US-Präsident Donald Trump hat vornehmlich zur Bekämpfung ausufernder Kriminalität in der Bundeshauptstadt Washington, D.C. die Kontrolle über die lokale Polizei übernommen und die Nationalgarde mobilisiert. Lässt das US-Recht das zu?
Die diesen Montag durch US-Präsident Donald Trump ergangene Exekutivanordnung "Declaring A Crime Emergency In the District of Columbia" hat es in sich: Die Lokalregierung der Bundeshauptstadt Washington, D.C. könne die öffentliche Sicherheit und Ordnung nicht mehr aufrecht erhalten. Eine steigende Anzahl von Gewaltverbrechen behindere sowohl ein friedliches Zusammenleben der Einwohner im District of Columbia als auch die Arbeit der Bundesregierung. Die Rate schwerer Kriminalität sei mittlerweile höher als in den 50 Bundesstaaten; Washington, D.C. zähle zu den 20 Prozent der gefährlichsten Städte der Welt. Deswegen werde das Metropolitan Police Department of the District of Columbia (MPDC) unter die Aufsicht von Justizministerin Pam Bondi gestellt, um Recht und Gesetz sowie das Funktionieren der Bundesverwaltung wiederherzustellen.
In einem Memorandum an Verteidigungsminister Pete Hegseth forderte Trump darüber hinaus zur Mobilisierung der Nationalgarde des Bundesdistrikts auf, um das Verbrechen einzudämmen. Dieses Vorgehen weckt Erinnerungen an die Ereignisse in Kalifornien Anfang Juni, als die Bundesregierung zur Bekämpfung illegaler Migration Militär und Bundespolizei gegen den Willen der kalifornischen Staatsregierung einsetzte. Und es wirft die Frage auf: Sind diese Anordnungen überhaupt legal?
Selbstverwaltung der Hauptstadt durch den Home Rule Act
Der District of Columbia nimmt im Staatsgefüge der USA eine Sonderrolle ein. Ähnlich wie beispielsweise die Outlying Territories Puerto Rico oder Guam ist er zwar Teil des Landes, aber selbst kein Bundesstaat. Seit 1801 untersteht er der direkten Kontrolle des Kongresses. Die Einwohner von Washington, D.C. haben dabei nur eingeschränkte Wahlrechte: Für das Repräsentantenhaus können sie nur einen nicht-stimmberechtigten Vertreter entsenden, für den Senat gar keinen. Erst durch den 23. Verfassungszusatz von 1961 wurde ihnen die Teilnahme an den Präsidentschaftswahlen gestattet. Und erst der District of Columbia Home Rule Act von 1973 ermöglichte der Hauptstadt eine kommunale Selbstverwaltung in Form eines gewählten Bürgermeisters und Stadtrats.
Auf ebendieses Gesetz bezieht sich auch die am Montag erlassene Exekutivanordnung: Nach Section 740 District of Columbia Home Rule Act kann die MPCD unter die Kontrolle des US-Präsidenten gestellt werden – und zwar wann immer dieser einen Notstand annimmt, der eine solche Maßnahme rechtfertigt ("whenever the President of the United States determines that special conditions of an emergency nature exist"). Von dieser Entscheidung hat er innerhalb von 48 Stunden den Kongress zu informieren. Eine Verlängerung der Maßnahme muss der Kongress dann nach spätestens 30 Tagen durch Gesetz beschließen.
Die Nationalgarde des Districts of Columbia wiederum untersteht der direkten Kontrolle des US-Präsidenten, was ein großes Machtmittel darstellt. Schon in seiner ersten Amtszeit hatte Donald Trump dieses Mittel genutzt, als er die Truppe zur Unterstützung der Polizei in Washington, D.C. während der George Floyd-Proteste 2020 einsetzte.
