Thomas Galli leitete jahrelang Gefängnisse – heute will er sie größtenteils abschaffen. Als Anwalt vertritt er jetzt Strafgefangene. Er erläutert seine Kritik am Justizsystem und schlägt Alternativen zum geschlossenen Vollzug vor.
LTO: Herr Dr. Galli, Sie waren über 15 Jahre lang im Strafvollzug tätig, haben u. a. die Justizvollzugsanstalten (JVA) Zeithain und Torgau in Sachsen geleitet. 2016 haben Sie den Strafvollzug verlassen. Weshalb?
Dr. Thomas Galli: Ich habe zunehmend die Sinnhaftigkeit meiner Tätigkeit infrage gestellt. Ich bin immer mehr zu der Überzeugung gelangt, dass die Idee hinter einem Gefängnis an sich nicht sinnvoll ist und man – jedenfalls in den meisten Fällen – nichts Positives erreicht. Es passt dann nicht zusammen, Gefängnisse für schädlich zu halten, gleichzeitig aber eines zu leiten.
Was stört Sie am "Konzept Gefängnis"?
Vieles. Das sind auch keine neuen Erkenntnisse von mir.
Nur um einige zu nennen: Rund 95 Prozent der Inhaftierten sind Männer. Wenn ich mehrere Hundert von ihnen zusammen in eine geschlossene Anstalt einsperre, entstehen Subkulturen, Gegenkulturen zum System und zur Justiz, vielleicht auch zum Staat und zur Gesellschaft. Die Menschen kommen dort erst recht in ein falsches Umfeld.
Natürlich müssen sie in irgendeiner Form bestraft werden, aber ich finde den geschlossenen Strafvollzug dafür nicht geeignet. Der Haftalltag ist vor allem ein Verwalten und Verwahren: ein ziemlich starres System, das den Inhaftierten vorschreibt, wann sie aufstehen müssen, welche Kontakte sie haben dürfen und welcher Arbeit sie nachgehen sollen. Die meisten Ressourcen werden darauf verwendet, die Sicherheit und Ordnung der Anstalt einigermaßen aufrechtzuerhalten.
"Die 'Behandlung' besteht darin, dass Menschen für viel zu wenig Lohn arbeiten"
Sie meinen also, das Gefängnis bewirke nichts, Stichwort Resozialisierung?
Es arbeiten tolle Menschen in den Haftanstalten, die ihr Bestes versuchen. Die Resozialisierungsarbeit macht aber nur einen Bruchteil der Ressourcen des Justizvollzuges aus. Manche Gefangene können ihren Schulabschluss nachholen oder eine Ausbildung machen. Einzelne bekommen therapeutische Maßnahmen, etwa Anti-Aggressionstraining. Daneben gibt es noch die Sozialtherapie, eine ganz engmaschige Therapie für schwerste Gewalt- und Sexualstraftäter.
Aber ansonsten besteht die Behandlung – zugespitzt formuliert – im Wesentlichen darin, dass die Menschen arbeiten müssen und dafür viel zu wenig Lohn erhalten. Irgendwann werden sie wieder in Freiheit gelassen und bewegen sich dann aller Wahrscheinlichkeit nach weiterhin im falschen Umfeld.
Die Psychologin und Traumatherapeutin Nina Zolezzi sagte mir im Interview, aus ihrer Sicht begingen nur traumatisierte Menschen Straftaten – und das würde im Strafvollzug zu wenig berücksichtigt werden. Unterschreiben Sie diese Thesen?
Auf jeden Fall. Ich arbeite jetzt seit insgesamt 25 Jahren mit Straftätern zusammen. In der ganzen Zeit habe ich noch keinen kennengelernt, bei dem die Straftat nicht zumindest auch ihre Ursache darin hat, dass der Betroffene selbst verletzt worden ist und in irgendeiner Weise traumatisiert ist. Natürlich gibt es auch viele traumatisierte Menschen, die keine Straftaten begehen. Das Opfer kann auch nichts für das Trauma des Täters.
Aber wenn man wirklich Kriminalität reduzieren will, muss man die tieferliegenden und komplexen Ursachen sehen. Die Kriminologie forscht seit Jahrzehnten dazu, weshalb Menschen straffällig werden. Im Justizvollzug wird das viel zu wenig berücksichtigt. Wir brauchen Alternativen zum geschlossenen Vollzug. Zumindest sollte man die Strukturen so gestalten, dass mehr zur Heilung des Opfers und zur Resozialisierung des Täters beigetragen wird.
