Am vierzehnten Verhandlungstag im Block-Prozess dominiert die juristische Kontroverse zum Umgang mit Handydaten. Block präsentiert sich kämpferisch, attackiert Hensel und bittet eindringlich, ihre Tochter nicht öffentlich aussagen zu lassen.
Bereits zu Beginn des Verhandlungstages zeichnete sich eine auffallend positive Stimmung im Gerichtssaal ab: Die Angeklagten begrüßten sich freundlich, lachten, Christina Block selbst suchte den Blickkontakt in den Zuschauerraum und lächelte ins Publikum. Währenddessen betraten Nebenkläger Stephan Hensel und sein Anwalt Dr. Philip von der Meden leicht verspätet den Saal, noch während sich die Presse im Verhandlungssaal befand. Zwei der Angeklagten stellten sich wie so oft an die Fenster, ihre Verteidiger positionierten sich heute aber demonstrativ vor sie. Erst später wurde der in Untersuchungshaft sitzende Angeklagte hereingeführt.
Der prozessuale Schwerpunkt des Tages lag auf einem juristischen Problem, das schon bei der Befragung Blocks zu Anfang des Prozesses durch die Nebenklage deutlich geworden war: Sind Fragen zu IT-Asservaten aus dem Mobiltelefon Blocks zulässig, die im Anschluss an das Tatgeschehen in der Silvesternacht 2023/24 durch die Ermittlungsbehörden weder ordnungsgemäß nach §§ 94, 98 und 110 Strafprozessordnung (StPO) beschlagnahmt noch sichergestellt worden waren? Denn nach § 98 Abs. 1 StPO dürfen Beschlagnahmen ausschließlich vom Gericht und nur bei Gefahr im Verzug durch die Staatsanwaltschaft angeordnet werden. Das war in Blocks Fall aber nicht geschehen.
Per Beschluss hatte die Kammer solche Fragen am vorherigen Verhandlungstag für zulässig erkannt. Dass die Asservate womöglich einem Beweisverwertungsverbot unterliegen, bedeute nicht, dass dazu keine Fragen gestellt werden könnten. Der Verteidiger des mitangeklagten Anwalts der Blockfamilie, Dr. Markus Voss, beantragte eine erneute Entscheidung der Kammer dazu und griff die bisherige Anordnung dazu an. Die Kammer habe nicht geklärt, ob die IT-Asservate einem Beweisverwertungsverbot unterliegen. Damit erwecke sie den Eindruck, man dürfe sich für die Befragung ohne Weiteres auf Informationen stützen, die möglicherweise unter Missachtung elementarer Verfahrensregeln gewonnen worden seien. Konkret befürchtete Voss, die Kammer versuche, mögliche Verwertungsverbote "schlichtweg vor dem Hintergrund des Vorhalts auszuhebeln".
"Wie lange soll das weitergehen, dass die Staatsanwaltschaft das Recht nicht ordnungsgemäß anwendet?"
Schnell entbrannte eine Debatte über strafprozessuale Garantien. Voss verwies auf einschlägige Kommentierungen zu § 249 StPO, wonach Vorhalte unzulässig sind, wenn hinsichtlich des Inhalts ein Vernehmungsverbot besteht (z.B. Schmitt/Köhler § 249, Rn. 28). Zudem zitierte er den Bundesgerichtshof (Urt. v. 06.10.2015, Az. 2 StR 46/15), der unter Berufung auf das Bundesverfassungsgericht klargestellt habe, dass ein Beweisverwertungsverbot jedenfalls bei schwerwiegenden, bewussten oder willkürlichen Verfahrensverstößen anzunehmen sei. Hier, so Voss, habe die Kammer zentrale objektive Kriterien der Beweiserhebung nicht berücksichtigt. Die Staatsanwaltschaft habe hinsichtlich der IT-Asservate eine "systematisch flächendeckende, rechtswidrige Auswertung der Daten" betrieben.
Die Staatsanwaltschaft ließ sich das nicht lange bieten und hielt dagegen. Sie erklärte, die Verwertbarkeit der IT-Asservate stehe derzeit nicht infrage, es könne eine Nachbeschlagnahme angeordnet werden. Blocks Verteidiger Dr. Ingo Bott kritisierte daraufhin einen "Zustand im luftleeren Raum". Der Anwalt des israelischen Mitangeklagten, Dr. Sascha Böttner, verschärfte den Ton und sprach von einer "Erodierung des Rechtsstaats". Er zog Parallelen zu den Encrochat-Verfahren, bei denen die rechtlichen Bedenken an der Beweiserhebung übergangen worden seien: "Alle wissen, dass das nicht ok ist, was gelaufen ist, aber es wird abgebügelt."
Der Anwalt des mitangeklagten Lebensgefährten Blocks Gerhard Delling, Dr. David Rieks, verwies darauf, dass Blocks Mobiltelefon nach der Silvesternacht von der Polizei in Besitz genommen worden sei, ohne dass eine richterliche Anordnung vorgelegen habe. Trotzdem sei das Handy vollumfänglich ausgewertet worden. Eine derartige Praxis der Hamburger Ermittlungsbehörden habe das Hamburger Oberlandesgericht bereits in einem anderen Verfahren angemahnt. Rieks kritisierte: "Wie lange soll das denn weitergehen, dass die Hamburger Staatsanwaltschaft das Recht nicht ordnungsgemäß anwendet?"
