Druckversion
Samstag, 10.10.2026, 02:24 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/hintergruende/h/tanzverbot-karfreitag-feiertag-flashmob
Fenster schließen
Artikel drucken
5962

Tanzverbot am Karfreitag: Piraten-Proteste gegen den Tag der seelischen Erhebung

von Thomas Traub

06.04.2012

Tanzen in der Disko

© Nejron Photo - Fotolia.com

Alle Jahre wieder gibt es Ärger um das Tanzverbot am Karfreitag. Veranstalter werden kreativ, die Piratenpartei hat nach Demoverboten sogar angekündigt, vor das BVerfG zu ziehen. Thomas Traub über den gesetzlichen Schutz des Karfreitags und die Frage, ob ein Tanzverbot an stillen Feiertagen in einem religiös neutralen Staat noch zu rechtfertigen ist.

Anzeige

Der Betreiber einer bayerischen Diskothek wollte eine vermeintliche Lücke im Gesetz ausnutzen und deklarierte seine Party als "geschlossene Veranstaltung", zu der nur Vereinsmitglieder Zutritt hätten. Tatsächlich sind in den meisten Sonn- und Feiertagsgesetzen der Länder am Karfreitag als so genanntem stillen Feiertag nur Tanzveranstaltungen verboten, die öffentlich sind.

Mitglied des Clubs konnte aber jeder werden, und zwar ganz spontan am Abend der Veranstaltung und ohne weitere Verpflichtungen. Diesen offensichtlichen Versuch, das gesetzliche Verbot zu umgehen, vereitelte das Verwaltungsgericht (VG) Ansbach und wies die Klage des Diskothekenbetreibers gegen das Zwangsgeld ab, das die Stadt verhängt hatte.

Piraten wollen "tanzen gegen das Tanzverbot"

Die Piratenpartei hat aktuell in mehreren Städten zu Demonstrationen am Karfreitag aufgerufen. So soll etwa in Gießen mit Musikbegleitung per Verstärkeranlage auf dem Kirchenplatz tanzend gegen das Tanzverbot an Karfreitag demonstriert werden. Das Regierungspräsidium Gießen hat die Versammlung verboten, die hessischen Gerichte bestätigten das. Die Piraten haben nun angekündigt, am Karfreitag einstweiligen Rechtsschutz beim Bundesverfassungsericht (BVerfG) zu beantragen.

Dabei kann die aufstrebende Partei sich auf die Versammlungsfreiheit gem. Art. 8 Grundgesetz (GG) berufen. Das BVerfG hat zwar entschieden, dass nicht jede Tanz- und Musikveranstaltung den Schutz des Grundrechts der Versammlungsfreiheit genießt. Etwas anderes gilt aber dann, wenn das Ziel der Veranstaltung darin besteht, auf die öffentliche Meinungsbildung einzuwirken und dabei Tanz und Musik für diesen Zweck zur Kundgabe und kommunikativen Entfaltung eingesetzt werden (BVerfG, Beschl. v. 12.7.2001, 1 BvQ 28/01). Auf die von den Piraten geplanten Flashmobs und sonstigen Tanzveranstaltungen trifft das zu, denn ihr Ziel ist der öffentliche Protest gegen das Tanzverbot im Hessischen Feiertagsgesetz.

Allerdings können Versammlungen nach dem Versammlungsgesetz verboten werden, wenn die öffentliche Sicherheit unmittelbar gefährdet ist. Zur öffentlichen Sicherheit zählen die gesamte Rechtsordnung und damit auch die Vorschriften zum Beispiel des Hessischen Feiertagsgesetzes, die am Karfreitag öffentliche Veranstaltungen unter freiem Himmel verbieten, wenn sie nicht den diesem Feiertag entsprechenden ernsten Charakter haben.

Gerichte bestätigen Tanzverbote der Ordnungsbehörden

Die noch am Gründonnerstag im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes getroffene Entscheidung des VG Gießen, den Antrag des Veranstalters gegen das Versammlungsverbot abzulehnen und die Verfügung des Regierungspräsidiums zu bestätigen, ist also konsequent.

