlungsbehörden unnötig." Gerade in der Türkei, wo die Zahl der Prozesse und Verhaftungen in den vergangenen Jahren extrem gestiegen ist, sorge die Anwendung für Probleme. "Die Gerichte führen die Prozesse meistens sehr langsam, und vermehrte Beschwerden durch diese App führen dazu, dass immer mehr Menschen in strafrechtlichen Ermittlungen der Polizei und der Staatsanwaltschaft und dann auch vor Gericht und im schlimmsten Fall im Gefängnis landen." Dabei sind die knapp 400 Strafvollzugsanstalten in der Türkei längst hoffnungslos überfüllt. Etwa 200.000 Menschen haben den offiziellen Angaben zufolge dort theoretisch Platz. Die Zahl der tatsächlich Inhaftierten ist nach Schätzungen des Justizministeriums im vergangenen Jahr aber bereits auf etwa 275.000 gestiegen.

"Bleibt auf sicherem Boden kann man da nur sagen", rät die Haftrichterin a.D. Nagel. Der türkische Jurist stimmt ihr zu. Denn davon, dass die Behörden in der Türkei von Vorfällen wie der Beleidigung im Schnee in Deutschland Kenntnis erlangt haben, müsse man ausgehen, schätzt Türkdogan. "Die Person sollte eine Türkeireise besser vermeiden, um nicht die Maßnahmen der türkischen Justiz erleiden zu müssen", rät der Mann, der aus Sicherheitsgründen um einen Fake-Namen gebeten hat und in Wirklichkeit anders heißt. "Die Selbstzensur hat hier den Höhepunkt erreicht, mit wahrhaft riskanten Gründen." Und mit wahrhaft erstaunlichem Ausmaß: Nicht zuletzt durch die Anzeigen-App gibt es türkische Selbstzensur auch in Deutschland, und zwar auf tausenden Handys und Tablets.

Ausdruck türkischen Lifestyles?

Unter dem etwas ungelenken Namen der Zentralbehörde der türkischen Polizei "Emniyet Genel Müdürlüğü Mobile", kurz "EGM Mobile", gibt es die Anwendung in den App-Stores. Kategorie: Lifestyle. Auf wie vielen Handys die App mittlerweile geladen ist, ist schwer zu sagen. Im Google App Store wurde "EGM-Mobile" immerhin schon mehr als 100.000 Mal heruntergeladen. Mehr als 6.000 Menschen haben die App dort bewertet – fast durchgehend mit fünf von fünf Sternen. Die Anwendung versteht sich zunächst als Service-Angebot des türkischen Innenministeriums. Eine Landkarte zeigt das nächste Polizeirevier, User können testen, ob sie tauglich für die Polizeiarbeit sind und für Kinder gibt es Comicfiguren, die die Arbeit der Polizei erklären. Mutmaßliches Herzstück der App ist aber der Button mit der Aufschrift "7/24 Online Ihbar": 24/7 Online-Anzeige.

In den Bewertungen der App gibt es dafür vor allem Dankbarkeit. Ein Nutzer findet zum Beispiel: "Sehr schöne Anwendung. Es ist jetzt leicht, sich über Verräter zu beschweren." Denunzieren also als Ausdruck türkischen Lifestyles in Deutschland? Staatspräsident Erdogan gefällt das bestimmt. Für ihn ist die App ein wichtiges Instrument für die im Ausland lebenden Türken im Kampf gegen das Böse: "Wo auch immer unser Volk ist – wenn einer mitbekommt, davon erfährt, dass sich jemand falsch benimmt, soll er unsere Sicherheitskräfte benachrichtigen. Das erleichtert uns die Arbeit", sagte er im vergangenen Jahr.

Für Türkdogan ist so ein Aufruf eine Frechheit: Er mischt sich in das Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland ein!” Dabei sind Aufforderungen dieser Art nicht neu. Das Bundeskriminalamt beobachtet seit Jahren, wie türkische Politiker oder Verbände im Ausland lebende Landsleute bitten, Hinweise auf mutmaßliche Türkei-Feinde zu schicken. Im Zentrum steht dabei die Fahndung nach Anhängern der Gülen-Bewegung, die die türkische Regierung für den Putschversuch im Juli 2016 verantwortlich macht. Nach der Putschnacht soll ein Ditib-Verein sogar eine Hotline eingerichtet haben, über die sogenannte Gülenisten gemeldet werden konnten.

Solche Hilfsmaßnahmen sind in Zeiten der "Spionage"-App, wie Kritiker sie nennen, obsolet. Per App können schneller und einfacher Anzeigen erstattet und Hinweise eingereicht werden. Wie viele da zusammenkommen, ist aber genauso unbekannt, wie ob es einen Zusammenhang zu Festnahmen in der Türkei gibt. Das betonte zuletzt Ende Januar die Landesregierung Niedersachsens und verwies auf eine Antwort der Bundesregierung auf eine Frage der Fraktion der Linken von November 2018. Daraus ergibt sich, dass die App nun immerhin auf dem Schreibtisch des Generalbundesanwalts liegt. “Zur Feststellung, ob im Zusammenhang mit der Smartphone Anwendung ein Anfangsverdacht für eine in die Verfolgungszuständigkeit des Generalbundesanwalts beim Bundesgerichtshof fallende Straftat vorliegt, hat der Generalbundesanwalt einen Prüfvorgang angelegt”, hieß es im November von der Bundesregierung. Gleichzeitig wurde eingeräumt, dass es bisher nicht ersichtlich sei, dass die Nutzung der Anwendung an sich problematisch sei. Etwas anderes könne sich indes "bei Betrachtung der übermittelten Inhalte" ergeben. Denn: "Gleichwohl kann nicht ausgeschlossen werden, dass sie als Medium verwendet wird, um Regierungskritikerinnen und -kritiker zu denunzieren."

