Petra Hinz ist von der Bildfläche verschwunden, Erdogan durfte erst gar nicht auf dieser erscheinen. Ein Polizist bricht einer Frau die Nase und ein Anwalt darf nicht mit Toten und Flüchtlingen werben. Die Top 10 der Woche.
10. Freispruch für Polizisten vor dem AG Düsseldorf: Nase gebrochen - rechtliche Grenzen nicht
Eine hysterische Frau packte einen Motorradpolizisten bei der Kontrolle von hinten an der Schulter, dieser drohte samt Maschine umzukippen. Mit der flachen Hand brach der Polizist ihr die Nase - aus Notwehr, entschied das AG.
9. NSU-Prozess in München vor der Sommerpause: Offener Streit zwischen den Zschäpe-Anwälten
Eigentlich hätte am vorletzten Verhandlungstag vor der Sommerpause im NSU-Prozess ein Zeuge über eine Schlägerei in Jena im Jahr 1999 aussagen sollen. Er erschien aber nicht. Die Prozessparteien nutzen den Tag für Anträge - und Streit.
8. BVerfG zur Meinungsfreiheit: Beleidigung muss keine Schmähkritik sein
Ein Anwalt, der eine Staatsanwältin "dahergelaufen" und "geisteskrank" nannte, wurde wegen Beleidigung verurteilt. Die Gerichte hatten seine Äußerungen als Schmähkritik gewertet. Und damit sein Recht auf Meinungsfreiheit verletzt, so das BVerfG.
7. Juristische Allgemeinbildung: Mehr Rechtswissenschaft an Schulen
Bald gehen die nächsten Schulanfänger an den Start, aber lernen die Kinder wirklich alles Wichtige? Dass ein Bedarf an juristischer Rabulistik existiert, belegt nicht zuletzt eine Auslegungsfrage zum Verzehr von Kängurus. Von Martin Rath.
Die meistgelesenen Artikel der Woche: . In: Legal Tribune Online, 06.08.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/20228 (abgerufen am: 10.10.2024 )
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