Das Jahr neigt sich dem Ende entgegen – und wie üblich präsentieren wir die meistgelesenen Beiträge aus allen Rubriken. Auf Platz 1 der Hintergründe schaffte es ein Text zum kontroversen Titelbild des Nachrichtenmagazins DER SPIEGEL nach dem Abschuss der Passagiermaschine MH017. Ebenfalls vorne mit dabei: Schwarzfahren in der Bahn, Chauffieren mit Uber und Fliegen ohne Gepäck.
10. Rentenversicherung nach dem BSG-Urteil - "Doppelte finanzielle Belastung für Unternehmensjuristen"
Im April 2014 entschied das BSG, dass sich Syndikusanwälte nicht von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen können. Martin Schafhausen erklärte im Interview mit LTO, welche enorme finanzielle Belastung das gerade für junge Juristen bedeuten kann und gab den Syndizi entsprechende Ratschläge. Damit rangiert er dieses Jahr auf Platz 10.
9. Fischer zum Sexualstrafrecht - "Im Rausch der unbegrenzten Verfolgung"
Die Kieler Professorin Monika Frommel hat im LTO-Interview zu Forderungen nach einer Reform des Sexualstrafrechts Rechtsansichten von BGH-Richter und StGB-Kommentator Thomas Fischer kritisiert. Das darauffolgende Interview mit Fischer, in dem er Frommels Thesen mit klaren Worten entgegentritt, schafft es auf Platz 9.
8. Die wichtigsten Änderungen im Verbraucherrecht - Rücksendekosten, widerrufene Downloads und mehr
Im Juni ist die Umsetzung der EU-Verbraucherrechterichtlinie in Kraft getreten, die vor allem beim Widerrufsrecht erhebliche Änderungen zur Folge hatte. So trägt die Rücksendekosten seitdem der Verbraucher und die Widerrufsfrist endet spätestens nach einem guten Jahr. Dafür ist nun auch ein Widerrufsrecht für digitale Inhalte vorgesehen. Auf Platz 8 geben wir in Zusammenarbeit mit Rechtstipps.de einen Überblick über die wichtigsten Änderungen.
7. Gegen den Rundfunkbeitrag - Mit allen Mitteln des Rechts
Die einen probieren es klassisch auf dem Verwaltungsrechtsweg, die anderen schreiten direkt vor einen Landesverfassungsgerichtshof – mit dem neuen Rundfunkbeitrag wollen sich viele Privatpersonen und Unternehmen bis heute nicht abfinden. Auf Platz 7 berichten wir über Klagen vor dem BayVerfGH und die unterschiedlichen Ansichten von Rechtsexperten. Inzwischen hat der BayVerfGH den Rundfunkbeitrag übrigens für verfassungskonform erklärt.
6. Rockerkriminalität - Was die Hells Angels auf ihre Westen nähen dürfen
Nach Berlin und Thüringen haben auch Sachsen und Mecklenburg-Vorpommern den Hells Angels ihre mit Rockersymbolen geschmückten Kutten verboten und ahnden Verstöße strafrechtlich. Hamburg stützt sich insoweit auf ein Vereinsverbot von 1983. Warum das jedoch nicht als Vorbild für andere Bundesländer taugt, erklärt Florian Albrecht auf Platz 6.
5. 28,5 Millionen Euro Steuern hinterzogen - Trotzdem kein besonders schwerer Fall
Im März hat das LG München II Uli Hoeneß nur wegen Steuerhinterziehung verurteilt. Einen besonders schweren Fall, von dem die Staatsanwaltschaft ausgegangen war, sahen die bayerischen Richter nicht. Warum sie bei 28,5 Millionen Euro hinterzogenen Steuern nicht zwingend von einem besonders schweren Fall der Steuerhinterziehung ausgehen mussten, erläutern wir auf Platz 5.
4. Neue Taxi-App Uber Pop – Schon keine rechtliche Grauzone mehr
In diesem Jahr häufig in den Medien waren das Unternehmen Uber und seine Taxi-App, die Taxifahrten von Privatpersonen vermittelt. Zum Start der App im April 2014 berichtete Adolf Rebler, warum das Geschäftsmodell zu schön ist, um rechtmäßig zu sein. Seine Erklärungen landen auf Platz 4.
3. Ersatz für beschädigtes oder verlorenes Gepäck – Wenn der Koffer allein auf Reisen geht
Erwartungsvoll am Gepäckband stehen und zuschauen, wie ein Koffer nach dem nächsten herausgefahren kommt – nur der eigene nicht. Das kann einem den Start in den Urlaub gehörig vermiesen, oder dessen Ende noch deprimierender machen. Deshalb gibt es für verspätet gelieferte oder verlorene Gepäckstücke bares Geld. Wie viel genau, erläutert Ernst Führich. Obwohl dieser Text noch aus 2013 stammt, schaffte er es im laufenden Jahr auf Platz Nr. 3.
2. "Ich fahre schwarz“ an der Mütze – Zettel schützt vor Strafe – nicht?
Das Personal der Deutschen Bahn stieß in einem ICE von Köln nach Frankfurt auf einen dreisten Schwarzfahrer. Ganz offen stand auf einem Zettel an seiner Mütze "Ich fahre schwarz". Mit dem klassischen Problem, ob er sich die Bahnfahrt dennoch "erschlichen" hat, musste sich das Bonner LG in zweiter Instanz befassen. Warum die Antwort nicht so einfach ist, erklärt Sascha Böttner auf Platz 2.
1. MH017-Opfer auf dem Titelbild – Rechte verletzt? – Tote im SPIEGEL-BILD
Das Cover des Nachrichtenmagazins Der Spiegel stand im August in der Kritik. Das Blatt titelte mit der Aufforderung "Stoppt Putin jetzt!", hinterlegt mit Fotos von getöteten Passagieren des Flugs MH017. Die Bilder hatte sich die Redaktion offenbar aus dem Internet besorgt. Damit spannt das Magazin die Verstorbenen in eine politische Kampagne ein und verstößt gegen Presse- und Urheberrecht, sagt Markus Kompa auf Platz 1.
Meistgeklickte Hintergründe 2014: Sexualstrafrecht, Hoeneß und MH017 . In: Legal Tribune Online, 17.12.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/14134/ (abgerufen am: 20.04.2024 )
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