Weißes Haus unterstellt falsche Kriminalitätsstatistik
Hinsichtlich der Kontrollübernahme über das MPDC macht es die weiche Formulierung der Section 740 District of Columbia Home Rule Act wohl unerheblich, ob Trumps Einschätzung zur Kriminalitätsrate im Bundesdistrikt von der Realität gedeckt ist. Zwar leidet Washington, D.C. unter einer auch im US-Vergleich überdurchschnittlich hohen Kriminalität, doch die Zahlen sind seit 2023 parallel zum Rest der USA deutlich gesunken. Noch im Januar vermeldete der damalige für den District of Columbia zuständige Generalstaatsanwalt des Bundes, dass Gewaltverbrechen im Bundesdistrikt auf dem niedrigsten Niveau seit 30 Jahren seien.
Donald Trump indes nennt in seinem Memorandum an Verteidigungsminister Hegseth den Mord an zwei Mitarbeitern der israelischen Botschaft im Mai, den Tod eines Kongress-Praktikanten während einer Schießerei im Juni sowie die Attacke auf einen Mitarbeiter der Sonderbehörde DOGE während eines versuchten Autodiebstahls vergangene Woche als Gründe für sein Vorgehen. Ein am Montag hochgeladener "Faktencheck" des Weißen Hauses unterstellt zudem, dass die Kriminalitätsstatistiken für Washington, D.C. ge- und verfälscht sind; tatsächlich wurde Mitte Juli ein leitender Polizist des MPDC wegen des Vorwurf einer "Frisierung" von Berichten vorläufig suspendiert.
Maßnahmen drohen weiteren von Demokraten geführten Städten
Neben der Kriminalität scheinen auch andere Gründe für Trump eine Rolle zu spielen. Denn zum einen postete er schon am Sonntag auf seiner Plattform TruthSocial, dass die Obdachlosen im Bundesdistrikt sofort "ausziehen" sollten ("The Homeless have to move out, IMMEDIATELY."). Sie würden stattdessen weitab von Washington, D.C. untergebracht werden. Die jetzigen Maßnahmen werden in der Öffentlichkeitsarbeit des Weißen Hauses denn zusätzlich auch als Bekämpfung der Obdachlosigkeit dargestellt – wohlgemerkt nicht in Kombination mit sozialpolitischen Programmen.
Zum anderen drohte Trump an, ähnliche Maßnahmen auch für – von den oppositionellen Demokraten regierte – Großstädte wie New York, Baltimore oder Chicago zu ergreifen, wenn sie aus seiner Sicht nicht mehr gegen Kriminalität unternehmen.
Hier würde sich der Kreis zu den im Juni begonnenen Vorgängen in Kalifornien schließen. Denn die lokalen und föderalen Regierungen stellen im Gegensatz zu den weitestgehend auf Trumps Linie gebrachten Gewalten des Bundes immer noch einen erheblichen Widerstandsfaktor dar. Mit einer Zentralisierung insbesondere der exekutiven Gewalt auf den Bund würde sich dieser Widerstand schnell zerschlagen.
Im Gegensatz zum Vorgehen in Washington, D.C. wären die rechtlichen Grundlagen dafür aber deutlich zweifelhafter. Vor dem United States Court of Appeals for the Ninth Circuit hat zeitgleich zu Trumps Ankündigungen am Montag die nächste Runde der gerichtlichen Auseinandersetzungen zur Kontrollübernahme der Bundesregierung über die kalifornische Nationalgarde begonnen.
Der Konflikt um die immer weiter ihre Kompetenzen ausdehnende Bundesregierung hat also noch lange kein Ende erreicht.

Lukas Kiehne ist Referent für Recht und Verfassung bei der SPD-Landtagsfraktion Sachsen-Anhalt und promoviert am Lehrstuhl für Deutsches und Europäisches Verfassungs- und Verwaltungsrecht an der FSU Jena (Prof. Dr. Michael Brenner) zum Thema "Grundrechtsbegrenzungen als Ausdruck gewünschter gesellschaftlicher Ordnung".
Trump übernimmt Polizeibefugnisse in Washington, D.C.: . In: Legal Tribune Online, 12.08.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/57889 (abgerufen am: 09.12.2025 )
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