"Keine feste Freiheitsstrafe, sondern gesetzlicher Rahmen mit verschiedenen Maßnahmen"
Was schwebt ihnen als Alternative vor?
Genau wie bisher stellen Strafgerichte fest, wer welche Straftat begangen hat und wie hoch das Unrecht ist. Sie sprechen aber keine feste Freiheitsstrafe mehr aus, vielmehr gibt es einen umfangreichen, gesetzlichen Rahmen mit verschiedenen Maßnahmen – zum Beispiel gemeinnützige Arbeit, aber auch Freiheitseinschränkungen wie die elektronische Aufenthaltsüberwachung durch Fußfesseln. Dafür wird das Unrecht in verschiedene Kategorien eingeteilt. Wie der Rahmen im Einzelfall auszufüllen ist, entscheidet ein staatliches Gremium, das könnten zum Beispiel die derzeitigen Gefängnisleiter machen. Auch Psychologen und Pädagogen sollten involviert sein. Das oberste Ziel aller Maßnahmen sollte immer die Schadenswiedergutmachung sein.
Ein bisschen gemeinnützige Arbeit, um eine Straftat zu kompensieren? Abgesehen davon, dass das Vertrauen in den Staat gefährden könnte, wird das wohl kaum künftige Straftaten verhindern.
Nein, das wäre ja nicht alles. Es sollte insgesamt ein Prozess werden, die Straftat aufzuarbeiten.
Schauen Sie: Derzeit fällen Gerichte zu einem bestimmten Zeitpunkt ihr Urteil und stellen – je nach Straftat – die Weichen für die nächsten Jahre. Wie sich Täter und Opfer in der Zeit entwickeln, kann im jetzigen System kaum berücksichtigt werden. Nach meiner Idee soll könnte das staatliche Gremium für längere Zeit für den Täter zuständig bleiben. Staaten wie Australien, Kanada und Neuseeland praktizieren die sogenannte "Restorative Justice" (wiederherstellende Gerechtigkeit), die das Opfer, den Täter und auch sein persönliches Umfeld einbezieht. Das könnte ich mir auch in Deutschland vorstellen – natürlich nur, wenn das jeweilige Opfer das möchte. Ansonsten muss man Annäherungsverbote verhängen.
"Nicht symbolisch für Sicherheit sorgen"
Und bei schweren Straftaten? Vor allem, wenn weitere Gefahren für Dritte nicht ausgeschlossen werden können?
Natürlich gibt es Menschen, denen zur Sicherheit der Allgemeinheit die Freiheit entzogen werden muss, notfalls auch bis zum Lebensende. Und wir brauchen auch die Sicherungsverwahrung. Ich war sieben Jahre in der JVA in Straubing tätig, in der Schwerstkriminelle mit Freiheitsstrafen von über sechs Jahren untergebracht sind. Wenn es etwa um Mord oder schwerste Sexualdelikte geht oder die Menschen häufiger schwere Straftaten begehen, bleibt kein Raum für neue Strukturen.
Das alles betrifft aber nur einen Bruchteil der derzeit Inhaftierten. Nach Angaben des Statistischen Bundesamts verbüßten im Jahr 2022 fast 60 Prozent der Strafgefangenen Freiheitsstrafen bis maximal zwei Jahre und nur etwa acht Prozent eine Haftstrafe zwischen fünf und 15 Jahren, nur etwa vier Prozent eine lebenslängliche Strafe.
Für die Mehrheit der Strafgefangenen – etwa bei Vermögensdelikten oder weniger schweren Gewalttaten – brauchen wir andere Wege. Und ein Freiheitsentzug muss auch nicht in großen, geschlossenen Anstalten irgendwo vor den Toren der Stadt stattfinden. In deutlich kleineren Einrichtungen könnte man individueller und weitgehend in ihrer Realität mit den Menschen arbeiten. Darum sollte es gehen, und nicht darum, symbolisch für Sicherheit zu sorgen.
Stellen wir uns vor, wir probieren Ihre Idee aus: Sie wird doch bestimmt sehr viel teurer sein als der geschlossene Vollzug. Woher kommt das Geld?
Die Zahlen unterscheiden sich je nach Bundesland deutlich, aber derzeit kostet ein Gefängnisinsasse pro Tag etwa 200 Euro. Das sind die reinen Vollzugs- und Unterbringungskosten, da sind beispielsweise die Kosten der Gerichte und Staatsanwaltschaften nicht einberechnet. Menschen, die arbeiten gehen, verlieren während der Haft den Arbeitsplatz und finden unter Umständen nach der Entlassung erstmal keinen neuen. Dann wären sie zunächst auf Sozialleistungen angewiesen und würden keine Steuern zahlen. Das sind immense soziale Folgekosten, die man mit flexibleren, freiheitsorientierteren Strukturen deutlich reduzieren könnte. Zum Beispiel könnte jemand, der eine Haftstrafe von einem Jahr verbüßen müsste, stattdessen eine elektronische Fußfessel bekommen und weiterhin seiner Arbeit nachgehen.
