Syrien: Den Pro­zess führt ein Richter, der selbst zum Tode ver­ur­teilt wurde

von Johannes Frese

11.07.2026

Das Assad-Regime ist gestürzt – Jahrzehnte von Folter und Mord könnten plötzlich vor Gericht landen. Wie schwierig die Aufarbeitung des Bürgerkriegs wird, zeigt eine LTO-Reportage aus Syrien.

Das Gerichtsgebäude ist brechend voll. Alle wollen ihn sehen: in Häftlingskleidung, im Käfig. Am ersten Prozesstag gegen Atef Najib, Cousin von Baschar Al-Assad und ehemaliger Geheimdienstchef der syrischen Kleinstadt Daraa, sind Tausende zum Justizpalast von Damaskus gekommen. Es ist das erste Mal, dass ein hoher Funktionär im Sicherheitsapparat des im Dezember 2024 gestürzten Assad-Regimes vor Gericht steht. Und Najib ist keine kleine Nummer im System: Er war es, der 2011, mitten im arabischen Frühling, als Geheimdienstchef von Daraa den Befehl gab, die Jugendlichen zu verhaften und zu foltern, die "Du bist dran, Doktor" und andere Parolen an Hauswände gesprüht hatten – eine Drohung an den ausgebildeten Augenarzt und damaligen Machthaber Baschar Al-Assad. Und die damit, ohne es zu ahnen, den syrischen Bürgerkrieg mit auslösten.

Auch der Diktator selbst und weitere ranghohe Mitglieder seines Regimes werden vom Richter aufgerufen. Doch auf der Anklagebank sitzt an diesem Tag Ende April nur Najib. Der Prozess gegen die anderen Hauptangeklagten wird in Abwesenheit geführt. Der Gerichtssaal ist bis auf den letzten Platz belegt, davor versuchen drei Reihen Bereitschaftspolizisten mit Helmen und Schilden, dem Andrang von Journalisten und Angehörigen Einhalt zu gebieten, die es nicht mehr in den Saal geschafft haben. Eine halbe Stunde nach Prozessbeginn kommt der Gerichtssprecher aus dem Saal und bahnt sich einen Weg durch die Menge, sein Smartphone mit einem Foto des Angeklagten triumphierend in die Höhe gereckt. Ein Urteil wird erst in Monaten erwartet – doch an diesem ersten Prozesstag geht es ohnehin weniger um den juristischen Ausgang als um das Signal: Niemand steht mehr über dem Gesetz. "Atef, du trägst Streifen, wir tragen Anzüge!" Die Menge bricht in Jubel aus. Es ist ein Tag, auf den die meisten Syrer, im Land und im Exil, bis vor anderthalb Jahren nicht mehr zu hoffen gewagt hatten.

Ist die Aufarbeitung der Verbrechen des Assad-Regimes gegen die eigene Bevölkerung also auf einem guten Weg? LTO hat mit syrischen Rechtsanwälten und Menschenrechtlern gesprochen, die den Transitional-Justice-Prozess beobachten oder selbst Teil davon sind. In ihrer Bewertung sind sie sich weitestgehend einig: Die Aufarbeitung läuft bisher in keine gute Richtung.

Niemand steht über dem Gesetz – oder?

Die Schwierigkeiten beginnen bei den Rechtsgrundlagen. Das syrische Strafgesetzbuch kennt weder Kriegsverbrechen noch gewaltsames Verschwindenlassen, keine Befehlsverantwortlichkeit oder Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Obwohl Syrien entsprechende internationale Abkommen ratifiziert hat, wurden diese nie in nationales Recht überführt. Im Fall Najib behilft sich das Gericht deshalb mit gewöhnlichen Straftatbeständen – Mord, Folter, Freiheitsberaubung – und zog in der zweiten Sitzung Anfang Mai die Genfer Konventionen und das Römische Statut als ergänzenden Auslegungsrahmen heran. Für gewöhnliche Straftaten wie Mord oder Folter genügt das nationale Recht. Doch um Najib die Verantwortung für die Taten seiner Untergebenen zuzurechnen – und um die Verbrechen als das zu benennen, was sie mutmaßlich waren, nämlich Teil eines systematischen Angriffs auf die Zivilbevölkerung – muss das Gericht auf internationales Recht zurückgreifen, dessen unmittelbare Anwendbarkeit in Syrien ungeklärt ist.

