Druckversion
Dienstag, 17.03.2026, 15:25 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/hintergruende/h/system-wahl-praesident-usa-erklaerung-wahlmaenner-demokratie-mehrheitswahlrecht
Fenster schließen
Artikel drucken
20814

US-Präsidentschaftswahl erklärt: Wer die Wahl hat…

von Constantin Baron van Lijnden

10.10.2016

Wahl in den USA

© vchalup - Fotolia.com

Ob Clinton oder Trump neuer Präsident der USA wird, richtet sich nach einem Sammelsurium komplexer Regeln, die nicht immer demokratisch wirken. Und sie ermöglichen es, dass kritische Republikaner einen Sieg von  Trump verhindern.

Anzeige

Am 8. November ist es endlich so weit: Die Amerikaner wählen ihren nächsten Präsidenten – oder ihre erste Präsidentin. Der Satz klingt als Einstieg ins US-Wahlrecht erst einmal unverfänglich, enthält aber leider schon den ersten Fehler. Denn genau genommen wählen die Amerikaner am 8. November niemanden, sondern geben lediglich ihre Stimme für ihr Wunschduo aus Präsident und Vizepräsident ab. Die eigentliche Wahl findet erst am 19. Dezember statt, und zwar durch die 538 Mitglieder des Wahlmännergremiums.

Wer diese Mitglieder sein werden, hängt allerdings vom Ausgang der Wahl am 8. November ab. Denn jeder der amerikanischen Bundesstaaten sowie die Hauptstadt Washington D.C. (die kein Bundesstaat ist und keinem angehört) entsendet die ihm zustehenden Wahlmänner auf Grundlage des Abstimmungsergebnisses, das die Präsidentschaftskandidaten bei der allgemeinen Wahl innerhalb des Bundesstaates erzielt haben.

Mit Ausnahme von Maine und Nebraska gilt dabei überall das Mehrheitswahlrecht. Wenn Trump also z.B. 60 Prozent der Stimmen im Bundesstaat Missouri erhält und Clinton 40 Prozent, dann entsendet Missouri nicht sechs Wahlmänner, die sich zu Trump bekennen, und vier, die für Clinton stimmen wollen, sondern zehn für Trump.

The winner takes it all

Diese Konstruktion ist einer der zentralen Gründe, warum kleine Parteien neben den beiden amerikanischen Platzhirschen chancenlos sind: Achtungserfolge von einigen Prozentpunkten finden in der Zusammensetzung des Wahlmännergremiums keinen Ausdruck, sondern verschieben allenfalls das Stimmverhältnis zwischen Demokraten und Republikanern.

Umgekehrt macht das "winner takes it all"-Prinzip die Erfolgswertgleichheit der Wählerstimmen zunichte: Wer in dem Beispiel für Trump gestimmt hat, dessen Votum fließt in die Zusammensetzung des Wahlmännergremiums ein – Stimmen für Clinton verpuffen hingegen wirkungslos.

Das wiederum steigert die psychologische Bedeutung von Wahlprognosen, die zur selbsterfüllenden Prophezeiung werden können: Wenn angeblich ohnehin klar ist, wer gewinnen wird, und die Stimmen für den Verlierer keinerlei Wirkung haben, können dessen Unterstützer schließlich gleich zu Hause bleiben.

Eine Stimme aus Wyoming zählt so viel wie vier aus Kalifornien

Der Erfolgswert der Stimmen wird auch noch durch einen zweiten Faktor verzerrt – diesmal aber nicht innerhalb einzelner Bundesstaaten, sondern im Vergleich der Staaten miteinander. Die Anzahl von Wahlmännern, die sie entsenden dürfen, hängt zwar grob von ihrer Einwohnerzahl ab – da jeder Staat aber mindestens drei Wahlmänner erhält, fällt Staaten mit besonders geringer Bevölkerungszahl ein weit überproportionales Stimmgewicht zu.

Der bevölkerungsärmste Staat Wyoming hat z.B. gut 580.000 Einwohner, also etwa 193.000 für jeden seiner drei Wahlmänner. Kalifornien hingegen ist mit 39 Millionen Einwohnern der bevölkerungsreichste Staat, und darf 53 Wahlmänner entsenden – was 738.000 Einwohnern pro Wahlmann entspricht. Mit anderen Worten: Die Stimme eines Amerikaners aus Wyoming wiegt beinahe viermal so schwer wie die seines Landsmannes aus Kalifornien.

Einen obskuren Sonderfall bilden außerdem die nichtinkorporierten bewohnten Außengebiete der USA (Puerto Rico, Guam, die amerikanischen Jungferninseln, die Nördlichen Marianen und Amerikanisch-Samoa). Deren insgesamt gut 4,3 Millionen Einwohner sind zwar amerikanische Staatsbürger, können an der Präsidentschaftswahl aber überhaupt nicht teilnehmen, weil ihre Gebiete keine Wahlmänner entsenden dürfen. Damit stehen sie paradoxerweise schlechter da als amerikanische Staatsbürger, die im Ausland leben – denn die können per Briefwahl an der Abstimmung des Bundesstaats teilnehmen, in dem sie zuletzt gelebt haben.

