Das elektronische Anwaltspostfach kommt nicht zum Jahresende. Anwälte in Zivilprozessen dürfen auch ohne Robe zu Gericht kommen. Eine Hausverkäuferin muss nicht mit Asylbewerben auskommen. Und mit 7 Kondomen sollte man besser nicht 21 Mal…
10. Erklärung der BRAK zum elektronischen Anwaltspostfach - Auf unbestimmte Zeit verschoben
Die Bundesrechtsanwaltskammer hat beschlossen, das besondere elektronische Anwaltspostfach nicht wie vorgesehen am 1. Januar 2016 zu starten. Grund dafür sei die bisher nicht ausreichende Qualität in Bezug auf die Nutzerfreundlichkeit.
9. OLG München zur Berufskleidung von Anwälten - Kein Robenzwang im Zivilprozess vor Amtsgerichten
Ein Amtsrichter hätte die Verhandlung nicht ablehnen dürfen, weil einer der Anwälte keine Robe dabei hatte, betont jetzt das OLG. In Zivilprozessen vor den Amtsgerichten sie die Pflicht überholt, außerdem war die Vertagung unverhältnismäßig.
8. Großkanzleien und Legal Tech - Wo die Zukunftsmusik heute schon spielt
Was die einen Kanzleien für Science-Fiction halten, gehört für andere fast schon zum Tagesgeschäft: IT-basierte Lösungen, die Rechtsberatung effizienter und billiger machen sollen.
7. Asylbewerber statt Familien - Hauskauf muss rückabgewickelt werden
Eine Eigentümerin mehrerer Grundstücke wünschte sich eine ruhige Nachbarschaft, doch die Käufer eines ihrer Häuser vermieteten dieses nicht an Familien, sondern an Asylbewerber. Grund zur Rückabwicklung, bestätigte der BGH.
Die 10 meistgelesenen Artikel der Woche: . In: Legal Tribune Online, 28.11.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/17698 (abgerufen am: 16.10.2024 )
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