Auch derzeit arbeiten in den Anstalten viele Bedienstete, zudem sind Mitarbeitende anderer Behörden, des Arbeitsamts, des Jugendamts und Sozialarbeiter regelmäßig mit eingebunden. Es müssten also nicht in größerem Umfang neue Stellen geschaffen werden, sondern die vorhandenen Ressourcen sollten sinnvoller eingesetzt werden.
"Als Anwalt mache ich vor allem Strafvollzugssachen"
Seit Ihrem Ausscheiden aus dem Strafvollzug sind Sie als Rechtsanwalt tätig. Wieso sind Sie ausgerechnet Anwalt geworden und nicht Richter, der Strafen verhängen kann?
Das ist eine gute Frage. Grundsätzlich könnte ich mir schon vorstellen, Richter zu werden. Aber, mal angenommen, ich wäre am Amtsgericht, dann würde ich wahrscheinlich Strafen aussprechen, die die nächsten Instanzen wieder aufheben würden. Dann wäre mein Einfluss begrenzt. Als Anwalt kann ich mehr beitragen.
Ich mache hauptsächlich Strafvollzugssachen, das heißt, ich vertrete Inhaftierte, wenn es um vorzeitige Entlassungen oder Vollzugslockerungen wie Urlaub, Ausgang oder den offenen Vollzug geht. Bei vorzeitig aus der Haft entlassenen Menschen ist die Rückfallquote übrigens deutlich niedriger. Aber als Anwalt kann ich viel fordern, die Entscheidungen treffen letztlich die Gerichte. Deshalb ist es für mich auch absolut nachvollziehbar, dass sie zurückhaltender sind. Letztlich sind der Strafvollzug und mögliche Alternativen ein gesamtgesellschaftliches Thema.
Wie meinen Sie das?
Wenn man sich die verschiedenen Strafzwecke anschaut, spielen aus meiner Sicht der Vergeltungsgedanke und die Sicherheit der Bevölkerung – auch in der öffentlichen Wahrnehmung – die größte Rolle. Wenn jemand aus dem Gefängnis ausbricht oder während eines Ausgangs Straftaten begeht, wird das zum Skandal. Das sind die Maßstäbe, an denen die Gefängnisse öffentlich gemessen werden, und nicht an der Resozialisierung oder der Rückfallquote. Das führt auch dazu, dass nur ein Bruchteil der Inhaftierten überhaupt Lockerungen bekommt. Solange die Haftstrafe andauert, darf nichts passieren – was danach kommt, ist für das Image des Staates weniger wichtig.
Wenn man beim Strafvollzug grundsätzlich neue Wege gehen möchte, muss man deshalb die Mehrheit der Gesellschaft mitnehmen. Bei meinen Vorträgen und Diskussionsveranstaltungen sind viele Menschen durchaus aufgeschlossen. Oft fehlt es aber schon an dem Wissen, wer überhaupt für wie lange Zeit inhaftiert ist und was im Strafvollzug passiert. Es muss also viel Aufklärungsarbeit geleistet werden.
Wenn Sie sofort eine Sache am Strafvollzug ändern könnten: Was wäre das?
Ich würde die Landesvollzugsgesetze so ändern, dass jeder Inhaftierte spätestens ein halbes Jahr vor seiner Entlassung im offenen Vollzug unterzubringen ist.
Vielen Dank für das Gespräch.
Dr. Thomas Galli studierte Rechtswissenschaften, Kriminologie und Psychologie. Er arbeitete über fünfzehn Jahre im Strafvollzug, war u.a. Leiter der Justizvollzugsanstalten Zeithain und Torgau. Seit 2016 ist er Rechtsanwalt im Strafvollzugsrecht. Er ist einer der größten Kritiker des geschlossenen Strafvollzugs und hat zahlreiche Bücher zu dem Thema geschrieben, zuletzt 2024 "Wie wir das Verbrechen besiegen können – Ideen für eine Überwindung der Strafe".
Ex-JVA-Leiter will Haft reformieren: . In: Legal Tribune Online, 12.05.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/59908 (abgerufen am: 17.06.2026 )
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