Auch die Grüne Jugend Hessen, die eine vergleichbare Demonstration in Wiesbaden veranstalten wollte, ist mit ihrem Eilantrag gegen das Verbot vor dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof gescheitert.

So eindeutig die Rechtslage also nach den Feiertagsgesetzen ist, so dringend stellt sich die Frage, ob diese gesetzlichen Beschränkungen gerechtfertigt sind. Schließlich handelt es sich um Grundrechtseingriffe in die Versammlungsfreiheit von Veranstaltern, die Berufsfreiheit der Betreiber von Diskotheken und die allgemeine Handlungsfreiheit tanzlustiger Bürger.

Der Feiertag als Tag der seelischen Erhebung

Die verfassungsrechtliche Grundlage für die Feiertagsgesetze findet sich in Art. 140 GG, durch den eine Vorschrift der Weimarer Reichsverfassung in das Grundgesetz übernommen und damit vollgültiges Verfassungsrecht wird: "Der Sonntag und die staatlich anerkannten Feiertage bleiben als Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung geschützt".

Der Schutz der Feiertage ist also ein Rechtsgut mit Verfassungsrang. Die ausdrückliche Erwähnung der "seelischen Erhebung" im Verfassungstext macht deutlich, dass es dabei um mehr geht als das bloße Ruhen gewerblicher Tätigkeiten. Zu Recht betont Peter Häberle, dass die Feiertagsgarantie zu den Verfassungsnormen gehört, die ins Zentrum der kulturellen Identität des Verfassungsstaates reichen: Feiertage berühren die Grundlagen einer Verfassungskultur.

Staatlich anerkannt sind neben dem Maifeiertag und dem Tag der Deutschen Einheit ganz überwiegend christliche Feiertage. Das liegt daran, dass der christliche Glaube und die christlichen Kirchen in Deutschland nicht nur historisch von überragender kultureller Prägekraft gewesen sind, sondern auch heute, trotz Kirchensteuerpflicht und Missbrauchs-Skandalen, noch jeweils mehr als 24 Millionen Gläubige allein den beiden großen christlichen Kirchen angehören.

So betont auch das BVerfG, dass die Sonn- und Feiertagsgarantie des Grundgesetzes funktional ausgerichtet ist auf die Ausübung und Verwirklichung des Grundrechts der Religionsfreiheit. Sie enthält einen Verfassungsauftrag an den Gesetzgeber, den Feiertag als Institution zu schützen.

Karfreitag als stiller Feiertag des Gedenkens an Jesu Tod

Inhalt und Bedeutung eines kirchlichen Feiertages kann der religiös-weltanschauliche Staat des Grundgesetzes nicht selbst bestimmen, sondern er muss das religiöse Selbstverständnis der betroffenen Religionsgemeinschaften aufnehmen.

Der ernste Charakter des Karfreitags beruht darauf, dass an diesem Tag Christen aller Konfessionen des Leidens und Sterbens Jesu Christi gedenken, das nach christlichem Glauben eine fundamentale Bedeutung für das Heilsgeschehen hat. Dieser Hintergrund rechtfertigt die Charakterisierung und den besonderen Schutz des Karfreitags als "Stiller Feiertag".

Zu dessen Schutz ist nicht nur ein gesetzliches Verbot von Tätigkeiten oder Veranstaltungen zulässig, von denen konkrete Gefährdungen ausgehen, beispielsweise Ruhestörungen von Gottesdiensten. Durch die Feiertagsgarantie soll vielmehr die verfassungsrechtlich festgelegte besondere Zweckbestimmung der Feiertage als Tage der Arbeitsruhe und seelischen Erhebung insgesamt ausreichend gesichert werden, ohne dass der Einzelne gezwungen wäre, an religiösen Feierlichkeiten teilzunehmen.

Anzeige

Ohne ernsten Charakter auch kein Feiertag?