Die Kammer zeigte sich unbeeindruckt und blieb bei ihrer Linie. Die ausführliche Gegenvorstellung der Verteidiger wurde nach kurzer Pause in einem Satz abgelehnt: "Die Kammer sieht keine Notwendigkeit ihre Rechtsauffassung abzuändern." Fragen zu den IT-Asservaten blieben damit zulässig.
Block schlägt anderen Ton an
Nach dieser Auseinandersetzung ergriff Block erneut das Wort. Auffällig war, dass sie sich im Vergleich zu den vorangegangenen Tagen sachlicher präsentierte. Sie wandte sich weniger an die Kammer, sondern fast ausschließlich an Hensel. Ihre Stimme war bestimmt, ihr Auftreten deutlich entschlossener.
Sie erklärte zu der Zeit im Anschluss an die Silvesternacht: "In Hamburg wollte ich alles richtig machen. Wollte an alle Stellen, gemeint sind die Behörden und Einrichtungen, denken." Mit Nachdruck betonte sie, dass die Kinder zu keinem Zeitpunkt Angst vor ihr gehabt hätten, was auch das Jugendamt bestätigt habe. Ihre Verteidigungslinie unterstrich sie mit den Worten: "Nichts von alledem war absehbar oder planbar."
Auch wenn sie sich betont kämpferisch gab, sackte sie ab und an in sich zusammen. Besonders Emotional wurde es, als sie von ihrem Sohn berichtete, dessen Stimme sich verändert habe, als die jüngeren Kinder über zwei Jahre in Dänemark bei ihrem Vater waren. Als sie von der Herausgabe ihrer Kinder berichtete, stockte ihre Stimme ebenfalls. Sie sprach von einer Schneeballschlacht, von den Tränen ihres Sohnes, als das Hamburger Oberlandesgericht die Rückführung der Kinder nach Dänemark anordnete. "Mein Sohn wollte überhaupt nicht mehr von mir weg, er hielt mich fest und sagte, dass er mich lieb hat."
Sie wies zudem ausdrücklich auf Medienberichte hin, die sie für falsch hielt. So habe sie niemals eingeräumt, die Tat beauftragt zu haben, wie die Hamburger Morgenpost und das Hamburger Abendblatt behauptet hätten.
Immer wieder richtete Block ihre Vorwürfe direkt gegen ihren Ex-Mann. Ihre Sprache war deutlich: "Alles, was aus Deutschland kam, was mit mir oder diesem Land verbunden werden konnte, wurde verteufelt." Sie sprach von "Instrumentalisierung", die "unbedingt ein Ende haben" müsse, und erklärte: "Ich frage mich, wie viele Lügen Herr Hensel noch erzählen darf."
Besonders eindringlich war ihr Appell an die Vorsitzende Richterin Isabel Hildebrandt, die Vernehmung ihrer jüngeren Tochter nicht in öffentlicher Sitzung stattfinden zu lassen: "Natürlich soll sie aussagen, wenn sie das möchte, aber bitte lassen Sie das nicht in der Öffentlichkeit stattfinden." Sie bezeichnete die drohende Vernehmung als "öffentliches Theater", das allein im Interesse Hensels liege.
"Hensel ist der große und einzige Profiteur"
Block thematisierte auch die finanziellen Verhältnisse und stellte ihren Ex-Mann als Nutznießer der gesamten Entwicklung dar. Nach ihrer Darstellung hat er im Rahmen der Scheidung ein lastenfreies Haus auf Sylt im Wert von zwei Millionen Euro von ihr erhalten, das er nun vermiete. Zudem habe er für die einbehaltenen Kinder Unterhalt sowohl in Dänemark als auch in Deutschland geltend gemacht. Ihre zugespitzte Formulierung lautete: "Hensel ist der große und einzige Profiteur von dem, was in der Silvesternacht passiert ist."
Hensels Anwalt, Dr. von der Meden, wies diese Schilderung in einem Pressestatement am Rande der Verhandlung zurück und sprach von einer Verleumdung. Hensel habe mit seiner Familie in den vergangenen Jahren in einfachen Verhältnissen in einem kleinen Haus gelebt.
Ausschluss der Öffentlichkeit für Sachverständigengespräch mit Block
Wegen des am Nachmittag beginnenden Anamnesegesprächs Blocks mit der einberufenen Sachverständigen beantragte Bott zum Schutze der Kinder den Ausschluss der Öffentlichkeit für diesen Teil der Hauptverhandlung. Nach einer kurzen Meinungsabfrage der Verfahrensvertreter durch die Vorsitzende einigten sich die Beteiligten, die Gespräche außerhalb der Hauptverhandlung zu führen. Auch die Sachverständige selbst bestätigte, dass dies der angemessenere Rahmen sei.
Die Sachverständige stellte daraufhin Fragen zum Verhalten der Kinder nach ihrer Entführung in der Silvesternacht 2023/24, zum Aufeinandertreffen der Kinder mit Block auf einem Bauernhof in Süddeutschland am 2. Januar 2024 und zu den darauffolgenden Tagen im Hause Blocks. Im Anschluss an das Anamnesegespräch wird die Sachverständige in der Hauptverhandlung darüber berichten.
Weiter geht es am Dienstag, den 7. Oktober 2025.
Kindesentführungsprozess gegen Christina Block: . In: Legal Tribune Online, 01.10.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/58290 (abgerufen am: 13.03.2026 )
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