Justizpalast in DamaskusDie im März 2025 erlassene Verfassungserklärung verpflichtet Syrien zwar zur Anwendung ratifizierter Menschenrechtsabkommen – ob Gerichte deren Verbrechensdefinitionen aber unmittelbar anwenden dürfen oder ob es dafür erst ein Umsetzungsgesetz braucht, ist noch offen. Nicht der Prozess als solcher steht damit auf wackligem Grund, sondern genau jene Einordnung, die ihn zu einem Verfahren der Übergangsjustiz macht.

Heikler noch ist eine andere Klausel: Dieselbe Verfassungserklärung hebt das Rückwirkungsverbot für Verbrechen gegen die Menschlichkeit auf – aber nur für solche des alten Regimes. Der syrische Jurist Fadel Abdul-Ghany, Gründer des Syrian Network for Human Rights (SNHR), warnt in einer Analyse des Verfahrens, dass eine solche selektive Ausnahme mit dem Gleichheitsgrundsatz kollidiere und das Urteil später angreifbar machen könnte. Tragfähiger wäre es aus seiner Sicht, die Verbrechen über das Völkergewohnheitsrecht zu fassen, das schon vor 2011 galt – und für alle Täter, unabhängig von ihrer politischen Zugehörigkeit. Hinzu kommt die Frage, wer überhaupt Recht spricht. Den Najib-Prozess leitet Fakhruddin al-Arian, ein Richter, der 2013 vom Regime desertierte und dafür in Abwesenheit zum Tode verurteilt wurde. Auch für weitere Prozesse der Übergangsjustiz sollen ehemalige Dissidenten eingesetzt werden. Doch zugleich sind viele Richter, die unter Assad weiter Urteile sprachen, auch nach dessen Sturz noch im Amt. Es ist das Grunddilemma von Staaten nach einem Regimewechsel, vor dem auch Deutschland nach dem Ende der Nazi-Herrschaft stand: Würde man alle Richter und Beamten des alten Regimes auf einmal austauschen – die Justiz käme zum Erliegen. In Syrien kommt erschwerend hinzu, dass es an ausgebildetem Nachwuchs fehlt, der die Lücken füllen könnte.

Aufarbeitung durch eine Kommission für Übergangsjustiz?

Vor diesen Verwerfungen einer überforderten Justiz soll eine eigens geschaffene Institution die Aufarbeitung koordinieren. Im Mai 2025 gründete der syrische Übergangspräsident Ahmad al-Sharaa die Nationale Kommission für Übergangsjustiz. Sie soll die Verbrechen des Assad-Regimes zwischen 1970 und 2024 dokumentieren, einen Entschädigungsmechanismus entwickeln und damit zur Versöhnung der tief gespaltenen syrischen Gesellschaft beitragen. Per Präsidialdekret ins Leben gerufen, ist sie formal als unabhängige Einrichtung konzipiert, hängt in ihrer Arbeit aber vom politischen Willen der Regierung ab. Wichtig ist: Die Kommission ist keine Strafverfolgungsbehörde. Sie dokumentiert, koordiniert und übergibt Fälle an die reguläre Justiz – anklagen und urteilen müssen Staatsanwaltschaft und Gerichte. Die Aufgabe der Kommission ist gewaltig: 15 Jahre nach Ausbruch des Bürgerkriegs liegt die Zahl der Toten bei über einer halben Million, knapp sechs Millionen Syrer leben im Exil, und auch nach der Öffnung der Gefängnisse ist das Schicksal Zehntausender weiter unklar.