Für die konkrete Umsetzung des verfassungsrechtlichen Schutzauftrages, ihre Intensität und nähere inhaltliche Ausgestaltung hat der Gesetzgeber einen Gestaltungsspielraum, der in den Bundesländern im Detail unterschiedlich ausgeübt wird. Gemeinsam ist den landesrechtlichen Regelungen jedoch, dass sie Versammlungen und öffentliche Veranstaltungen verbieten, die nicht dem ernsten Charakter des Karfreitags als stiller Feiertag entsprechen.

Dass in einer säkularisierten Gesellschaft politische Forderungen laut werden, die gesetzlichen Verbote zum Schutz des Karfreitags zu lockern und das alltägliche Leben weniger intensiv einzuschränken, ist verständlich. Allerdings bekommt dieser Tag gerade durch die Ausgestaltung als stiller Feiertag seine besondere Bedeutung.

Wer ihn seines ernsten Charakters entkleiden und dem besonderen Schutz entziehen will, wird schnell vor der Frage stehen, warum es neben Ostersonntag und Ostermontag überhaupt noch eines weiteren Feiertages bedarf. Seine Berechtigung als eigenständiger Feiertag erhält der Karfreitag als stiller Feiertag der Arbeitsruhe – und der seelischen Erhebung.

Thomas Traub ist wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Kirchenrecht der Universität zu Köln.

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

Thomas Traub, Tanzverbot am Karfreitag: . In: Legal Tribune Online, 06.04.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/5962 (abgerufen am: 10.10.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Polizei- und Ordnungsrecht
    • Verwaltungsrecht
    • Demonstrationen
    • Flashmobs
    • Parteien
    • Piratenpartei
    • Religion
  • Gerichte
    • Bundesverfassungsgericht (BVerfG)
Eine Frau mit langen schwarzen Haaren sitzt an einem Tisch, ein Mann mit kurzen grauen Haaren steht am Mikrofon. 09.10.2026
Neutralitätsgebot

Linke gegen Hessens Innenminister Poseck:

Streit um Clan-Aus­sage gehört vor das Ver­fas­sungs­ge­richt

Nach der Berlin-Wahl wehrt sich die Linkspartei juristisch gegen Verbalangriffe aus den Reihen der CDU. Im Fall einer Aussage des hessischen Innenministers Roman Poseck wählte sie dabei das falsche Gericht, entschied das VG Wiesbaden.

Artikel lesen
Ines Schwerdtner, Bundesvorsitzende der Partei Die Linke, und Luigi Pantisano, Parteivorsitzender der Partei Die Linke 05.10.2026
Neutralitätsgebot

BVerfG muss über Instagram-Post entscheiden:

Linke gegen Reiche

Die Linke wirft Bundeswirtschaftsministerin Reiche (CDU) wegen eines Instagram-Videos auf der Ministeriumsseite eine Verletzung des Neutralitätsgebots vor. In dem Video behauptet Reiche etwa, die Partei lebe "offen" Antisemitismus.

Artikel lesen
Roman Poseck (CDU), Innenminister von Hessen, spricht am 05.09.2026 beim Festakt zur Verabschiedung des Oberbürgermeisters der Stadt Hanau 02.10.2026
Unterlassung

Streit mit den Linken um "Clan-Aussage":

Poseck lehnt Unter­las­sung­s­er­klärung ab, Schuster löscht

Auf Instagram sprach Hessens Innenminister Poseck u.a. von einem "Clan-Problem der Berliner Linken". Die geforderte Unterlassungserklärung wird der CDU-Mann nicht abgeben, betonte er am Freitag. Anders reagierte Sachsens Innenminister.

Artikel lesen
Polizisten gehen gegen Demonstranten vor, die auf einer Straße sitzen 02.10.2026
Versammlungen

VG Berlin zur Versammlungsfreiheit:

Auf­ent­halts­verbot "auf Vorrat" ist unzu­lässig

Ein sechsmonatiges Aufenthaltsverbot sei ein Platzverweis "auf Vorrat", fand das VG Berlin und gab einer Aktivistin recht, die nach Klebeaktionen ein Aufenthaltsverbot kassiert hatte: Das verstoße gegen die Polizeifestigkeit der Versammlung.