Denunzieren in Deutschland strafbar?

Inwiefern das aber strafbar sein kann, ist höchst fraglich. Spionage wird nach deutschem Recht im Wesentlichen über das Verbrechen des Landesverrats nach §94 Strafgesetzbuch (StGB) und über das Delikt der geheimdienstlichen Agententätigkeit (§ 99 StGB) geahndet. Weil Landesverrat aber auf die Geheimsphäre des Staates abzielt und die Agententätigkeit nachrichtendienstliche Bestrebungen erfasst, wird das Weiterleiten von öffentlichen Meinungsäußerungen, sei es bei Facebook oder vor dem Ditib-Gemeindesaal, nur schwer darunter zu subsumieren sein. Die Nummer Eins im türkischen Staat winkt von vornherein ab und erklärt, warum Spionage gar nicht erst in Betracht kommen kann: "Das sollten sie nicht als Spionage verstehen. Es ist die wichtigste Säule unseres Geheimdienstes: unsere Informanten aus der Bevölkerung."

Solche Sätze stoßen nicht nur bei vielen in Deutschland lebenden Türken sauer auf. Erinnerungen an Stasi und Gestapo werden wach. Weil es aber schwer sein wird, etwa eine Verbindung zum türkischen Geheimdienst nachzuweisen - falls überhaupt eine besteht - werden Meldungen per EGM-Mobile wohl kaum wegen Spionage strafbar sein können. Das Hinweisen auf öffentliche Aussagen ist nicht verboten.

Etwas anderes könnte sich allenfalls im Sinne eines Ausspähens von Daten gemäß § 202a StGB ergeben, wenn private Informationen, ausspioniert werden. Es gibt immer wieder Meldungen von Spitzeln, die zum Beispiel bei der deutschen Polizei für den türkischen Geheimdienst tätig sein sollen. Manchmal wird sogar von Verschleppung berichtet. Das ist strafrechtlich leichter zu bewerten, weil es um Personen in Behörden und um Staatsgeheimnisse gehen mag. Die Fälle, die per EGM-Mobile gemeldet werden, sind zwar viel einfacher und weniger staatstragend, sie führen aber dazu, dass sich Menschen in Deutschland fürchten. Manche reisen aus Sorge vor Verfolgung nicht in die Türkei, auch wenn sie es gerne würden.

Angst vor Einreisesperre oder Schlimmerem

Einer von ihnen ist der Deutsche Tamer Demirci. Sein Bruder sitzt seit ein paar Monaten in türkischer U-Haft. Tamer hat in Deutschland einen Solidaritätskreis gegründet und protestiert jeden Mittwoch in Köln friedlich für die Freilassung seines Bruders und anderer in der Türkei politischer Gefangener. Er weiß aber auch: "Bei den Mahnwachen wurden Fotos von mir gemacht. Ich wurde vielleicht über diese Denunziations-App der türkischen Polizei gemeldet." Aus Sorge vor einer Einreisesperre oder Schlimmerem ist Tamer nicht zum Prozessauftakt seines Bruders nach Istanbul geflogen. Auch wenn das weh tat, war das für die Familie die einzig vernünftige Entscheidung: "Wenn ich eine Einreisesperre bekommen hätte und Adil noch länger in der Türkei bleiben muss, dann kann ich ihm langfristig gar nicht helfen und gar nicht für ihn da sein", sagt Tamer. Zum nächsten Prozesstermin seines Bruders, am 14. Februar, wird er wieder nicht nach Istanbul fliegen. Sicher ist sicher.

Tamers Fall - der keine Ausnahme ist - zeigt wie massiv die EGM-Mobile-App letztlich in die Entscheidungsfreiheit der in Deutschland lebenden Menschen eingreift. Denn auch wenn Tamer bei den Mahnwachen sich vielleicht nicht wegen Präsidentenbeleidigung strafbar gemacht hat: Es wäre nicht das erste Mal, dass ein Deutscher in der Türkei verhaftet wird, weil er sich zu einem politischen Vorgang geäußert hat. Manchmal braucht es kein "FCK ERN", um ins Visier der türkischen Behörden zu gelangen. Ein harmloses "Freiheit für Adil" kann da schon reichen. Strafbar ist das zwar genauso wenig wie der Hinweis über die Mahnwache per App. Doch wen kümmert das? In der Türkei ist die geltende Rechtslage bei der Frage, ob gegen einen Erdogan-Kritiker ein Strafverfahren zu eröffnen ist, manchmal eher von nachrangiger Bedeutung.

Zitiervorschlag

Türkische "Stasi-App" in Deutschland: Erdogans willige Denunzianten . In: Legal Tribune Online, 04.02.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/33633/ (abgerufen am: 19.04.2024 )

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