Ein Jahr nach Gründung der Kommission fällt die Bilanz in Sachen Aufarbeitung ernüchternd aus. Menschenrechtsorganisationen und Rechtsexperten kritisieren, die Kommission habe kaum greifbare Ergebnisse geliefert: Sie soll für die Aufarbeitung eigene Sondergerichte aufbauen und dafür Richter benennen – doch dazu fehlt ihr bislang die Genehmigung von Regierung und Parlament. Solange diese aussteht, kann sie weder Verfahren eröffnen noch einen Entschädigungsmechanismus in Gang setzen. Zudem sei ihre Arbeit vollkommen intransparent. Ein noch schwererer Vorwurf trifft die syrische Regierung selbst: Viele hochrangige Täter seien nach informellen Deals mit der neuen Führung weiter auf freiem Fuß — ohne Anklage, ohne Verfahren. Fadi Saqr etwa, ehemaliger Kommandeur der regimetreuen Nationalen Verteidigungskräfte, wird für die Massaker im Damaszener Stadtteil Tadamon verantwortlich gemacht, bei denen 2013 Hunderte Zivilisten getötet wurden. Die neue syrische Regierung verteidigt ihre Zusammenarbeit mit Saqr: Er habe bei Vermittlungen mit Anhängern des alten Regimes geholfen. Doch der öffentliche Druck wächst. Als im April 2026 ein anderer Tadamon-Tatverdächtiger verhaftet wurde, forderten Bewohner des Viertels lautstark auch Saqrs Festnahme.

Der Eindruck einer selektiven Aufarbeitung entsteht aber nicht nur wegen einzelner Deals, sondern in erster Linie durch die Architektur des Prozesses selbst: Das Mandat der Kommission für Übergangsjustiz, per Dekret auf die Verbrechen des Assad-Regimes zwischen 1970 und 2024 beschränkt, schließt die Verbrechen nicht-staatlicher Akteure im selben Zeitraum explizit aus. Damit nimmt sich die neue syrische Regierung, deren Mitgliedern teilweise ebenfalls Verbrechen während des Bürgerkrieges vorgeworfen werden, von Ermittlungen und Strafverfolgung aus. Die Frage, wen die Kommission ins Visier nehmen kann, ist aber nur die eine Seite – ebenso wichtig ist, ob sie die Opfer überhaupt erreicht.

Frauen haben ihre Männer verloren – und wurden um ihr Eigentum gebracht

Die Kanzlei von Ali Al-Zeer liegt hinter einer unscheinbaren Fassade im Zentrum von Damaskus, zwischen Geldwechselstube und Reisebüro. Der Anwalt kehrte im Dezember 2024, wenige Tage nach dem Sturz des Regimes, aus dem Exil nach Syrien zurück. Wie fast jeder Syrer hat auch Al-Zeer Angehörige verloren – von 16 seiner Familienmitglieder fehlt bis heute jede Spur. Seit seiner Rückkehr bietet er Frauen, deren Männer vermisst oder tot sind, in kostenlosen Trainings juristische Beratung an. Er erhebt einen weiteren Vorwurf: Die Opfer kämen bei der Aufarbeitung bislang nicht vor.

Ali Al-Zeer in seiner Kanzlei in Damaskus"Eines hat uns wirklich schockiert", sagt Al-Zeer in seinem Büro in Damaskus. "Die meisten Betroffenen in unseren Workshops haben noch nie von der Kommission für Übergangsjustiz gehört". Auch ein Jahr nach ihrer Gründung sei die Aufarbeitung der Verbrechen in erster Linie ein Expertendiskurs, die normale Bevölkerung werde ausgeschlossen. Dabei sei wirksame Opferbeteiligung im Gründungserlass der Kommission vorgesehen. Allein die UN dokumentiere rund 135.000 Vermisste in Syrien. An Veranstaltungen der Kommission hätten bislang maximal 3.500 Menschen teilgenommen. Weniger als ein halbes Prozent der Betroffenen. Deshalb unterstützt Al-Zeer die Betroffenen selbst dabei, zu ihrem Recht zu kommen. Jede Woche fährt er an zwei Tagen ehrenamtlich in eine andere Region Syriens, um Frauen zu treffen, denen das Assad-Regime ihre Ehemänner, Häuser und Rechte genommen hat.

An einem Mittwochnachmittag haben sich 15 Frauen unterschiedlichen Alters in den Räumen einer NGO in Darayya, einem Stadtteil im Süden von Damaskus, versammelt. Darayya war der erste syrische Stadtteil, den das Regime nach Ausbruch des Krieges zu einem großen Teil zerstörte. Jede der Frauen hat einen Ehemann oder Vater verloren, manche von ihnen kehrten erst in den letzten Monaten in ihr befreites Viertel zurück. Der juristische Schatten des Assad-Regimes liegt immer noch auf ihnen. Denn neben Verhaftungen, Folter und Morden zielte das Regime auch auf die juristische Lähmung der Hinterbliebenen.

Indem es Sperrvermerke auf die Grundstücke seiner als "Terroristen" bezeichneten Opfer setzte, nahm das Regime den Witwen und Töchtern jede Möglichkeit, über ihr Haus zu verfügen, etwa, es zu verkaufen oder zu vererben. Außerdem fälschte es Sterbeurkunden, um die eigenen Verbrechen zu vertuschen und eine spätere Aufarbeitung, sowie Entschädigungsansprüche unmöglich zu machen. Ein Todeseintrag, und sei es ein gefälschter, konnte den Frauen kurzfristig jedoch grausamerweise auch helfen: Er erlaubte es ihnen, als Witwen Eigentumsrechte geltend zu machen. Denn solange der rechtliche Status des Mannes ungeklärt war, konnten seine Brüder oder Schwäger seine Abwesenheit zu ihrem Vorteil nutzen und sich seinen Besitz aneignen – ein weiteres Problem, das nicht wenige der Frauen im Raum betrifft.

Die meisten von ihnen sind seit vielen Jahren die alleinigen Oberhäupter ihrer Familien, aber ihre Rechte kennen sie dennoch kaum. An den zwei Trainingstagen bringt Al-Zeer den Frauen juristische Selbstverteidigung bei. Sie erfahren, wie sie gefälschte Sterbeeinträge anfechten, einen Grundbucheintrag anlegen und sich den ihnen zustehenden Teil einer Erbschaft erstreiten. Selbstständig, ohne einen Anwalt, den sie sich ohnehin nicht leisten könnten.

Ali Al-Zeer bei einem der WorkshopsReem, 24 Jahre alt, ist zusammen mit ihrer Mutter gekommen. Ihr Vater wurde 2012 vor ihren Augen verhaftet. Doch unter dem alten Regime sei es verboten gewesen, von einer Verhaftung zu sprechen. "Wir mussten 'vermisst' sagen, sonst riskierten wir, selbst verhaftet zu werden." 2019 trug das Regime ihren Vater beim Einwohnermeldeamt als verstorben ein – Todesursache unbekannt, Todesjahr 2013. Reem und ihre Mutter erkennen diesen Eintrag nicht an: Ein ehemaliger Mithäftling habe berichtet, ihren Vater nach 2013 noch lebend gesehen zu haben. Doch bis heute habe sie nicht gewusst, dass sie Widerspruch gegen den Todeseintrag ihres Vaters einlegen könne. "Ich wünschte mir, dass solche Schulungen viel früher stattgefunden hätten, nicht erst zwei Jahre nach dem Sturz des Regimes."

Die syrische Kommission für Übergangsjustiz hat ihren Sitz keine Viertelstunde Fahrtzeit entfernt von Darayya, in einer ruhigen Seitenstraße im Regierungsviertel von Damaskus. An einem Nachmittag Ende April empfängt Abdul Basit Abdullatif, Vorsitzender der Kommission, in seinem Büro. Das ursprünglich für eine Stunde angesetzte, schließlich auf 25 Minuten begrenzte Gespräch wird zu einer Abfolge aus Kritik und Entgegnung. Intransparenz und mangelnde Opferbeteiligung? Davon könne keine Rede sein, so der Vorsitzende. Zwischen 500 und 800 Menschen seien zu jeder der eigens organisierten Informationsveranstaltungen gekommen, die Kommission selbst bestehe überwiegend aus Angehörigen von Opfern des Regimes. Viel zu wenig Personal für die Millionen von Fällen? In den kommenden Monaten werde das Team auf 500 Mitarbeiter aufgestockt und neue Zweigstellen in verschiedenen syrischen Städten eröffnet. Die Kommission habe außerdem einen Gesetzentwurf erarbeitet, der die größten juristischen Hindernisse aus dem Weg räumen werde – indem er Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen und Befehlsverantwortlichkeit erstmals im syrischen Recht definiere und die Verjährung für diese Taten aufhebe. Er müsse nur noch durchs Parlament.

Und die Begrenzung des Mandats der Kommission auf die Verbrechen des Assad-Regimes? Der Vorsitzende antwortet ausweichend: Jeder Syrer, dem Unrecht widerfahren sei, habe das gesetzliche Recht, Klage einzureichen. Die Kommission werde niemanden abweisen. Wie das konkret funktionieren soll, lässt er offen.

Andere Stimmen zeichnen ein nüchterneres Bild. Ein syrischer Menschenrechtsaktivist, der den Übergangsjustizprozess aus der Nähe verfolgt, spricht mit LTO, will sich aber nur anonym äußern. Seine Einschätzungen weichen deutlich von denen des Vorsitzenden ab. Es stimme zwar, dass Opfer und Angehörige in der Kommission vertreten seien, aber es fehle an einem grundlegenden Informationsangebot. Deshalb gingen die meisten Menschen weiter davon aus, dass die Kommission sie finanziell entschädigen werde. "Aber dafür bräuchten wir das Budget mehrerer Staaten." Das wiederum führe zu Enttäuschung und Wut auf die Kommission in der Bevölkerung.

Doch was ihm vor allem Sorge bereite: Die interne Geschäftsordnung der Kommission warte immer noch darauf, vom Parlament verabschiedet zu werden. Das syrische Parlament ist bislang noch nicht zu seiner ersten Sitzung zusammengekommen. Sie wurde bereits mehrfach verschoben, ein neuer Termin steht noch nicht fest. Die Kernaufgaben der Kommission – formale Fallerfassung, Täteridentifizierung, die Ernennung von Richtern – seien damit nicht rechtssicher durchführbar, der Aufarbeitungsprozess faktisch blockiert. Wiedergutmachung etwa könne nicht beginnen, solange es keine Rechenschaft gebe. Denn um einen Schaden erstatten zu können, müsse man ihn feststellen. Die Kommission sei “momentan so nützlich wie ein nasses Feuerzeug.”

Welche Regierung stellt sich gerne selbst vor Gericht?

Syrien ist nicht das erste Land, das vor der Aufgabe steht, sich einer gewaltvollen Vergangenheit zu stellen, und nicht das erste, das damit zu kämpfen hat. Ob Deutschland, Südafrika, Ruanda oder der Irak – überall dauerte die juristische Aufarbeitung von staatlich organisierter Gewalt Jahrzehnte, blieb unvollständig und umstritten. Legen die Kritiker einen zu hohen Maßstab an, gemessen an dem, was in Syrien gerade überhaupt möglich ist?

Jubelnde Menge nach dem ersten ProzesstagEiner, der das so sieht, ist Naseef Naeem, deutsch-syrischer Jurist und einer der profiliertesten Beobachter des syrischen Transformationsprozesses. Er hält die Kritik nicht für falsch – aber für idealistisch. Das enge Mandat der Kommission etwa erscheint ihm realpolitisch verständlich: Die jetzige Regierung sehe es nicht als ihre Aufgabe, sich selbst vor Gericht zu stellen. Zudem erfordere die katastrophale wirtschaftliche Lage im Land eine pragmatische Prioritätensetzung. Die vollständige Aufarbeitung der Verbrechen des Assad-Regimes betrachtet Naeem deshalb als Aufgabe kommender Generationen – der "syrischen 68er". Aber auch in seiner pragmatischen Haltung zieht er eine Grenze: Die Kommission müsse es sich zu ihrer vordersten Aufgabe machen, den Opfern eine Plattform zu bieten und ihnen Gehör zu verschaffen. “Sonst werden die Syrer den gesamten Übergangsjustiz-Prozess nicht akzeptieren.”

Ali Al-Zeer wird derweil wieder nach Darayya fahren, um eine neue Gruppe von Frauen zu schulen. Für die kommenden Wochen und Monate stehen weitere syrische Städte in seinem Kalender – Homs, Hama, Aleppo. Solange die Kommission keine Plattform für die Opfer biete, werde er diese Arbeit fortsetzen. Ehrenamtlich, ohne Mandat, ohne Dekret.

Zitiervorschlag

Syrien: . In: Legal Tribune Online, 11.07.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/60355 (abgerufen am: 09.08.2026 )

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