Seite 1/2
  • Seite 1:

    The winner takes it all

  • Seite 2:

    Wie die Republikaner Trump noch verhindern könnten

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

Constantin Baron van Lijnden, US-Präsidentschaftswahl erklärt: . In: Legal Tribune Online, 10.10.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/20814 (abgerufen am: 17.03.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • USA
    • Wahlen
Ein Flugzeug des US-Logistikunternehmens Fedex 05.03.2026
Welthandel

US-Gericht für internationalen Handel:

Unter­nehmen haben Anspruch auf Zoll-Rück­zah­lung

Der Supreme Court hat viele von Trumps Zöllen für unrechtmäßig erklärt. Nicht geurteilt hat er dabei über Rückzahlungen bereits gezahlter Zölle. In New York gibt es dazu nun eine Entscheidung, nachdem mehrere Unternehmen dort geklagt hatten.

Artikel lesen
Rauchwolke über Teheran nach einer Explosion am 02.03.2026 02.03.2026
Völkerrecht

USA und Israel greifen den Iran an:

Warum humani­täre Inter­ven­tionen und "Präv­en­tiv­schläge" unzu­lässig sind

Der Angriff verstößt gegen das Gewaltverbot, sind sich Experten einig. Nun werden völkerrechtliche Normen infrage gestellt und "Änderungen" gefordert. Dabei entstehen die Regeln nicht am Reißbrett und es gibt gute Gründe für sie.

Artikel lesen
Screenshot von Robert Andersons viralem Tweet 28.02.2026
Justiz

Warum Anwälte und Justiz "genug" Rechtsfälle brauchen:

Sind von KI hal­lu­zi­nierte Urteile doch gut fürs Recht?

Als ein Rechtsprofessor ein spektakuläres Paper ankündigt, geht das viral – entpuppt sich aber als vielsagender Scherz. Was man durch Künstliche Intelligenz erfundenen Urteilen für das deutsche Recht abgewinnen könnte, überlegt Tom Braegelmann.

Artikel lesen
Außenansicht des Europäischen Parlaments in Brüssel 23.02.2026
USA

Weil Trump nun 15 Prozent Zölle erheben will:

EU-Par­la­ment stoppt Umset­zung von Zoll-Abkommen

Im vergangenen Sommer einigten sich USA und EU auf einen Deal über Zölle und Handel. Nach der Niederlage vor dem US Supreme Court jedoch ordnet Donald Trump seine aggressive Zoll-Politik neu. Nun gerät die Einigung ins Wanken.

Artikel lesen
Eine Frau steht vor dem Supreme Court und hält ein Schild in der Hand mit der Aufschrift "No one ist above the law" 20.02.2026
USA

Streit über Notfallbefugnisse des Präsidenten:

Sup­reme Court ent­zieht Trumps Zöllen die Grund­lage

Gestützt auf ein Notstandsgesetz, hatte Donald Trump umfangreiche Zölle gegen Dutzende Handelspartner verhängt, darunter die EU. Nun hat er vor dem Supreme Court eine Niederlage kassiert: Trump habe damit seine Befugnisse überschritten.

Artikel lesen
Wilko Möller und Hans-Christoph Jahr im Gericht 18.02.2026
AfD

LG Frankfurt Oder verhängte Geldstrafe:

AfD-Poli­tiker will gegen Urteil zu Wahl­plakat vor­gehen

Hat der AfD-Abgeordnete Möller auf einem Wahlplakat einen Hitlergruß zugelassen? Das Landgericht Frankfurt (Oder) hat ihn zu einer Geldstrafe verurteilt. Das stößt bei Möller auf Widerstand.

Artikel lesen
lto karriere logo

LTO Karriere - Deutschlands reichweitenstärkstes Karriere-Portal für Jurist:innen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • One-Klick Bewerbung: Dein Klick zum neuen Job, einfach und schnell.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Wir haben die Top-Jobs für Jurist:innen

Jetzt registrieren
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von BLD Bach Langheid Dallmayr Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB
Re­fe­ren­da­re (w/m/d)

BLD Bach Langheid Dallmayr Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB , Ham­burg

Logo von BLD Bach Langheid Dallmayr Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB
Re­fe­ren­da­re (w/m/d)

BLD Bach Langheid Dallmayr Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB , Leip­zig

Logo von BLD Bach Langheid Dallmayr Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB
Rechts­an­walt (w/m/d) für Ver­kehrs­recht

BLD Bach Langheid Dallmayr Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB , Karls­ru­he

Logo von Universität Heidelberg
Re­fe­rent*in Per­so­nal­recht – Voll­ju­rist*in (w/m/d)

Universität Heidelberg , Hei­del­berg

Logo von BLD Bach Langheid Dallmayr Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB
Re­fe­ren­da­re (w/m/d)

BLD Bach Langheid Dallmayr Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB , Mün­chen

Logo von Bryan Cave Leighton Paisner
Rechts­an­wäl­tin / Rechts­an­walt (m/w/d) mit Be­ruf­s­er­fah­rung im Be­reich...

Bryan Cave Leighton Paisner , Frank­furt am Main

Logo von Wolters Kluwer
Ju­rist als Pro­dukt­ma­na­ger im Be­reich Con­tent - Wirt­schafts­recht...

Wolters Kluwer , Hürth

Logo von BLD Bach Langheid Dallmayr Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB
Re­fe­ren­da­re (w/m/d)

BLD Bach Langheid Dallmayr Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB , Köln

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
§ 15 FAO - Die einstweilige Verfügung im Gewerblichen Rechtsschutz

24.03.2026, Hamburg

Einführung KI-Verordnung – Anforderungen und Umsetzung

24.03.2026

Das rechtsschutzversicherte Mandat – Vertiefung

24.03.2026

Aktuelle Rechtsprechung im Wohnungseigentumsrecht

24.03.2026

EU AI Act Compliance im Griff – Schritt für Schritt zur Umsetzung

24.03.2026

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH