Im vergangenen Jahr haben wieder mehr Staaten die Todesstrafe vollstreckt, in Kuwait steht sie auf die Beleidigung des Propheten Mohammed. Einige Studien belegen, dass sie Verbrecher abschrecke. Dieter Hermann erklärt im LTO-Interview, warum das ein Trugschluss ist, nicht nur diese Studien unbrauchbar sind und die Todesstrafe allenfalls einen Drogenhändler von seinem Tatplan abhalten könnte.
LTO: Herr Professor Hermann, Sie und Ihre Kollegen haben 52 Studien dazu verglichen, ob die Todesstrafe Verbrecher abschreckt. Was haben Sie herausgefunden?
Hermann: Die Studien kommen zu völlig entgegengesetzten Ergebnissen. Nach der einen Hälfte wirkt die Todesstrafe, nach einem anderen Teil hat sie keine Bedeutung und einige weitere Studien kommen sogar zum Ergebnis, dass in Gesellschaften mit der Todesstrafe die Kriminalität steigt.
LTO: Weshalb ergeben sich aus den Studien so unterschiedliche Resultate?
Hermann: Wir haben herausgefunden, dass dafür das Menschenbild des Forschers der entscheidende Faktor ist. Ein Ökonom mit der Vorstellung eines rational-utilitaristisch handelnden Menschen wird wahrscheinlich feststellen, dass die Todesstrafe wirkt. Wenn der Forscher davon ausgeht, dass der Mensch nicht nur aufgrund von Kosten-Nutzen-Überlegungen handelt, dann sieht auch seine Studie anders aus.
LTO: Das heißt die Studien dazu, ob die Todesstrafe abschreckt, sind wertlos?
Hermann: Ja, sie sind weitgehend unbrauchbar und bedürfen einer Neuinterpretation. Die Ergebnisse sprechen eigentlich dafür, dass es keinen Zusammenhang zwischen Todesstrafe und Kriminalitätsrate gibt. Die Ergebnisse können aber natürlich variieren und dann kommt es darauf an, wie man sie filtert. Man nimmt oft nur die Ergebnisse wahr, die in das eigene Weltbild passen, das geht uns allen so.
"Ein Staat, der die Todesstrafe wieder einführt, will seine Macht demonstrieren"
LTO: Wenn die Studien verfälscht sind, wie kommen Sie dann darauf, dass die Todesstrafe nicht abschreckt?
Hermann: Weil die Studien zu so unterschiedlichen Ergebnissen kommen. Wenn es keinen Zusammenhang gibt, dann finden einige Studien zufälligerweise einen Zusammenhang und andere keinen Zusammenhang – die Ergebnisse sind normalverteilt. In jedem Fach werden vor allem solche Studien veröffentlicht, die dem vorherrschenden Weltbild eines Fachs entsprechen. Die Gutachter der ökonomischen Zeitschriften sind andere als die sozialwissenschaftlicher oder kriminologischer Zeitschriften. Außerdem werden Studien mit signifikanten Ergebnissen eher publiziert.
LTO: In der vergangenen Woche hat Amnesty International seinen Bericht "Hinrichtungen und Todesurteile 2012" veröffentlicht. Danach vollstrecken wieder mehr Länder die Todesstrafe, nachdem sie die Vollstreckung zuvor ausgesetzt hatten. Haben Sie eine Erklärung dafür, dass Japan und Indien letztes Jahr zur Todesstrafe zurückgekehrt sind?
Hermann: Das hat viel mit symbolischer Gesetzgebung zu tun. Ein Staat, der die Todesstrafe wieder einführt, will seine Macht demonstrieren. Symbolische Handlungen schießen ja oft über das Ziel hinaus.
LTO: In den Fünfziger Jahren wurde insgesamt sieben Mal im Deutschen Bundestag beantragt, die Todesstrafe in Deutschland wieder einzuführen. Wäre das zulässig?
Hermann: Das ginge überhaupt nicht. Die Todesstrafe wird in Art. 102 Grundgesetz verboten. Das Grundgesetz kann man zwar prinzipiell ändern, dadurch darf man den Sinn der Grundrechte aber nicht vollständig umkehren.
"Man wägt das Für und Wider nicht ab, wenn man jemanden umbringen will"
LTO: Man würde zunächst annehmen, dass ein Verbrecher es sich noch einmal überlegt, wenn ihm die Todesstrafe droht. Was ist an dieser Annahme falsch?
Hermann: Mit dem Tod werden in der Regel Tötungsdelikte bestraft. Es ist aber äußerst selten, dass sich jemand hinsetzt und abwägt, was dafür und dagegen spricht, jemanden umzubringen.
LTO: Schreckt die Todesstrafe denn bei weniger schwer wiegenden Straftaten ab? 2012 hat Kuwait zum Beispiel die Todesstrafe dafür eingeführt, den Propheten Mohammed zu beleidigen. In Süd-Ost-Asien wird Drogenhandel mit dem Tode bestraft.
Hermann: Den Prophet Mohammed wird man wahrscheinlich im Affekt verunglimpfen, da nützt auch die Todesstrafe nichts. Bei einem Drogenhändler kann man es sich eher vorstellen, weil der sich seine Tat genau überlegt.
LTO: Gibt es auch gute Argumente für die Todesstrafe?
Hermann: Den Verfechtern der Todesstrafe geht es immer auch um Gerechtigkeit. Wenn eine Gesellschaft aber verbietet, zu töten, dann darf sie für die Todesstrafe keine Ausnahme machen. Und reine Rache ist grundsätzlich nie legitim.
LTO: Herr Professor Hermann, herzlichen Dank für das Gespräch.
Prof. Dr. Dieter Hermann forscht am Institut für Kriminologie an der Universität Heidelberg. Zusammen mit Herrn Prof. Dr. Dieter Dölling und Herrn Prof. Dr. Horst Entorf hat er im Rahmen des Forschungsprojektes "Metaanalyse empirischer Abschreckungsstudien" Studien zur Todesstrafe untersucht.
Das Interview führte Ludwig Hogrebe.
Mehr Staaten richten wieder Straftäter hin: . In: Legal Tribune Online, 23.04.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/8578 (abgerufen am: 15.10.2024 )
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