Artikel lesen
Spitzenkandidatin der Berliner Linken Elif Eralp mit den Berliner Vorsitzenden Kerstin Wolter und Maximilian Schirmer. 29.09.2026
Die LINKE

Nach Anzeige gegen Dobrindt wegen Antisemitismusäußerung:

Ber­liner Linke geht auch gegen Minis­terin Reiche vor

Die Berliner Linke um Spitzenkandidatin Elif Eralp sieht sich Antisemitismusvorwürfen ausgesetzt. Nach der Anzeige gegen den Bundesinnenminister unternimmt die Partei nun auch rechtliche Schritte gegen zwei weitere CDU-Politikerinnen.

Artikel lesen
Gebäude vom Sächsischen Landtag in Dresden 14.09.2026
Netzneutralität

Richter unterzeichnen offenen Brief für AfD-Verbotsverfahren:

Unter­sch­reiben ist Pri­vat­sache

Viele Staatsanwälte und Richter unterzeichneten einen Aufruf, ein Parteiverbotsverfahren gegen die AfD einzuleiten. So etwas ist Privatsache, antwortet das sächsische Justizministerium auf eine Kleine Anfrage der AfD dazu.

Artikel lesen
lto karriere logo

LTO Karriere - Deutschlands reichweitenstärkstes Karriere-Portal für Jurist:innen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • Easy Apply: Die einfache und schnelle Bewerbung zu Deinem neuen Job.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Wir haben die Top-Jobs für Jurist:innen

Jetzt registrieren
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von Wolters Kluwer
Mit­ar­bei­ter An­zei­gen­dis­po­si­ti­on & Ver­triebs­un­ter­stüt­zung (m/w/d)

Wolters Kluwer, Hürth

Logo von DGUV - Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung
Re­fe­rent/Re­fe­ren­tin (m/w/d) im Re­fe­rat Heil­be­hand­lung und Teil­ha­be

DGUV - Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung, Ber­lin

Logo von Wolters Kluwer
Me­dia Sa­les Ma­na­ger (m/w/d) für Le­gal Tri­bu­ne On­li­ne - re­mo­te

Wolters Kluwer, Hürth und 6 wei­te­re

Logo von Noerr
(Se­nior) As­so­cia­te Öf­f­ent­li­ches (Wirt­schafts-) Recht (w/m/d)

Noerr, Düs­sel­dorf

Logo von CMS
Se­nior Le­gal En­gineer (m/w/d) AI / De­ve­lop­ment

CMS, Stutt­gart und 7 wei­te­re

Logo von Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen
Rich­ter/Rich­te­rin (m/w/d) in der Ver­wal­tungs­ge­richts­bar­keit des Lan­des...

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Müns­ter

Logo von Oberlandesgericht Celle
Rich­ter/-in (w/m/d) bzw. Staats­an­walt / -an­wäl­tin (w/m/d) im Be­zirk des...

Oberlandesgericht Celle, Cel­le und 9 wei­te­re

Logo von Bundesamt für Justiz
Voll­ju­ris­tin­nen bzw. Voll­ju­ris­ten (m/w/d)

Bundesamt für Justiz, Bonn

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Logo von Deutsches Anwaltsinstitut e.V.
Umwelt‑ und Planungsrecht: Aktuelle Rechtsprechung und Gesetzgebung

23.10.2026

Logo von Deutsches Anwaltsinstitut e.V.
Verwaltungsprozessrecht: Fehler des Verwaltungsverfahrens und deren Folgen

30.10.2026

Logo von Deutsches Anwaltsinstitut e.V.
BauGB-Novelle 2026: "Game changer" oder bloße Randkorrekturen?

13.11.2026

§ 15 FAO - Aktuelle Rechtsprechung der Hamburgischen Verwaltungsgerichte zum Baurecht

25.11.2026, Hamburg

Logo von FPS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH & Co. KG
Praktikantenprogramm FPS in Practice - Frühjahr 2027, Frankfurt

18.02.2027, Frankfurt am Main

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH