Wenn Staatlichkeit nicht genügt: Wie Taiwan das Völ­ker­recht auf die Probe stellt

Gastbeitrag von Vivienne Essig

29.09.2026

Geopolitische Interessen der Großmächte können internationale Organisationen begrenzen. Besonders deutlich sieht man das in Taiwan. Vivienne Essig analysiert, was vom Völkerrecht bleibt, wenn politische Macht über Teilhabe entscheidet.

Die internationale Rechtsordnung steht unter Druck. Seit seiner Rückkehr ins Weiße Haus stellt Donald Trump die Beteiligung der USA an internationalen Institutionen erneut infrage. Anfang 2026 zogen sich die USA aus zahlreichen Organisationen zurück, darunter dem Weltklimarat und der Völkerrechtskommission. Zugleich ist Taiwan erneut zum Gegenstand von Großmachtpolitik geworden: Bei ihrem Treffen am 24. September 2026 in Washington lobte Chinas Staatschef Xi Jinping Trumps aus Pekings Sicht "richtige Haltung" zu Taiwan. Zugleich liegt ein US-Waffenpaket für die Insel im Umfang von rund 14 Milliarden Dollar weiterhin auf Eis – ganz zur Genugtuung Pekings. Wie geopolitische Macht internationalen Handlungsspielraum und rechtliche Durchsetzung erschweren kann, zeigt sich am Taiwan-Konflikt besonders deutlich.

Die Volksrepublik China erhebt Ansprüche auf Taiwan und verfolgt die Vision eines "geeinten Chinas". Mit einer Mischung aus diplomatischer Isolation, wirtschaftlichem Druck, politischer Einflussnahme und zunehmender militärischer Einschüchterung will sie dies erreichen. Peking setzt andere Staaten unter Druck, sein "Ein-China-Prinzip" anzuerkennen. Deshalb unterhalten nur zwölf Staaten formelle diplomatische Beziehungen mit Taiwan. Zahlreiche andere Staaten pflegen jedoch substanzielle, aber inoffizielle Beziehungen zu der Insel.

Obwohl Taiwan alle Kriterien der Staatlichkeit – eine dauerhafte Bevölkerung, ein bestimmbares Staatsgebiet, eine effektive Regierung und die Fähigkeit, Beziehungen zu anderen Staaten aufzunehmen – erfüllt, bleibt sein völkerrechtlicher Status umstritten. Als ständiges Mitglied des Sicherheitsrats kann die Volksrepublik China die Aufnahme Taiwans in die Vereinten Nationen (VN) blockieren. Daher verfügt Taiwan weder über einen eigenen Sitz noch über eine formelle Stimme in der Generalversammlung. Auch aus weiteren Organisationen ist Taiwan ausgeschlossen. Dies berührt nicht nur seine eigenen Interessen, sondern kann auch die Arbeit der Organisationen selbst erschweren. Das führt unweigerlich zu der Frage: Was kann eine internationale Rechtsordnung leisten, wenn politische Macht darüber mitentscheidet, wer Zugang zu ihren Institutionen erhält?

Resolution 2758 als Ausgangspunkt

Wie kam es dazu? Nach dem Sieg der Kommunisten im chinesischen Bürgerkrieg 1949 sah die außenpolitische Lage noch ganz anders aus als heute. Die Regierung der Republik China zog sich nach Taiwan zurück, während die Volksrepublik China das Festland kontrollierte. Beide Seiten beanspruchten zunächst, ganz China zu vertreten. 

Der chinesische Sitz bei den VN blieb erstmal bei der Republik China. Sie war Gründungsmitglied, saß als ständiges Mitglied im Sicherheitsrat und unterhielt im Sommer 1971 mit 68 Staaten diplomatische Beziehungen – die Volksrepublik China hingegen nur mit 53. 

In der Zwischenzeit etablierte sich die Volksrepublik immer mehr als bevölkerungsreiche und nuklear bewaffnete Großmacht, wodurch sich das diplomatische Kräfteverhältnis verschob und es zunehmend unrealistisch wurde, sie von den VN fernzuhalten. Am 25. Oktober 1971 verabschiedete die Generalversammlung schließlich die Resolution 2758. Diese erkannte die Volksrepublik China als einzige legitimer Vertreter Chinas bei den VN an und schloss die Republik China aus.

Peking legt die Resolution im Sinne seines Ein-China-Prinzips aus. Danach habe sie nicht nur entschieden, dass allein die Volksrepublik China den chinesischen Sitz in den VN einnimmt, sondern zugleich bestätigt, dass Taiwan Teil der Volksrepublik ist und deshalb keinen eigenen Anspruch hat, in den VN vertreten zu sein. Die Resolution selbst nennt Taiwan allerdings nicht und trifft keine Aussage darüber, wem die Souveränität über die Insel zusteht. Kritiker der chinesischen Auslegung halten ihr deshalb entgegen, dass durch die Resolution nichts über den völkerrechtlichen Status Taiwans entschieden worden sei.

Was bedeutet Taiwans Isolation für internationale Organisationen?

Seit Jahrzehnten bewegt sich Taiwan in einem bewusst offen gehaltenen Status quo. Das bedeutet vereinfacht: Taiwan regiert sich faktisch selbst und bewahrt seine demokratische Ordnung, ohne formell die Unabhängigkeit auszurufen oder sich mit der Volksrepublik China zu vereinigen. Viele Staaten – darunter Deutschland – verfolgen die Ein-China-Politik. Zugleich sagt die Bundesregierung jedoch, dass eine Veränderung des Status quo in der Taiwanstraße nur friedlich und im gegenseitigen Einvernehmen erfolgen darf. Unter der Prämisse, dass Taiwan als Staat im Sinne des Völkerrechts anzusehen ist, würde eine gewaltsame Eingliederung das Gewaltverbot aus Art. 2 Abs. 4 VN-Charta berühren. Peking betrachtet die Taiwanfrage dagegen als innerchinesische Angelegenheit und bestreitet damit bereits die Anwendbarkeit des zwischenstaatlichen Gewaltverbots.

Die Folgen der ungeklärten Statusfrage zeigen sich jedoch nicht erst im Fall einer militärischen Eskalation. Sie prägen auch Taiwans Möglichkeiten, an der internationalen Zusammenarbeit teilzunehmen. Die Insel selbst bemüht sich um eine stärkere Beteiligung an internationalen Organisationen, etwa der Weltgesundheitsversammlung und der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation. Ein Ausschluss aus diesen Organisationen berührt nicht nur Taiwans eigene Interessen, sondern kann die Handlungsfähigkeit und Legitimität der Organisationen selbst schwächen.

Während der Corona-Pandemie verfügte Taiwan etwa früh über wichtige Erfahrungen bei der Eindämmung des Virus, war aber nicht als Beobachter bei der Weltgesundheitsversammlung vertreten. Damit fehlte nicht nur Taiwans Stimme, sondern auch Erfahrungen und Lösungsansätze eines unmittelbar betroffenen Akteurs. Gerade daran zeigt sich das institutionelle Problem: Internationale Organisationen sollen Informationen bündeln, daraus gemeinsame Standards entwickeln und grenzüberschreitende Krisen koordinieren. Wenn geopolitische Interessen darüber entscheiden, wer an diesen Beratungen teilnehmen darf, können Informationslücken entstehen, wodurch Entscheidungen weniger umfassend ausfallen und gemeinsame Standards an Akzeptanz verlieren. 

Ist das Völkerrecht wirklich ohnmächtig?

Das Völkerrecht kann Machtpolitik nicht beseitigen. Eine zentrale Instanz, die seine Regeln gegenüber Staaten zwangsweise durchsetzt, gibt es nicht.  

Bedeutungslos ist das Völkerrecht deshalb aber nicht. Im Fall Taiwans setzt es Maßstäbe: Eine Veränderung des Status quo durch Gewalt lässt sich nicht allein mit politischer Macht legitimieren. China selbst beruft sich auf Resolution 2758 und rechtliche Argumente, um seine Position zu legitimieren.  

Gleichzeitig wächst der Druck auf Taiwan. Im Jahr 2049 feiert die Volksrepublik China ihr hundertjähriges Bestehen. Xi Jinping verknüpft die "Wiedervereinigung" mit Taiwan mit seiner Vision der nationalen Erneuerung Chinas, für die 2049 einen zentralen symbolischen Bezugspunkt bildet. Parallel dazu erhöht Peking den militärischen Druck auf die Insel kontinuierlich: Allein zwischen dem 17. und 18. September registrierte Taiwans Verteidigungsministerium 28 chinesische Militärflugzeuge und sieben Kriegsschiffe, wobei 24 der Flugzeuge dabei die Mittellinie der Taiwanstraße überschritten. 

Rechtliche Grenzen allein werden Peking allerdings kaum von einem gewaltsamen Vorgehen abhalten. Ihre praktische Wirkung hängt davon ab, ob die internationale Gemeinschaft Verstöße mit glaubhaften politischen und wirtschaftlichen Folgen verbindet. Sanktionen, Handels- und Technologiebeschränkungen oder diplomatischer Druck müssten für China so schwer wiegen, dass sich ein militärisches Vorgehen aus Pekings Sicht nicht lohnt. Das Völkerrecht schafft dabei einen gemeinsamen rechtlichen Rahmen, auf dessen Grundlage Staaten ihre Reaktionen koordinieren und politischen Druck aufbauen können. 

Darin liegen zugleich Stärke und Grenze des Völkerrechts: Es kann einen Konflikt nicht allein verhindern, aber es schafft die Grundlage dafür, Rechtsverletzungen gemeinsam zu beantworten. Die entscheidende Frage lautet deshalb vielleicht nicht, ob das Völkerrecht jeden Konflikt verhindern kann. Sondern was von der internationalen Ordnung übrig bliebe, wenn niemand mehr daran glaubte, dass Recht stärker sein sollte als das Recht des Stärkeren.

Vivienne Essig

Vivienne Essig ist Diplom-Juristin. Sie studierte Rechtswissenschaften an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf und forschte im Anschluss als Visiting Researcher an der National Taiwan University in Taipei.

Zitiervorschlag

Wenn Staatlichkeit nicht genügt: . In: Legal Tribune Online, 29.09.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/61001 (abgerufen am: 14.10.2026 )

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